Warum? Die Eingabe ist doch ohnehin optional.
Spätestens wenn es unsere asiatischen Freunde bearbeiten, nicht. So zumindest meine ERfahrung.
Dann doch mal bitte Butter bei die Fische. Es handelt sich wohl um ein HIX in Hamburg. Zu welcher juristischen Vorgehensweise mit einer Aussicht auf Erfolg rätst Du?
- Claim dokumentieren.
- Hotel auffordern, Rate auf 0 zu setzen
- Dort nächtigen
- Rückzahlung mit Frist z.B. 14 Tagen nach Aufenthalt verlangen
- Klage
Bestandteil des Vertrages wurde die bei Buchung auf der Hotelwebsite groß beworben Best Price Guarantee.
1. Ansatz
Die Bedingungen der BRG wurden eingehalten
2. Ansatz
Sollten sie nicht eingehalten worden sein, dann wäre ist ein Großteil der darin enthaltenen Bedingungen gem. § 305c Abs. 1 BGB nicht Bestandteil des Vertrages geworden
3. Ansatz
Der Rest bleibt - wenn man nach § 307 Abs. 3 BGB hier eine Inhaltskontrolle für anwendbar hält - an der Transparenzkontrolle des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB hängen. Die Klauseln - z.B. Haushaltsangehöriger - sind schwammig bis zum letzten Rest, wie uns dieser konkrete Fall vor Augen führt.
Selbst wenn IHG dann die "Der ist ein böser Maximierer"-Keule rausholen sollte, um Stimmung zu machen: Wer so plakativ wirbt (
IHG | InterContinental Hotels Group | Awesome Screenshot) , den wird auch der Amtsrichter mit dem starken Gerechtigkeitsempfinden wohl nicht als zu schutzbedürftig ansehen.
Deine juristischen "Tipps" bisher lassen mich zumindest ein wenig zweifeln...
Danke. Wie schon zuvor gesagt: Das ist nicht nur heiße Luft bei mir, ich mache auch.
Undzwar mit Erfolg.