Gegen die VC ist die GdL ja geradezu ein Sympathieträger.
Bei Verweigerung:Wenn hier so viele FIRST bei LH fliegen.
-dem Kapitän, wenn er die Gäste der FIRST persönlich begrüsst, was ja ab und an passiert, mal fragen ob er bei VC organisiert ist.
Falls ja, ihm dann mal den Handschlag verweigern.
Ob man dann deboarded wird? Oder das Essen wird kalt serviert
-Duck und weg
Das ist nicht ganz richtig. Altersversorgung ist grundsätzlich ein Baustein des Gehalts und somit kein Almosen bzw. freiwillig gezahlter Bonus. Des Weiteren hat der Gesetzgeber in Deutschland die Unternehmen inzwischen in die Pflicht genommen Altersversorgung mit anzubieten. Beratung der Arbeitnehmer ist Pflicht, allerdings kann niemand gezwungen werden freiwillig vorzusorgen. Bei uns gibt es eine 50% Regel, d.h. jeder AN der einen Teil seines Gehalts umwandelt in Altersvorsorge erhält den gleichen Anteil vom AG nochmal oben drauf.Altersversorgung ist ja nur ein Bonus vom Arbeitgeber - schön wenn es den gibt, aber Millionen Deutsche erhalten gar nichts.
Die Diskussion in Deutschland wäre definitiv eine andere wenn es um Krankenschwestern gehen würde.SoG: ich kann das Wort "Neiddebatte" langsam nicht mehr hören! Und nochmal zum wievielten Mal: es geht um die Altersversorgung derjenigen Piloten, die noch garnicht eingestellt sind. Das wurde heute - meines Wissen zum ersten Mal - sogar im Fernsehen erwähnt.
Von daher ist es langsam langweilig, dass VC immer wieder behauptet, dass es ein "Sozialkahlschlag" geben soll. Ist doch echt grenzwertig, einen Streik vom Zaun zu brechen, ohne selbst betroffen zu sein - oder liege ich falsch?
Die Diskussion in Deutschland wäre definitiv eine andere wenn es um Krankenschwestern gehen würde.
Das ist aber der Punkt. Die Höhe des Gehalts sollte in der Diskussion nicht unbedingt eine Rolle spielen. Wichtig sind die Rahmenparameter, die jeweiligen Möglichkeiten für Kompromisse und die Positionen der beiden Streikenden. Das geht aber auch hier im Forum ein bisschen unter und es wird fast nur auf die Höhe des Gehalts reduziert. Und da kommt für mich einfach immer der typische Faktor Neid ins Spiel.Definitiv. Man sollte jedoch den Vergleich mehr sachlicher angehen. Eine Debatte über diverse Berufe und über deren Gehälter (..) möchte ich hier nicht starten. Dazu gehören zu viele verschiedene Faktoren.
Das ist aber der Punkt. Die Höhe des Gehalts sollte in der Diskussion nicht unbedingt eine Rolle spielen. Wichtig sind die Rahmenparameter, die jeweiligen Möglichkeiten für Kompromisse und die Positionen der beiden Streikenden. Das geht aber auch hier im Forum ein bisschen unter und es wird fast nur auf die Höhe des Gehalts reduziert. Und da kommt für mich einfach immer der typische Faktor Neid ins Spiel.
Ich habe am Donnerstag den 4.9. eine Reise von DUS nach HKG via FRA gebucht. So langsam habe ich das Gefühl, dass ich mich um Alternativen kümmern sollte.
Gebucht habe ich das First Special in A. Wahrscheinlich wird sich LH noch weigern, auf LX umzubuchen, solange es noch keine konkrete Streikankündigung für den Tag gibt?
Außerdem sind F bzw A nicht mehr verfügbar auf dem Flug ZRH-HKG am 4.9.
Wird LH im Notfall auch auf andere *A Mitglieder umbuchen?
Dann frag doch das, was Du meinst - da steht doch ganz deutlich, dass Du überlegst, VOR der konkreten Streikankündigung bereits umzubuchen und nicht nur für den Fall der Fälle Alternativen zu suchen...Wahrscheinlich wird sich LH noch weigern, auf LX umzubuchen, solange es noch keine konkrete Streikankündigung für den Tag gibt?
Gemeint war, dass ich mir Alternativen heraussuche für den Fall des Streiks.
Oftmals gibt es durchaus Unterschiede zwischen dem, was bei der Onlinebuchung angezeigt wird und der Realität.
Aber danke für die überflüssigen Fragen.
Das ist aber der Punkt. Die Höhe des Gehalts sollte in der Diskussion nicht unbedingt eine Rolle spielen. Wichtig sind die Rahmenparameter, die jeweiligen Möglichkeiten für Kompromisse und die Positionen der beiden Streikenden. Das geht aber auch hier im Forum ein bisschen unter und es wird fast nur auf die Höhe des Gehalts reduziert. Und da kommt für mich einfach immer der typische Faktor Neid ins Spiel.
Fakt ist derzeit nur, dass alle FlugzeugbedienerInnen die vor dem Wirksamwerden der Kündigung der bisherigen Übergangsversorgung einen Bestandsschutz genießen. Das gilt im Übrigen auch für das Bodenpersonal, dessen bisherige Form der Betriebsrente ebenfalls gekündigt wurde.
...........gekürzt..........
Lösungsansätze gibt es sicherlich reichlich, aber ob die derzeit Streitenden diese sehen wollen, wage ich zu bezweifeln.
der typische Faktor Neid
Zum Thema hier: Das sind vertraglich vereinbarte Leistungen und ich denke niemand würde später freiwillig auf vertraglich vereinbarte Leistungen verzichten wollen. Die Höhe des Gehalts spielt da für mich eine untergeordnete Rolle und ist eigentlich bei den Piloten wieder mal eine typisch deutsche Neiddebatte. Das bedeutet nicht, dass ich den Streik für gerechtfertigt halte. Auf der anderen Seite scheinen Streik und Aussperrung momentan die rechtlich einzigen Möglichkeiten die Hohlköpfe auf beiden Seiten zu einem Kompromiss zu führen.
Endlich mal eine sachgerechte Aufarbeitung des Themas, vielleicht von jemendem der dem Geschehen näher steht.
Danke dafür.
Grus
Flyglobal
Die Übergangsversorgung soll doch lediglich für zukünftige Generationen gestrichen werden. Soweit ich das verstanden habe, will hier keiner an bestehende Arbeitsverträge ran.
Korrekt. Die Übergangsregelung, die nun (teilweise) entfallen soll, wurde allerdings über die Jahre von den Piloten durch Gehaltsverzicht angespart. So zumindest die Interpretation aus AN Sicht, welche aus meiner Sicht auch nicht falsch ist.Nochmal: Besitzstandswahrung. Am Renteneintritt kann LH garnichts drehen; du meinst wahrscheinlich den Zeitpunkt, zu dem ein Pilot in Vorruhestand gehen kann und die Übergangsversorgung in Anspruch nehmen kann. Dieser Zeitpunkt soll Schritt für Schritt angehoben werden; u.a. weil, diese erstens im Durchschnitt mit 59 in Vorruhestand gehen und 2. die Piloten lt. Gerichtsurteil bis 65 fliegen dürfen, womit "eigentlich" die Basis für eine solche Übergangsregelung entfällt.