Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
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Leider nochmals nein. ;)


Das schlechteste Ergebnis seit Kriegsende haben die Sozen 2009 eingefahren, magere 23% (- 11%) der Zweitstimmen bundesweit.


Somit keine Korrelation zur Agenda 2010 mehr.

War wohl nicht mein Tag gestern. ;)

Du hast natürlich wieder Recht und so langsam schließt sich der Kreis. Ich hatte im Kopf die beiden Ergebnisse vertauscht. Danke für die Berichtigung. :)
 

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
Eine (vielleicht blöde Frage): Geht es bei den nun wohl aufkommenden Streiks nur um reine LH-Flüge oder werden vermutlich auch Flüge von LH-Gesellschaften (sprich Germanwings) betroffen sein?
 
A

Anonym-36803

Guest

grüßmirdieSonne

Neues Mitglied
26.09.2014
9
0
Liebe Experten,
übernächsten Samstag, also am 4. Oktober, fliege ich von FRA in die USA. Dass ein Streik am Himmel hängt, kommt mir natürlich reichlich ungelegen. Im Falle des Falles möchte ich umgebucht werden, aber die Hotline wird vermutlich völlig überlastet sein.

Kann ich eigentlich auch zu einem anderen Flughafen bei mir in der Nähe fahren und mich dort vom Checkin-Personal umbuchen lassen oder geht das nur in FRA selbst?

Vielen Dank.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Kann ich eigentlich auch zu einem anderen Flughafen bei mir in der Nähe fahren und mich dort vom Checkin-Personal umbuchen lassen oder geht das nur in FRA selbst?
Geht natürlich auch am Flughafen. Unbedingt aber darauf achten, auf wessen Ticketdokument das Ganze ausgestellt ist, mehr als 24 Stunden vor Abflug wird LH nur Tickets auf 220-LH-Ticketdokument "anfassen".
 

lh1351

Erfahrenes Mitglied
10.12.2009
662
1
Ich denke mal, dass im Moment noch keine Umbuchungen vorgenommen werden, oder täusche ich mich? Fliege kommenden Freitag die Strecke Stuttgart-Brüssel (mit 4U), dann weiter von Brüssel nach Porto mit SN, Ticket ist zwar bei ebookers gebucht, issuing airline ist aber Lufthansa (Ticketnummer 220...). Mal gespannt, wie das weitergeht.
 

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
57
Nordpfalz
Umgebucht / storniert wird i.d.R. erst, wenn die Streikankündigung durch VC "offiziell" ist. Nun sind es ja u.U. weniger als 24 Stunden - "am Vortag"...

Habe dennoch für nächsten Mittwoch gerade noch einen Prämienflug eingebucht, und heute / morgen nach und von DRS wird ja auch funzen - Sa. ist kein attraktiver Tag für Streikende. Ärgerlicher wäre es, wenn mein USA-Itinerary durcheinander käme. Da hängen einige Non-reimbursables dran.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Sorry, aber ich verstehe das nicht.

Du solltest eine Ticketnummer haben. Wenn diese mit "220" beginnt, ist es ein LH-Ticketdokument und somit LH Dein direkter Vertragspartner. Beginnt die Ticketnummer nicht mit 220, sondern mit drei anderen Ziffern, ist es ein Ticketdokument einer anderen Airline...
 
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m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.716
46
CDG/MUC
Ah, danke. Meine TN beginnt tatsächlich mit 220. Solche Tickets können also vorher umgebucht werden?

Nicht zwingend. Das 220 spricht nur dafür, dass die Lufthansa (nicht etwa US Airways) das Ticket ausgestellt hat und damit auch Umbuchungen vornehmen kann. Ob sie das machen, wenn der Streik noch gar nicht angekündigt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-36
im Paralleluniversum
Ein anderes Ergebnis hätte mich auch sehr gewundert

So wenig ich die Streiks befürworte, so sehr bin ich hier Deiner Meinung.
Ein Gericht kann sich nur dann gegen die Streiks aussprechen, wenn durch den Streik gegen geltende Bestimmungen verstossen würde.

Ungeachtet dessen könnte ich meine an sich pazifistische Gesinnung verlieren, wenn mir einer dieser streikenden Busfahrer über den Weg laufen würde... :censored:
 
P

pmeye

Guest
Neue Streiks bei LH

Ein Grund mehr, das Streikrecht zu reformieren. Ein Gericht kann natürlich immer nur entlang der aktuell bestehenden Gesetze entscheiden.
Mein Vorschlag wäre, für wichtige Berufsgruppen eine automatische Gehaltsanpassung in Abhängigkeit von einem Index einzuführen und dafür das Streikrecht einzuschränken. Also praktisch eine Art Verbeamtung light. Das kommt uns alle alle mal billiger!
Außerdem müssen die Fragen von Spartengewerkschaften und mehreren Gewerkschaften pro Unternehmen geklärt werden. Gs kann nicht sein, dass eine Gruppe im Unternehmen zulasten anderer im gleichen Unternehmen Vorteile herausschlägt, nur weil das Erpressungspotenzial höher ist. Und natürlich geht auch nicht, was gerade bei der Bahn passiert, dass sich mehrere Gewerkschaften zulasten des Unternehmens über die Vertretungsberechtigung der gleichen Berufsgruppen streiten!
Zumindest nicht in Unternehmen, die eine gewisse strategische Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft haben.
Da könnte nun unsere GroKo mal dicke Bretter bohren statt sich mit Nebensächlichkeiten zu befassen! Oder man überlasst das Thema der AfD
 
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POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
32
CGN/ EDKB
Solange wir (Genossen + Kommunisten + CDU Arbeitnehmerflügel) 50%+ Gewerkschaftsschranzen oder ihnen nahestehende im BT haben wird sich hier nichts ändern. Leider. Die einzige Variante hier gegenzusteuern ist die, die Maggie auf der Insel vorexerziert hat. In unserer Konsensgesellschaft bzw mit Mutti unvorstellbar.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Nicht zwingend. Das 220 spricht nur dafür, dass die Lufthansa (nicht etwa US Airways) das Ticket ausgestellt hat und damit auch Umbuchungen vornehmen kann. Ob sie das machen, wenn der Streik noch gar nicht angekündigt ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

Die Frage stellt sich doch gar nicht. Solange kein Streik angekündigt ist, kann nur gemäß der Tarifbedingungen umgebucht werden. Oder bucht jetzt LH schon Tickets auf Kulanz um, weil es in drei Monaten zu Weihnchten schneien könnte?

HTB.
 
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A

Anonym38428

Guest
Ein Grund mehr, das Streikrecht zu reformieren. Ein Gericht kann natürlich immer nur entlang der aktuell bestehenden Gesetze entscheiden.
Mein Vorschlag wäre, für wichtige Berufsgruppen eine automatische Gehaltsanpassung in Abhängigkeit von einem Index einzuführen und dafür das Streikrecht einzuschränken. Also praktisch eine Art Verbeamtung light. Das kommt uns alle alle mal billiger!
Außerdem müssen die Fragen von Spartengewerkschaften und mehreren Gewerkschaften pro Unternehmen geklärt werden. Gs kann nicht sein, dass eine Gruppe im Unternehmen zulasten anderer im gleichen Unternehmen Vorteile herausschlägt, nur weil das Erpressungspotenzial höher ist. Und natürlich geht auch nicht, was gerade bei der Bahn passiert, dass sich mehrere Gewerkschaften zulasten des Unternehmens über die Vertretungsberechtigung der gleichen Berufsgruppen streiten!
Zumindest nicht in Unternehmen, die eine gewisse strategische Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft haben.
Da könnte nun unsere GroKo mal dicke Bretter bohren statt sich mit Nebensächlichkeiten zu befassen! Oder man überlasst das Thema der AfD
"Verbeamtung Light" - Warum wird kaum noch verbeamtet? Genau, weils teurer wird.

Warum haben wir Spartengewerkschaften? Weil Arbeitgeber danach gerufen haben.

Hört doch mal auf mit der Rosinenpickerei ...
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
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Ich verweise mal auf diesen Beitrag und meine anschliessende Frage aus einem anderen Thread:

http://www.vielfliegertreff.de/swiss-austrian-brussels-germanwings/74749-swiss-kuendigt-kv-gesamtarbeitsvertrag-2.html#post1454305

Ist es tatsächlich so, dass ein Emirates-Pilot mit dem Enstiegsgehalt = dem Endgehalt entlohnt wird? Vielleicht sollten sich die Piloten die Zahlen mal auf der Zunge zergehen lassen?? Immerhin liegt ja kostenmäßig die Hauptkonkurrenz der Fluggesellschaften im Nahen Osten...
 
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