Ein Grund mehr, das Streikrecht zu reformieren. Ein Gericht kann natürlich immer nur entlang der aktuell bestehenden Gesetze entscheiden.
Mein Vorschlag wäre, für wichtige Berufsgruppen eine automatische Gehaltsanpassung in Abhängigkeit von einem Index einzuführen und dafür das Streikrecht einzuschränken. Also praktisch eine Art Verbeamtung light. Das kommt uns alle alle mal billiger!
Außerdem müssen die Fragen von Spartengewerkschaften und mehreren Gewerkschaften pro Unternehmen geklärt werden. Gs kann nicht sein, dass eine Gruppe im Unternehmen zulasten anderer im gleichen Unternehmen Vorteile herausschlägt, nur weil das Erpressungspotenzial höher ist. Und natürlich geht auch nicht, was gerade bei der Bahn passiert, dass sich mehrere Gewerkschaften zulasten des Unternehmens über die Vertretungsberechtigung der gleichen Berufsgruppen streiten!
Zumindest nicht in Unternehmen, die eine gewisse strategische Bedeutung für die gesamte Volkswirtschaft haben.
Da könnte nun unsere GroKo mal dicke Bretter bohren statt sich mit Nebensächlichkeiten zu befassen! Oder man überlasst das Thema der AfD
Ja - das wäre ein Vorschlag - und der funktioniert, wenn es um Anpassungen nach oben auf Basis einer Jahresdurchschnittlichen Gehaltssteigerung in Deutschland geht. Das ist dann die Wiedereinführung des beamteten Piloten in light Version. Ich wette die LH Piloten wären damit einverstanden.
Aber in diesem Konflikt ist es ja die Lufthansa die den Weg nach unten beschreiten will. Sie will ja Verschlechterungen für die Piloten im Vergleich zu früher. Und ein Thema wie Übergangsversorgung ist ja doch sehr speziell.
Hier will die Lufthansa stur alles: = keine Übergansversorgung mehr für neu eingestellte Piloten. Da gibt Cockpit nicht nach. Oben habe ich ja schon mal einen Lösungsweg aufgezeigt, der wahrscheinlich irgendwann so oder ähnlich als Ergebnis dabei herauskommt.
Zum Beispiel:
Für neu eingestellte Piloten zahlt Lufthansa Beiträge für eine Übergangsversorgung für einen Piloten eines A320 mit 10 Jahren Berufserfahrung. Für die Absicherung höherer Gehälter (z.B. 20 Jahre, Muster B747) kann sich der Pilot mit eigenen Beiträgen beteiligen. Bei Inanspruchnahme der Übergangsversorgung zwischen 55 und 60 Jahren gibt es für den von LH finanzierten Beitrag einen Abschlag von 50% (55), 40% (56), 30% (57), 20% (58) 10% (59).
So etwa könnte ein Schlichterspruch aussehen. Ich stelle mich hiermit zur Verfügung, erwarte aber dass mich weder Herr Spohr noch die VC deswegen anruft.
Gruss
Flyglobal