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Ich glaube nicht, aber lasse mich gerne eines anderen belehren.....
s.o.
# 1449
Ich glaube nicht, aber lasse mich gerne eines anderen belehren.....
Warum zur Hölle streiken die denn? Wenn es niemanden betrifft? Die Frage ist ernst gemeint.
Soziale Marktwirtschaft ist schon lange vorbei, den Schuss sollte mittlerweile jeder gehört haben, dass wir im verschärften Amerikanischen Kapitalismus angekommen sind...
Angeblich wegen Wings, Jump, etc. Aber deswegen darf man in Deutschland nicht streiken also gibt man es nicht zu. Angeblich!
Schon mal von Arbeitsverträgen, bzw. Tariflichen Vereinbarungen (ebenfalls Verträge) gehört?Zwischenfrage: woraus lassen sich eigentlich hinsichtlich der Zahlung der Übergangsversorgung Ansprüche ableiten?
VC behauptet, dass LH mit der Aufkündigung des Tarifvertrages auch die bisher bestehende ÜV für alle Piloten aufgekündigt hat, bzw. die sogenannte Nachwirkung nach Auslaufen eines Vertrages für nicht mehr gültig erklärt. Wenn dem so ist wäre ein durch Gehaltsverzicht der Piloten erbrachter Geldtopf plötzlich nicht mehr existent. Das würde ich mir auch nicht einfach so gefallen lassen, egal wie hoch das Gehalt ist. Wie gesagt, wenn dem wirklich so ist.Warum zur Hölle streiken die denn? Wenn es niemanden betrifft? Die Frage ist ernst gemeint.
Deutschland ist so verlogen, dass es an jeder Ecke quietscht...
Der "Geiz-ist-geil"-Michel kauft an der Ladentheke immer billigst, fordert aber für sich Soziales ein - lächerlich.
Na klar. Ich bin aber bis jetzt davon ausgegangen, dass gerade tarifliche Vereinbarungen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, weil sie nur für eine festgelegte Dauer gelten. Deswegen die Frage. Nächste Frage wäre dann, ob das Gehalt Bestandteil des Arbeitsvertrags ist oder nur ein eventueller Verweis auf tarifliche Vereinbarungen. Nach meinem persönlichen Verständnis sind zumindest die tariflichen Vereinbarungen nach Ablauf änderbar und demnach keine "Anspruchsgrundlage".Schon mal von Arbeitsverträgen, bzw. Tariflichen Vereinbarungen (ebenfalls Verträge) gehört?
Dann versetz dich doch bitte mal in die Lage, dass sagen wir 5% deines Gehalts umgewandelt wird in eine Art Altersvorsorge oder von mir aus auch Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese 5% führst du 20 Jahre lang ab für das Versprechen davon zukünftig partizipieren zu können. Plötzlich wird das einfach geändert und du stellst fest, dass du keinen Anspruch mehrt auf das Versprechen hast und 20 Jahre lang 5% deines Gehalts quasi verbrannt hast. Find ich persönlich keine so prickelnde Vorstellung, auch wenn ich vielleicht mit den 95% immer noch sehr gut leben konnte und weiterhin leben kann. Trotzdem ist es aber definitiv nicht richtig Eigentum (als solches sehe ich ein solches Versprechen gegen Umwandlung von Gehalt an) einfach so wegzunehmen.Na klar. Ich bin aber bis jetzt davon ausgegangen, dass gerade tarifliche Vereinbarungen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, weil sie nur für eine festgelegte Dauer gelten. Deswegen die Frage. Nächste Frage wäre dann, ob das Gehalt Bestandteil des Arbeitsvertrags ist oder nur ein eventueller Verweis auf tarifliche Vereinbarungen. Nach meinem persönlichen Verständnis sind zumindest die tariflichen Vereinbarungen nach Ablauf änderbar und demnach keine "Anspruchsgrundlage".
Na klar. Ich bin aber bis jetzt davon ausgegangen, dass gerade tarifliche Vereinbarungen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, weil sie nur für eine festgelegte Dauer gelten. Deswegen die Frage. Nächste Frage wäre dann, ob das Gehalt Bestandteil des Arbeitsvertrags ist oder nur ein eventueller Verweis auf tarifliche Vereinbarungen. Nach meinem persönlichen Verständnis sind zumindest die tariflichen Vereinbarungen nach Ablauf änderbar und demnach keine "Anspruchsgrundlage".
Darüber brauchen wir nicht diskutieren, denn das sehe icb genau wie Du. Mir ist aber diese "Geschichte" bis jetzt unbekannt gewesen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass es sich um eine freiwillige Leistung seitens LH handelt. So wurde es zumindest immer dargestellt.Dann versetz dich doch bitte mal in die Lage, dass sagen wir 5% deines Gehalts umgewandelt wird in eine Art Altersvorsorge oder von mir aus auch Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese 5% führst du 20 Jahre lang ab für das Versprechen davon zukünftig partizipieren zu können. Plötzlich wird das einfach geändert und du stellst fest, dass du keinen Anspruch mehrt auf das Versprechen hast und 20 Jahre lang 5% deines Gehalts quasi verbrannt hast. Find ich persönlich keine so prickelnde Vorstellung, auch wenn ich vielleicht mit den 95% immer noch sehr gut leben konnte und weiterhin leben kann. Trotzdem ist es aber definitiv nicht richtig Eigentum (als solches sehe ich ein solches Versprechen gegen Umwandlung von Gehalt an) einfach so wegzunehmen.
Wie schon geschrieben, ich bin mir nicht 100% sicher, dass es wirklich so ist. Aber VC behauptet es zumindest und LH bestreitet es nicht wirklich.
Dann versetz dich doch bitte mal in die Lage, dass sagen wir 5% deines Gehalts umgewandelt wird in eine Art Altersvorsorge oder von mir aus auch Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese 5% führst du 20 Jahre lang ab für das Versprechen davon zukünftig partizipieren zu können. Plötzlich wird das einfach geändert und du stellst fest, dass du keinen Anspruch mehrt auf das Versprechen hast und 20 Jahre lang 5% deines Gehalts quasi verbrannt hast. Find ich persönlich keine so prickelnde Vorstellung, auch wenn ich vielleicht mit den 95% immer noch sehr gut leben konnte und weiterhin leben kann. Trotzdem ist es aber definitiv nicht richtig Eigentum (als solches sehe ich ein solches Versprechen gegen Umwandlung von Gehalt an) einfach so wegzunehmen.
Es hat sich ja Kapital abgesammelt und das gehört, entgegen anderslautender Aussagen hier im Forum, nicht der LH sondern den Mitarbeitern, da für diese Kapitallebensversicherungen abgeschlossen wurden.
Diese Situation kennen alle Angestellten.
Ich zahle während meines Berufsleben Millionen in die Rentenversicherung, mein Arbeitgeber ebenso.
Was bekomme ich raus? Nicht mal einen kleinen Bruchteil meiner Einzahlungen.
Hätte ich das Geld, was ich verpflichtend an die BfA während meines Berufsleben zahle, in eine private Rentenversicherung einzahlen können, hätte ich später was davon.
Wie wird das den von Seiten des LH Vorstands gesehen?
Es ist eine Leistung, die tarifvertraglich geregelt war. Wie jeder Vertrag kündbar (von beiden Seiten oder von einer)
Das hat LH getan - Einverleibung des eingezahlten Betrages geht nicht, da dafür 1% des Gehaltes einbehalten wurde und dafür Kapitalversicherungen abgeschlossen wurden. So stehts im Tarifvertrag und Anhängen/Protokollnotizen. Dass LH das mit der Besitzstandswahrung nicht noch klarer kommuniziert (hat) hat mich auch verwundert, denn es würde in der Öfentlichkeit sicher ein anderes Licht auf den Konflikt werfen. Es wurde zwar mehrfach gesagt/geschrieben, aber nie "ausgeschlachtet"
Wenn es eine freiwillige Leistung wäre, dann wäre es wohl nicht Bestandteil bisheriger Tarifverträge gewesen. Des Weiteren wird eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers schnell zu einer betrieblichen Übung mit Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf diese Leistung.Darüber brauchen wir nicht diskutieren, denn das sehe icb genau wie Du. Mir ist aber diese "Geschichte" bis jetzt unbekannt gewesen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass es sich um eine freiwillige Leistung seitens LH handelt. So wurde es zumindest immer dargestellt.
VC behauptet, dass LH mit der Aufkündigung des Tarifvertrages auch die bisher bestehende ÜV für alle Piloten aufgekündigt hat, bzw. die sogenannte Nachwirkung nach Auslaufen eines Vertrages für nicht mehr gültig erklärt. Wenn dem so ist wäre ein durch Gehaltsverzicht der Piloten erbrachter Geldtopf plötzlich nicht mehr existent. Das würde ich mir auch nicht einfach so gefallen lassen, egal wie hoch das Gehalt ist. Wie gesagt, wenn dem wirklich so ist.
Die Dementi seitens der Lufthansa zu diesem Thema sind leider etwas wischi waschi. Wenn Lufthansa diesen Topf wirklich für alle Piloten mit Anstellung vor 2014 unangerührt lassen möchte, dann könnte man das auch mal klipp und klar in der Öffentlichkeit sagen und nicht ständig um den heißen Brei herumreden.
Ich glaube keiner der beiden Parteien und denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Da sollte man sich eigentlich schleunigst hin bewegen, aber dazu scheinen beide Seiten immer noch zu sehr verbohrt und noch nicht bereit. Vermutlich, weil in der Tat beide Parteien eigentlich andere bzw. weitere Themen auf der Agenda haben.
Wenn es eine freiwillige Leistung wäre, dann wäre es wohl nicht Bestandteil bisheriger Tarifverträge gewesen. Des Weiteren wird eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers schnell zu einer betrieblichen Übung mit Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf diese Leistung.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die "betriebliche Übung" der Lufthansa in den HON Anfangsjahren jährlich zum Geburtstag 2 eVoucher zu verschenken. Viele gerade in diesem Forum hätten daraus gerne einen Rechtsanspruch auf 10 eVoucher für 2 Jahre HON abgeleitet, nachdem das Geburtsgeschenk eVoucher gestrichen wurde. Nun sind Kunden natürlich keine Arbeitnehmer und von daher besteht natürlich auch kein rechtlicher Anspruch. Wenn nun Lufthansa seinen Arbeitnehmern etwas vergleichbarer zukommen hat lassen, dann besteht eben der Rechtsanspruch, und dann wird es letztlich zu einer vertraglich vereinbarten Leistung.
Es wurde gemäss TV vom Gehalt einbehalten (das sieht dann so aus, als hätte LH gezahlt) yder Mitarbeiter musste also nicht aktiv etwas überweisen/einzahlenhier steht es anders, aber die Presse besteht ja nicht aus "Insidern". Demnach hat das die Hansa gezahlt und erst ab jetzt sollen die Piloten selbst zahlen.
Naja...Ich zahle während meines Berufsleben Millionen in die Rentenversicherung, mein Arbeitgeber ebenso.
Was bekomme ich raus? Nicht mal einen kleinen Bruchteil meiner Einzahlungen.