Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Soziale Marktwirtschaft ist schon lange vorbei, den Schuss sollte mittlerweile jeder gehört haben, dass wir im verschärften Amerikanischen Kapitalismus angekommen sind...

Deutschland ist so verlogen, dass es an jeder Ecke quietscht...

Der "Geiz-ist-geil"-Michel kauft an der Ladentheke immer billigst, fordert aber für sich Soziales ein - lächerlich.
 
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Reaktionen: Anne und LH88

nitram

Reguläres Mitglied
16.11.2010
46
1
FRA
Angeblich wegen Wings, Jump, etc. Aber deswegen darf man in Deutschland nicht streiken also gibt man es nicht zu. Angeblich!

Um nichts anderes geht es, nur wäre so ein Streik in D`land illegal, ist wie mit den Lokführern, da geht es ja auch nicht wirklich ums Geld.
Wird schwierig aus der Situation wieder rauszukommen ohne dass die wirtschaftlichen Schäden bei der LH zu groß sind :(

Beste Grüße
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Zwischenfrage: woraus lassen sich eigentlich hinsichtlich der Zahlung der Übergangsversorgung Ansprüche ableiten? "Ham' wa schon imma gehabt" dürfte ja nicht reichen, oder?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.089
178
FRA
Es hat sich ja Kapital abgesammelt und das gehört, entgegen anderslautender Aussagen hier im Forum, nicht der LH sondern den Mitarbeitern, da für diese Kapitallebensversicherungen abgeschlossen wurden.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.129
10.792
FRA/QKL
Warum zur Hölle streiken die denn? Wenn es niemanden betrifft? Die Frage ist ernst gemeint.
VC behauptet, dass LH mit der Aufkündigung des Tarifvertrages auch die bisher bestehende ÜV für alle Piloten aufgekündigt hat, bzw. die sogenannte Nachwirkung nach Auslaufen eines Vertrages für nicht mehr gültig erklärt. Wenn dem so ist wäre ein durch Gehaltsverzicht der Piloten erbrachter Geldtopf plötzlich nicht mehr existent. Das würde ich mir auch nicht einfach so gefallen lassen, egal wie hoch das Gehalt ist. Wie gesagt, wenn dem wirklich so ist.

Die Dementi seitens der Lufthansa zu diesem Thema sind leider etwas wischi waschi. Wenn Lufthansa diesen Topf wirklich für alle Piloten mit Anstellung vor 2014 unangerührt lassen möchte, dann könnte man das auch mal klipp und klar in der Öffentlichkeit sagen und nicht ständig um den heißen Brei herumreden.

Ich glaube keiner der beiden Parteien und denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Da sollte man sich eigentlich schleunigst hin bewegen, aber dazu scheinen beide Seiten immer noch zu sehr verbohrt und noch nicht bereit. Vermutlich, weil in der Tat beide Parteien eigentlich andere bzw. weitere Themen auf der Agenda haben. :cry:
 

ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.300
793
Deutschland ist so verlogen, dass es an jeder Ecke quietscht...

Der "Geiz-ist-geil"-Michel kauft an der Ladentheke immer billigst, fordert aber für sich Soziales ein - lächerlich.

Immer wieder "schön" anzusehen und passend zum Thema... Wer es nicht kennt sollte es sich mal anschauen und versteht dann ggf. etwas mehr, was in den Unternehmen derzeit vor sich geht. Und nein, keine Verschwörungstheorie oder Hirngespinste. Auch LH kommt darin vor und man sollte sich mal anschauen, wie die LH-Aktien auf dem Markt immer knapp unter gewissen - nicht ausweispflichtigen - Schwellwerten bei diversen Unternehmen verteilt sind und wem sie gesamtheitlich "gehören".

 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Schon mal von Arbeitsverträgen, bzw. Tariflichen Vereinbarungen (ebenfalls Verträge) gehört?
Na klar. Ich bin aber bis jetzt davon ausgegangen, dass gerade tarifliche Vereinbarungen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, weil sie nur für eine festgelegte Dauer gelten. Deswegen die Frage. Nächste Frage wäre dann, ob das Gehalt Bestandteil des Arbeitsvertrags ist oder nur ein eventueller Verweis auf tarifliche Vereinbarungen. Nach meinem persönlichen Verständnis sind zumindest die tariflichen Vereinbarungen nach Ablauf änderbar und demnach keine "Anspruchsgrundlage".
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.129
10.792
FRA/QKL
Na klar. Ich bin aber bis jetzt davon ausgegangen, dass gerade tarifliche Vereinbarungen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, weil sie nur für eine festgelegte Dauer gelten. Deswegen die Frage. Nächste Frage wäre dann, ob das Gehalt Bestandteil des Arbeitsvertrags ist oder nur ein eventueller Verweis auf tarifliche Vereinbarungen. Nach meinem persönlichen Verständnis sind zumindest die tariflichen Vereinbarungen nach Ablauf änderbar und demnach keine "Anspruchsgrundlage".
Dann versetz dich doch bitte mal in die Lage, dass sagen wir 5% deines Gehalts umgewandelt wird in eine Art Altersvorsorge oder von mir aus auch Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese 5% führst du 20 Jahre lang ab für das Versprechen davon zukünftig partizipieren zu können. Plötzlich wird das einfach geändert und du stellst fest, dass du keinen Anspruch mehrt auf das Versprechen hast und 20 Jahre lang 5% deines Gehalts quasi verbrannt hast. Find ich persönlich keine so prickelnde Vorstellung, auch wenn ich vielleicht mit den 95% immer noch sehr gut leben konnte und weiterhin leben kann. Trotzdem ist es aber definitiv nicht richtig Eigentum (als solches sehe ich ein solches Versprechen gegen Umwandlung von Gehalt an) einfach so wegzunehmen.

Wie schon geschrieben, ich bin mir nicht 100% sicher, dass es wirklich so ist. Aber VC behauptet es zumindest und LH bestreitet es nicht wirklich.
 

DIFMag

Erfahrenes Mitglied
20.07.2011
431
306
Na klar. Ich bin aber bis jetzt davon ausgegangen, dass gerade tarifliche Vereinbarungen immer wieder neu ausgehandelt werden müssen, weil sie nur für eine festgelegte Dauer gelten. Deswegen die Frage. Nächste Frage wäre dann, ob das Gehalt Bestandteil des Arbeitsvertrags ist oder nur ein eventueller Verweis auf tarifliche Vereinbarungen. Nach meinem persönlichen Verständnis sind zumindest die tariflichen Vereinbarungen nach Ablauf änderbar und demnach keine "Anspruchsgrundlage".

Gehalt is (zumindest bei mir) Bestandteil des Arbeitsvertrages. Jede Gehaltsänderung wird mir mittels Vertragsänderung mitgeteilt.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Dann versetz dich doch bitte mal in die Lage, dass sagen wir 5% deines Gehalts umgewandelt wird in eine Art Altersvorsorge oder von mir aus auch Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese 5% führst du 20 Jahre lang ab für das Versprechen davon zukünftig partizipieren zu können. Plötzlich wird das einfach geändert und du stellst fest, dass du keinen Anspruch mehrt auf das Versprechen hast und 20 Jahre lang 5% deines Gehalts quasi verbrannt hast. Find ich persönlich keine so prickelnde Vorstellung, auch wenn ich vielleicht mit den 95% immer noch sehr gut leben konnte und weiterhin leben kann. Trotzdem ist es aber definitiv nicht richtig Eigentum (als solches sehe ich ein solches Versprechen gegen Umwandlung von Gehalt an) einfach so wegzunehmen.

Wie schon geschrieben, ich bin mir nicht 100% sicher, dass es wirklich so ist. Aber VC behauptet es zumindest und LH bestreitet es nicht wirklich.
Darüber brauchen wir nicht diskutieren, denn das sehe icb genau wie Du. Mir ist aber diese "Geschichte" bis jetzt unbekannt gewesen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass es sich um eine freiwillige Leistung seitens LH handelt. So wurde es zumindest immer dargestellt.
 

Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.026
174
STR
Dann versetz dich doch bitte mal in die Lage, dass sagen wir 5% deines Gehalts umgewandelt wird in eine Art Altersvorsorge oder von mir aus auch Vorsorge für den Berufsunfähigkeitsfall. Diese 5% führst du 20 Jahre lang ab für das Versprechen davon zukünftig partizipieren zu können. Plötzlich wird das einfach geändert und du stellst fest, dass du keinen Anspruch mehrt auf das Versprechen hast und 20 Jahre lang 5% deines Gehalts quasi verbrannt hast. Find ich persönlich keine so prickelnde Vorstellung, auch wenn ich vielleicht mit den 95% immer noch sehr gut leben konnte und weiterhin leben kann. Trotzdem ist es aber definitiv nicht richtig Eigentum (als solches sehe ich ein solches Versprechen gegen Umwandlung von Gehalt an) einfach so wegzunehmen.

Diese Situation kennen alle Angestellten.

Ich zahle während meines Berufsleben Millionen in die Rentenversicherung, mein Arbeitgeber ebenso.
Was bekomme ich raus? Nicht mal einen kleinen Bruchteil meiner Einzahlungen.

Hätte ich das Geld, was ich verpflichtend an die BfA während meines Berufsleben zahle, in eine private Rentenversicherung einzahlen können, hätte ich später was davon.
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.089
178
FRA
Es ist eine Leistung, die tarifvertraglich geregelt war. Wie jeder Vertrag kündbar (von beiden Seiten oder von einer)
Das hat LH getan - Einverleibung des eingezahlten Betrages geht nicht, da dafür 1% des Gehaltes einbehalten wurde und dafür Kapitalversicherungen abgeschlossen wurden. So stehts im Tarifvertrag und Anhängen/Protokollnotizen. Dass LH das mit der Besitzstandswahrung nicht noch klarer kommuniziert (hat) hat mich auch verwundert, denn es würde in der Öfentlichkeit sicher ein anderes Licht auf den Konflikt werfen. Es wurde zwar mehrfach gesagt/geschrieben, aber nie "ausgeschlachtet"
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Es hat sich ja Kapital abgesammelt und das gehört, entgegen anderslautender Aussagen hier im Forum, nicht der LH sondern den Mitarbeitern, da für diese Kapitallebensversicherungen abgeschlossen wurden.

Wie wird das den von Seiten des LH Vorstands gesehen?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.089
178
FRA
Diese Situation kennen alle Angestellten.

Ich zahle während meines Berufsleben Millionen in die Rentenversicherung, mein Arbeitgeber ebenso.
Was bekomme ich raus? Nicht mal einen kleinen Bruchteil meiner Einzahlungen.

Hätte ich das Geld, was ich verpflichtend an die BfA während meines Berufsleben zahle, in eine private Rentenversicherung einzahlen können, hätte ich später was davon.

Das eingezahlte Kapital kannst Du Dir aber auf dem Rechtsweg auszahlen lassen - ist ja schon des öfteren praktiziert worden. Ob es sich lohnt, hängt wohl auch von der Lebenserwartung ab
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Es ist eine Leistung, die tarifvertraglich geregelt war. Wie jeder Vertrag kündbar (von beiden Seiten oder von einer)
Das hat LH getan - Einverleibung des eingezahlten Betrages geht nicht, da dafür 1% des Gehaltes einbehalten wurde und dafür Kapitalversicherungen abgeschlossen wurden. So stehts im Tarifvertrag und Anhängen/Protokollnotizen. Dass LH das mit der Besitzstandswahrung nicht noch klarer kommuniziert (hat) hat mich auch verwundert, denn es würde in der Öfentlichkeit sicher ein anderes Licht auf den Konflikt werfen. Es wurde zwar mehrfach gesagt/geschrieben, aber nie "ausgeschlachtet"

hier steht es anders, aber die Presse besteht ja nicht aus "Insidern". Demnach hat das die Hansa gezahlt und erst ab jetzt sollen die Piloten selbst zahlen.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.129
10.792
FRA/QKL
Darüber brauchen wir nicht diskutieren, denn das sehe icb genau wie Du. Mir ist aber diese "Geschichte" bis jetzt unbekannt gewesen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass es sich um eine freiwillige Leistung seitens LH handelt. So wurde es zumindest immer dargestellt.
Wenn es eine freiwillige Leistung wäre, dann wäre es wohl nicht Bestandteil bisheriger Tarifverträge gewesen. Des Weiteren wird eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers schnell zu einer betrieblichen Übung mit Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf diese Leistung.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die "betriebliche Übung" der Lufthansa in den HON Anfangsjahren jährlich zum Geburtstag 2 eVoucher zu verschenken. Viele gerade in diesem Forum hätten daraus gerne einen Rechtsanspruch auf 10 eVoucher für 2 Jahre HON abgeleitet, nachdem das Geburtsgeschenk eVoucher gestrichen wurde. Nun sind Kunden natürlich keine Arbeitnehmer und von daher besteht natürlich auch kein rechtlicher Anspruch. Wenn nun Lufthansa seinen Arbeitnehmern etwas vergleichbarer zukommen hat lassen, dann besteht eben der Rechtsanspruch, und dann wird es letztlich zu einer vertraglich vereinbarten Leistung.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.612
513
VC behauptet, dass LH mit der Aufkündigung des Tarifvertrages auch die bisher bestehende ÜV für alle Piloten aufgekündigt hat, bzw. die sogenannte Nachwirkung nach Auslaufen eines Vertrages für nicht mehr gültig erklärt. Wenn dem so ist wäre ein durch Gehaltsverzicht der Piloten erbrachter Geldtopf plötzlich nicht mehr existent. Das würde ich mir auch nicht einfach so gefallen lassen, egal wie hoch das Gehalt ist. Wie gesagt, wenn dem wirklich so ist.

Die Dementi seitens der Lufthansa zu diesem Thema sind leider etwas wischi waschi. Wenn Lufthansa diesen Topf wirklich für alle Piloten mit Anstellung vor 2014 unangerührt lassen möchte, dann könnte man das auch mal klipp und klar in der Öffentlichkeit sagen und nicht ständig um den heißen Brei herumreden.

Ich glaube keiner der beiden Parteien und denke die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Da sollte man sich eigentlich schleunigst hin bewegen, aber dazu scheinen beide Seiten immer noch zu sehr verbohrt und noch nicht bereit. Vermutlich, weil in der Tat beide Parteien eigentlich andere bzw. weitere Themen auf der Agenda haben. :cry:

Dafür gibt es ein verdientes Danke. SOG du hast es besser ausgerdrückt als ich, wenn ich ab und an der VC und LH eine Teilverantwortung / Schuld an der Situation attestiere. Irgendwas hält beide Partner zurück - wir ahnen vielleicht auch was - beide sind befinden sich in Zeitverzögerungschleifen und nehmen für die Fluggäste die Unannehmlichkeiten in Kauf. Aber beide müssen am Ende ohne allzugroßen Gesichtsverlust dabei herauskoommen.

Gruss

Flyglobal
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Wenn es eine freiwillige Leistung wäre, dann wäre es wohl nicht Bestandteil bisheriger Tarifverträge gewesen. Des Weiteren wird eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers schnell zu einer betrieblichen Übung mit Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf diese Leistung.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang gerne an die "betriebliche Übung" der Lufthansa in den HON Anfangsjahren jährlich zum Geburtstag 2 eVoucher zu verschenken. Viele gerade in diesem Forum hätten daraus gerne einen Rechtsanspruch auf 10 eVoucher für 2 Jahre HON abgeleitet, nachdem das Geburtsgeschenk eVoucher gestrichen wurde. Nun sind Kunden natürlich keine Arbeitnehmer und von daher besteht natürlich auch kein rechtlicher Anspruch. Wenn nun Lufthansa seinen Arbeitnehmern etwas vergleichbarer zukommen hat lassen, dann besteht eben der Rechtsanspruch, und dann wird es letztlich zu einer vertraglich vereinbarten Leistung.

Als kleinen Zusatz nochmal das hier:

EuGH kippt die Altersbefristung von 60 Jahren für Lufthansa-Piloten | aktuelles Wirtschaftsrecht
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.089
178
FRA
hier steht es anders, aber die Presse besteht ja nicht aus "Insidern". Demnach hat das die Hansa gezahlt und erst ab jetzt sollen die Piloten selbst zahlen.
Es wurde gemäss TV vom Gehalt einbehalten (das sieht dann so aus, als hätte LH gezahlt) yder Mitarbeiter musste also nicht aktiv etwas überweisen/einzahlen
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.129
10.792
FRA/QKL
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300x250
Ich zahle während meines Berufsleben Millionen in die Rentenversicherung, mein Arbeitgeber ebenso.
Was bekomme ich raus? Nicht mal einen kleinen Bruchteil meiner Einzahlungen.
Naja... :rolleyes:

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze ist 71.400€ p.a. (DE West), macht bei grob 19% Rentenversicherungsbeitrag (AN & AG zusammen) in Summe 13.566€ im Jahr. Nach 40 Jahren (ohne Berücksichtigung jeglicher Veränderung) macht das gut 540.000€, immer vorausgesetzt man ist stets auf Höchstsatz. Das sind keine Millionen, wenn auch immer noch eine hübsche Summe.

Was erhält man nun an Rente? Für 40 Jahre Höchstsatz kommt man auf etwa 2.000 € Rente monatlich, macht also 24.000€ im Jahr. Die Lebenserwartung heute 60-jähriger Frauen beträgt etwa 85 Jahre. In 20 Jahren Rente bekommt man somit 480.000€ aus der Rentenversicherung bezahlt.

Soweit die aktuellen Zahlen. Wie das zukünftig alles finanzierbar bleiben wird, ist heute ein gut gehütetes Geheimnis, oder wird erschreckenderweise, was ich befürchte, einfach ignoriert und als Problem in die Zukunft verschoben.

Aber es ist falsch von Millionen an Kosten und Bruchteilen an Erträgen zu sprechen.

Ja, die 500.000 € privat ein bezahlt hätten sich über die Jahre sehr viel besser verzinst. Zumindest bis vor einigen Jahren. Das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber der nach dem 2. Weltkrieg geschlossene Generationenvertrag hatte nun mal eine andere Intention und wollte bewusst die Gemeinschaft und nicht das Individuum fördern. Erhard wollte das übrigens anders gestalten, da er damals durchaus Probleme für zukünftige Generationen erahnt hat. Aber Adenauer hat sich durchgesetzt und damit langfristig seinem Land einen katastrophalen Dienst erwiesen.
 
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