Insolvenzgefahr Miles & More - Eure Meinungen

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
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Ich weiß nicht wie es zuletzt war, aber vor nicht allzu langer Zeit war der Gewinn von M&M
um Längen höher als der des operativen Geschäfts, die Cash Cow im Konzern.
Die Meilen aus der Fliegerei sind nur noch lästig, Geld verdient wird mit allem anderen und das nicht schlecht
Und genau aus diesem Grund sehe ich die Insolvenzgefahr für Miles&More nicht als so hoch an.

Ansonsten..., ich denke ich habe in den letzten 20 Jahren mindestens 4.000.000 Meilen genutzt und auf dem Konto sind aktuell noch ca. 2.900.000. Schaun mer mal wie sich das so entwickelt. Notfalls freut sich der Weinkeller auf 700-900 Flaschen Zuwachs. :D
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.415
BRU
Solange LH nicht pleite geht, sehe ich für M&M auch keine unmittelbare Insolvenzgefahr. Alles, wo LH / M&M draufzahlen würde, kann man vermutlich recht schnell ändern. Egal, ob Verfügbarkeit oder Preise von Meilentickets, Meilen-Preise im Worldshop, Altpapier-Angebote usw.

Ansonsten setze ich meine Meilen derzeit bevorzugt für Flüge ein. Im Unterschied zu regulären Tickets kann man die bei Flugstreichung oder Nichtantreten der Reise immerhin recht problemlos stornieren, ohne sich mit Gutscheinregeln, Tarifdifferenzen usw. rumärgern zu müssen.

Und im schlimmsten Fall einer Insolvenz von LH sind halt die Meilen weg – die dann ohnehin wertlos wären.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.745
4.319
Hamburg
Oder auch nicht mehr. Siehe hier

Naja, das steht nicht dass nicht mehr storniert wird. Nur das man rechtswidrig auf Wochen vertröstet wird, wenn sie dann die Stornierungen im System abarbeiten und im Lufthansa Faden wurde auch später irgendwann diese Aussage m.E. Wieder relativiert.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Ich nehme an, Du hast gesehen auf welchen Teil des Zitates sich mein Post bezogen hat?

Ich hatte unter anderem den Ausdruck "sich rumärgern zu müssen" fett markiert. Offenbar muss man sich nun auch bei M&M bei Stornierungen "rumärgern" und kann nicht mehr wie in dem Zitat erwähnt "recht problemlos stornieren".

Oder zählt für Dich dass "man rechtswidrig auf Wochen* vertröstet wird" eher zur Kategorie "problemlos" oder zur Kategorie "sich rumärgern"?


* die Anzahl Wochen ist ja noch nicht einmal definiert. Es heisst einfach mal "zu einem späteren Zeitpunkt"
 
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Bacchus

Reguläres Mitglied
10.04.2018
93
29
Mir wurde auf der Sen Hotline mitgeteilt, es handelt sich um einen technischen Fehler :))
Diese Aussage fand ich noch amüsant.

Dass jedoch ich mich noch einmal melden soll für das Prämienstorno sobald die „Freigabe-Info“ auf der M&M Page ersichtlich wird, fand ich nicht mehr so lustig!

Als langjähriger treuer Kunde würde ich mir zumindest eine proaktiv Info erwarten, sobald der (imo rechtswidrige Storno-) Vorgang wieder funktioniert.

„Sobald Sie in unbestimmter Zeit die Info auf der Homepage sehen, rufen Sie uns bitte wieder an. Dann ist das in Sekunden erledigt“.

Corona hin oder her, ich muss meinen Kunden das Geld auch erstatten und kann mich nicht auf ein technisches Problem ausreden...

LG Bacchus
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Wir haben leider die gleichen Erfahrungen gemacht.

Gebucht waren als SEN Companion Award jeweils zwei Prämientickets für zwei Paxe in C für die Strecke TXL-ZRH-MRU auf Swiss (operated by Edelweiss)

Zuerst wurde der Hinflug TXL-ZRH-MRU gestrichen, gebucht über mein M&M Account, ca. drei Wochen her. Anruf bei der Hotline,
Erstattung von Meilen, Steuern und Gebühren. Meilen waren sofort wieder auf dem Konto, Erstattung der Steuern hat ca. 14 Tage gedauert.

Damals hatte ich den Mitarbeiter in der Hotline gefragt, was mit dem zweiten Ticket passieren wird. Die Aussage damals, wir haben bisher nur Streichungen bis 30.04.2020. Wir sollen noch abwarten, da, falls wir jetzt manuell stornieren eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro je Ticket fällig wird. Manuelle Stornierung sei bis 24 h vor Abflug gegen Stornierungsgebühr möglich. (+1 meint jetzt es wäre vermutlich besser gewesen, das zweite Ticket manuell stornieren zu lassen. Aber hinterher ist man ja immer schlauer.)

Nun wurde der Rückflug MRU-ZRH-TXL storniert, gebucht über das M&M Account von +1. Anruf bei der Hotline:

- Wir können das Ticket bis 31.08.2020 auf einen späteren Flug umbuchen (Sofern es Verfügbarkeiten gibt, was bei MRU eher selten ist.)
- Auf die Frage wie wir dort hin kommen sollen, es sei ja nur der Rückflug, keine Antwort. (Sofern wir für den Hinflug Verfügbarkeiten finden, was eher selten ist, wäre dies tatsächlich eine Option den Urlaub einfach um ein Jahr zu verlegen. Leider wurde uns das bei der Streichung des Hinflugs nicht angeboten.)
- Auf die Frage wie es sich mit dem Umbuchen verhält, da +1 nun nicht mehr SEN ist, ob dann fehlende Meilen nachgezahlt werden müssen, nur eine wage Antwort. In jedem Fall muss es aber Prämienverfügbarkeiten geben, die ich aktuell nicht sehe.
- Alternativ können wir Meilen, Steuern und Gebühren rückerstatten lassen, was allerdimngs aktuell nicht möglich sei. Auf der Homepage wird es dazu bald eine Information geben, ab wann das möglich sein wird.

Also alles ein bisschen ungewiss.
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Und genau aus diesem Grund sehe ich die Insolvenzgefahr für Miles&More nicht als so hoch an.

Ansonsten..., ich denke ich habe in den letzten 20 Jahren mindestens 4.000.000 Meilen genutzt und auf dem Konto sind aktuell noch ca. 2.900.000. Schaun mer mal wie sich das so entwickelt. Notfalls freut sich der Weinkeller auf 700-900 Flaschen Zuwachs. :D

So viele Meilen hatte ich nie . Aber für meinen bescheidenen Meilenstand habe ich nun gestern 40 Flaschen Champus
erhalten . Von Bestellung bis Lieferung nur 5 Tage . (Watt häst, häst in Hus .) (y)
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.745
4.319
Hamburg
Ich nehme an, Du hast gesehen auf welchen Teil des Zitates sich mein Post bezogen hat?

Ich hatte unter anderem den Ausdruck "sich rumärgern zu müssen" fett markiert. Offenbar muss man sich nun auch bei M&M bei Stornierungen "rumärgern" und kann nicht mehr wie in dem Zitat erwähnt "recht problemlos stornieren".

Oder zählt für Dich dass "man rechtswidrig auf Wochen* vertröstet wird" eher zur Kategorie "problemlos" oder zur Kategorie "sich rumärgern"?


* die Anzahl Wochen ist ja noch nicht einmal definiert. Es heisst einfach mal "zu einem späteren Zeitpunkt"

Habe es in der App nur gesehen und dort werden keine Formatierungen, Tabellen etc angezeigt. Dann haben wir uns nur missverstanden.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.415
BRU
Immerhin konnte ich meinen FlySmart-Award von Mitte März kostenlos auf ein späteres Datum umbuchen. Hatte den zwar damals storniert (Flug gestrichen), nur nachdem die Meilen immer noch nicht da waren und derzeit nicht erstattet werden, habe ich nachgefragt. Sind ja im Vergleich zum regulären Award 20.000 Meilen weniger (und gibt es nicht mehr lange), insofern wäre es schade gewesen, den ungenutzt zu lassen.
 

MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
576
25
Was mein ihr ist die bessere Strategie zum "Meilenschutz"?
Nix machen und abwarten oder Flüge die man nächstes Jahr eventuell brauchen könnte buchen...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.415
BRU
Was meinst Du mit „eventuell brauchen könnte“? Ich buche aktuell Flüge mit Meilen, die ich – sollten sie stattfinden und ich fliegen dürfen – auch antreten werde. Also wo ich grundsätzlich fliegen möchte, aber angesichts der unsicheren Situation nur sehr bedingt bereit bin, zusätzliches Geld für die Umbuchung vorhandener Tickets (Tarifdifferenzen…) oder Neubuchungen auszugeben.

Plus ein paar Fälle, wo ich u.a. durch die Stornierungen oneways brauchte (die ja regulär immer unverhältnismäßig teuer sind).
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Wenn M&M konkurs geht, nützen Dir auch bereits gebuchte Flüge nichts, die Du "eventuell brauchen kannst".

Zudem hast Du dann den Meilen noch zusätzlich Geld hinterhergeworfen, das es nicht mehr zurückgibt.
 
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MarkusToe

Erfahrenes Mitglied
18.08.2009
576
25
Ich habe bei der MM Insolvenz oder Entwertung doch bereits Tickets...
Die sollten doch mehr "Wert"sein als ein fiktiver (auf dem Kto) vorgesehene Meilenwert...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.415
BRU
Ich habe bei der MM Insolvenz oder Entwertung doch bereits Tickets...
Die sollten doch mehr "Wert"sein als ein fiktiver (auf dem Kto) vorgesehene Meilenwert...

Also dass M&M pleite geht, nicht aber LH, halte ich für unwahrscheinlich. Sprich: Tickets bei der LH-Gruppe wären weg, und ob Partnerairlines M&M-Tickets noch akzeptieren würden, sei mal dahingestellt.

Bliebe höchstens der Fall der "Meilenabwertung" / Erhöhung der Preise für Awards. Nur derartiges ist reine Spekulation.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Ich habe bei der MM Insolvenz oder Entwertung doch bereits Tickets...
Die sollten doch mehr "Wert"sein als ein fiktiver (auf dem Kto) vorgesehene Meilenwert...

Ja, Du hast ein Ticket. Nur wird das nicht honoriert werden von einer Partnerfluggesellschaft, weil bis zu Deinem Flug noch kein Geld von M&M geflossen ist.

Und wenn Du Awards auf LH (Group) buchst: wenn M&M nicht mehr zahlungsfähig ist, dann wird wohl auch LH (Group) nicht mehr fliegen.

Wen Du aus Angst vor einer Insolvenz jetzt Deine Verluste minimieren möchtest, dann führt Dein Weg über den Worldshop und sicher nicht dahin, dass Du den (gefühlt) gefährdeten Meilen noch echtes Geld für Awardbuchungen hinterherwirfst.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Also dass M&M pleite geht, nicht aber LH, halte ich für unwahrscheinlich. Sprich: Tickets bei der LH-Gruppe wären weg, und ob Partnerairlines M&M-Tickets noch akzeptieren würden, sei mal dahingestellt.

Eine Insolvenz des Vermittlers - mehr ist M&M nicht - hat zunächst einmal keinen Einfluss auf den Bestand des Beförderungsanspruchs gegen die gebuchte Fluggesellschaft - das ist die, deren Flugnummer im Ticket steht, nicht die ausstellende Airline.

Anderes gilt nur, wenn M&M die der Fluggesellschaft versprochene Gegenleistung (was auch immer die sein mag) infolge der Insolvenz nicht erbringen kann oder diese Leistung vom Insolvenzverwalter zurückgefordert wird. Dann kann - nach deutschem Recht - die gebuchte Fluggesellschaft gegenüber dem Ticketinhaber die Beförderung verweigern, solange die Gegenleistung nicht erbracht ist.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Anderes gilt nur, wenn M&M die der Fluggesellschaft versprochene Gegenleistung (was auch immer die sein mag) infolge der Insolvenz nicht erbringen kann oder diese Leistung vom Insolvenzverwalter zurückgefordert wird. Dann kann - nach deutschem Recht - die gebuchte Fluggesellschaft gegenüber dem Ticketinhaber die Beförderung verweigern, solange die Gegenleistung nicht erbracht ist.

Und genau das wird realistischerweise passieren, wenn es zur hier diskutierten Insolvenz von M&M kommen wird. Dass M&M nicht vor der LH (Group) insolvent wird, davon gehe ich mal aus.

Award Tickets werden nach meinem Kenntnisstand erst nach dem Reiseantritt von der ausstellenden an die ausführende Airline vergütet. Wenn von der ausstellenden Airline bei Reiseantritt kein Geld mehr zu erwarten ist, dann werden wohl die meisten ausführenden Airlines auch die Beförderung verweigern.

Siehe Erfahrungen bei der airberlin- und topbonus-Pleite.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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300x250
Award Tickets werden nach meinem Kenntnisstand erst nach dem Reiseantritt von der ausstellenden an die ausführende Airline vergütet. Wenn von der ausstellenden Airline bei Reiseantritt kein Geld mehr zu erwarten ist, dann werden wohl die meisten ausführenden Airlines auch die Beförderung verweigern.

So einfach ist das nicht. Wenn die ausstellende Airline (in aller Regel wohl LH) von M&M die Gegenleistung für die Flüge der gebuchten Airline zur Weiterleitung an diese Airline erhalten hat (worin auch immer die Gegenleistung besteht), dann ist das - nach deutschem Recht - Treuhandvermögen und fällt nicht in die Insolvenzmasse, kann also weiterhin erbracht (oder an den Fluggast zurückgewährt) werden. Wenn das noch nicht geschehen ist, verfällt das Ticket immer noch nicht von selbst, sondern die gebuchte Fluglinie wird zur Begründung ihres Leistungsverweigerungsrechts gegenüber dem Fluggast und Vertragspartner darlegen müssen, was die vereinbarte (und von M&M für den Fluggast erbrachte) Gegenleistung ist. Dann kann der Fluggast entscheiden, ob er (noch einmal) selbst zahlt, was bei womöglich sehr niedrigen internen Verrechnungstarifen von Vorteil sein kann. Die echten Steuern & Gebühren gibt es übrigens immer zurück, weil sie von Anfang an Treuhandvermögen sind.