Klimaaktivisten besprühen in GWT Businessjet mit Farbe

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.529
3.991
FRA
ANZEIGE
Toll. Und was will man Leuten machen, die noch nie etwas besessen haben und auch nie etwas besitzen werden? Man kann sie höchstens ein paar Tage wegsperren, was auch wiederum dem Steuerzahler zur Last fällt.
Angeblich ist die Kasse doch gut gefüllt.

Finanzierung
Die "Letzte Generation" finanziert sich nach eigenen Angaben zum allergrößten Teil über Spenden oder Crowdfunding. Anfang 2022 veröffentlichte die Gruppe einen Transparenzbericht. Demnach erhielt sie im vergangenen Jahr mehr als 900.000 Euro an Spenden und gab etwa 535.000 Euro aus.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.649
966
Angeblich ist die Kasse doch gut gefüllt.

Finanzierung
Die "Letzte Generation" finanziert sich nach eigenen Angaben zum allergrößten Teil über Spenden oder Crowdfunding. Anfang 2022 veröffentlichte die Gruppe einen Transparenzbericht. Demnach erhielt sie im vergangenen Jahr mehr als 900.000 Euro an Spenden und gab etwa 535.000 Euro aus.
Solche Riesensummen "verbrät" so mancher hier als Reisebudget.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.529
3.991
FRA
Ehem - du hast das Konzept des Tagessatz glaube ich nicht verstanden...

Tagessatz kommt in Deutschland zur Anwendung, um die Geldstrafe an das Einkommen anzupassen.
Daher wird eine Strafe von x Tagessätzen verhängt, aus der sich dann die eigentliche Geldstrafe auf Basis des individuellen Tagessatzes errechnet
Zwei Beklagte, die für ein vergleichbares Vergehen (Umstände und Tathergang) verurteilt werden, werden beide, sagen wir, zu 50 Tagessätzen verurteilt.
Beispielhaft ist die Geldstrafe selbst beim einen 1.000 Euro (Tagessatz von 20 Euro), beim anderen dann 10.000 Euro (Tagessatz von 200 Euro).

Mitnichten wird der Schaden mit dem Tagessatz verrechnet.

Wenn ich durch Vorsätzlichkeit eine Tat begehe (und dafür verurteilt werde) - im Strafrecht ist es eher nachrangig für die Strafbemessung, ob dabei 5.000 oder 500.000 Euro Schaden verursacht wurden. Verurteilt wird man primär für den Straftatbestand.

Die Schadenshöhe und Zivilrecht ist eine andere Baustelle. Aber da spielt Haft keine Rolle.
Vor allem ist das eine die Strafe, die in Tagessätzen ausgedrückt wird (und am Verdienst angepasst ist), das andere ist die Behebung des angerichteten Schadens (und der ist, da Farbe in die Triebwerke gesprüht wurde, nicht unerheblich.

Falls nicht genug Geld für die Zahlung der Strafe vorhanden ist, dann kann man auch stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.221
11.035
FRA/QKL
Solange nur wir versuchen das Klima zu retten wird sich gar nichts ändern. Und mir ist es auch wichtiger dass die Wirtschaft läuft, es einen allgemeinen Wohlstand gibt usw.
Auch wenn es immer wieder behauptet wird, dass nur „wir“ das tun, so wird es dadurch auch nicht richtiger. Einfach mal über den Tellerrand schauen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.674
1.098
Ohne jemanden herauszugreifen, aber manche Kommentare hier kommen so wortgewaltig daher, dass es fast schon wieder Sympathien für die Sache weckt. Immerhin beschäftigen sich auch solche Leute einmal mit dem eigenen Verhalten, auch wenn das nur zu fragwürdigem Output in diesem Faden führt...
 
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.901
12.070
IAH & HAM
Ohne jemanden herauszugreifen, aber manche Kommentare hier kommen so wortgewaltig daher, dass es fast schon wieder Sympathien für die Sache weckt. Immerhin beschäftigen sich auch solche Leute einmal mit dem eigenen Verhalten, auch wenn das nur zu fragwürdigem Output in diesem Faden führt...
Die Aktion der Letzten Generation ist kriminell und gehört im Einklang mit unseren Gesetzen bestraft.

Aber, die Kommentare einiger Teilnehmer hier sind nicht nur kriminell sonder faschistisch, da sie unsere Rechtsordnung aushebeln wollen und durch Lynchjustiz ersetzen wollen. Ekelhaft, dass Leute sich nicht Schämen so etwas auch nur auszusprechen......
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
705
1.136
Österreich
Angeblich ist die Kasse doch gut gefüllt.

Finanzierung
Die "Letzte Generation" finanziert sich nach eigenen Angaben zum allergrößten Teil über Spenden oder Crowdfunding. Anfang 2022 veröffentlichte die Gruppe einen Transparenzbericht. Demnach erhielt sie im vergangenen Jahr mehr als 900.000 Euro an Spenden und gab etwa 535.000 Euro aus.

Es wird doch sicher irgendwo einen Tatbestand geben, der es erlaubt, auch die Geldgeber dieser Organisationen zu bestrafen?
 
  • Wow
Reaktionen: malone

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.529
3.991
FRA
Es wird doch sicher irgendwo einen Tatbestand geben, der es erlaubt, auch die Geldgeber dieser Organisationen zu bestrafen?
Du meinst §129 StGB ... dazu müsste die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung eingestuft werden.

§129 StGB
wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist,
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.054
10.163
Trans Balkan Express
Die Handlungen dieser Organisation sind doch nahezu allesamt kriminell, oder?

LG als Oberorganisation ist keine kriminelle Vereinigung, allenfalls sind Teile eine sog. kriminelle Teilvereinigung:


Aber das ist umstritten, siehe z.B. hier:


Die Staatsanwaltschaft Berlin lehnt eine solche Einordnung ab, während es die Staatsanwaltschaften in Potsdam und München anders sehen. Letztlich müssen aber die Gerichte entscheiden.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.901
12.070
IAH & HAM
Die Handlungen dieser Organisation sind doch nahezu allesamt kriminell, oder?
Jetzt bleib aber mal auf dem Teppich. Die Ziele der LG sind zunächst einmal in keinster Weise rechtlich zu beanstanden. Lediglich die Art, wie diese im einzelnen erzwungen werden sollen, steht oftmals im Konflikt mit dem Gesetz (Sachbeschädigung, Nötigung....)
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.737
9.705
irdisch
Man kann sich ja nicht mehr aufs Demonstrationsrecht berufen, wenn man, statt zu demonstrieren, regelmäßig nötigt, sachbeschädigt und Hausfriedensbruch begeht. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung liegt da nicht so fern. Es ist kein "gewaltfreier" Widerstand, es ist Aktionismus im Sinne irgendwelcher Hintermänner.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.901
12.070
IAH & HAM
Man kann sich ja nicht mehr aufs Demonstrationsrecht berufen, wenn man, statt zu demonstrieren, regelmäßig nötigt, sachbeschädigt und Hausfriedensbruch begeht. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung liegt da nicht so fern. Es ist kein "gewaltfreier" Widerstand, es ist Aktionismus im Sinne irgendwelcher Hintermänner.
Das mag Deine Meinung sein, glücklicher weise wird das bei und durch Gerichte und nicht den Stammtisch entschieden.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.206
775
LAS/DEN
Man kann sich ja nicht mehr aufs Demonstrationsrecht berufen, wenn man, statt zu demonstrieren, regelmäßig nötigt, sachbeschädigt und Hausfriedensbruch begeht. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung liegt da nicht so fern. Es ist kein "gewaltfreier" Widerstand, es ist Aktionismus im Sinne irgendwelcher Hintermänner.
Die Dummheit anderer rechtfertigt nicht die Eigene.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.737
9.705
irdisch
Nix Stammtisch. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat immerhin den Anfangsverdacht geäußert, dass die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sein könnte.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.901
12.070
IAH & HAM
Nix Stammtisch. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat immerhin den Anfangsverdacht geäußert, dass die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sein könnte.
Auch die Staatsanwaltschaft entscheidet es nicht, sondern Gerichte. Das nennt man Gewaltenteilung, eine der Säulen unserer Demokratie. Und dass die Situation von verschiedenen Staatsanwaltschaften unterschiedlich bewerten wurde ja schon weiter oben gepostet. Wir werden sehen was am Ende entschieden wird
 

rolandditz

Erfahrenes Mitglied
03.12.2012
1.392
1.555
54
Westfalen
  • Like
Reaktionen: DFW_SEN

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.519
1.844
Auch die Staatsanwaltschaft entscheidet es nicht, sondern Gerichte. Das nennt man Gewaltenteilung, eine der Säulen unserer Demokratie. Und dass die Situation von verschiedenen Staatsanwaltschaften unterschiedlich bewerten wurde ja schon weiter oben gepostet. Wir werden sehen was am Ende entschieden wird
Wobei die Urteile sicherlich unterschiedlich ausfallen werden. Als Klimaretter wird ein Urteil in Berlin sicherlich für den Delinquenten glimpflicher sein als im Süden Deutschlands.
 

Fliegersepp

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
705
1.136
Österreich
Jetzt bleib aber mal auf dem Teppich. Die Ziele der LG sind zunächst einmal in keinster Weise rechtlich zu beanstanden. Lediglich die Art, wie diese im einzelnen erzwungen werden sollen, steht oftmals im Konflikt mit dem Gesetz (Sachbeschädigung, Nötigung....)

Die Mehrheit der Mitglieder der Letzten Generation verstößt regelmäßig mehrfach gegen Gesetze, das kann man doch in keinster Weise mit irgendwelchen angeblichen Zielen dahinter rechtfertigen?! Das Hauptziel dieser Gruppierung ist es durch gesetzeswidrige Aktionen irgendetwas zu erzwingen zu versuchen, das ist für mich somit nicht tolerierbar und gehört schleunigst unterbunden.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.137
2.920
Corona-Land
Auf Kinder zu verzichten spart mehr CO2 ein w
Solange nur wir versuchen das Klima zu retten wird sich gar nichts ändern.
Hamburg geht einen eigenen Weg
Kitas in Hamburg sollen künftig hohe Gebühren an die Stadt entrichten, wenn sie mit den von ihnen betreuten Kindern öffentliche Spielplätze nutzen. So sieht es eine neue Fachanweisung der Sozialbehörde der (A-) Sozialdemokraten vor.
HA 07.06.2023 Seite: Titel

Frage: Wird es eine Co2-Abgabe auf Kinder geben? Senator Kerstan hat schon die tolsten Brüller gebracht (Stillegung Moorburg).
 

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.519
1.844
Du unterstellst, dass Gerichte nicht unbefangen entscheiden. Diese Meinung teile ich nicht
Nein, das Unterstelle ich nicht und der Meinung bin ich auch nicht.
Dennoch wird ein möglicher Strafrahmen unterschiedlich ausgenutzt, deshalb eine Befangenheit zu unterstellen halte ich für falsch. Das ist die Freiheit eines Richters bzw. einer Kammer.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.054
10.163
Trans Balkan Express
Du unterstellst, dass Gerichte nicht unbefangen entscheiden. Diese Meinung teile ich nicht

Befangen ist die Richterin am Amtsgericht, die als unbenannten Strafverschärfungsgrund berücksichtigt, dass es sich bei der Angeklagten um die zwanzigjährige Geliebte ihres Ex-Manns handelt.

Wie @HAJ07 schreibt, gibt es bei der Strafzumessung regionale Unterschiede mit der Tendenz je weiter südlich um so höher das Strafmaß. So gab es in B-W bereits Haftstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, wobei man trefflich darüber diskutieren kann, ob es zulässig ist, dass die Amtsrichterin strafverschärfend berücksichtigte, dass gegen den Angeklagten noch weitere Ermittlungsverfahren wegen Nötigung offen sind. Hier korrigiert die Berufungsinstanz gelegentlich noch. Auch lohnt die Berufung häufig für Angeklagte, weil das LG mit der Strafe noch runter geht. In Berlin ist man bei Taten de LG regelmäßig noch bei Geldstrafen im unter der magischen Grenze von 90 Tagessätzen.

Unterschiede gibt es auch, ob man § 129 StGB anklagt oder nicht. Im ersten Fall ist man in der Regel beim Strafrichter am Amtsgericht, im letzteren Fall beim LG. D.h. es droht dort von vornherein eine höhere Strafe. Deshalb gibt es ggf. auch Unterschiede zwischen Potsdam, wo die Staatsanwaltschaft auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt und Berlin, wo die Stasstsanwaltschaft das bislang abgelehnt hat.

Da beim Thema § 129 StGB vieles umstritten ist, können die Landgerichte auch zu einer unterschiedlichen Bewertung kommen, ohne dass dies etwas mit Befangenheit zu tun hat. Klarheit herrscht erst, wenn der BGH entschieden hat.

Und da die Tatrichter bei der Strafzumessung innerhalb des § 46 StGB frei sind, kann es zu unterschiedlichen Strafen für ähnlich gelagerte Taten kommen. Das ist ganz normal.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.