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Da es keine einheitliche Definition des Begriffes „Extremismus“ kannst Du sie natürlich so bezeichnen. Die meisten Politiker werden sich aber an der Definition des Verfassungsschutzes orientieren, der mit extremistisch solche Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.Für mich sind die Herrschaften Links- und Umweltextremisten und - sobald sie gewalttätig werden - Linksterroristen.
Dies trifft nun mal auf die LG nicht zu.
Straftäter waere eine passendere Alternative
Egal wie wirr die Reichsbürger sind, sie erfüllen anders als die LG die Extremismus Definition des VerfassungsschutzesDerzeit geht man gegen aus meiner Sicht verrückte alte Reichsbürger-Omas, die die Existenz des Staates negieren, mit der geballten Kraft des Generalbundesanwaltes und des Staatsschutzes vor und verschafft denen so noch eine Publizitätsplattform,
Die verübten Straftaten sind im Einklang mit unseren Gesetzen zu verurteilen, die Ziele unterstütze auch ich (allerdings favorisiere ich Tempo 130 auf Autobahnen)während man bei Linksterroristen noch die guten Ziele hervorhebt
Ich fühle mich nicht wirklich bedroht. Wovor hast Du konkret Angst und möchtest geschützt werden?und die Bürger nicht vor den Leuten schützt. Das geht so nicht.