Der Vertrag mit Amex ist ja gültig, auch wenn die Karte ungültig ist. Und wenn man grob farlässig einen Missbrauch ermöglicht, kann man sich auch nicht auf eine ungültige Karte berufen.
Sehe ich auch so.
Nicht-Unterschreiben ist bewusst vertragswidriges oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten, das Kartenmissbrauch ermöglicht.
Wenn man die Karte als "ungültig" betrachtet, dann macht man sich halt schadenersatzpflichtig - da eine Verifizierung durch den Händler aufgrund des Nicht-Unterschreibens verunmöglicht wird.
Den einzigen Vorteil sehe ich darin, dass man darauf spekuliert, dass niemand mehr die Karte bzw. die darauf enthaltene Unterschrift "sieht" - und dann natürlich die Zahlungsbelege alle eine "völlig falsche" Unterschrift tragen. Wenn dagegen dann noch die Originalkarte, zum Beispiel durch Einbehalten durch einen Bankomaten, auftaucht, dann sitzt man in der Tinte.
Ich hatte sogar mal in Deutschland den Fall, dass jemand trotz PIN First meinen Pass sehen wollte, weil die Karte nicht unterschrieben war...
Kenne die Regeln bei AMEX nicht, aber beispielsweise bei MasterCard halte ich das Vorgehen soweit für korrekt.
Wird eine nicht unterschriebene Karte präsentiert, muss der Händler Ausweis und Unterschrift auf der Karte verlangen. Die Prüfung der Unterschrift "kann" bei PIN entfallen. Sehe aber weder, dass sie entfallen "muss", noch dass es einen Unterschied in Bezug auf den ersten Satz macht. (Eine Ausnahme sind beispielsweise kontaktlose Zahlungen bis CVM-Limit, bei denen ein Unterschriftsverlangen nicht gestattet ist)
Bzgl. der Polizei wüsste ich aber nicht, wo das kriminelle Verhalten sein soll.