Naja, wenn Du mit dem Ticket zu einem 2- oder 3-wöchigen Urlaub mit gebuchtem Mietwagen, Hotels oder anderen Verpfichtungen aufbrichst, ist das neu zu kaufenden Ticket noch das kleinste Problem.
Auch dafür wäre die LH durchaus schadensersatzpflichtig. Notfalls auf dem Klageweg.
Und allein die negative Publicity...
Ja, man darf und kann LH verklagen. Ein Geschäftspartner (-gegner würde wohl eher zutreffen), der sich nicht an Vereinbarungen hält, im Wissen um einen Irrtum seinerseits erst zu spät reagiert usw. verhält sich nicht ordentlich. Gegen den darf man auch die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen. Auch wenn er LH heißt. LH ist kein totalitärer Staat, der Euch anschließend verfolgen wird.
Ihr seht ja auch: Es gibt einige, die schon gegen die Bande geklagt haben. Und immer noch M&M-Mitglied sind.
Es gibt nunmal Grenzen der "Macht". LH ist nur dreist genug, die immer wieder neu zu probieren und neu zu versuchen, sie auszuweiten.
Den Errorfare zu erkennen, das ist wirklich eine Kunst. Und wenn wer zufällig einen günstigen Flug entdeckt, darauf seinen Urlaub aufbaut, woher soll er als Kunde denn wissen, daß das ein Errorfare ist? Bei den Preisschwankungen im Flugbereich heutzutage, keine Chance.
(Nein, ich habe ihn nicht gebucht, bin ja stur und nicht mehr LH-Kunde...)