• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Kreditkartenakzeptanz - neuer Thread

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.
D

der oesi

Guest
ANZEIGE
Dieser Thread diskutiert aber nicht das Ausland (von DACH ausgesehen) sondern eben die vermeintliche Rückständigkeit innerhalb DACH.

Wenn du das Budget so spitz auf Knopf genäht ist, dass 3 EUR ATM Gebühr die Reise unmöglich machen, dann sollte man vielleicht einfach nicht reisen?

Denn was passiert erst, wenn man sonstige ungeplante Ausgaben hat, die den Wert von 3 EUR übersteigen, hat? Krankheit zum Beispiel - oder Unregelmäßigkeiten im Reiseverlauf (Flüge, Züge, Busse)...



Stimmt, dass es sehr DACH lastig ist (plus spanische Bäckereien ;)) - ich versuche daher auch immer wieder Erfahrungen aus anderen Ländern hier einzubringen. Ich hebe Gebühren frei ab im Ausland, komme ich aber in ein Land mit Fremdwährung, wo ich kein oder kaum Bargeld brauche (eben Skandinavien, Canada, Australien aber auch für kurze Aufenthalte in UK, Polen etc) dann hebe ich trotzdem keines oder nur ganz wenig ab. In diesen Ländern lassen sich auch die von dir genannten "Unregelmäßigkeiten" problemlos ohne Bargeld regeln. So gesehen - die lokalen Besonderheiten in dem Zusammenhang sind sehr wohl Reise relevant.
 
D

der oesi

Guest
Na ja, diese Fragen sind sicher relevant, nehmen in diesem Thread aber nicht mal 1% in Anspruch
99% drehen sich um die fehlende Akzeptanz bei vermeintlich steuerhinterziehenden Gastronomen ;)



Da geb ich dir natürlich Recht....und sicher eine zweistellige Prozentzahl auch um Bäcker Touren zwischen Nordsee und Mittelmeer :D
 
  • Like
Reaktionen: thiosk

br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.835
848
MUC
Meine Eltern, bisher nur vereinzelt mit KK oder Girocard bezahlt, haben nun die Vorzüge des kontaktlosen Zahlens erkannt. Jetzt wird wo immer es geht kontaktlos bezahlt.

Gestern in der fränkischen Provinz Essen geholt: Leider nur GC kontaktlos, aber der Wirt sagt ab Juli soll dann auch KK kontaktlos klappen, da immer mehr Leute nachfragen und per Handy bezahlen wollen. Es wird...langsam, aber es wird.
 

gonzo_27

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
258
0
DKB V-Pay hat ja keine Geldkartenfunktion mehr, aber trotzdem das Volljährigkeitsmerkmal. [...] Korrekt, auf der DKB V-Pay ist die Geldkartenapplication noch drauf, halt noch für das Volljährigkeitsmerkmal.
Die Girocard mit V-Pay-Cobranding der DKB unterstützt unverändert die Geldkarten-Zahlungsfunktion, obwohl das entsprechende Geldkarten-Logo nicht mehr auf der Karte präsent ist. Nichtsdestotrotz: Es funktioniert. (Karte gültig bis 12/2023.)
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Er hat an der Tür einen Girocard-Aufkleber. An der Kasse steht „nur Barzahlung“.

Wie ist da eigentlich die Rechtslage, wenn er dann (z.B. wegen Defekt des Terminals) keine Girocards akzeptiert?
Schulde ich dann eine Barzahlung (heute oder später)?
Dass hatten wir hier schon einmal, letztes Jahr. Vor "Bestellung" muss auf ein defektes Gerät hingewiesen werden, wird das nicht gemacht, Problem des Inhaber.

Wobei der natürlich sich quer stellen wird und es zu Deinem Problem dann wird. Vor allem dann, wenn zB ein Bankautomat in der Nähe ist.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
Genau so ist es, das meint auch der ADAC. Wenn an der Tankstelle KK Aufkleber vorhanden sind, ist es nicht das Problem des Autofahrers, wenn das Gerät angeblich nicht funktioniert. Man kann einen handschriftlichen Beleg erstellen und unterschreiben, den der Tankwart dann nachbuchen kann, wenn das Gerät wieder funktioniert, oder man kann sich eine Rechnung geben lassen und dann überweisen.
Genau zu dem Thema gibt es ein aktuelles YT Video. Der Pächter kann sich nicht mit "Gerät defekt" raus reden. Er muss an der Säule direkt drauf hinweisen, dass zB das KK Terminal defekt ist und nur Cash geht, wenn irgendwelche Akzeptanzaufkleber an der Tür kleben.
 
  • Like
Reaktionen: nicki1997

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Dass hatten wir hier schon einmal, letztes Jahr. Vor "Bestellung" muss auf ein defektes Gerät hingewiesen werden, wird das nicht gemacht, Problem des Inhaber.

Nein ein Vertrag kommt erst zustande wenn übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden - d.h. an der Kasse. Einzige mir bekannte Ausnahme ist die SB Tankstelle - da kommt es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung mit dem Beginn des Tankvorganges. D.h. wenn der Tankwart bestimmte gängige Zahlungsarten nicht akzeptiert muß das bereits an der Zapfsäule erkennbar sein - auch darf er bestimmte Geldscheine nicht prinzipiell von ausschliessen - wer für 600€ tankt kann auch problemlos mit 200€ Scheinen bezahlen (bzw. kommt nicht in Zahlungsverzug wenn der Tankwart die Scheine nicht annimmt). Gleiches gilt dort wenn wegen eines technischen Defekts keine Karten akzeptiert werden. Was anderes ist wenn man dort mit UP oder PayPal bezahlen möchte - das muss der Tankwart nicht akzeptieren.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Nein ein Vertrag kommt erst zustande wenn übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden - d.h. an der Kasse.
Okay, abpumpen...

- auch darf er bestimmte Geldscheine nicht prinzipiell von ausschliessen - wer für 600€ tankt kann auch problemlos mit 200€ Scheinen bezahlen (bzw. kommt nicht in Zahlungsverzug wenn der Tankwart die Scheine nicht annimmt).
Selbstverständlich darf er - rechtzeitige Bekanntgabe vorausgesetzt.

Genau zu dem Thema gibt es ein aktuelles YT Video. Der Pächter kann sich nicht mit "Gerät defekt" raus reden. Er muss an der Säule direkt drauf hinweisen, dass zB das KK Terminal defekt ist und nur Cash geht, wenn irgendwelche Akzeptanzaufkleber an der Tür kleben.
So ist es. Und die Sache mit den Geldscheinen wird dort auch behandelt.
https://youtu.be/RHdvbDRxYOc
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Okay, abpumpen...Selbstverständlich darf er - rechtzeitige Bekanntgabe vorausgesetzt.

Kannst du lesen? Nix abpumpen weil weil Selbstbedienung.

Klar darf die Annahme verweigern - habe ich ja geschrieben - nur gerät der Kunde dann nicht in Zahlungsverzug, wenn er dann z.B. sagt "dann überweise ich".

Wenn man Bargeld annimmt dann muss man Scheine akzeptieren die im Verhältnis zum zu zahlenden Betrag stehen - bei 600€ sind 3*200€ Scheine absolut verhältnismässig. Wenn der Kassierer das nicht auf Echtheit prüfen kann oder möchte ist das nicht das Problem des Kunden.

Prinzipiell gilt auch in diesem Fall die Bestimmung des § 14 I. Satz 2 BbankG. Danach sind auf Euro lautende Banknoten nicht nur gesetzliches Zahlungsmittel, sondern müssen auch in unbeschränktem Umfang angenommen werden. Selbstverständlich gilt diese Regelung dabei auch für große 500 Euro-Scheine.
Da die Europäische Kommission jedoch festlegt, dass der Händler die Annahme des Scheins verweigern kann, wenn er nachweislich nicht genügend Wechselgeld vorrätig hat oder der Preis der gekauften Ware in einem groben Missverhältnis zur Stückelung des Geldscheins steht, gibt es Fälle, in denen die Annahme verweigert werden kann.

https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/#Annahmepflicht_von_200_Euro-Scheinen
 
Zuletzt bearbeitet:

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Kannst du lesen? Nix abpumpen weil weil Selbstbedienung.

Klar darf die Annahme verweigern - habe ich ja geschrieben - nur gerät der Kunde dann nicht in Zahlungsverzug, wenn er dann z.B. sagt "dann überweise ich".

Wenn man Bargeld annimmt dann muss man Scheine akzeptieren die im Verhältnis zum zu zahlenden Betrag stehen - bei 600€ sind 3*200€ Scheine absolut verhältnismässig. Wenn der Kassierer das nicht auf Echtheit prüfen kann oder möchte ist das nicht das Problem des Kunden.



https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/#Annahmepflicht_von_200_Euro-Scheinen
Leider alles falsch!
Und lesen ja - wenn es einigermaßen verständlich geschrieben ist.
Das oben zitierte Gestottere hier spricht ja für sich.... Obwohl ich mich über Schreibfehler normalerweise nicht lustig mache.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Leider alles falsch!

Schön das du dich mit Rechtschreibung auskennst, mit den Regeln zu Bargeld leider nicht.

Strittig ist die Frage, ob der Hinweis, man nehme keine 200- oder 500-Euro-Scheine an, zulässig ist. Oft ist er an Tankstellen oder bei Bäckern und Metzgern zu finden. Hier gilt die Regel: Der Hinweis muss verhältnismäßig sein. Ein Händler kann beispielsweise einen Kunden, der mit einem 500-Euro-Schein ein Brötchen oder einen Kaugummi kaufen will, abweisen und darauf hinweisen, dass er nicht genügend Wechselgeld hat. Zahlt ein Tankender jedoch trotz Hinweis seine Tankfüllung für 80 Euro mit einem 200-Euro-Schein, muss der Händler ihn annehmen, denn es handelt sich ja um ein gesetzliches Zahlungsmittel.

https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...r-baecker-meinen-200er-annehmen/23087026.html

Ansonsten

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nr=56435&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

Daraus ergibt sich das der Tankstellenbetreiber in Annahmeverzug kommt wenn er entweder das Bargeld nicht annimmt oder aber auch wenn die Kartenzahlung nicht funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Die Tankstelle ist keine Ausnahme, sondern nur ein Beispiel für eine andere Fallgruppe - es kommt auf den Zeitpunkt des Leistungsaustauschs an.

Nun wird es zwar in einem Selbstbedienungs-Markt i.d.R. so sein, dass der Vertrag (über den Kauf einer Sache) erst an der Kasse geschlossen wird (Pharmaceutical Society v Boots). Praktisch könnte der Händler also noch den gesamten Vertragsschluss (und damit auch die beworbene Kartenzahlung) verweigern. Die Waren werden einfach wieder zurückgeräumt, alles fein.

Anders ist es, wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Da sind die Parteien schon deutlich früher vertraglich gebunden - jedenfalls dann, wenn die Dienstleistung beginnt (Thornton v Shoe Lane) oder verbindlich vorbestellt wurde.

Denklogisch ginge es auch gar nicht anders. Wäre der Vertrag erst dann geschlossen, wenn jemand in einem Restaurant die Rechnung bekommt, wäre jemand, der sich direkt nach Einnahme des Essens verdünnisiert, nur zum Schadensersatz verpflichtet und nicht zur Zahlung des Preises.

Das Tanken ist dem Restaurant ähnlicher als dem Supermarkt. An der Tanke findet bereits vor Kontakt mit dem Kassierer ein Leistungsaustausch statt. Das getankte Benzin vermischt sich mit dem im Tank bereits befindlichen, und der Tankstellenbetreiber kann mit dem Gemisch wenig anfangen (je nach Rechtsordnung erhält er Miteigentum oder eine quasi wertlose unregistrierte Sicherheit daran).
 

krxx

Erfahrenes Mitglied
12.01.2018
666
17
Die Tankstelle ist keine Ausnahme, sondern nur ein Beispiel für eine andere Fallgruppe - es kommt auf den Zeitpunkt des Leistungsaustauschs an.

Nun wird es zwar in einem Selbstbedienungs-Markt i.d.R. so sein, dass der Vertrag (über den Kauf einer Sache) erst an der Kasse geschlossen wird (Pharmaceutical Society v Boots). Praktisch könnte der Händler also noch den gesamten Vertragsschluss (und damit auch die beworbene Kartenzahlung) verweigern. Die Waren werden einfach wieder zurückgeräumt, alles fein.

Anders ist es, wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Da sind die Parteien schon deutlich früher vertraglich gebunden - jedenfalls dann, wenn die Dienstleistung beginnt (Thornton v Shoe Lane) oder verbindlich vorbestellt wurde.

Denklogisch ginge es auch gar nicht anders. Wäre der Vertrag erst dann geschlossen, wenn jemand in einem Restaurant die Rechnung bekommt, wäre jemand, der sich direkt nach Einnahme des Essens verdünnisiert, nur zum Schadensersatz verpflichtet und nicht zur Zahlung des Preises.

Das Tanken ist dem Restaurant ähnlicher als dem Supermarkt. An der Tanke findet bereits vor Kontakt mit dem Kassierer ein Leistungsaustausch statt. Das getankte Benzin vermischt sich mit dem im Tank bereits befindlichen, und der Tankstellenbetreiber kann mit dem Gemisch wenig anfangen (je nach Rechtsordnung erhält er Miteigentum oder eine quasi wertlose unregistrierte Sicherheit daran).

Schön, dass du hier Fallentscheidungen als Quellen angibst, jedoch haben US/UK Entscheidungen 0 Einfluss im deutschen Recht.
 
  • Like
Reaktionen: Heinzkarl

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Für Deutschland sind die Ausführungen ja auch soweit korrekt.

Speziell fürs Tanken kann man ein Blick zum BGH auf das Urteil vom 4. Mai 2011, Aktenzeichen VIII ZR 171/10 werfen. Dort wird auch der Supermarkt erwähnt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Für Deutschland sind die Ausführungen ja auch soweit korrekt.

Speziell fürs Tanken kann man ein Blick zum BGH auf das Urteil vom 4. Mai 2011, Aktenzeichen VIII ZR 171/10 werfen. Dort wird auch der Supermarkt erwähnt.

Das Urteil habe ich ja in #3566 verlinkt.
 

Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
Eine weitere deutsche Bäckereikette zieht mit internationalem, und Vielreisenden bekannten Kartenakzeptanzniveau gleich.
Konnte Steinecke auf Aushängen bisher nur darum bitten, 'sofern verfügbar' Kartenzahlung zu nutzen, könnten sie theoretisch nun auch bargeldlos arbeiten.
(Ich hoffe, bis hierhin genug Bezüge zu vorangegangenen Beiträgen hergestellt zu haben).

Im aktualisierten Kontaktlos-Locator von MasterCard tauchen nun Filialen von MEISTERBÄCKEREI STEINE (-cke) auf, wie andere Bäckereien in der Kategorie 'Feinkost'.
Im Umkreis bis 40 km (25 Meilen) sind es allein in Magdeburg und Umgebung 22 Filialen - nach Landbäcker, Beims und Schäfer's die letzte größere Kette.

+++ UPDATE:
Soeben habe ich bei steinecke mit American Express zahlen können. Terminal-ID 541... (FirstData / TeleCash), Modell dürfte ein verifone V400 gewesen sein, auf dem Tresen und mit Kassenanbindung. So weit, so gut.
Es gab keine spezifischen Akzeptanz-Aufkleber, nur ein allgemein gehaltener Aufsteller zur Kartenzahlung und laut Aussage der Verkäuferin werden 'alle Karten' akzeptiert. Der PayPass-Locator / Kontaktlos-Locator garantiert de facto ja nur kontaktlose maestro-Akzeptanz (meist mit V-Pay einhergehend).
+++ UPDATE-ENDE

Bei Schäfer's hatte ich nachgefragt, als die laut Aufsteller (mein Foto vom 26.1.) beworbene AmEx-Akzeptanz mit meiner AmEx nicht gegeben schien.
Ergebnis: Ja, stimmt. AmEx wird doch nicht akzeptiert. Man wolle die Aufsteller entfernen. :eek:
Ich meinte daraufhin, es reicht aus, das AmEx-Logo zu tilgen. Die Aufsteller sind für die gute Sache einfach zu wichtig.
Sonst gibt es bei Schäfer's nämlich kaum Hinweise. Oder es wird umständlich ein Text zusammengebastelt.
Als zunächst nur girocard akzeptiert wurde, wurden gerne auch ec-Logos aus irgendeiner Mottenkiste aufgebraucht - trotz Beschenkung mit von der DK angeforderten girocard-Aufklebern.

Daß sich viele Händler so schwer tun, die den Terminals doch meist beiliegenden Aufkleber einfach nur anzubringen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Schön das du dich mit Rechtschreibung auskennst, mit den Regeln zu Bargeld leider nicht.

https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...r-baecker-meinen-200er-annehmen/23087026.html

Ansonsten

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nr=56435&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

Daraus ergibt sich das der Tankstellenbetreiber in Annahmeverzug kommt wenn er entweder das Bargeld nicht annimmt oder aber auch wenn die Kartenzahlung nicht funktioniert.
=;
Hahahaha!
Der versteht selbst nicht, was er verlinkt.
1. Der BGH sagt zur "Verhältnismäßigkeit" gar nichts, er konstruiert zwei völlig autarke Fälle zusammen.
2. Derzeit geht es bei "darf der das?" vor allem um Corona. Da ist die Verhältnismäßigkeit schon deswegen programmiert, weil sowieso jeder damit rechnen muss, irgendwo bargeldlos zahlen zu MÜSSEN.
3. widerspricht alles von dir verlinkte weder mir noch Herrn Solmecke. Es geht in deinem Zeugs überhaupt nicht erkennbar um Hinweise, die so angebracht sind, wie Solmecke das sagt.
4. ist der von dir verlinkte Artikel des Tagesspiegels deutlich älter als die Ausführungen des RA und über die andere Quelle braucht man -abgesehen vom Alter- ohnehin kein Wort zu verlieren...
5. Der Tankwart braucht gar kein Bargeld annehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
=;
Hahahaha!
Der versteht selbst nicht, was er verlinkt.
1. Der BGH sagt zur "Verhältnismäßigkeit" gar nichts, er konstruiert zwei völlig autarke Fälle zusammen.
2. Derzeit geht es bei "darf der das?" vor allem um Corona. Da ist die Verhältnismäßigkeit schon deswegen programmiert, weil sowieso jeder damit rechnen muss, irgendwo bargeldlos zahlen zu MÜSSEN.
3. widerspricht alles von dir verlinkte weder mir noch Herrn Solmecke
4. ist der von dir verlinkte Artikel des Tagesspiegels deutlich älter als die Ausführungen des RA und über die andere Quelle braucht man -abgesehen vom Alter- ohnehin kein Wort zu verlieren...
5. Er braucht hat kein Bargeld annehmen.

Bin raus, weil Zeit zu schade.


Du hast die Diskussion ja nicht einmal ansatzweise verstanden. Natürlich darf sagen das man nur Karten akzeptiert - aber man kann nicht einzelne Stücklungen Bargeld ablehnen wenn man Bargeld akzeptiert.

Und wenn man Bargeld nicht akzeptiert, kommt der Kunde nicht in Zahlungsverzug wenn das Kartengerät nicht funktioniert. Dann bleibt dem Händler nichts anderes übrig als entweder Bargeld zu nehmen oder sich daruaf zu verlassen das der Kunde überweist.

Lass du dir ruhig alles von YT erklären, das macht die Sache für andere dann leicht.

Der BGH hat zu Bargeld gar nichts entschieden, sondern lediglich geurteilt wann der Vertrag an einer SB Tankstelle wirksam zustande kommt.

Daraus ergibt sich (wenn nicht deutlichst ersichtlich ist das nur Karten akzeptiert werden) das ich mit jedem üblichen Zahlungsmittel bezahlen kann, und das die Stücklung des Bargeldes verhältnismässig zum zu zahlenden Betrag sein muss. Ebenso ergibt sich daraus wenn keine Kartenaufkleber zu sehen sind das dann Bargeld üblich ist.

Die Verhältnismässigkeit ergibt sich aus der EU Regelung - puh,
 
Zuletzt bearbeitet:

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Blamier' dich ruhig weiter...

Du hast die Diskussion ja nicht einmal ansatzweise verstanden. Natürlich darf sagen das man nur Karten akzeptiert - aber man kann nicht einzelne Stücklungen Bargeld ablehnen wenn man Bargeld akzeptiert.
Doch. Oder beleg das Gegenteil. Du interpretierst in deine eigens zitierten Artikel Dinge rein, die da schlicht und einfach nicht stehen.
Und wenn man Bargeld nicht akzeptiert, kommt der Kunde nicht in Zahlungsverzug wenn das Kartengerät nicht funktioniert. Dann bleibt dem Händler nichts anderes übrig als entweder Bargeld zu nehmen oder sich daruaf zu verlassen das der Kunde überweist.
Nur wenn er Bargeld nehmen muss. Tut er in meinem Fall aber nicht.
Ansonsten:
Ganz neue Erkenntnis....:D und das habe ich jetzt wo genau bestritten?

Lass du dir ruhig alles von YT erklären, das macht die Sache für andere dann leicht.
Ich habe lediglich eine Quelle angegeben, ich weiß auch ohne Herrn Solmecke, dass ich recht habe.
Der BGH hat zu Bargeld gar nichts entschieden, sondern lediglich geurteilt wann der Vertrag an einer SB Tankstelle wirksam zustande kommt.
Deswegen verstehe ich nicht, warum du das zitierst. Du hast recht, das tut nichts zur Sache. Es ging lediglich um die Bargeldannahme.
Daraus ergibt sich (wenn nicht deutlichst ersichtlich ist das nur Karten akzeptiert werden) das ich mit jedem üblichen Zahlungsmittel bezahlen kann, und das die Stücklung des Bargeldes verhältnismässig zum zu zahlenden Betrag sein muss. Ebenso ergibt sich daraus wenn keine Kartenaufkleber zu sehen sind das dann Bargeld üblich ist.
Ist es aber im Beitrag von Herrn Solmecke, das sagt er klar und deutlich.

Die Verhältnismässigkeit ergibt sich aus der EU Regelung - puh,
Damit hast du dich jetzt endgültig ins Aus geschossen. "Verhältnismäßigkeit" würdigt IMMER die Begleitumstände (Pssst! Deswegen heißt es "Verhältnis", aber nicht weitersagen) und kann schon deshalb nicht im Vorfeld irgendwo geregelt sein. Merkst selbst, ne?

Ist aber egal, wird mir zu blöd mit dir....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: NarutoUzumaki

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
ANZEIGE
Bin gerade in berlin
Die große Mehrheit zahlt dort wo es geht mit Karte
Auch kleinste Beträge
Trotzdem gibt es eben die üblichen Cash only Läden
Selber
Langnese Eisdiele in einer mal
Unverständlich
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.