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Kreditkartenakzeptanz - neuer Thread

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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Richtig alt sehen Kreditkartenverweigerer aktuell aus, wenn sie baden gehen wollen:
Sehr viele Freibäder verkaufen Eintrittskarten für vorgegebene Zeitfenster online, und Girocard ist da zum Bezahlen nicht wirklich akzeptiert.

Kreditkarten und Paypal gehen meistens, Bargeld nie! Bargeld-Fans bleibt da oft nur die Abkühlung in der Dusche in der eigenen Wohnung.

Und an den steuerehrlichen Kiosks geht dann nur bares, weil es schon immer so war und es Quatsch wäre ein Eis kontaktlos zu bezahlen
 
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eno

Aktives Mitglied
22.10.2019
121
0
Steuerehrlichkeit fördere ich beim Frisör, indem ich bewusst mit Karte zahle, aber dann ein gutes Trinkgeld in bar gebe. Erinnere mich noch an den Gesichtsausdruck der jungen Coiffeuse in einer günstigen Kette die augenscheinlich entweder die Kosten über eine abwesende Kollegin (die laut Diskussion des Personals noch in der Kasse eingeloggt war) laufen lassen und das Bargeld selbst einstecken wollte, oder den ganzen Vorgang an der Kasse vorbei durchführen wollte. Durch die Zahlung mit Karte (was wie wir wissen ja "mit Girocard" heißt ;) ) ist ihr Plan trotz des Trinkgelds von iirc >25% nicht aufgegangen. War nicht glücklich.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Darf eine Kassiererin bei Kartenzahlung den Ausweis kontrollieren? Im Speziellen: Wenn keine Zigaretten und kein Alkohol gekauft werden? Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Darf eine Kassiererin bei Kartenzahlung den Ausweis kontrollieren? Im Speziellen: Wenn keine Zigaretten und kein Alkohol gekauft werden? Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage?

Ich würde mal sagen: ja. Sieht der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW auch so.

So sieht es beispielsweise der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen „als gerechtfertigtan, dass ein Händler zur Verhinderung/Aufklärung von Kartenmissbrauch bzw. zurVorsorge für Fälle von Rücklastschriften diehierfür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden erhebt. Zwar würde es für dieFeststellung der Identität des Käufers ausreichen, Einsicht in den Ausweis zu nehmen. DieDatenerhebung aus dem Ausweis ist jedoch zurWahrung der Interessen des Händlers erforderlich.

https://tdssg.de/Praxistipps/28-15.pdf
 

eno

Aktives Mitglied
22.10.2019
121
0
Dieser Thread hat ja längst wieder alle möglichen Zahlungsmethoden, auch die lächerlich gefundenen, zum Gegenstand. Vor ein paar Jahren, als ich noch nicht Zahlkarten gesammelt habe, hat 'mein' Rewe die ersten drei, vier Wochen bei Zahlung mit Geno-Bankkarte immer ELV gemacht, dann Girocard mit PIN. (Damals fand ich PIN nerviger in der Handhabung.) Frage mich, ob das interne Scoring bzw. Risikomanagement da eher die Anzahl an Zahlungen im Monat oder die allgemeine Tatsache, dass bei vielen Leuten gegen Monatsende weniger Geld verfügbar ist, berücksichtigt.

Zahlbar war damals iirc alles mit Kreditkarte und auch Sodexo-Gutscheinen, einen sozial erwünschten Mindestumsatz gab es m.W. nur durch das Stirnrunzeln des Kassenpersonals.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Darf eine Kassiererin bei Kartenzahlung den Ausweis kontrollieren? Im Speziellen: Wenn keine Zigaretten und kein Alkohol gekauft werden? Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage?
Naja, eine angebotene Zahlungsart muss sicher nicht akzeptiert werden, wenn Zweifel bestehen, ob denn auch alles i.O. ist. Warum sollte man dann den Betreffenden nicht bitten dürfen, die Zweifel auszuräumen? Sicherlich gibt es kein "Ausweis-Kontroll-Recht", aber diesen vorzuzeigen ist doch die logische Folge, die sich jemandem mit gesunden Menschenverstand erschließt.
Oder sich halt umdrehen, die Ware da zu lassen und wieder zu gehen.
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.126
1.664
So jetzt kommen wir von der Rassismusdiskussion wieder zum Lieblingsthema von gowest! :idea:Die Steuerhinterziehung in der "Bargeldhölle" Deutschland!(y)
 

eno

Aktives Mitglied
22.10.2019
121
0
Seine ironievergifteten Hooks sind zwar extrem nervig und sinnfrei, aber da hat er leider recht. Der Staat stellt ja auch alle Arbeitnehmer unter Generalverdacht, sie dürfen ihre Steuern auf Lohn und Gehalt nicht eigenständig an den Fiskus abtreten, sondern das wird gesetzlich dem Arbeitgeber auferlegt.
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.226
666
Darf eine Kassiererin bei Kartenzahlung den Ausweis kontrollieren? Im Speziellen: Wenn keine Zigaretten und kein Alkohol gekauft werden? Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage?
Dürfen hin oder her, habe das schon in Spanien, England und den USA gehabt. Wahrscheinlich auch woanders, da kann ich mich aber nicht mehr daran erinnern.

In England war das notwendig, weil der guten Frau auf der anderen Seite des Tresens sehr penibel die Unterschrift auf dem Kartenbeleg abgeglichen hat und mit meinem Ergebnis nicht zufrieden war. Passierte ihr wohl sehr selten, das mit der Unterschrift statt PIN, daher extra vorsichtig.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
In England war das notwendig, weil der guten Frau auf der anderen Seite des Tresens sehr penibel die Unterschrift auf dem Kartenbeleg abgeglichen hat und mit meinem Ergebnis nicht zufrieden war. Passierte ihr wohl sehr selten, das mit der Unterschrift statt PIN, daher extra vorsichtig.
Und ich verstehe absolut nicht, warum sich da so manch einer künstlich aufregt.
@Weisse Bank, ich meine nicht dich!
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
879
88
BSL
Ist nicht unbedingt Rasissmus, sondern schlicht ein dummes Vorurteil, dass jemand der so aussieht nicht so heissen könne. Wenn da jetzt ein Weisser mit der Karte von Ebubechukwu Okafor bezahlt, hätte sie den Spruch vermutlich auch gebraucht.

Und die Weissen vor ihr in der Schlange... womöglich haben die ja mit nicht-girocards gezahlt - oder hatten einfach keine so gute Bonität, so dass bei denen ELV gesperrt war. Wäre aber zumindest "ungünstig", ein System zu verwenden, dass es so aussehen lässt, als wäre sie nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert worden.

Hat im übrigen auch nur begrenzt was mit ELV zu tun - wir wissen da, dass es auch (bspw. Elektronik-) Läden gibt, die die Ausweise auch bei Kreditkarten kontrollieren.

Das ist ja auch mit dem Namen "Maria" so. Da gibt es auch einige Fälle, wo die Leute ein riesengroßes Affentheater veranstalten.

Das hätte die Verkäufern vielleicht tun sollen, bevor sie so einen Spruch bringt. Wäre mein erster Impuls wenn ich die Vermutung habe, dass die Karte nicht dem Besitzer gehört.

Hätte hätte Fahrradkette. Aber trotzdem eine Frechheit, sowas erstmal zu unterstellen.

Darf eine Kassiererin bei Kartenzahlung den Ausweis kontrollieren? Im Speziellen: Wenn keine Zigaretten und kein Alkohol gekauft werden? Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage?

Das Thema hatten wir schon mal: https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/69773-kreditkartenakzeptanz-1159.html

Stellungnahme des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (Original-Seite wurde gelöscht):

Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren wird die Freigabe des konkreten Zahlungsbetrages online bei dem kartenausgebenden Kreditinstitut eingeholt. Die Deckung des Betrages wird in Echtzeit bestätigt. Eine Identifizierung zur Forderungsrealisierung oder Betrugsbekämpfung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren darf ein Ausweis daher nicht verlangt werden.

Grundsätzlich also:

- Die Kassiererin darf danach fragen. Sie darf auch die Karte auf vorhandene Unterschrift und auf Echtheit prüfen, dazu reicht allerdings eine Sichtprüfung aus.
- In den MasterCard/VISA Scheme Rules steht drinne, dass eine Kartenzahlung nicht vom Ausweis abhängig gemacht werden darf.
- Zeigen des Ausweises muss man es ihr nicht, da es sich mit so einer Frage genauso verhält wie als würdest du einem Wildfremden draußen nach seinem Ausweis fragen.
- Sie kann aber bei berechtigtem Interesse die Polizei zur Identitätsfeststellung dazuziehen, das ist aber bei einer Kartenzahlung mit PIN nicht gegeben sowie mit passender Unterschrift auch nicht.
- Allerdings kann sie dann den Verkauf verweigern wegen Vertragsfreiheit.
- Wie schon genannt wurde, sieht das nicht jeder so, sodass es weiterhin eine Streitfrage bleibt. Siehe oben #4605.
- Es ändert nichts daran, dass man so ein freches Verhalten nicht dulden muss.

Dürfen hin oder her, habe das schon in Spanien, England und den USA gehabt. Wahrscheinlich auch woanders, da kann ich mich aber nicht mehr daran erinnern.

In England war das notwendig, weil der guten Frau auf der anderen Seite des Tresens sehr penibel die Unterschrift auf dem Kartenbeleg abgeglichen hat und mit meinem Ergebnis nicht zufrieden war. Passierte ihr wohl sehr selten, das mit der Unterschrift statt PIN, daher extra vorsichtig.

In Spanien kennen sich die Kassierer mit Signature-basierten Karten aus, nur oft haben die keinen Stift für die Signature. Die vorsichtige Unterschriftenprüfung kenne ich auch so, allerdings aus Frankreich. Da hab ich nur die Karte vorgezeigt mit der Unterschrift, die wurde dann abgeglichen und fertig war der Zahlungsvorgang.

Irgendein Affentheater wegen des Namens oder ähnliches gab es nicht. Ist auch respektlos, Benehmen sollte man schon haben.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich würde mal sagen: ja. Sieht der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW auch so.

https://tdssg.de/Praxistipps/28-15.pdf
...was noch nicht heisst, dass der Händler ein "Recht" dazu habe. Mal unabhängig davon, dass der verlinkte Beitrag ja nur indirekt den Landesdatenschutzbeauftragten zitiert, zeigt er natürlich die ganze Verkorkstheit des Systems: Als - im Sinne der Datensparsamkeit - erforderliche Daten dürften nur erhoben werden: "Name, Vorname, Straße, PLZ, Wohnort und Geburtsdatum."

Karte hin oder her: Das finde ich schon ziemlich viel, "intim", und ja einfach überflüssig für einen üblichen Einkauf in einem inländischen Drogeriemarkt. Da stimmt dann irgendwas mit dem zugrundeliegenden Zahlungssystem nicht, wenn sich Händler nur so berechtigt absichern können. Damit sollte sich ein Datenschutzbeauftragter vielleicht viel eher mit beschäftigen!

- Allerdings kann sie dann den Verkauf verweigern wegen Vertragsfreiheit.
Kann man?

Der Kunde präsentiert die von ihm ausgesuchte Ware, durch Auflegen auf das Kassenförderband.
Der Kassierer nennt den Gesamtbetrag.
Der Kunde sagt "mit Karte bitte!"
Der Kassierer aktiviert das Terminal.
Der Kunde schiebt seine Karte ein.

Wieviel braucht es denn noch, bis zum konkludenten Vertragsschluss?
 
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ThePaddy

Erfahrenes Mitglied
03.01.2019
1.352
428
STR
War öfters an der Costa Brava campen und dort gibt es z.B. an den Strandbars auch öfters Cash only. Kunden sind hier aber auch überwiegend Deutsche.
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.126
1.664
Macht euch mal locker! Nachdem gowest ja wohl wieder in seinem spanischen Paradis ist, fördert er die "steuerhrlichen" Spanier!(y) Dann muss er nicht mehr die Steuerbetrüger hierzulande unterstützen!!!(y)
 

eno

Aktives Mitglied
22.10.2019
121
0
Heute Abend in Augsburg, City Döner in der Bahnhofstraße: Guter Dürum, Zahlung per Vivid-Visa_Debit über Google Pay an einem Terminal von Sumup, Quittung per Mail. Belegdrucker gehe gerade nicht.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
879
88
BSL
...was noch nicht heisst, dass der Händler ein "Recht" dazu habe. Mal unabhängig davon, dass der verlinkte Beitrag ja nur indirekt den Landesdatenschutzbeauftragten zitiert, zeigt er natürlich die ganze Verkorkstheit des Systems: Als - im Sinne der Datensparsamkeit - erforderliche Daten dürften nur erhoben werden: "Name, Vorname, Straße, PLZ, Wohnort und Geburtsdatum."

Karte hin oder her: Das finde ich schon ziemlich viel, "intim", und ja einfach überflüssig für einen üblichen Einkauf in einem inländischen Drogeriemarkt. Da stimmt dann irgendwas mit dem zugrundeliegenden Zahlungssystem nicht, wenn sich Händler nur so berechtigt absichern können. Damit sollte sich ein Datenschutzbeauftragter vielleicht viel eher mit beschäftigen!


Kann man?

Der Kunde präsentiert die von ihm ausgesuchte Ware, durch Auflegen auf das Kassenförderband.
Der Kassierer nennt den Gesamtbetrag.
Der Kunde sagt "mit Karte bitte!"
Der Kassierer aktiviert das Terminal.
Der Kunde schiebt seine Karte ein.

Wieviel braucht es denn noch, bis zum konkludenten Vertragsschluss?

Dass die Zahlung durchgeht.

Heute Abend in Augsburg, City Döner in der Bahnhofstraße: Guter Dürum, Zahlung per Vivid-Visa_Debit über Google Pay an einem Terminal von Sumup, Quittung per Mail. Belegdrucker gehe gerade nicht.

SumUp hatte ich auch bisher einmal gesehen. Da wurde mir Beleg per normalen Druck angeboten.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Dass die Zahlung durchgeht.
Nein - streng genommen sind Pflicht zur Zahlung und Lieferung/Übereignung die "Folgen" und nicht die Vorbedingungen eines Vertragsschlusses.

Zuerst einigen sich die Parteien: ICH kaufe von DIR die Ware ABC zum Preis 123. - Abgemacht!
Dadurch entsteht der Kaufvertrag, der die Parteien zu Zahlung und Übereignung verpflichtet.

(Rule 1 in s 18 des Sale of Goods Act 1979 illustriert das ganz schön. Das läuft im deutschen oder österreichischem Recht im Detail etwas anders ab, aber die Grundkonzepte sind die selben.)

Rechtlich könnte man unser Konzept aber so retten, dass an der Ladenkasse durch Handelsbrauch eine stillschweigende Bedingung in den Vertrag aufgenommen wird, dass der Händler vom Vertrag zurücktreten kann, falls der Kunde nicht sofort im Zeitpunkt des Einkaufs Zahlung bewirken kann. (Mit dem Argument, dass das "Anschreibenlassen" ausgestorben ist / Händler und Kunden diese primitive Art des Lieferantenkredits bewusst aussterben ließen, zumal mittlerweile im Privatkundengeschäft sicherere Alternativen wie eben Kreditkartenzahlung existieren.)

Abgesehen davon ist "Security by Karen" ein wahnsinnig beklopptes Konzept, aber das muss ich hier ja nicht betonen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Rechtlich könnte man unser Konzept aber so retten, dass an der Ladenkasse durch Handelsbrauch eine stillschweigende Bedingung in den Vertrag aufgenommen wird, dass der Händler vom Vertrag zurücktreten kann, falls der Kunde nicht sofort im Zeitpunkt des Einkaufs Zahlung bewirken kann.
Das hatte ich so ähnlich vorher auch schon im Hinterkopf - bzw. hätte ich so aufgelöst.
Wobei der Kunde ja hier durchaus ordnungsgemäss zahlen kann - spätestens mit einer Kreditkarte.
 
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