Ist nicht unbedingt Rasissmus, sondern schlicht ein dummes Vorurteil, dass jemand der so aussieht nicht so heissen könne. Wenn da jetzt ein Weisser mit der Karte von Ebubechukwu Okafor bezahlt, hätte sie den Spruch vermutlich auch gebraucht.
Und die Weissen vor ihr in der Schlange... womöglich haben die ja mit nicht-girocards gezahlt - oder hatten einfach keine so gute Bonität, so dass bei denen ELV gesperrt war. Wäre aber zumindest "ungünstig", ein System zu verwenden, dass es so aussehen lässt, als wäre sie nur aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert worden.
Hat im übrigen auch nur begrenzt was mit ELV zu tun - wir wissen da, dass es auch (bspw. Elektronik-) Läden gibt, die die Ausweise auch bei Kreditkarten kontrollieren.
Das ist ja auch mit dem Namen "Maria" so. Da gibt es auch einige Fälle, wo die Leute ein riesengroßes Affentheater veranstalten.
Das hätte die Verkäufern vielleicht tun sollen, bevor sie so einen Spruch bringt. Wäre mein erster Impuls wenn ich die Vermutung habe, dass die Karte nicht dem Besitzer gehört.
Hätte hätte Fahrradkette. Aber trotzdem eine Frechheit, sowas erstmal zu unterstellen.
Darf eine Kassiererin bei Kartenzahlung den Ausweis kontrollieren? Im Speziellen: Wenn keine Zigaretten und kein Alkohol gekauft werden? Aufgrund welcher rechtlicher Grundlage?
Das Thema hatten wir schon mal:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/69773-kreditkartenakzeptanz-1159.html
Stellungnahme des Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (Original-Seite wurde gelöscht):
Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren wird die Freigabe des konkreten Zahlungsbetrages online bei dem kartenausgebenden Kreditinstitut eingeholt. Die Deckung des Betrages wird in Echtzeit bestätigt. Eine Identifizierung zur Forderungsrealisierung oder Betrugsbekämpfung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Bei der EC-Kartenzahlung im PIN-Verfahren darf ein Ausweis daher nicht verlangt werden.
Grundsätzlich also:
- Die Kassiererin darf danach fragen. Sie darf auch die Karte auf vorhandene Unterschrift und auf Echtheit prüfen, dazu reicht allerdings eine Sichtprüfung aus.
- In den MasterCard/VISA Scheme Rules steht drinne, dass eine Kartenzahlung nicht vom Ausweis abhängig gemacht werden darf.
- Zeigen des Ausweises muss man es ihr nicht, da es sich mit so einer Frage genauso verhält wie als würdest du einem Wildfremden draußen nach seinem Ausweis fragen.
- Sie kann aber bei berechtigtem Interesse die Polizei zur Identitätsfeststellung dazuziehen, das ist aber bei einer Kartenzahlung mit PIN nicht gegeben sowie mit passender Unterschrift auch nicht.
- Allerdings kann sie dann den Verkauf verweigern wegen Vertragsfreiheit.
- Wie schon genannt wurde, sieht das nicht jeder so, sodass es weiterhin eine Streitfrage bleibt. Siehe oben #4605.
- Es ändert nichts daran, dass man so ein freches Verhalten nicht dulden muss.
Dürfen hin oder her, habe das schon in Spanien, England und den USA gehabt. Wahrscheinlich auch woanders, da kann ich mich aber nicht mehr daran erinnern.
In England war das notwendig, weil der guten Frau auf der anderen Seite des Tresens sehr penibel die Unterschrift auf dem Kartenbeleg abgeglichen hat und mit meinem Ergebnis nicht zufrieden war. Passierte ihr wohl sehr selten, das mit der Unterschrift statt PIN, daher extra vorsichtig.
In Spanien kennen sich die Kassierer mit Signature-basierten Karten aus, nur oft haben die keinen Stift für die Signature. Die vorsichtige Unterschriftenprüfung kenne ich auch so, allerdings aus Frankreich. Da hab ich nur die Karte vorgezeigt mit der Unterschrift, die wurde dann abgeglichen und fertig war der Zahlungsvorgang.
Irgendein Affentheater wegen des Namens oder ähnliches gab es nicht. Ist auch respektlos, Benehmen sollte man schon haben.