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Kreditkartenakzeptanz - neuer Thread

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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Also ich hab immer einen blanko Barscheck dabei, den ich dann ausfüllen könnte. Den kann der Wirt anonym einlösen.
Man kann den auch 20%, 50% oder 100% höher ausstellen als die Rechnung und dann lediglich als Pfand hinterlegen bis man dann die Tage mit Bargeld vorbei kommt und den Scheck auslöst...
Leider ist das ja heutzutage so, dass der Wirt dann das Risiko hätte, dass der Scheck nicht gedeckt ist.
Ich kam bisher noch nicht in die Lage, das System testen zu müssen, aber so als Notlösung stelle ich mir das durchaus praktikabel vor.

Ich muss schon zugeben, dass ich dem guten alten Euroscheck ein wenig (viel) hinterher trauere. Einen Vordruck habe ich mir damals eingerahmt zum Andenken. (Liegt inzwischen irgendwo im Schrank, aber eigentlich könnte ich ihn mal wieder aufhängen.) Das System war echt gut. Die anderen Senioren hier werden sich erinnern.
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Wo hast du den her? Gibt den deine Bank noch aus?

https://www.commerzbank.de/portal/d...en/bezahlen-unterwegs/bezahlen-unterwegs.html
Auch im digitalen Zeitalter noch gefragt: Schecks

Im Zeitalter der Girocard¹ und Kreditkarten² haben Schecks nicht mehr die Bedeutung, die sie früher hatten. Aber das elektronische Geld hat Schecks noch nicht überflüssig gemacht. Insbesondere für Menschen, die Online Banking nicht nutzen können Schecks ein probates Zahlungsmittel sein. Und für Globetrotter erst recht – gerade in fernen Ländern wissen Reisende den Komfort von Travelers Cheques besonders zu schätzen.

Ihr Berater in der Filiale nimmt Ihre Scheckbestellung gern entgegen – egal ob Bar- oder Verrechnungsschecks.
Das ist allerdings nicht nötig (ich war noch gar niemals nie nicht bei meinem Berater), man kann die auch online bestellen:

https://www.commerzbank.de/portal/d.../alle-self-services/formulareundantraege.html

Ne knappe Woche später waren sie im Briefkasten.

EDIT: Allerdings muss ich zugeben, dass ich nicht davon ausgehe, die irgendwann zu benutzen. Aber irgendwie dachte ich mir "Haben ist besser als Brauchen" und hab sie bestellt. Übrigens wurde mir (noch) keine Gebühr für die Ausstellung und den Versand berechnet. Allerdings habe ich sie erst seit diesem Quartal und daher kann es sein, dass ich am 1.7. irgendwas dafür bezahlen muss. Ich muss gestehen, dass ich da weder ins PLV geschaut habe, noch mich dran erinnere, ob bei der Bestellung Kosten erwähnt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Achso, also haftet hier der Gast nur weil der Wirt zu blöd ist darauf hinzuweisen, dass doch keine Karte gehen?
Uh ist das wirklich euere Realität? Wenn du in dem Fall kein Bargeld "besorgst" dann ruft der Wirt die Polizei, die kommt und macht Stress, wird evtl. feststellen das du durchaus im Recht bist, wird aber dann an deine Vernunft appellieren und dich bitten zum Geldautomaten zu gehen.

Das kostet alles in allem ca. 1 Stunde deiner Lebenszeit, der Abend ist gelaufen, und wenn du mit Begleitung unterwegs warst wird diese sich ihren Teil denken.

Es geht nicht nur darum Recht zu bekommen - sondern meistens geht es darum einfach keinen unnötigen Stress zu haben.

Aldi würde ja auch sofort darauf hinweisen und die Kunden nicht zum ATM schicken. Der Wirt spekuliert hier auf den typisch deutschen Kunden der alles mit sich machen lässt.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
973
743
Uh ist das wirklich euere Realität? Wenn du in dem Fall kein Bargeld "besorgst" dann ruft der Wirt die Polizei, die kommt und macht Stress, wird evtl. feststellen das du durchaus im Recht bist, wird aber dann an deine Vernunft appellieren und dich bitten zum Geldautomaten zu gehen.

Ach ja, der Wirt hätte also die Polizei gerufen? Verkehrte Welt! Das hätte er ja ruhig machen können, aber dann nur bzw. mit der Folge, dass bzw. damit ich bei der Polizei sofort meine Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Wirt aufgeben kann. Zuvor hätte aber natürlich ICH SELBST die Polizei gerufen, wenn der Wirt mein Angebot der Überweisung nicht akzeptiert hätte, sondern mich genötigt hätte, Bargeld herbeizuschaffen, und mich ansonsten nicht hätte gehen lassen.

Und im übrigen glaube ich, dass in der Situation einer entsprechenden kurzen, aber heftigen Diskussion über die Angelegenheit zwischen mir und dem Wirt samt Aufklärung des Wirts über die Rechtslage das Kartenterminal des Wirts plötzlich auf sehr wundersame Weise im Rahmen einer Spontanheilung wieder funktioniert hätte, noch bevor die Polizei (von wem auch immer) gerufen worden wäre.

Und somit hätte ich auch nicht die von dir angeführte 1 Stunde Lebenszeitverschwendung gehabt; die hätte ich eher gehabt, wenn ich mich zum Affen gemacht hätte, und für den Wirt Bargeld herbeigeschafft hätte, nur weil dieser mich verarschen will und / oder sich nicht an geltendes Recht halten will.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Uh ist das wirklich euere Realität? Wenn du in dem Fall kein Bargeld "besorgst" dann ruft der Wirt die Polizei, die kommt und macht Stress, wird evtl. feststellen das du durchaus im Recht bist, wird aber dann an deine Vernunft appellieren und dich bitten zum Geldautomaten zu gehen.
Warum appellieren sie nicht an die Vernunft des Wirts (dass er sich einfach per Überweisung bzw. "morgen vorbeikommen" vom Kunden bezahlen lässt)? Wenn der Kunde doch sogar im Recht ist?
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Hab doch Mitleid mit dem armen Wirt. Der kann sich Steuern zahlen wegen Corona aktuell einfach nicht leisten.
Ach ja, der Wirt hätte also die Polizei gerufen? Verkehrte Welt! Das hätte er ja ruhig machen können, aber dann nur bzw. mit der Folge, dass bzw. damit ich bei der Polizei sofort meine Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Wirt aufgeben kann. Zuvor hätte aber natürlich ICH SELBST die Polizei gerufen, wenn der Wirt mein Angebot der Überweisung nicht akzeptiert hätte, sondern mich genötigt hätte, Bargeld herbeizuschaffen, und mich ansonsten nicht hätte gehen lassen.

Und im übrigen glaube ich, dass in der Situation einer entsprechenden kurzen, aber heftigen Diskussion über die Angelegenheit zwischen mir und dem Wirt samt Aufklärung des Wirts über die Rechtslage das Kartenterminal des Wirts plötzlich auf sehr wundersame Weise im Rahmen einer Spontanheilung wieder funktioniert hätte, noch bevor die Polizei (von wem auch immer) gerufen worden wäre.

Und somit hätte ich auch nicht die von dir angeführte 1 Stunde Lebenszeitverschwendung gehabt; die hätte ich eher gehabt, wenn ich mich zum Affen gemacht hätte, und für den Wirt Bargeld herbeigeschafft hätte, nur weil dieser mich verarschen will und / oder sich nicht an geltendes Recht halten will.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Uh ist das wirklich euere Realität?
Meine Realität wäre:

Ich breche mir keinen Zacke aus der (kunden-königlichen?) Krone, wenn der Terminaldefekt einmalig vorkommt, mit meinem Reserve-Fünfziger zu zahlen. Oder sogar zum Geldautomaten in nächster Nähe zu gehen, wenn ich dort kostenfrei Geld abheben kann.

Aber je nach meiner Kartenausstattung für die Bargeldabhebung draufzahlen? Durch strömenden Regen zum Automaten? Bzw. durch Pfandhinterlegung gegängelt zu werden oder durch Polizeirufen genötigt? Nein Danke!
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.533
40
zwischen HAJ & PAD
https://www.vielfliegertreff.de/impressum.php?do=mehr

7. Links zu anderen Webseiten

Vielfliegertreff soll den Benutzern einen Mehrwert und brauchbare Informationen liefern. Aus diesem Grund sollte nicht einfach ein alleinstehender Link zu einer anderen Quelle wie einer anderen Website, einem Artikel oder einem Blog gepostet werden.

entsprechende Beiträge werden von der Moderation kommentarlos entfernt.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.373
11.324
der Ewigkeit
Ach ja, der Wirt hätte also die Polizei gerufen? Verkehrte Welt! Das hätte er ja ruhig machen können, aber dann nur bzw. mit der Folge, dass bzw. damit ich bei der Polizei sofort meine Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Wirt aufgeben kann. Zuvor hätte aber natürlich ICH SELBST die Polizei gerufen, wenn der Wirt mein Angebot der Überweisung nicht akzeptiert hätte, sondern mich genötigt hätte, Bargeld herbeizuschaffen, und mich ansonsten nicht hätte gehen lassen.

Und im übrigen glaube ich, dass in der Situation einer entsprechenden kurzen, aber heftigen Diskussion über die Angelegenheit zwischen mir und dem Wirt samt Aufklärung des Wirts über die Rechtslage das Kartenterminal des Wirts plötzlich auf sehr wundersame Weise im Rahmen einer Spontanheilung wieder funktioniert hätte, noch bevor die Polizei (von wem auch immer) gerufen worden wäre.

Und somit hätte ich auch nicht die von dir angeführte 1 Stunde Lebenszeitverschwendung gehabt; die hätte ich eher gehabt, wenn ich mich zum Affen gemacht hätte, und für den Wirt Bargeld herbeigeschafft hätte, nur weil dieser mich verarschen will und / oder sich nicht an geltendes Recht halten will.


Heldenhaftes Auftreten, aber völlig sinnlos, nicht gesetzeskonform und mit bekanntem Ende.

Grundsätzlich muss man laut Gesetz die Rechnung in bar bezahlen.

Hiervon kann der jeweilige Restaurantbesitzer eine Ausnahme machen,
indem er auch andere Zahlungweisen akzeptiert, z.B. Giro-Karten-, oder VISA-Kartenzahlung.

Dieser Service ist jedoch von Restaurant zu Restaurant unterschiedlich und zählt aufgrund dessen zu einem „freiwilligen Service“.

Akzeptiert somit das Restaurant keine Kartenzahlung, sondern nur Zahlung in bar, so müssen sie dem auch Folge leisten.

Es bietet sich deshalb an, sich entweder vor Restaurantbesuch oder noch bei Betreten über die Zahlungsmodalitäten zu informieren, so dass Missverständnisse dieser unangenehmen Art am Ende klar vermieden werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Wenn er Akzeptanzsymbole hat kann er die Zahlung damit im nachhinein nicht verweigern. Der Kunde hat sich ja informiert indem er die Symbole gesehen hat.
Oder sind MasterCard Sticker oder "Nur Barzahlung" Aufkleber keine "Information"?
Genauso muss kein Bargeld akzeptiert werden, siehe Vertragsfreiheit.
Heldenhaftes Auftreten, aber völlig sinnlos und mit bekanntem Ende.

Grundsätzlich muss man laut Gesetz die Rechnung in bar bezahlen.

Hiervon kann der jeweilige Restaurantbesitzer eine Ausnahme machen,
indem er auch andere Zahlungweisen akzeptiert, z.B. Giro-Karten-, oder VISA-Kartenzahlung.

Dieser Service ist jedoch von Restaurant zu Restaurant unterschiedlich und zählt aufgrund dessen zu einem „freiwilligen Service“.

Akzeptiert somit das Restaurant keine Kartenzahlung, sondern nur Zahlung in bar, so müssen sie dem auch Folge leisten.

Es bietet sich deshalb an, sich entweder vor Restaurantbesuch oder noch bei Betreten über die Zahlungsmodalitäten zu informieren, so dass Missverständnisse dieser unangenehmen Art am Ende klar vermieden werden können.
 

StabTrim

Aktives Mitglied
17.12.2016
184
102
So liest sich eine unternehmerische Erfolgsstory:


19.11.2019 Baba Green schafft Barzahlung ab:

https://rp-online.de/nrw/panorama/d...-barzahlung-ab-nur-kartenzahlung_aid-47132589


31.01.2020 (vor Corona) Baba Green macht zu und neue Pächter dürfen sich versuchen...nur für wie lange?

https://www.babagreen.de

Baba Green ist nach wie vor im Geschäft und das bei gleichbleibend guter Qualität.
Der Pächterwechsel war wohl ohnehin geplant und die Nachfolger (Seit Februar) akzeptieren weiterhin kein Bargeld. Alles beim alten also. "Zu" war nur in der Phase des harten Lockdowns.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Es bietet sich deshalb an, sich entweder vor Restaurantbesuch oder noch bei Betreten über die Zahlungsmodalitäten zu informieren, so dass Missverständnisse dieser unangenehmen Art am Ende klar vermieden werden können

Wenn der Wirt Missverständnisse vermeiden möchte, soll er vor Aufnahme der Bestellung auf das "fehlerhafte" Terminal hinweisen bzw. ein Schild an die Tür kleben.
 
Zuletzt bearbeitet:

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
973
743
@ Frank N. Stein

Dein Kommentar geht komplett am Thema vorbei. Es ging nicht darum, ob der Wirt das Recht hat, nur Barzahlung anzubieten, sondern es ging hier um den Fall, dass er zwar Akzeptanzaufkleber hat, dann die Bestellung akzeptiert, und dem Gast bei Rechnungsstellung erst offenbart, dass das Kartenterminal (angeblich) defekt ist.

Und hier ist die Rechtslage eben so, dass der Wirt zwar natürlich weiterhin auf Bezahlung beharren kann, dafür jedoch nicht auf Barzahlung bestehen kann. Der Gast muss also keineswegs zum nächsten Geldautomaten laufen, um Bargeld zu beschaffen, sondern muss der Wirt muss das Angebot des Gastes akzeptieren, ohne Bezahlung aus dem Lokal zu gehen, und den offenen Betrag später zu begleichen, wofür er vom Wirt eine Rechnung mitbekommt.

Nicht ich würde also mit dem geschilderten Auftreten "völlig sinnlos, nicht gesetzeskonform und mit bekanntem Ende" handeln, sondern du verkennst die Rechtslage bzw. argumentierst am Thema bzw. Sachverhalt vorbei.

Was meinst du eigentlich mit dem "bekannten Ende"? Meinst du, dass der Wirt dann die Polizei ruft? Wie gesagt, kann er gerne machen, aber nur um dann von mir selbst eine Anzeige zu kassieren.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Grundsätzlich muss man laut Gesetz die Rechnung in bar bezahlen.

Hiervon kann der jeweilige Restaurantbesitzer eine Ausnahme machen,
Quelle: recht-gehabt.de - Sei dein eigener Anwalt.
Darf, nein sollte oder muss man auch nennen.

Wenn ich mein Souvlaki beim Griechen bestelle, dann bietet er danach oft noch einen Ouzo an.
Freiwilliger Service. Geht aufs Haus.
Wenn er allerdings vor den Laden im Eingangsbereich ein Schild hinstellt "Zu jedem Hauptgericht einen Ouzo gratis dazu", dann sollte er nachher nicht sagen "ätsch, steht aber nicht in der Speisekarte, aus der du gerade bestellt hast".

Einfach an das halten, mit was du Werbung machst. Wenn der Ouzo ausnahmsweise mal ausgeht, brech' ich auch keinen Riesen-Streit vom Zaun. Erwarte ich umgekehrt allerdings auch so.
 
Zuletzt bearbeitet:

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.028
2.455
Uh ist das wirklich euere Realität? Wenn du in dem Fall kein Bargeld "besorgst" dann ruft der Wirt die Polizei, die kommt und macht Stress, wird evtl. feststellen das du durchaus im Recht bist, wird aber dann an deine Vernunft appellieren und dich bitten zum Geldautomaten zu gehen.

Das kostet alles in allem ca. 1 Stunde deiner Lebenszeit, der Abend ist gelaufen, und wenn du mit Begleitung unterwegs warst wird diese sich ihren Teil denken.

Es geht nicht nur darum Recht zu bekommen - sondern meistens geht es darum einfach keinen unnötigen Stress zu haben.


Wir waren zu zweit, +1 ist dann im Restaurant geblieben, es waren ja wirklich nur 5 Minuten bis zum Automaten, wenn überhaupt. Trotzdem habe ich den Chef anschließend nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass man das meiner Meinung nach anders lösen muss (und wenn es nur ein großer Zettel vorne drin in der Speisekarte ist) und Trinkgeld gab es entsprechend auch keins.

Klar war ich im Recht, aber meine Zeit dort zu vergeuden und deshalb nen großen Streit vom Zaun brechen? Ich habe ja auch durchaus vor, dort wieder hinzugehen (und mit Karte zu bezahlen :)).
Ich bin da jetzt nicht nachtragend und (fast) jeder hat ne zweite Chance verdient - die muss man dann aber natürlich auch nutzen.

Interessant wäre es tatsächlich geworden, wenn ich als halbwegs Ortskundiger diesen offenen Automaten nicht gekannt hätte. Da ist mir in einem Umkreis von 5 Minuten keine Bank bekannt, die nach 22 Uhr noch offen hat :confused:
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.126
1.664
Wir waren zu zweit, +1 ist dann im Restaurant geblieben, es waren ja wirklich nur 5 Minuten bis zum Automaten, wenn überhaupt. Trotzdem habe ich den Chef anschließend nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass man das meiner Meinung nach anders lösen muss (und wenn es nur ein großer Zettel vorne drin in der Speisekarte ist) und Trinkgeld gab es entsprechend auch keins.

Klar war ich im Recht, aber meine Zeit dort zu vergeuden und deshalb nen großen Streit vom Zaun brechen? Ich habe ja auch durchaus vor, dort wieder hinzugehen (und mit Karte zu bezahlen :)).
Ich bin da jetzt nicht nachtragend und (fast) jeder hat ne zweite Chance verdient - die muss man dann aber natürlich auch nutzen.

Interessant wäre es tatsächlich geworden, wenn ich als halbwegs Ortskundiger diesen offenen Automaten nicht gekannt hätte. Da ist mir in einem Umkreis von 5 Minuten keine Bank bekannt, die nach 22 Uhr noch offen hat :confused:


Danke! Wenn man mit mehr so vernünftigen Menschen wie dir zu tun hätte, wäre für uns alle das Leben erheblich leichter!!!!(y)
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
879
88
BSL
War das die Pizzeria Da Vinci in der Bahnhofstr.? Die hat mich mal vor 2-3 Jahren zur Barzahlung genötigt, da angeblich das Lesegerät defekt war. Heute würde ich mir das nicht mehr bieten lassen.
Genau darauf spekulieren die Wirte und es ist eine Frechheit, den Gast zum ATM zu schicken. In DE sind anscheinend immer wieder mal die Lesegeräte defekt. Ich hätte eine Rechnung verlangt und später überwiesen. Wenn KK-Aufkleber an der Tür sind oder Kartenzahlung vereinbart wurde, muss ich nicht wie ein Bittsteller irgendwo Geld holen, evtl. sogar mit Gebühren.
Berichte doch mal, ob das Gerät beim nächsten Besuch wieder funktioniert.

Frechheit sowas. Nötigung zur Barzahlung gibt es bei mir nicht. Wenn es sowas gibt -> 1 Stern Google Bewertung.

Deshalb sollte man als Wirt auch immer ein zweites Notfall Terminal haben.
Aber ich gehe eh davon aus, dass es hier wieder um Steuerbetrug geht.
In einer Bowlingbahn in der Berlin war auch mal angeblich das Terminal defekt. Dabei war es einfach nur nicht an den Strom angeschlossen. Sehr durchschaubar alles.
Und warum weist der Italiener nicht vorher darauf hin?

Haben die meisten Wirte auch, aber wie du auch schon sagst, geht es vielen auch um Steuerbetrug.

Uh ist das wirklich euere Realität? Wenn du in dem Fall kein Bargeld "besorgst" dann ruft der Wirt die Polizei, die kommt und macht Stress, wird evtl. feststellen das du durchaus im Recht bist, wird aber dann an deine Vernunft appellieren und dich bitten zum Geldautomaten zu gehen.

Das kostet alles in allem ca. 1 Stunde deiner Lebenszeit, der Abend ist gelaufen, und wenn du mit Begleitung unterwegs warst wird diese sich ihren Teil denken.

Es geht nicht nur darum Recht zu bekommen - sondern meistens geht es darum einfach keinen unnötigen Stress zu haben.

Korrekt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Aber wenn der Wirt sowas öfters macht, dann würde ich auch einmalig durchaus die Polizei rufen lassen.

Also ich hab immer einen blanko Barscheck dabei, den ich dann ausfüllen könnte. Den kann der Wirt anonym einlösen.
Man kann den auch 20%, 50% oder 100% höher ausstellen als die Rechnung und dann lediglich als Pfand hinterlegen bis man dann die Tage mit Bargeld vorbei kommt und den Scheck auslöst...
Leider ist das ja heutzutage so, dass der Wirt dann das Risiko hätte, dass der Scheck nicht gedeckt ist.
Ich kam bisher noch nicht in die Lage, das System testen zu müssen, aber so als Notlösung stelle ich mir das durchaus praktikabel vor.

Ich muss schon zugeben, dass ich dem guten alten Euroscheck ein wenig (viel) hinterher trauere. Einen Vordruck habe ich mir damals eingerahmt zum Andenken. (Liegt inzwischen irgendwo im Schrank, aber eigentlich könnte ich ihn mal wieder aufhängen.) Das System war echt gut. Die anderen Senioren hier werden sich erinnern.

Barscheck wäre nicht mal so eine inkorrekte Option, ich hab aber zur Zeit nur Verrechnungsschecks, sollte aber bei so nem Fall auch kein Problem sein.

Wo hast du den her? Gibt den deine Bank noch aus?

Die meisten Banken geben noch Schecks aus, bei DKB zum Beispiel reicht einfach eine Email, dann hat man die in ca. 3-4 Tagen im Briefkasten.

Warum appellieren sie nicht an die Vernunft des Wirts (dass er sich einfach per Überweisung bzw. "morgen vorbeikommen" vom Kunden bezahlen lässt)? Wenn der Kunde doch sogar im Recht ist?

Das frage ich mich auch.

Heldenhaftes Auftreten, aber völlig sinnlos, nicht gesetzeskonform und mit bekanntem Ende.

Grundsätzlich muss man laut Gesetz die Rechnung in bar bezahlen.

Hiervon kann der jeweilige Restaurantbesitzer eine Ausnahme machen,
indem er auch andere Zahlungweisen akzeptiert, z.B. Giro-Karten-, oder VISA-Kartenzahlung.

Dieser Service ist jedoch von Restaurant zu Restaurant unterschiedlich und zählt aufgrund dessen zu einem „freiwilligen Service“.

Akzeptiert somit das Restaurant keine Kartenzahlung, sondern nur Zahlung in bar, so müssen sie dem auch Folge leisten.

Es bietet sich deshalb an, sich entweder vor Restaurantbesuch oder noch bei Betreten über die Zahlungsmodalitäten zu informieren, so dass Missverständnisse dieser unangenehmen Art am Ende klar vermieden werden können.

Hast du sonst noch was konstruktives beizutragen? Deine letzten Beiträge waren meistens total am Thema vorbei. Deine Antwort ist inkorrekt, da vertraglich was anderes vereinbart wurde.

Wir stellen fest:

- Das Akzeptanzzeichen an der Tür ist ein verbindliches Angebot.
- Ich nehme es an, indem ich mir Essen, etc. bestelle. Damit kommt ein verbindlicher Vertrag gem. § 433 BGB zustande, da durch meine Essensbestellung ich das Angebot akzeptiert habe.
- Da der Wirt keine Zahlungskarte annehmen will/kann, hat er sich gegen mir also vertragsbrüchig verhalten.

-> Das bedeutet also, dass der Wirt den Fehler gemacht hatte und nicht der Gast.

Andere Auslegungen/Korrekturen sind gerne erwünscht, da das eigentlich nicht meine Materie ist.
 

thiosk

Erfahrenes Mitglied
19.05.2016
594
3
Heldenhaftes Auftreten, aber völlig sinnlos, nicht gesetzeskonform und mit bekanntem Ende.

Grundsätzlich muss man laut Gesetz die Rechnung in bar bezahlen.

Hiervon kann der jeweilige Restaurantbesitzer eine Ausnahme machen,
indem er auch andere Zahlungweisen akzeptiert, z.B. Giro-Karten-, oder VISA-Kartenzahlung.

Dieser Service ist jedoch von Restaurant zu Restaurant unterschiedlich und zählt aufgrund dessen zu einem „freiwilligen Service“.

Akzeptiert somit das Restaurant keine Kartenzahlung, sondern nur Zahlung in bar, so müssen sie dem auch Folge leisten.

Es bietet sich deshalb an, sich entweder vor Restaurantbesuch oder noch bei Betreten über die Zahlungsmodalitäten zu informieren, so dass Missverständnisse dieser unangenehmen Art am Ende klar vermieden werden können.
Ach Frankenstein, ich glaube, du bist im falschen Film..
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.522
1.035
Uh ist das wirklich euere Realität? Wenn du in dem Fall kein Bargeld "besorgst" dann ruft der Wirt die Polizei, die kommt und macht Stress, wird evtl. feststellen das du durchaus im Recht bist, wird aber dann an deine Vernunft appellieren und dich bitten zum Geldautomaten zu gehen.

Das kostet alles in allem ca. 1 Stunde deiner Lebenszeit, der Abend ist gelaufen, und wenn du mit Begleitung unterwegs warst wird diese sich ihren Teil denken.

Es geht nicht nur darum Recht zu bekommen - sondern meistens geht es darum einfach keinen unnötigen Stress zu haben.
Genau so wird es wohl laufen.
Endlich mal ein Beitrag, der nicht so lebensfremd ist wie so manch andere hier.
Einige der Großmäuler hier würde ich gerne mal sehen, wenn es wirklich so weit kommt.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.261
5.499
MUC/INN
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Und trotz offensichtlich nicht im Recht nimmt man dann als Wirt in Kauf, den Polizeieinsatz zu bezahlen? Der übersteigt die Rechnung aber locker.
 
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Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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