PS. Handelt es sich bei diesen Dienststellen um Behörden?
Ja.
Falls ja, akzeptieren die dann auch MC, Visa umd Amex?
Bisher nicht. Ich muss dazu sagen, dass ich bei dem Thema eine Rolle habe, in der ich zwar zentral vorgeben kann, wie die Zahlungen abgewickelt werden. Die Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten liegt aber in der Verantwortung der Dienststellen.
Da dies hier schon wiederholt angesprochen wurde, will ich einen Erklärungsversuch unternehmen, warum Kartenzahlung bei Behörden nicht so einfach ist bzw. noch nicht so verbreitet ist wie im Einzelhandel. Das ist aber nur eine sehr vereinfachte Darstellung.
Wenn ich im Supermarkt eine Kiste Bier und eine Kiste Cola kaufe, wird vermutlich mit dem Abschluss der Eingabe für Käufe eine Forderung in Höhe von 23,45 EUR gebucht, mit dem Bezahlen dann eine Einnahme von 23,45 EUR bzw. bei Kartenzahlung eine Übermittlung der Nachricht über die Zahlungsausführung, der tatsächliche Geldeingang erfolgt ja erst später, fertig.
Nehme ich eine Leistung einer Behörde in Anspruch, für die eine Gebühr von 23,45 EUR anfällt, wird es schon komplizierter: das kann alles mögliche sein. Es muss dann also die betreffende Anwendung bei der Behörde, die ich aufsuche, an Kartenzahlung angebunden sein. Dafür reicht es auch nicht aus, ein Kartenterminal hinzustellen und alles ist fertig. Man hat dann diverse Dienststellen mit diversen Fachanwendungen, die ihre Zahlungsdaten in Fachanwendungen verarbeiten und diese an eine zentrale Haushalts-IT übergeben. Wenn die 23,45 EUR zum Beispiel für eine Jahreskarte der Stadtbücherei anfallen, muss die Bibliotheksanwendung den Erwerb der Jahreskarte und die Rückgabe der Information über die ausgeführte Zahlung verarbeiten können, damit ich nicht wegen Zahlungsverzuges gesperrt werde.
Es müssen also auch Zahlungseingänge so verbucht werden können, dass sie einem bestimmten Verwendungszweck zuzuordnen sind. Das geht noch relativ einfach bei Massengeschäft mit unmittelbarem Zusammenhang von Zahlung und Leistung. Sowas kann man haushaltsrechtlich unter bestimmten Bedingungen auf ein Kassenzeichen für alle Vorgänge verbuchen. Das Kassenzeichen an sich ist aber, auch für gesammelte Zahlungen, erforderlich, damit die Eingänge einer bestimmten Dienststelle zugeordnet werden können. Bei untechnischer Formulierung werden bei einem solchen Sammelvorgang alle Einzahlungen in einen Topf geworfen.
Wenn ein bestimmter Debitor erfasst werden soll, wird es komplizierter. Dann müssen die jeweiligen Daten - Name, Anschrift - aus der Fachanwendung an die Haushalts-IT übergeben werden. Dafür kann dann auch nicht mehr mit einem "Sammelkassenzeichen" gearbeitet werden, sondern es muss ein Kassenzeichen individuell vergeben werden.
Ich hoffe, die Problematik damit ein bisschen nachvollziehbarer gemacht zu haben.