Anderntags war ich dann noch auf dem Standesamt in Nürnberg, wo laut Webseite "EC-Karte" und Bargeld akzepiert werden sollten. Als Mensch ohne Konto in Deutschland und ergo ohne Girocard habe ich mir vorher am Automaten Bargeld besorgt. Beim Zahlautomaten stand dann auf dem Bildschirm, dass der Automat ausschließlich Girocard akzeptiert. Schlau, wie ich bin, dachte ich mir "das werden wir ja sehen" und habe es kontaktlos mit Curve probiert - und siehe da, es ging.
Ich tue mich schwer, da von Inkompetenz auszugehen, und nehme an, dass das die fehlerhaften Angaben über die tatsächliche Akzeptanz so gewollt sind.
Ich befasse mich mit Zahlungsverkehrsthemen auf einer Ebene oberhalb einer einzelnen Dienststelle und will mal versuchen, diese Sachen aus Behördensicht zu erklären.
Die Ausgangssituation war vermutlich folgende (bitte korrigieren, falls ich falsch liege): Keine Kartenterminals an den Büroarbeitsplätzen, irgendwo in einem Eingangs- oder Wartebereich o.ä. steht der Zahlautomat. Du hast vom Sachbearbeiter eine Karte im Scheckkartenformat ("Kassenkarte" o.ä., auf der der Sachbearbeiter vorher gespeichert hatte, dass du für die Leistung X den Betrag Y bezahlen musst) mitbekommen, in den Automat gesteckt, dann wurde der Betrag angezeigt, anschließend bezahlt.
Diese Automaten stammen noch aus der Zeit, als einerseits unbarer Zahlungsverkehr in Behörden eingeführt wurde, andererseits aber Kartenterminals an Büroarbeitsplätzen noch kein Thema waren. Wir haben in zwei Dienststellen noch drei Kartenzahlungsautomaten in Betrieb (die Automaten bzw. das Gehäuse sind unser Eigentum, darin ist ein jeweils ein gemietetes Kartenterminal verbaut). Dagegen wird aber insgesamt eine signifikant dreistellige Zahl an Kartenterminals an Büroarbeitsplätzen betrieben.
Die fehlerhafte Angabe über die Akzeptanz an dem Automaten im Standesamt würde ich nicht als gewollt unterstellen. Wenn ich die Beschreibung bei
https://en.wikipedia.org/wiki/Curve_(payment_card) richtig verstanden habe (ich selbst nutze Curve nicht, bitte ggf. gerne korrigieren), ist es technisch eine Zahlung über Mastercard. Demnach ist das in dem Automaten verbaute Kartenterminal offenbar für Mastercard-Akzeptanz freigeschaltet. Wenn jemand einen entsprechenden Akzeptanzvertrag unterschrieben hat, gibt es auch keinen Grund, das zu verheimlichen (das wird sich dann nicht auf diesen Automaten erstreckt haben, sondern auf alle im Einsatz befindlichen Kartenterminals und Automaten). Vermutlich ist dann eher untergegangen, dass für ein paar vorhandene Zahlautomaten die Beschriftung/Kennzeichung geändert werden muss.
Ich glaube schon, dass das vor allem Inkompetenz ist. Die arbeiten in einem Amt, Zahlungsmethoden mit denen die zu tun haben sind Überweisungen, Lastschrift und wahrscheinlich teilweise noch Verrechungsschecks. Von internationalen Karten-Schemes werden die zumeist keinen Dunst haben und privat die "EhZeh"-Karte der örtlichen Sparkasse haben.
Überweisungen sind bei Behörden weniger beliebt als vielleicht vermutet wird. Es kommt dann häufiger vor, dass in den Verwendungszweck irgendein Freitext geschrieben wird, der die automatisierte Zuordnung der Zahlungseingänge von der Bank beim Einlesen in die Buchhaltung verhindert.
Bei Lastschrift besteht dieses Problem nicht, da dann der Gläubiger den Verwendungszweck unter Kontrolle hat. Gibt da natürlich eine gewisse Quote an Rückgaben mangels Deckung, aber zum Beispiel kaum Widersprüche. Da öffentlich-rechtliche Forderungen, geht das dann in die Mahnung und ggf. Vollstreckung.
Verrechnungsschecks haben in den Dienststellen, für die ich mich mit solchen Fragen beschäftige, zuletzt kaum noch eine Rolle gespielt (Größenordnung < 5 im Monat über alle Bereiche). Die Annahme ist daher Ende 2023 eingestellt worden.
Bei der Stelle des LABO Berlin, welche für Leute ohne Wohnsitz in Deutschland zuständig ist (-> Menschen ohne girocard), steht auf der Website auch dass "ausschließlich EC" geht. Vor Ort findet man dann einen Zahlautomaten, der alle gängigen Karten nimmt. Sogar kontaktlos, also richtig 21. Jahrhundert. Ich hatte mich vorsorglich schon mit 400 Euro Bargeld bewaffnet.
Ich will keine Versäumnisse rechtfertigen, aber solche Sachen wie die Änderung solcher Beschreibungen vorzunehmen, können Dinge sein, die bei Änderungen durchrutschen können. Bei uns steht auch noch "EC-Karte und Bargeld" bei Behördenbeschreibungen im Internet, obwohl Mastercard und Visa mittlerweile ebenfalls genommen werden. Das sollte schon korrigiert worden sein (einschließlich Girocard statt EC-Karte) und wird dann erfolgen, wenn die Akzeptanzverträge für Diners Club, JCB und AmEx auch gezeichnet sind. Das hat sich leider etwas in die Länge gezogen.
Dafür kosten Perso und Reisepass dort wegen "Nichtzuständigkeit" das Doppelte. Naja.
Ist aber keine individuelle Festlegung des LABO, wenn das mit "kosten dort das Doppelte" gemeint war. Die Gebühren für Perso und Reisepass einschließlich verschiedener Zuschläge unter anderem wegen Nichtzuständigkeit sind durch Bundesrecht geregelt.
Siehe
§ 1 Abs. 3 S. 2 PAuswGebV bezüglich Perso:
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 PassV bezüglich Reisepass:
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html