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Kreditkartenakzeptanz

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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.925
695
ZRH & DUS
"Damit die Arbeit seiner Angestellten dennoch die verdiente Wertschätzung erhalte, gibt der Gastronom hin und wieder etwas aus eigener Tasche dazu"

Man könnte natürlich seine Angestellten auch einfach vernünftig bezahlen, damit diese nicht auf Almosen der Kunden angewiesen sind.

"Trinkgeld ist – sofern als solches deklariert – nicht steuerpflichtig und gilt auch bei Kartenzahlung eins zu eins. „Ich hoffe, das bleibt auch so“, sagt Bozdogan. „Wenn das doch mal anders käme, dann würden wir gar keine Mitarbeiter mehr finden.“"

Klar, wer hätte nicht gerne in seiner Branche gesetzlich legitimierte Schwarz-Bezahlung. Das sollten Handwerker auch einfach so handhaben, "Ich mach's mit Rechnung, aber nur wenn Sie 80% als Trinkgeld geben".
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.331
2.875
Somit gibt er ja zu, dass das mit der Kartenzahlung gar nichts zu tun hat, die kann man wenn man nicht als Kind zu heiß geröntgt wurde problemlos auch mit Trinkgeld machen, wenn es vernünftig umgesetzt ist sogar viel besser als bei Barzahlung.
 
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fabian.mst

Aktives Mitglied
18.10.2020
248
199
Hamm, das ist die Stadt, wo ich in einer Restauration direkt vor dem Bahnhof mit Karte (ab zehn Euro, ist ja selbstverständlich) gezahlt habe: Der bereits ausgegebene Bon wurde wieder eingezogen "muss ich dann neu machen", das Kartenterminal herbeigeschafft, meine Karte vom Personal eingesteckt und mit den Worten "Barzahlung wird wieder mehr kommen" zurückgegeben – ohne neuen Beleg.
Da ist natürlich kein Wunder, dass das Trinkgeld dann minimal ausfällt.
 
10.02.2012
4.529
2.380
Guten Tag Herr Olaf. Können Sie vl. einige Gesetze ändern, die den Mindestbetrag für Kartenzahlungen ändern?
ich kann mich nicht erinnern, wie das geht...

Der bereits ausgegebene Bon wurde wieder eingezogen "muss ich dann neu machen", das Kartenterminal herbeigeschafft, meine Karte vom Personal eingesteckt und mit den Worten "Barzahlung wird wieder mehr kommen" zurückgegeben – ohne neuen Beleg.
oh, was haette ich einen Diskussionsbedarf gehabt... Kein Beleg = Zahlungsstorno ;)

Da ist natürlich kein Wunder, dass das Trinkgeld dann minimal ausfällt.
wie, es gab ueberhaupt was?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.094
6.290
Amerikanische Geschäftsleute (oder Berater) haben dafür eine effiziente und einträgliche Lösung gefunden: voreingestellte vorgeschlagene Trinkgeldsätze; am besten in Dreierauswahl (damit der Kunde das mittlere nimmt) und die Möglichkeit, die Höhe selbst festzulegen, nur ganz versteckt.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.331
2.875
Es geht auch ohne den Mist. ZB mit freiem Eingabefeld am Terminal, vorherigem Ausfüllen auf der Rechnung (alte US-Lösung), bei Bezahlung auf dem Handy via QR-Code am Tisch oder, das habe ich jetzt in Polen gesehen, per eigenem QR-Code des Kellners, dem man separat von der Zahlung damit direkt was geben kann.

Oder halt der "deutsche Weg" wie bei der Barzahlung den Gesamtbetrag inkl. Trinkgeld zu nennen - "machen Sie 40".
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.331
2.875
Ja, wenn Trinkgeld mal wieder nicht auf Karte geht und man dennoch was geben möchte. Braucht man halt wieder Cash, kann man gleich bar zahlen.
 
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qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.483
904
Ja, wenn Trinkgeld mal wieder nicht auf Karte geht und man dennoch was geben möchte. Braucht man halt wieder Cash, kann man gleich bar zahlen.
Man muss auch nicht immer alles mitmachen und als eigenes Problem sehen. "Trinkgeld geht bei uns nicht mit Karte – "Ok, schade, hätte Ihnen gerne etwas gegeben". Fertig. Nach ein paar Mal wird sich das Personal beim Chef beschweren und schon geht es.