Der Unterschied ist schlicht, dass man an Kreditkartendaten nicht so leicht kommt wie an Kontodaten und dass Kreditkartenzahlungen über die Jahre diverse Sicherheitsmechanismen, mittlerweile bis hin zu 2FA, eingeführt haben, während es bei Lastschrift genau gar keine gibt. Eine existierende IBAN dürfte in aller Regel ausreichen (die man, wenn man denn möchte, natürlich auch zunächst wie oben beschrieben testen kann).
M.W. ist bei Kreditkartenzahlungen, die mit 2FA durchgehen und authentisiert werden, nicht mehr der Händler verantwortlich. Bei Lastschriften ist dies sehr wohl der Fall.
Konsequenz (nur ein Beispiel; man beachte die Zahlen):
Es ist wie schon mehrfach geschrieben einfach eine ganz dumme Idee, eine direkt online konsumierbare Leistung online einem nicht authentifizierten Kunden gegen Lastschrift zu verkaufen.
Komisch dass Verkehrsverbünde erst jetzt aufwachen (manche vermutlich nicht einmal jetzt).
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Unsere Verkehrsbetriebe schicken das D-Ticket als Chipkarte zu dir nach Hause
Dann haben sie weniger ein Problem. Das Problem tritt bei an unauthentifizierte Käufer online verkauften und direkt konsumierbaren Leistungen wie einem (Deutschland-) Ticket über eine App vertrieben auf.
Der HVV z.B. erlaubt für die Bezahlung von Onlinetickets, die per Gastzugang erworben werden, nur per Kreditkarte. Aus gutem Grund.
Nachtrag: in seiner Switch App geht wohl für das Deutschlandticket auch Lastschrift. Keine Ahnung, wie sie das absichern. Falls nicht, werden sie sicher bald Grund dazu bekommen...