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Kreditkartenakzeptanz

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.046
6.247
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Die garantiert Surcharge-freie Barabhebung in Deutschland ist schon ein ganz netter Vorteil.

Mit meiner österreichischen Maestro kann ich in ganz Deutschland Bargeld abheben, weil die Banken aus EU-rechtlichen Gründen kein direktes Kundenentgelt berechnen dürfen. Da Visa-Europe das Verbot direkter Kundenentgelte aufgehoben hat, hat man mit einer niederländischen oder österreichischen Karte bald einen echten Vorteil.

Missverstehe ich etwas? Das direkte Kundenentgelt erhebt doch nicht die kartenausgebende Bank, sondern der GAA-Betreiber? Wieso soll dieser das bei österreichischen oder niederländischen Karten nicht dürfen, wenn er es für andere darf? Im Gegenteil, es könnte ja als pauschale Diskrimierung z.B. deutscher Kunden gegenüber österreichischen gewertet werden, und das dürfte nach EU-Recht unzulässig sein (vergl. unterschiedliche Preise je nach Wohnsitzland im Onlinehandel oder bei Pauschalreise-OTAs).
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Zumindest die Konsumentenschützer sind fest der Meinung, dass direkte Kuntenentgelte von deutschen Geldautomaten gegenüber Österreichern der EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr widersprechen, weil Abhebungen im EU-Land nicht mehr kosten dürfen als Abhebungen bei fremden Automaten im Inland. Da Abhebungen von Österreichern in Österreich kostenlos sind, müssen sie auch EU-weit in Euro kostenlos sein.

Es gab zwar, sowiet ich weiß, noch keine EUGH-Entscheidung dazu, aber in der Praxis wird es umgesetzt: Im Preisaushang neben den Sparkassenautomaten stehen bei den Gebühren normalerweise explizit nur Gebühren für inländische Fremdkunden.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Zumindest die Konsumentenschützer sind fest der Meinung, dass direkte Kuntenentgelte von deutschen Geldautomaten gegenüber Österreichern der EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr widersprechen, weil Abhebungen im EU-Land nicht mehr kosten dürfen als Abhebungen bei fremden Automaten im Inland.

Das muss Jemand etwas missverstanden haben. Die Kartenausgebende Bank darf nicht ein Entgelt bei Fremd-Abhebungen im Ausland erheben wenn Fremd-Abhebungen im Inland kostenfrei seitens der kartenausgebenden Bank sind. Das hat nichts mit den direkten Kundenentgelten zu tun.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Rechtsmeinung der österreichischen Konsumentenschutzorganisationen nicht zu weit ausgelegt ist.

Andererseits:
Wenn im Gesetz steht: "Grenzüberschreitende Abhebungen dürfen nicht mehr kosten", dann macht es ja keinen Unterschied, wer die Gebühren erhebt.

Aber ich bin kein Bankrechtsexperte. Fakt ist nur, dass es in der Praxis funktioniert. Ich kann mit meiner österreichischen Maestro-Karte kostenlos abheben, wo mit der Number26-Maestro kosten anfallen würden.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Im Gegenteil, es könnte ja als pauschale Diskrimierung z.B. deutscher Kunden gegenüber österreichischen gewertet werden, und das dürfte nach EU-Recht unzulässig sein
Ironischerweise ist es das meines Wissens nicht.
Sprich: Meines Wissens ist eine Inländerdiskriminierung erlaubt.

Um nur einen schnell ergoogelten Beleg zu liefern (Suche nach Stichwort "Inländerdiskriminierung"):

https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679976/Skript_13.pdf

Wenn im Gesetz steht: "Grenzüberschreitende Abhebungen dürfen nicht mehr kosten", dann macht es ja keinen Unterschied, wer die Gebühren erhebt.
Ich finde doch: Was interessiert es einen selbst erhebenden Automatenbetreiber in Deutschland, was irgendwelche "komischen" Gesetze in Österreich sagen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Dieses "komische" Gesetz, dass Abhebungen im EU-Land nicht mehr als im Inland kosten dürfen, gilt aber in der gesamten EU (EU-Preisverordnung).
Wer soll denn dagegen verstossen?
Die kartenausgebende österreichische Bank verlangt für die Auslandsabhebung genauso viel wie für Inlandsabhebungen.
Und die geldausgebende deutsche Bank verlangt für die Abhebung von "Österreichern" (österreichischen Karten) kein höheres direktes Kundenentgelt als von "Deutschen" deutschen Karten.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Deine Argumentation klingt wesentlich schüssiger als die der Konsumentenschützer, das streite ich auch gar nicht mehr ab.

Aber irgendwie scheint es ja trotzdem zu funktionieren. Kürzlich bei der Sparkasse Aachen: Im Preisaushang neben dem Automaten stand, dass bei inländischen Maestros und Mastercards eine Gebühr von rund 5€ anfällt, bei ausländischen hingegen "Gebühr laut kartenausgebender Bank". Ich hab dort abgehoben und weder am Bildschirm noch am Kontoauszug auch nur die geringste Spur von Gebühren.

Was ist denn der Grund dafür, wenn nicht das EU-Recht?
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.345
888
Kürzlich bei der Sparkasse Aachen: [...] bei ausländischen hingegen "Gebühr laut kartenausgebender Bank". [...] Was ist denn der Grund dafür, wenn nicht das EU-Recht?

Erlösoptimierung. Deutsche Kunden sollen bei der Sparkasse ihr Konto haben. Wenn sie doch bei den bösen Onlinebanken sind dann sollen sie wenigstens kräftig für die Barauszahlung latzen. Ausländische Kunden sollen aber schon die eigenen Automaten -und nicht die der Konkurrenz- benutzen. Schließlich verdient man auch am Visa-/MC-Entgelt nicht schlecht.

Probiere es doch bei Gelegenheit mal bei einem bankenunabhängigen Automaten der von jedem ein Betreiberentgelt erhebt. Ob AT-Karten dann immer noch die Ausnahme bleiben?
 
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danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Aber irgendwie scheint es ja trotzdem zu funktionieren. Kürzlich bei der Sparkasse Aachen: Im Preisaushang neben dem Automaten stand, dass bei inländischen Maestros und Mastercards eine Gebühr von rund 5€ anfällt, bei ausländischen hingegen "Gebühr laut kartenausgebender Bank". Ich hab dort abgehoben und weder am Bildschirm noch am Kontoauszug auch nur die geringste Spur von Gebühren.

Dieser Aushang bezieht sich meist darauf, was eigene Kunden an Fremdautomaten zahlen würden. Auch mit einer deutschen MasterCard/Maestro Karte wäre es an dem Automat sicher kostenlos gewesen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Dieser Aushang bezieht sich meist darauf, was eigene Kunden an Fremdautomaten zahlen würden. Auch mit einer deutschen MasterCard/Maestro Karte wäre es an dem Automat sicher kostenlos gewesen.
Eben nicht.

Ich hab sogar ein Foto gemacht, ist leider unscharf geworden, aber da steht es ganz eindeutig: Erst ein Absatz "Kunden der Sparkasse Aachen" dann ein Absatz "Kunden anderer Kreditinstitute" und da wird widerum unterschieden zwischen Girocard (3,75€-4,75€ je nach Standort), Maestro und Mastercard deutscher Kreditinstitute (4,75€), Maestro und Mastercard ausländischer Kreditinstitute (je nach Emittent) und Visa und American Express (je nach Emittent)

Visa ist ja noch kostenlos, aber wahrscheinlich nicht mehr lange.
 
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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.485
Main-Taunus-Kreis
Hatte heute in Goslar in einem kleinen Restaurant, das aber offenbar sehr auf Tourismus ausgelegt ist, eine sehr negative Erfahrung:

Wollte noch ein Bier trinken und da sehe ich dieses Lokal in der Seitenstraße mit Mastercard/Visa-Logo an der Tür. Ach was, ein Bier - dafür hast du noch genug Bargeld dabei - so dachte ich zumindest. Das Bier kostete dann 4,50 Euro und im Portemonnaie hatte ich nur 3 Euro. Naja, wenn die KK nehmen, wird das ja wohl kein Problem sein!?

Von wegen. Ich will mein Bier am Tresen bezahlen, gebe meine MasterCard hin und sage sogar 5,50 Euro.... da wird mir gleich entgegengeworfen, dass die Maschine erst Karten ab 10 Euro annehme. Davon wollte ich mich dann vergewissern. Die Bedienung zeigte mir einen Beleg, auf dem etwas von "Offline - Limit 10 Euro" o. ä. stand. Ich verwies nochmal auf die AGB, die an der Tür draußen hingen (MC/Visa-Logo) und das ist das so nicht akzeptiere. Mindestbeträge wurden ja nirgends angeschrieben. Ich bot an, mir eine Rechnung zu schicken, was angesichts des niedrigen Betrages abgelehnt wurde. Der Wirt (ich gehe zumindets davon aus, dass er es war), sagte mir dann noch, dass es ja wohl nicht normal wäre, 4,50 Euro mit Karte zu zahlen. Letztendlich blieb mir dann nichts anderes übrig, als zum nächsten Geldautomaten zu gehen.

Bezahlt habe ich dann ohne Trinkgeld und nochmal drauf hingewiesen, dass das Verhalten so nicht zulässig ist. Die Bedienung sagte mir dann noch, dass 10 Euro Mindestbetrag in der Gastronomie normal wären. Sie hätte sich gerade telefonisch bei einem Nachbarlokal versichert...
Bin dann sauer gegangen. Servicewüste Deutschland zwischen Fachwerkhäusern... so gehört sich das!!!
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.851
548
Ich hab sogar ein Foto gemacht, ist leider unscharf geworden, aber da steht es ganz eindeutig: Erst ein Absatz "Kunden der Sparkasse Aachen" dann ein Absatz "Kunden anderer Kreditinstitute" und da wird widerum unterschieden zwischen Girocard (3,75€-4,75€ je nach Standort), Maestro und Mastercard deutscher Kreditinstitute (4,75€), Maestro und Mastercard ausländischer Kreditinstitute (je nach Emittent) und Visa und American Express (je nach Emittent)
Schreibt Maestro/Mastercard nicht ausdrücklich vor, dass an einem Geldautomaten das direkte Kundenentgelt für alle Mastercard-Benutzer, bzw. für alle Maestro-Benutzer gleich sein muss? Also ein einheitliches Kundenentgelt für Mastercard und ein einheitliches für Maestro. So schreibt es Visa doch auch ab dem 15.04.2016 vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Letztendlich blieb mir dann nichts anderes übrig, als zum nächsten Geldautomaten zu gehen.
Wieso nicht einfach gehen, und es einfach drauf ankommen lassen?
(Man kann ja ggf. Emailadresse und Anschrift dalassen, um sich nicht dem Verdacht der Zechprellerei auszusetzen).

Ich meine... klar, Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Dementsprechend ist damit auch zu bezahlen.

Nun hat der Gastbetrieb allerdings mit dem Akzeptanzsymbol öffentlich kundgetan, dass er stattdessen Karten akzeptiert, und dich damit "angelockt". Wenn die Kartenzahlung dann nicht möglich ist, dann hat er das zu vertreten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.485
Main-Taunus-Kreis
Wieso nicht einfach Emailadresse und Anschrift dalassen, gehen, und es einfach drauf ankommen lassen?
Das Gastbetrieb hat dich mit dem Akzeptanzsymbol "angelockt".
Wenn die Kartenzahlung nicht möglich ist, dann hat er das zu vertreten.
Wollte ich ja, aber die fanden es lächerlich, mir eine Rechnung i. H. v. 4,50 zu schreiben. Meinen Ausweis hatte ich zu diesem Zweck ja rübergereicht, aber der Wirt verstand das dann als Pfand für den Gang zum ATM.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Dir ist bewusst, dass das nicht rechtens ist?
Ich denke, man darf sich durchaus auf diese Art der Pfandhinterlegung einigen.
Man darf das Rüberreichen des Ausweises als Wirt sicher auch so "missverstehen".
Nur beim "Verlangen" oder "Einbehalten" wird es m.W. illegal.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Kürzlich bei der Sparkasse Aachen: Im Preisaushang neben dem Automaten stand, dass bei inländischen Maestros und Mastercards eine Gebühr von rund 5€ anfällt, bei ausländischen hingegen "Gebühr laut kartenausgebender Bank". Ich hab dort abgehoben und weder am Bildschirm noch am Kontoauszug auch nur die geringste Spur von Gebühren.
Was ist denn der Grund dafür, wenn nicht das EU-Recht?
Könnten es Verträge mit MasterCard/VISA sein? Ich schliesse allerdings EU-Recht nicht aus, auch wenn ich es nicht rauslese (auch nicht aus den FAQ zur Preisverordnung). Die Frage ist schon berechtigt. Ich kenne die Aushänge auch. Deshalb habe ich da immer mit meiner V-PAY-Karte abgehoben.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.485
Main-Taunus-Kreis
Ich denke, man darf sich durchaus auf diese Art der Pfandhinterlegung einigen.
Man darf das Rüberreichen des Ausweises als Wirt sicher auch so "missverstehen".
Nur beim "Verlangen" oder "Einbehalten" wird es m.W. illegal.
Naja, der nächste Schritt wäre dann wohl die Polizei gewesen. Will man das wirklich für ein Glas Bier?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Naja, der nächste Schritt wäre dann wohl die Polizei gewesen. Will man das wirklich für ein Glas Bier?
Ehrlich gesagt: Bei mir käme es drauf an, wie der persönliche Umgang war.

Nein, darf man nicht. Siehe $ 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG
Ich sagte doch: Man darf sich darauf (freiwillig) "einigen" - aber beim "Verlangen" oder "Einbehalten" wird es illegal.
 
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