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Kreditkartenakzeptanz

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Nach dieser Logik dürfte ein Bäcker in München an Österreicher die Semmel auch auf keinen Fall teurer verkaufen als der entsprechende Preis in deren österreichischer Heimat.
Die Frage, die ich mir da stelle, ist allerdings, mit welcher Bank die Transaktion zustande kommt?
I.e., wenn das "direkte Kundenentgelt" gar nicht so "direkt" ist, sondern der Bankkunde auch beim Drittautomaten letztlich rechtlich gesehen nur eine Transaktion mit "seiner" Bank macht.

Anders formuliert: Wenn ich beim Abheben gar nicht bei der automatenbetreibenden Bank "Kunde" werde, wieso soll sie mir dann ein Entgelt verrechnen dürfen?
Was, wenn mir rechtlich gesehen, das "direkte Kundenentgelt" von meiner kartenausgebenden Hausbank verrechnet wird? Die hätten dann natürlich ein rechtliches Problem, wenn die Behebung im Ausland teurer als im Inland würde.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Das machen aber so gut wie alle, obwohl sie es anscheinend nicht duerfen.

Beispielsweise Auerbräu Berlin-Mitte.
25 EURO!!!! obwohl da viele Touristen sind. Und es steht natuerlich nirgends.
@Inlandsvägen:
Wie gesagt, melde den Fall an Visa und Mastercard. Ein Wirt darf nämlich keinen Mindestumsatz für Visa/MC verlangen, nicht einmal dann, wenn es an der Tür stehen würde.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
@Inlandsvägen:
Wie gesagt, melde den Fall an Visa und Mastercard. Ein Wirt darf nämlich keinen Mindestumsatz für Visa/MC verlangen, nicht einmal dann, wenn es an der Tür stehen würde.
Nun ist allerdings nicht alles, was in den VISA- oder MasterCard-Richtlinien steht auch rechtens.
Die Frage ist, ob sie es auch rechtlich im Verhältnis zum zahlenden Kunden nicht dürfen.

Ich meine:
Darf ein Händler einen Aufpreis für Kartenzahlung verlangen?
Darf er zwischen Debit und Credit diskriminieren?
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.485
Main-Taunus-Kreis
Nun ist allerdings nicht alles, was in den VISA- oder MasterCard-Richtlinien steht auch rechtens.
Die Frage ist, ob sie es auch rechtlich im Verhältnis zum zahlenden Kunden nicht dürfen.
Ich meine: Darf ein Händler einen Aufpreis für Kartenzahlung verlangen?
In den FAQ auf Mastercard.de steht, dass Aufpreise zulässig sind.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.046
6.248
Die Frage, die ich mir da stelle, ist allerdings, mit welcher Bank die Transaktion zustande kommt?
I.e., wenn das "direkte Kundenentgelt" gar nicht so "direkt" ist, sondern der Bankkunde auch beim Drittautomaten letztlich rechtlich gesehen nur eine Transaktion mit "seiner" Bank macht.

Es sollte klar auf der Abrechnung erkennbar sein. Bei direkten Entgelten des GAA-Betreibers sollte der abgebuchte Betrag um diese erhöht sein.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Glaube halt nicht, dass das melden was bringt. Oder hat da jemand andere Erfahrungen ?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
So ein Gastwirt nimmt natürlich schlechte Bewertungen auf Yelp, Google, Facebook usw. in Kauf, wenn er an der Tür fett Visa und MasterCard plakatiert und sagt, haha, war nur ein Scherz, wenn es ans Bezahlen geht. Diesen Gefallen kann man ihm dann auch ruhig tun. Ich schaue da durchaus auf die Bewertungen, wenn ich irgendwo neu bin.

In meiner ehemaligen Stammkneipe geht das Kartenterminal mittlerweile automatisch an, wenn das Personal die Bestellung eingegeben hat. Natürlich zahle ich da auch mal £5 kontaktlos. :)
 
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Reaktionen: Amino

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Das ist ja auch UK.
So ein Gastwirt nimmt natürlich schlechte Bewertungen auf Yelp, Google, Facebook usw. in Kauf, wenn er an der Tür fett Visa und MasterCard plakatiert und sagt, haha, war nur ein Scherz, wenn es ans Bezahlen geht. Diesen Gefallen kann man ihm dann auch ruhig tun. Ich schaue da durchaus auf die Bewertungen, wenn ich irgendwo neu bin.

In meiner ehemaligen Stammkneipe geht das Kartenterminal mittlerweile automatisch an, wenn das Personal die Bestellung eingegeben hat. Natürlich zahle ich da auch mal £5 kontaktlos. :)
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Nun ist allerdings nicht alles, was in den VISA- oder MasterCard-Richtlinien steht auch rechtens.
Die Frage ist, ob sie es auch rechtlich im Verhältnis zum zahlenden Kunden nicht dürfen.
Wenn an der Tür mit Visa und Mastercard Akzeptanz geworben wird, dann ist das Teil der AGB und somit auch rechtlich zwischen Wirt und Kunden Vertragsinhalt.

Wenn an der Tür dabei steht "erst ab 10€", dann handelt der Wirt gegenüber dem Kunden zwar rechtens, begeht aber trotzdem eine Vertragsverletzung gegenüber seinem Acquirer und riskiert nicht nur die Kündigung sondern auch noch Schadenersatzforderungen wegen entgangenen Gewinn.

In den FAQ auf Mastercard.de steht, dass Aufpreise zulässig sind.
Hängt aber auch vom Land ab, in manchen Ländern sind Aufpreise gesetzlich untersagt. Die EU plant, die Aufpreise bald auch EU-weit zu untersagen, zumindest bei denjenigen Karten, deren Interbankenentgelt reguliert wurde.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Wieso nicht einfach gehen, und es einfach drauf ankommen lassen?
(Man kann ja ggf. Emailadresse und Anschrift dalassen, um sich nicht dem Verdacht der Zechprellerei auszusetzen).

Ich meine... klar, Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Dementsprechend ist damit auch zu bezahlen.

Nun hat der Gastbetrieb allerdings mit dem Akzeptanzsymbol öffentlich kundgetan, dass er stattdessen Karten akzeptiert, und dich damit "angelockt". Wenn die Kartenzahlung dann nicht möglich ist, dann hat er das zu vertreten.

Und am besten schlägt er die Scheibe ein, damit das Symbol weg ist, falls das Terminal einen Defekt hat, bei einem Mobilgerät die Anbindung gestört ist und und und... das kann er nicht mal wissen, es könnte ja erst seit dem letzten kartenzahlenden Kunden zu einer Störung/einem Defekt gekommen sein.
Er hat bestimmt auch zu vertreten, wenn Merkur gerade Uranus betatscht ...

Das Offline Limit muss sich auch nicht zwangsläufig auf die KK bezogen haben, es könnte auch das Offline-Limit für girocard gewesen sein, kommt drauf an was dabei stand.



Habe auch noch ne schlechte Bewertung abgegeben. :D

Du bist mein Held :doh:
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
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Und am besten schlägt er die Scheibe ein, damit das Symbol weg ist, falls das Terminal einen Defekt hat, bei einem Mobilgerät die Anbindung gestört ist und und und... das kann er nicht mal wissen, es könnte ja erst seit dem letzten kartenzahlenden Kunden zu einer Störung/einem Defekt gekommen sein.
Warum denn gleich übertreiben? :stop:

Man macht ein Schild hin.
Oder man kann ja mit Kunden reden.

Im übrigen war hier ja von einem "überraschenden Defekt" überhaupt keine Rede.

Er hat bestimmt auch zu vertreten, wenn Merkur gerade Uranus betatscht ...
Wieso nicht, wenn das denn dazu führt, dass er keine Kartenzahlungen annehmen kann?
Vertreten müssen heisst ja nicht "schuld daran" zu sein.
 
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Reaktionen: MaxBerlin und MartinT
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