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Kreditkartenakzeptanz

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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.486
Main-Taunus-Kreis
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Und selbst wenn es girocard gewesen ist (kann durchaus sein!)... es wurde ja jegliche Karte abgelehnt. Auch mit girocard durfte ich nicht zahlen.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Ich meine... klar, Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel.
Dementsprechend ist damit auch zu bezahlen.

Nun hat der Gastbetrieb allerdings mit dem Akzeptanzsymbol öffentlich kundgetan, dass er stattdessen Karten akzeptiert, und dich damit "angelockt". Wenn die Kartenzahlung dann nicht möglich ist, dann hat er das zu vertreten.

"Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel" wird ja häufig vorgebracht bei dem Thema Kartenzahlung, ist aber in dem Zusammenhang meist das falsche Argument.

Die Akzeptanzsymbole am Eingang ohne Hinweis auf Mindestbetrag dürften Vertragsbestandteil nach Bestellung werden und da eine Rückgabe des Biers schlecht möglich ist, müssen die dann halt die Karte annehmen. Viele Tankstellen haben ja auch deutlich an der Zapfsäule einen Hinweis angebracht, dass 200€ und 500€-Scheine nicht akzeptiert werden. Dies dürfte dann auch Vertragsbestandteil werden und der Kunde kann sich dann nicht auf "gesetzliches Zahlungsmittel" berufen.

Theoretisch sieht es anders z.B. beim Supermarkt aus: An der Kasse gibt man im Prinzip ein Angebot zum Kauf des Artikels ab. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann der Händler nun akzeptieren was er möchte. Euros müssen nicht angenommen werden (auch wenn viele ja denken es müsse, da gesetzliches Zahlungsmittel), er kann auch nur Yen, Zigaretten, Einhörner oder Kreditkarten akzeptieren. Die DB handelt ja auch nicht unrechtmäßig, nur weil sie am Automaten nicht alle Scheine akzeptiert.

Praktisch kann ein Händler wegen den Bedingungen im Akzeptanzvertrag einen Verkauf nicht deshalb ablehnen, nur weil man mit Karte zahlen möchte.


tl;dr => Das Argument Bargeld sei gesetzliches Zahlungsmittel ist nur für Schulden gegenüber staatlichen Stellen relevant und hat für private Unternehmen wenig Relevanz. Akzeptantdecals und Händlerverträge erfordern es Kartenzahlung anzunehmen.

Full Disclosure: Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung :)
___________________________________________________


es könnte auch das Offline-Limit für girocard gewesen sein, kommt drauf an was dabei stand.
Vom Terminal vorgegebenes Offline-Limit bei der girocard? Seit wann geht denn das? Müssen nicht bei girocard alle Zahlungen online autorisiert werden, außer wenn der Chip ein Limit gespeichert hat?

Im übrigen war hier ja von einem "überraschenden Defekt" überhaupt keine Rede.
Tja, man sieht ja schon was die Ansicht des Wirtes wäre, wenn das Terminal nicht funktioniert hätte. Jeder normale Gastwirt hätte schon im vorlegenden Fall entweder die Karte des Kunden akzeptiert oder das Getränk aufs Haus gegeben. Den Kunden trotz Akzeptanzlogo zum Geldautomaten latschen lassen zeugt ja schon nicht gerade von Kundenorientierung.
__
Bin doch mal wieder froh, dass mein Stammlokal Kreditkartenzahlung ab jedem Betrag auch kontaktlos annimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.486
Main-Taunus-Kreis
Kann man eigentlich auch theoretisch seine Kreditkartennummer mit Ablaufdatum usw. hinterlegen? Ich meine, normalerweise müssten doch KKs auch manuell abrechenbar sein, wenn man MasterCard als Akeptanzpartner hat. Hatte ich übrigens im besagten Lokal auch angeboten... "Schreiben Sie sich doch die Nummer ab. Zahlungsbereit bin ich!".
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Kann man eigentlich auch theoretisch seine Kreditkartennummer mit Ablaufdatum usw. hinterlegen? Ich meine, normalerweise müssten doch KKs auch manuell abrechenbar sein, wenn man MasterCard als Akeptanzpartner hat. Hatte ich übrigens im besagten Lokal auch angeboten... "Schreiben Sie sich doch die Nummer ab. Zahlungsbereit bin ich!".
In der Regel kann man die Kartendaten auch manuell eingeben, ja.
Ausnahme davon sollten Maestro (wegen Regeln), V Pay (da gibt es ja keine aufgedruckte Nummer) und afaik auch Visa Electron sein.

Ansonsten haben die meisten Acquirer auch eine Hotline die angerufen werden kann. Dort bekommt man dann eine Autorisierungnummer, die man ins Terminal eingibt, sobald das Terminal wieder funktioniert.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
DerSimon meinte:
Vom Terminal vorgegebenes Offline-Limit bei der girocard? Seit wann geht denn das? Müssen nicht bei girocard alle Zahlungen online autorisiert werden, außer wenn der Chip ein Limit gespeichert hat?

Das Terminal gibt das Limit nicht vor, es erhält dies, und andere Einstellungen per erw.Diagnose vom technischen Netzbetreiber.

Kann man eigentlich auch theoretisch seine Kreditkartennummer mit Ablaufdatum usw. hinterlegen? Ich meine, normalerweise müssten doch KKs auch manuell abrechenbar sein, wenn man MasterCard als Akeptanzpartner hat. Hatte ich übrigens im besagten Lokal auch angeboten... "Schreiben Sie sich doch die Nummer ab. Zahlungsbereit bin ich!".

Du kannst deine Daten zwar abgeben, aufgrund von PCI Compliance dürfte er diese Daten allerdings gar nicht aufschreiben,
da er ansonsten besonders schützenswerte Daten entsprechend aufbewahren bzw. anschließend vernichten müsste.

Davon abgesehen, würde keine "reguläre" Zahlung stattfinden, bei der manuellen Eingabe greift kein Schutzmechanismus,
und es finden keine Prüfungen statt (Sperre, Limit, etc.) zum Finale fehlt natürlich noch die Unterschrift auf dem entsprechenden
Feld.


EDIT : Der Authorisierungsdienst gibt Dir aber sicherlich keine Genehmigungsnummer für eine manuelle Zahlung.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
EDIT : Der Authorisierungsdienst gibt Dir aber sicherlich keine Genehmigungsnummer für eine manuelle Zahlung.
Nicht?
https://www.six-payment-services.co...702_DS_Presence_Payment_Credit_INT_EN_opt.pdf

Das Terminal gibt das Limit nicht vor, es erhält dies, und andere Einstellungen per erw.Diagnose vom technischen Netzbetreiber.
Klar, aber wie sollen girocard-Offline-Transaktionen vom Terminal vorgegeben werden? Das verfügbare Limit für noch mögliche Offline-Zahlungen gibt bei girocards (!) doch der Chip der Karte vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.486
Main-Taunus-Kreis
Ok, und spätestens, wenn man mit irgendwelchen Argumenten/technischen Möglichkeiten käme, die für den Wirt mehr Aufwand bedeuten würden, kommt dann das Totschlagargument mit "Wer zahlt schon 4,50 mit Karte..."... :(
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
"Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel" wird ja häufig vorgebracht bei dem Thema Kartenzahlung, ist aber in dem Zusammenhang meist das falsche Argument.
Sehe ich auch.
Ich wollte das nur vorausschicken, da diese Argumentation ja unweigerlich kommt.

Die Akzeptanzsymbole am Eingang ohne Hinweis auf Mindestbetrag dürften Vertragsbestandteil nach Bestellung werden und da eine Rückgabe des Biers schlecht möglich ist, müssen die dann halt die Karte annehmen
...oder es dann vertreten, wenn sie die Karte nicht nehmen (können).

Theoretisch sieht es anders z.B. beim Supermarkt aus: An der Kasse gibt man im Prinzip ein Angebot zum Kauf des Artikels ab. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann der Händler nun akzeptieren was er möchte. Euros müssen nicht angenommen werden (auch wenn viele ja denken es müsse, da gesetzliches Zahlungsmittel), er kann auch nur Yen, Zigaretten, Einhörner oder Kreditkarten akzeptieren
Das sehe ich nicht so.
Ich bezweifle ohnehin, dass eine Preisauszeichnung in Yen oder anderen rechtmässig wäre (Wettbewerbsrecht, Preisangabenverordnung, etc).

Aber so oder so: entscheidend ist der Vertragsschluss. Wenn der Händler sagt, dass er mein Angebot annimmt (oder ähnlich konkludent handelt), dann hat er auch gesetzliche Zahlungsmittel zu akzeptieren. Selbst wenn wir einen Preis in Yen aushandeln, kann ich diesen dann umgerechnet in EUR bezahlen (siehe "Fremdwährungsschuld" im BGB), ausser das war vorher explizit vereinbart.

tl;dr => Das Argument Bargeld sei gesetzliches Zahlungsmittel ist nur für Schulden gegenüber staatlichen Stellen relevant und hat für private Unternehmen wenig Relevanz.
Sehe ich auch nicht so. Schliesslich schuldet Otto Normalverbraucher genug privaten Unternehme(r)n Geld.

Ein Handwerker oder Taxiunternehmen sind ganz sicher keine staatliche Stelle, sondern ein privates Unternehmen - und dennoch müssen sie gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren. Und gerade beim Taxifahrer kann das durchaus relevant sein.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Die Deutsche Post nimmt ja noch immer keine Kreditkarten oder ?
Nur Girocard, Maestro und vPay ?
 

kyrele

Reguläres Mitglied
07.08.2015
77
0
Sollte passen, denke ich.
Auf jeden Fall bitte an Visa und Mastercard melden, denn doppelt hält besser.

Sofern man weiß um welchen Acquirer es sich handelt (beispielsweise durch einen Sticker auf dem Terminal) macht es bestimmt auch Sinn diesen direkt zu kontaktieren, da es ja sicherlich ein Interesse an der Einhaltung der Vertragsbedingungen geben dürfte.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Die Deutsche Post nimmt ja noch immer keine Kreditkarten oder ?
Nur Girocard, Maestro und vPay ?
Welche "Deutsche Post"? Die Deutsche Post betreibt keine Filialen, in die man mit einer Karte laufen könnte. Vielmehr verkaufen andere Unternehmen Postprodukte im Namen der Post.

In den Postbank Finanzcentern (landläufig "richtigen Postfilialen") glaube ich an die V-PAY-Akzeptanz erst, wenn ich sie sehe. Vielleicht kann ich es morgen probieren.

V PAY hat bei mir bei denen nie funktioniert. Und ich probiere das jedes Mal, wenn ich bei denen was kaufe (was zugegeben, nicht so häufig ist). Diesbezüglich habe ich die sogar mal kontaktiert. Angeblich läge es an meiner Bank. Nein, tut es nicht (die haben überhaupt keine Buchungsanfrage bekommen, und das glaube ich denen). Immerhin war ich positiv überrascht, als ich vor einigen Wochen gesehen habe, dass selbst die Deutsche Bahn (spät genug) in meiner Nähe mit V-PAY-Akzeptanz (am Automaten, aber reichlich spät) nachgezogen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Nicht?
https://www.six-payment-services.co...702_DS_Presence_Payment_Credit_INT_EN_opt.pdf


Klar, aber wie sollen girocard-Offline-Transaktionen vom Terminal vorgegeben werden? Das verfügbare Limit für noch mögliche Offline-Zahlungen gibt bei girocards (!) doch der Chip der Karte vor.


[COLOR=rgb(0.000000%, 15.000000%, 45.000000%)]Make a photocopy of an official piece of identifica-tion belonging to the cardholder and check whetherthe information on the ID (name and gender) matchthe information on the card. This photocopy is toremain with the merchant and is to be turned over[/COLOR][COLOR=rgb(0.000000%, 15.000000%, 45.000000%)]to SIX Payment Services upon request. [/COLOR]

Offizielle ID (Personalausweis ?), kopieren lt. Gesetz in D nicht zulässig

Destroy the manually recorded transaction data(especially card number, expiration date, checkdigits such as CVC2, etc.) after a successfultransaction.

Nett gemeinter Ratschlag, aber Zerknüllen, oder 1x zerreißen, was bei den meisten wohl der Fall wäre, gilt nicht als sicher vernichtet für solche Daten.

UND, trotz der witzigen Abwicklung ... keine sichere Zahlung.

[COLOR=rgb(0.000000%, 15.000000%, 45.000000%)]Risks when processing manual transactions[/COLOR]


[COLOR=rgb(25.000000%, 25.000000%, 25.000000%)]The merchant recognizes that the aforementioned methods of transaction processing are risky and that themerchant bears these risks.[/COLOR]
[COLOR=rgb(25.000000%, 25.000000%, 25.000000%)]The merchant bears the full risk of claim collectibility for the cardholder’s corresponding transaction.


[/COLOR]




Es gibt nicht vor, das Offline erfolgen soll, es schaut auf der Karte nach, die Karte sagt bis xy € ist okay, Terminal vergleicht Zählbetrag
mit a) offline Limit Karte b) offline Limit Terminal c) Offline Zähler Karte und d) Offline Zähler Terminal, der besagt wieviele
Offline Transaktionen gespeichert werden können, bevor ein Offload erfolgen muss.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Es gibt nicht vor, das Offline erfolgen soll, es schaut auf der Karte nach, die Karte sagt bis xy € ist okay, Terminal vergleicht Zählbetrag
mit a) offline Limit Karte b) offline Limit Terminal c) Offline Zähler Karte und d) Offline Zähler Terminal, der besagt wieviele
Offline Transaktionen gespeichert werden können, bevor ein Offload erfolgen muss.
Das macht Sinn, so hatte ich es nicht betrachtet. Danke :)


Sehe ich auch nicht so. Schliesslich schuldet Otto Normalverbraucher genug privaten Unternehme(r)n Geld [..…]

Ein Handwerker oder Taxiunternehmen sind ganz sicher keine staatliche Stelle, sondern ein privates Unternehmen - und dennoch müssen sie gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren. Und gerade beim Taxifahrer kann das durchaus relevant sein.
Mit den Taxis hast du genau eine der wenigen Ausnahmen rausgenommen, die durch Auflagen reglementiert sind. Handwerker dagegen sollen deiner Meinung nach nicht selber die Modalitäten für Bezahlung etc. aushandeln können, sondern laut Gesetzeslage gezwungen sein, Bargeld anzunehmen? Online-Shops müssen auch zugesendetes Bargeld annehmen?

Zu unterscheiden sind hier aber nochmal explizit die Fälle zur Bezahlung vor "Kauf" d.h als Angebot sowie die Begleichung von Schulden.

Bargeld kann zur Erfüllung von Geldforderungen (Schulden) verwendet werden und muss dann angenommen werden, wenn nichts abweichendes vorher festgelegt. Der Handwerker kann also nach Streichen des Zimmers ohne vorherige Festsetzungen nicht einfach sagen, er akzeptiert keine Euroscheine, sondern nur das Äquivalent in gebratenem Himalaya-Dorfziegenkäse.

Vor Streichen des Zimmers - also vor Annahme des Angebots - kann der doch festlegen, dass die Zahlung z.B. nur auf Rechnung zugelassen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Zu unterscheiden sind hier aber nochmal explizit die Fälle zur Bezahlung vor "Kauf"
Was ist eine "Bezahlung vor Kauf"? :confused:

Ein Kaufvertrag wird geschlossen - und als Folge dessen ist dann zu bezahlen.

sowie die Begleichung von Schulden
Wenn ich einen Vertrag geschlossen habe, dann "schulde" ich (meist) eine Bezahlung.
Und die begleiche ich.

Vor Streichen des Zimmers - also vor Annahme des Angebots - kann der doch festlegen, dass die Zahlung z.B. nur auf Rechnung zugelassen ist.
Den Handwerker möchte ich sehen, der nicht bar, sondern ausschliesslich Zahlung gegen Rechnung akzeptiert. (y) (wenn er's selbst streicht, meine ich)
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Was ist eine "Bezahlung vor Kauf"? :confused:
Eine Vereinfachung der Sachlage

Den Handwerker möchte ich sehen, der nicht bar, sondern ausschliesslich Zahlung gegen Rechnung akzeptiert. (y) (wenn er's selbst streicht, meine ich)
Eine Rechnung muss der Kunde ja eh erhalten und 2 Jahre aufbewahren. Wir kommen aber vom Punkt ab, Rechnung statt Bargeld fordern darf er bei Festlegung vor Vertragsschluss deiner Auffassung nach weshalb nicht?

Siehe auch: http://www.boerse-online.de/nachric...argeld-annehmen-muss-und-wer-nicht-1000733410

Nach Vetragsschluss, okay. Aber vor Vetragsschluss kann er wie gesagt auch frittiertes Himalyadorfkäsebrot fordern und kann nicht gezwungen werden, Bargeld zu akzeptieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ich denke, wir sind uns eigentlich gar nicht so uneinig. ;)

Wenn jemand auf einer bestimmten Zahlungsweise besteht, so muss diese vereinbart werden. Zumal, wenn es ein “Händler” gegenüber einem Verbraucher tut.


Ich komme nochmal auf deinen Beitrag zurück:
Praktisch kann ein Händler wegen den Bedingungen im Akzeptanzvertrag einen Verkauf nicht deshalb ablehnen, nur weil man mit Karte zahlen möchte.
tl;dr => Das Argument Bargeld sei gesetzliches Zahlungsmittel ist nur für Schulden gegenüber staatlichen Stellen relevant und hat für private Unternehmen wenig Relevanz. Akzeptantdecals und Händlerverträge erfordern es Kartenzahlung anzunehmen.
Das sind die zwei Punkte, in denen ich nicht ganz konform gehe.

1. Die Stellung als gesetzliches Zahlungsmittel ist durchaus auch zwischen Privaten relevant. Wie der Börse-Online-Link ja auch schreibt.
2. Es sind nicht die Händlerverträge, die den Händler zur Akzeptanz ggü. dem Kunden zwingen. Die sind da relativ irrelevant - vor allem dann, wenn es darum geht, ob ich angeblich die Zeche prelle, oder nicht. Den auf die kann ich mich als Kunde nicht berufen.

Grundsätzlich ist Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel.
Darauf kann sich grundsätzlich auch der Wirt berufen, dass ich mit gesetzlichem Zahlungsmittel zahle.
Und ich umgekehrt kann mich ihm gegenüber auch auf die Pflicht zur Annahme von Bargeld berufen.


Auf die “Pflicht” zur Annahme von Karten kann ich mich aber nur berufen, wenn der Händler oder hier Wirt diese anbietet. So wie er es mit dem Akzeptanzsymbol macht. Wer als Unternehmer etwas kundtut, muss sich (in Grenzen) auch daran messen lassen. Was er für "Verträge" (mit Aquirern) im Hintergrund hat, ist dagegen für das Verhältnis zu mir als Kunde ziemlich irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:

reini

Aktives Mitglied
29.12.2014
246
0
Den Handwerker möchte ich sehen, der nicht bar, sondern ausschliesslich Zahlung gegen Rechnung akzeptiert. (y) (wenn er's selbst streicht, meine ich)

In AT hat man das jetzt immer öfter am Kostenvoranschlag/Rechnung stehen das nur Banküberweisungen akzeptiert werden.
Denn ab 15k JAHRESumsatz (lächerliche Summe) muss man ab bereits 7,5k Barumsatz (das ist nicht mal ein größerer Auftrag) eine elektronische, ab 2017 auch manipulationsgeschützte, Registrierkasse angeschafft werden. Also bereits ein Barzahler der dem Handwerker zB 8k zahlen will würde dann dazu führen das sich der Unternehmer eine Registrierkasse holen muss :doh: !
Da ist dann klar das es alles übers Konto laufen muss...

Jaja, die die es "schwarz" machen, werden weiterhin bar bezahlt werden...
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Die interessante Frage dabei ist nur, ob das dann auch im Verhältnis zwischen Händler und Kunden gilt.

Die Frage könnte man mit "Ja" beantworten, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass der Vertrag zwischen Acquirer und Händler ein Vertrag zugunsten Dritter wäre.

Um das zu beantworten, müsste man aber den Vertrag zwischen Acquirer und Händler kennen.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.291
2.486
Main-Taunus-Kreis
Rechtlich hat man da vermutlich keinen Anspruch. MC wird aber höchstwahrscheinlich ein Interesse daran haben, dass die Karten vom Kunden bei Vertragspartnern (!) eingesetzt werden können. Letztendlich hat man ja auch als Kunde einen Vertrag mit MC geschlossen, dass man die Karte bei MC-Partnern einsetzen kann. Negativerfahrungen fallen somit auch auf MC zurück.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Vielleicht wird ja irgendwann das Gesetz geändert und Kreditkarten neben Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt.

Der EU würde ich das sogar zutrauen, das Verbot von Surcharges bei Kartenzahlungen kommt ja auch bald. :)
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Vielleicht wird ja irgendwann das Gesetz geändert und Kreditkarten neben Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt.
Der EU würde ich das sogar zutrauen, das Verbot von Surcharges bei Kartenzahlungen kommt ja auch bald. :)
"Dumm" nur, dass gleichzeitig auch die Honor-all-cards-Regel fallen soll.
Sprich: Der Händler kann entscheiden, ob er beispielsweise nur Debit bzw. Credit nehmen will: "MasterCard? Nicht so schnell, mein Freund! Wir nehmen nur Debit, keine Credit Cards!" Kurz gesagt: Er hat mehr Wahlfreiheit. Dies ist in einem gesetzlichen (Karten-) Zahlungsmittelanspruch zumindest... hinderlich.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Der EU wuerde ich das auch zutrauen. Der Deutschen Regierung niemals weil aus nur Bares ist Wahres ü50 Betonköpfen besteht.
Vielleicht wird ja irgendwann das Gesetz geändert und Kreditkarten neben Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt.

Der EU würde ich das sogar zutrauen, das Verbot von Surcharges bei Kartenzahlungen kommt ja auch bald. :)
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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