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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Der Händler kann entscheiden, ob er beispielsweise nur Debit bzw. Credit nehmen will: "MasterCard? Nicht so schnell, mein Freund! Wir nehmen nur Debit, keine Credit Cards!"
Erlauben die Verträge von Mastercard das überhaupt?

Und lohnt sich das überhaupt wegen einem Kostenunterschied von 0,1%?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Erlauben die Verträge von Mastercard das überhaupt?

Und lohnt sich das überhaupt wegen einem Kostenunterschied von 0,1%?

Derzeit nicht erlaubt, die EU-Verordnung dazu sollte bald in Kraft treten. Wirklich lohnen wird es nur bei Geschäften mit extrem kleiner Marge.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.773
1.181
MUC, BSL
Mhm... ich hab das geschlussfolgert, da im Beschwerdeformular bei den Merchant Violations steht:
In order to make a Debit MasterCard or MasterCard prepaid purchase, the merchant/retailer required a minimum or maximum amount.
Entsprechend habe ich angenommen, dass alle dort nicht genannten Sorten von MC nicht darunter fallen.

Edit: sehe ich das jetzt so richtig?

Mindestbetrag verlangen: wettbewerbsrechtlich (?) in Ordnung, wenn klar drauf hingewiesen wird. Kann aber Haue von MC geben.

Zahlungsgebühren erheben: sowohl rechtlich als auch aus Sicht von MC nur dann in Ordnung, wenn die tatsächlichen Kosten nicht überschritten werden?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Mhm... ich hab das geschlussfolgert, da im Beschwerdeformular bei den Merchant Violations steht:

Entsprechend habe ich angenommen, dass alle dort nicht genannten Sorten von MC nicht darunter fallen.
Das dürfte für die USA zutreffen, nachdem es dort eine Händler-Sammelklage gab.


Mindestbetrag verlangen: wettbewerbsrechtlich (?) in Ordnung wenn klar drauf hingewiesen wird. Kann aber Haue von MC geben.

Zahlungsgebühren erheben: sowohl rechtlich als auch aus Sicht von MC nur dann in Ordnung, wenn die tatsächlichen Kosten nicht überschritten werden?
Ja, ja und ja.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Verstehe auch viele nicht, die Mindestbeträge haben obwohl sie ELV machen.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Aigner kämpft für Bargeld in Bayern | Wirtschaft

Außerdem wäre der bargeldlose Zahlungsverkehr für etliche Bereiche des Wirtschaftslebens nicht praktikabel. „Wie soll das für Wochen- und Handwerkermärkte, Flohmärkte, Straßenmusik funktionieren“, fragte Aigner. Schäuble will im Interesse der Terror- und Verbrechensbekämpfung europaweit keine Barzahlungen über 5000 Euro mehr zulassen - ausgehend von der Tatsache, dass die allermeisten Bürger derartige Summen ohnehin nicht mehr bar begleichen.


Wieso glaubt diese Frau dies wäre nicht moeglich ? Sie war wohl noch nie in Schweden!
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Mindestbetrag verlangen: wettbewerbsrechtlich (?) in Ordnung, wenn klar drauf hingewiesen wird. Kann aber Haue von MC geben.
Du meinst wahrscheinlich vertragsrechtlich, nicht wettbewerbsrechtlich.

Eine wettbewerbsrechtliche Frage wäre es, wenn beispielsweise ein Konkurent, der sich an die Mastercard-Vorgaben hält, den "bösen Wirt" wegen unlauterem Wettbewerb verklagt. Dann müsste der Richter beurteilen, ob eine Vertragsverletzung gegenüber dem Acquirer bereits als "unlauterer Wettbewerb" einzustufen ist.
Keine Ahnung, wie so ein Fall ausgehen würde.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Verstehe auch viele nicht, die Mindestbeträge haben obwohl sie ELV machen.

Eventuell rechnet der Acquirer das auch zu einem einheitlichen Kostensatz im Mischverfahren ab.

Vermutlich weil sie es können, da sich zu wenige Leute darüber beschweren?
Das wird es wohl auch sein. 20€ hat man ja so dabei, alles dadrunter bezahlt man nicht mit Karte. Und wenn doch, muss man erst um Entschuldigung bitten (mehrfach an der Kasse vor mir gesehen bei Beträgen selbst >10€ ) und die Karte dann dem Kassierer geben, auch wenn das Terminal zu einem ausgerichtet ist.

Sie war wohl noch nie in Schweden!
Auch in Frankreich scheinen viele Marktstände Kartenzahlung zu nehmen, genau so wie in den Niederlanden. Bei Flohmärkten und Straßenmusik werden wohl Apps zum schnellen Senden des Geldes das Rennen machen, in Skandinavien ja schon relativ üblich.

Man muss in der Politik halt nicht umbedingt Fachwissen haben oder Experten zur Rate ziehen um einen Standpunkt zu vertreten ;)
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Du meinst wahrscheinlich vertragsrechtlich, nicht wettbewerbsrechtlich.

Eine wettbewerbsrechtliche Frage wäre es, wenn beispielsweise ein Konkurent, der sich an die Mastercard-Vorgaben hält, den "bösen Wirt" wegen unlauterem Wettbewerb verklagt. Dann müsste der Richter beurteilen, ob eine Vertragsverletzung gegenüber dem Acquirer bereits als "unlauterer Wettbewerb" einzustufen ist.
Keine Ahnung, wie so ein Fall ausgehen würde.
Wenn jemand mit etwas wirbt, was er nicht anbietet? ;)
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Am Oktoberfest was voller Touristen ist gibt es sicherlich kaum Stände die Karten nehmen. Oder hat da jemand andere Erfahrungen gesammelt ?
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Bei Girocard und ELV ist doch ein Mindestbetrag erlaubt, oder?

Was ist eigentlich, wenn jemand Girocard und Maestro nimmt, darf er dann theoretisch bei Girocard einen Mindestbetrag verlangen, bei Maestro aber nicht?

Wenn jemand mit etwas wirbt, was er nicht anbietet? ;)
Ich meine, wenn er ganz korrekt gegenüber dem Kunden an der Tür auf den Mindestbetrag hinweist; und somit "nur" gegen den Vertrag mit dem Acquirer verstößt. Wäre das dann auch schon ein unlauterer Wettbewerbsvorteil?
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Im örtlichen Edeka gibt es einen Mindestbetrag von 5€ ohne jeglichen Hinweis für die Kunden. Nach einer Meldung an Mastercard kann man auch kleinere Beträge mit paypass zahlen, wenn man darauf hinweist, dass man mit KK zahlen möchte, während girocard weiterhin ab 5€ genommen wird. In einem anderen Markt des gleichen Betreibers gibt es keinen Mindestbetrag, dafür werden aber auch keine KK akzeptiert. In wieder einem anderen Markt dieses Inhabers werden alle Karten ohne Mindestbetrag genommen, aber NFC ist nicht freigeschaltet. Wie man so uneinheitlich auftreten kann, ist für mich völlig unverständlich!
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Bei Girocard und ELV ist doch ein Mindestbetrag erlaubt, oder?
Sollte, ja

Was ist eigentlich, wenn jemand Girocard und Maestro nimmt, darf er dann theoretisch bei Girocard einen Mindestbetrag verlangen, bei Maestro aber nicht?
Afaik ja

Ich meine, wenn er ganz korrekt gegenüber dem Kunden an der Tür auf den Mindestbetrag hinweist; und somit "nur" gegen den Vertrag mit dem Acquirer verstößt. Wäre das dann auch schon ein unlauterer Wettbewerbsvorteil?
Ich würde vermuten ja, da es irreführend ist. Mir ist dazu allerdings keine Gerichtsentscheidung bekannt.

Im örtlichen Edeka gibt es einen Mindestbetrag von 5€ ohne jeglichen Hinweis für die Kunden. Nach einer Meldung an Mastercard kann man auch kleinere Beträge mit paypass zahlen, wenn man darauf hinweist, dass man mit KK zahlen möchte, während girocard weiterhin ab 5€ genommen wird. In einem anderen Markt des gleichen Betreibers gibt es keinen Mindestbetrag, dafür werden aber auch keine KK akzeptiert. In wieder einem anderen Markt dieses Inhabers werden alle Karten ohne Mindestbetrag genommen, aber NFC ist nicht freigeschaltet. Wie man so uneinheitlich auftreten kann, ist für mich völlig unverständlich!
Interessant zu wissen, dass die Meldungen an MasterCard tatsächlich etwas bewirken. Leider ist EDEKA ja bei Kartenzahlung so ein Problemfall und man keine einheitlichen Standards hat.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Genau, in den Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic-cash-System stand in einer alten Fassung u.a.:
"… zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren." (http://www.voeb-zvd.de/fileadmin/user_upload/zka/Haendlerbedingungen.pdf)

Diese Bestimmung ist schon lange weggefallen und in den Fassungen von 2012 und 2014 (http://www.icp-companies.eu/data/us...erbedingungen_girocard_Version_01.11.2014.pdf) nicht mehr zu finden. Statt dessen werden Surcharges ausdrücklich erlaubt, die angemessen sind.
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Dass Edeka aufgrund der inhabergeführten Läden überall andere Standards hat, ist man ja mittlerweile gewohnt. Aber zumindest beim gleichen Betreiber sollte man doch die gleichen Zahlungsmöglichkeiten erwarten dürfen.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Lbb amazon erweitert in den AGB um " das zahlen mit elektronischen geraetwn"
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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