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deh 120

Erfahrenes Mitglied
21.06.2015
540
7
Schweiz
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Mediamarkt scheint ja so wirklich technikaffin zu sein wenn es ums Bezahlen geht.
Einkauf unter 25EUR.
"Mit Karte!" Die Kassenkraft wollte nichteinmal nach der Karte grapschen, wodurch ich dann das Terminal zu mir gedreht habe.
Mit Paypass gezahlt. Die Karte dann ganz schnell wieder verschwinden lassen.
Sie: "War das eine Visa?!!" Ich darauf: "Nein" nach einer gedenksekunde "eine Mastercard"
Sie: "Denn Kredtikarten nehmen wir erst ab 30 Euro!"
Ich: "Steht ja nirgendswo und selbst wenn, die Zahlung ging durch."
Sie packt den Händlerbelegt auf den Tresen. "16,**EUR" Dreht ihn um. "Bitte hier unterschreiben".
Ich: "Sie haben ja gerade selber erkannt das es eine Kreditkartenzahlung war. Wieso sollte ich dann eine ELV Erklärung unterschreiben?
Sie: "Das ist Vorgabe!"
Ich: "Gut und das ist meine Vorgabe"
Hab dann in Druckbuchstaben mit "GRAF ZAHL" unterschrieben. Hat dann den Beleg auch etwas entnervt eingepackt.

Ich weis noch kurz nachdem Mediamarkt die KK Zahlung eingeführt hatte bzw. nochnicht in allen Märkten, hab ich in dem selben Markt ohne Probleme nach der Nachfrage ob sie auch KK nehmen würden bezahlt, damals noch mit dem alten Artema Hybrid.

Was macht denn die, wenn ich mit meiner Karte aus der Schweiz etwas einkaufe? Dann hat sie die Wahl: Kreditkarte oder kein Geld, denn ELV ist ein Fremdwort und Zettel unterschreibe ich bestimmt nicht :D (wobei ich den MediaMarkt sowieso meide und die dort angebotenen Artikel sind in der Schweiz in der Regel günstiger zu haben).
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Hab dann in Druckbuchstaben mit "GRAF ZAHL" unterschrieben
Nun ja... Dadurch, dass du tatsächlich unterschrieben hast, hast du es nicht nur verpasst, dem Händler einen "Lerneffekt" mitzugeben. Nein, es wirkt in meinen Augen eher wie eine "Verstärkung" für das Fehlverhalten des Händlers.

Ich: "Sie haben ja gerade selber erkannt das es eine Kreditkartenzahlung war. Wieso sollte ich dann eine ELV Erklärung unterschreiben?
Sie: "Das ist Vorgabe!"
Wenn du ordnungsgemäss gezahlt hast, gibt es keinen Grund, ein ELV zu unterschreiben. Man kann das auch so sehen: Der Händler bekommt zwar mit der Kreditkarte technisch deine Kontodaten nicht. Er wird also in aller Regel technisch nicht abbuchen können. Aber im Prinzip autorisiert man ihn damit ja, den Betrag neben der Kartenzahlung noch ein "zweites Mal" per ELZ einzuziehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das zu unterschreiben - aber gute Gründe, es nicht zu tun.

Mit den Kassenleuten freundlich bleiben. Sie halten oft nur ihre (fehlerhaften) Anweisungen ein. Ggf. wird es schon einen Supervisor oder Leiter geben, zu dem eskaliert wird. Wobei ich nach Zahlung auch keinen Grund sehe, mit der Ware einfach zu gehen.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.042
1.241
DUS, HAJ, PAD
Nun ja... Dadurch, dass du tatsächlich unterschrieben hast, hast du es nicht nur verpasst, dem Händler einen "Lerneffekt" mitzugeben. ...

Es kann aber nicht Aufgabe des Kunden sein das Kassenpersonal zu schulen. Das soll der Laden mal schön selber machen.

Meine Erfahrung ist auch das unnötiges Unterschreiben ca. 10 bis 20mal schneller geht als die Schulung des Personals und ggf. Eskalation.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.773
2.340
Gerade eben in der Bar Tapas in München:

Ich: "Ich möchte mit Karte zahlen, bitte"
Bedienung: "Gut, wir nehmen aber nur VISA und Mastercard"

Nach einem kurzen Gespräch stellt sich raus, dass sie zu viele ELV-Rückläufer haben und die einfachste Methode für sie war, Girocard nicht mehr zu akzeptieren. :LOL:
 

Graf

Aktives Mitglied
25.05.2015
197
0
Nun ja... Dadurch, dass du tatsächlich unterschrieben hast, hast du es nicht nur verpasst, dem Händler einen "Lerneffekt" mitzugeben. Nein, es wirkt in meinen Augen eher wie eine "Verstärkung" für das Fehlverhalten des Händlers.


Wenn du ordnungsgemäss gezahlt hast, gibt es keinen Grund, ein ELV zu unterschreiben. Man kann das auch so sehen: Der Händler bekommt zwar mit der Kreditkarte technisch deine Kontodaten nicht. Er wird also in aller Regel technisch nicht abbuchen können. Aber im Prinzip autorisiert man ihn damit ja, den Betrag neben der Kartenzahlung noch ein "zweites Mal" per ELZ einzuziehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das zu unterschreiben - aber gute Gründe, es nicht zu tun.

Mit den Kassenleuten freundlich bleiben. Sie halten oft nur ihre (fehlerhaften) Anweisungen ein. Ggf. wird es schon einen Supervisor oder Leiter geben, zu dem eskaliert wird. Wobei ich nach Zahlung auch keinen Grund sehe, mit der Ware einfach zu gehen.
Ganz genauso handhabe ich anderweitig. Aber allein diese 30EUR Sache hat mir für diesen wunderschönen Sonnentag gereicht. Logisch, das mit der ELV Rückseite fechte ich zu 90% an, die restlichen 10% sind entweder Striche oder offensichtliche Phantasienamen.
Eine Stunde später bei Kaufland, mit nur Ü45 Kassiererinnen an den Kassen, nach meinen "Schulungen" klappt es bei jeder mit dem Kontaklosen zahlen. Dort wird aber seit kurzen kein Händlerbeleg mehr mit ausgedruckt (kann ich nur auf Paypass beziehen). Solcher hatte früher die Kassenkräfte in so einem ELV Schuppen natürlich verwirrt, was auch vorgekommen ist.

Folglich: Eine gute Hardware und vorallem Software am POS erspart Mühen und Kosten für Händler und Kunde, nur möchten das so einige nicht wahrhaben
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Es kann aber nicht Aufgabe des Kunden sein das Kassenpersonal zu schulen. Das soll der Laden mal schön selber machen.
De facto machen das aber viele nicht ausreichend.

Meine Erfahrung ist auch das unnötiges Unterschreiben ca. 10 bis 20mal schneller geht als die Schulung des Personals und ggf. Eskalation.
Ziemlich sicher geht es "schneller".
Nur soll die "Geschwindigkeit" ernsthaft der Massstab für mein Handeln sein?

Nehmen wir an, ich hätte dir vor einem Monat Geld geliehen, was du mir heute pünktlich und ordnungsgemäss überwiesen hast. Nun sehe ich das aber aufgrund der Überweisungslaufzeit noch nicht auf meinem Konto. Also sage ich: "Janet, ich glaube dir das. Aber du wirst mir jetzt trotzdem noch eine Lastschriftermächtigung (sonst lass ich dich nicht gehen)" Würdest du das tun?
Oder wie sieht's aus, wenn du einen Autounfall baust? Unterschreibst du auch irgendeinen Versicherungswisch, den dir dein Unfallgegner vorlegt?

Ich meine, was soll man da beim Händler unterschreiben? Dass der Händler einen Betrag von meinem Konto abbuchen darf. Obwohl das unberechtigt ist, da der Betrag ja bereits anders gezahlt wurde. Das ist schlicht kein seriöses Geschäftsgebaren! Und ich finde grundsätzlich auch nicht, dass unberechtigte Verlangen einer Unterschrift eine Lappalie sei.

Last but not least: Meine Prinzip ist, dass ich grundsätzlich nur etwas unterschreibe, wenn das für mich vorteilhaft ist. Und nicht, "nur weil es schneller geht" oder "eine Diskussion erspart". Und ich denke, aus Sicherheitsgründen ist das auch sinnvoll so (was nicht heisst, dass ich das einhundertprozentig ausnahmslos auf Teufel komm' raus durchziehe).


PS: ein Beispiel dafür ist auch, dass ich im Supermarkt (oder Elektronikmarkt) nicht einfach meine mitgebrachten Taschen am Ausgang kontrollieren lasse. Das führte auch schon mal zu Diskussionen. Na und? Fakt ist:

1. Ich bin rechtlich nicht verpflichtet, meine Taschen zu öffnen bzw. kontrollieren zu lassen (nein, auch nicht durch ein Hinweisschild)
2. Ich habe (als ehrlicher, nichtklauender Kunde) zwar im Normalfalle keinen Nachteil von einer Taschenkontrolle (wenn wir die paar Sekunden einmal vernachlässigen, die man ggf. anderswo verdiskutieren muss)...
3. ...aber ich habe auch keinen persönlichen Vorteil davon. Im Gegenteil: Ich setze mich damit nur des Risikos aus, dass doch irgendwas in meiner Tasche gefunden wird, was zu Missverständnissen führt (bspw. ein Artikel, den ich mitführe, der so oder ähnlich auch im betreffenden Geschäft verkauft wird). Oder dass mir ein übereifriger bzw. schlicht krimineller Ladendetektiv irgendwas "unterjubelt".

Kurz und gut: Wenn ich zu etwas nicht verpflichtet bin, und auch keine Vorteile davon habe - mich aber gleichzeitig eines zusätzlichen (wenngleich in diesem Beispiel geringen) Risikos aussetze - warum sollte ich es dann tun?
 
Zuletzt bearbeitet:

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Gerade eben in der Bar Tapas in München:

Ich: "Ich möchte mit Karte zahlen, bitte"
Bedienung: "Gut, wir nehmen aber nur VISA und Mastercard"

Nach einem kurzen Gespräch stellt sich raus, dass sie zu viele ELV-Rückläufer haben und die einfachste Methode für sie war, Girocard nicht mehr zu akzeptieren. :LOL:
Kann man als Händler/Wirt denn nicht ELV abwählen und stattdessen "echte" Girocard-Zahlungen akzeptieren?

Oder man macht es über Maestro und VPay und wirft die Girocard gleich ganz aus dem System.

So macht es zum Beispiel auch Primark. Bei Primark wird nur Visa, Mastercard, VPay und Maestro akzeptiert. Girocards werden dort einfach über die VPay oder Maestro App verarbeitet.
 
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deh 120

Erfahrenes Mitglied
21.06.2015
540
7
Schweiz
De facto machen das aber viele

Nun Schulung ist so eine Sache, insbesondere wenn man in einem Land ist, wo mehrere Sprachen gesprochen werden (und dann viele Mitarbeiter zusätzlich keine hiesige Sprache als Muttersprache haben)... Bei und werden zwar die Mitarbeiter geschult, trotzdem passiert es täglich mehrmals, dass wir Kreditkartenbelege ohne erforderlicher Unterschrift erhalten. Und etwa 1-2 mal im Monat gibt es Belege wo drauf steht, dass man die Bank anrufen soll und ein paar Mal im Jahr bekommen wir Ritsch-Ratsch-Belege mit Angaben von nicht hochgeprägten Debit-Kreditkarten, Maestro-Karten oder Postfinance-Karten...
 
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T

t-tommy1

Guest
Kann man als Händler/Wirt denn nicht ELV abwählen und stattdessen "echte" Girocard-Zahlungen akzeptieren?

Oder man macht es über Maestro und VPay und wirft die Girocard gleich ganz aus dem System.

So macht es zum Beispiel auch Primark. Bei Primark wird nur Visa, Mastercard, VPay und Maestro akzeptiert. Girocards werden dort einfach über die VPay oder Maestro App verarbeitet.
Die werden halt ein System wie iZettle und somit nur die Wahl zwischen ELV und KK haben.

Und Primark hat sich nicht auch bewusst gegen die girocard entschieden.
Aufgrund des ausländischen Netzbetriebs (Cross-Border-Lösung mit einem Partner für viele Länder) geht es einfach nicht anders.
 
Zuletzt bearbeitet:

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
834
7
Ich glaube nicht, dass man mit der Unterschrift auf der ELV-Rückseite bei Kreditkartenzahlung eine Einzugsermächtigung erteilt. Im deutschen Recht zählt auch immer der eigentliche Wille. Da auf der Vorderseite die Kreditkartenzahlung steht und das Problem mit den doofen Kassierern (und auch Kunden) bekannt und nachvollziehbar ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht hier Jemanden die Absicht des Einverständnisses zum ELV und damit zum doppeltem bezahlen unterstellen würde.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB verlangt ja für eine Einbeziehung der AGB in den Vertrag, dass der Verwender "der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen". Diese ihm gesetzlich zugesicherte Möglichkeit nutzt er.

Ja, ich sage immer, ich unterschreibe kein Schuldanerkenntnis, wenn ich bei Kontaktloszahlung die ELV-Seite hingehalten bekomme. Ob das stimmt oder nicht, ist erst mal egal, es klingt so schön juristisch.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.773
2.340
Liest du das immer? :D


Ja :)

Ich habe auch immer einen riesen Spaß dabei. Wenn sie mich unterbrechen sage ich auch immer: "Jetzt haben sie mich rausgebracht, wo war ich denn gleich nochmal?"

Die Kunden hinter mir hassen es auch richtig, regelmässig bekomme ich Kommentare, aber "Sie lesen also nicht, was sie unterschreiben? Sie tun mir leid" führt in der Regel dazu, dass die "penner" ihre Klappe halten...
 
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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.292
2.488
Main-Taunus-Kreis
Die Kunden hinter mir hassen es auch richtig, regelmässig bekomme ich Kommentare, aber "Sie lesen also nicht, was sie unterschreiben? Sie tun mir leid" führt in der Regel dazu, dass die "penner" ihre Klappe halten...

Wenig Informative sehen so ein Verhalten aber vielleicht wieder als Negativaspekt der Kartenzahlung generell und denken "Nur Bares ist Wahres..."
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB verlangt ja für eine Einbeziehung der AGB in den Vertrag, dass der Verwender "der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen". Diese ihm gesetzlich zugesicherte Möglichkeit nutzt er.
Wenn ich ein Richter wäre, würde ich in solchen Fällen die unterschriebenen Belege einfach für nichtig und unwirksam erklären.

Denn es ist nicht zumutbar, dass man sich im Supermarkt gezwungenermaßen bei allen unbeliebt macht und zum Feindbild von sowohl den Kassierern als auch den Kunden hinter einem macht.

Wenn hinter einem schon 10 Leute genervt und ungeduldig warten, dass man unterschreibt, dann ist der psychologische Druck so hoch, dass man kaum von einer freien Entscheidung ausgehen kann.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Es wäre ja auch kein Problem, wenn einfach nur:
"Ich stimme der SEPA-Lastschrift zu.
Unterschrift"
dort stehen würde.

Aber man will ja vom Kunden haufenweise Zustimmungen haben, wie "Datenweitergabe an Dritte" usw.

Von einer wirksamen Zustimmung kann da nicht die Rede sein, wenn man nicht einmal 3 Sekunden zum Lesen Zeit hat. Und eine Bedenkzeit, ob man mit allen Klauseln einverstanden ist, wird einem sowieso nicht ermöglicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Wenn ich ein Richter wäre, würde ich in solchen Fällen die unterschriebenen Belege einfach für nichtig und unwirksam erklären.

Und wie oft kommt so ein Fall vor einen Richter? Kommt bestimmt täglich vor das Penny und Konsorten unberechtigt riesige ungerechtfertigte Summen von Konten abbucht. Lasst doch mal einfach die Kirche im Dorf, ihr akzeptiert jede Lizenzvereibarung von Apple, Microssoft, Adobe mit einem Klick ohne auch nur ansatzweise zu verstehen was das für euch bedeutet - aber bei einer reinen Formsache die letztlich kaum/keinerlei Konsequenz hat wird dann alles ein Problem. Oder was ist mit den AGBs von Media Markt oder H&M? Lest ihr die auch immer vorm Einkauf?

In der Realität werden euere Kartendaten kopiert und damit werden die Konten abgeräumt, nicht per ELV - die man auch noch problemlos rückbuchen kann.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wenn ich ein Richter wäre, würde ich in solchen Fällen die unterschriebenen Belege einfach für nichtig und unwirksam erklären.
[...]
Wenn hinter einem schon 10 Leute genervt und ungeduldig warten, dass man unterschreibt, dann ist der psychologische Druck so hoch, dass man kaum von einer freien Entscheidung ausgehen kann.
Genau deshalb haben die Supermärkte ja die Bedingungen vor der Kasse aushängen, 2012 haben die sich wohl mit den Aufsichtsbehörden darauf geeinigt.
Dabei muss man dann natürlich vertrauen, dass die ausgehängten Bedingungen aktuell sind. Deshalb würde auch ich sagen, dass das nicht wirklich ausreicht.

Problematisch finde ich vor allem aber die Supermärkte, bei denen man auf der Rückseite des Kassenbons unterschreibt und man den eigentlichen Zahlbetrag nur für Sekundenbruchteile sieht, bevor die Kassiererin den Bon schon umdreht.


aber bei einer reinen Formsache die letztlich kaum/keinerlei Konsequenz hat wird dann alles ein Problem.
Wieso muss man dann unterschreiben, wenn es keine Konsequenzen hat? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Kommt bestimmt täglich vor das Penny und Konsorten unberechtigt riesige ungerechtfertigte Summen von Konten abbucht. Lasst doch mal einfach die Kirche im Dorf, ihr akzeptiert jede Lizenzvereibarung von Apple, Microssoft, Adobe mit einem Klick ohne auch nur ansatzweise zu verstehen was das für euch bedeutet - aber bei einer reinen Formsache die letztlich kaum/keinerlei Konsequenz hat wird dann alles ein Problem. Oder was ist mit den AGBs von Media Markt oder H&M? Lest ihr die auch immer vorm Einkauf?
Du hast nicht verstanden, worum es geht.

Es geht nicht um die Lastschriftvereinbarung, sondern um alles andere, was man sonst noch unterschreiben soll. Da stehen dann Texte wie "die Kontodaten werden den angeschlossenen Vertragsunternehmen weitergegeben", ohne dass man erfährt, an wen die Daten überhaupt weitergegeben werden.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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