Wieso sollte man Kreditkarten in den Hotelsafe legen?
Es ging doch im Kern darum, dass eine medizinische Notfallbehandlung keinesfalls vom Vorhandensein einer Kreditkarte abhängig gemacht werden darf. Sie könnte gestohlen worden sein. Man könnte sie verloren haben. Sie könnte gesperrt sein. Der Verfügungsrahmen könnte nicht ausreichen.
Wenn ein Krankenhaus eine medizinische Notfallbehandlung ablehnt, weil weder eine Kreditkarte noch genügend Bargeld vorgelegt wird, handelt es sich um unterlassene Hilfeleistung, also eine Straftat. Mag sein, dass dieser Tatbestand auf den Kanaren oder in Rio anders bezeichnet wird; strafbar ist es aber wahrscheinlich auch dort. Man versetze sich mal gedanklich in die Situation des Opfers eines Raubüberfalls, dem sämtliches Bargeld und sämtliche Kreditkarten "abgenommen" worden sind, und dann lehnt das Krankenhaus eine Behandlung ab, bis ggf. die Bestätigung der Versicherung da ist oder genug "Bares" beschafft worden ist. So etwas wäre nicht in Ordnung, und ich jedenfalls habe herbert60 so verstanden, dass es ihm prinzipiell darum ging, dass ein Krankenhaus in einem
Notfall nicht auf das Vorlegen einer Kreditkarte bestehen dürfen sollte.
Man braucht nicht sonderlich viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie man auch selber mal in so eine missliche Situation kommen könnte, siehe oben.
An RenTris Fall wäre die eigentlich interessante Frage, wie dieses Krankenhaus gehandelt hätte, wenn er aus irgendeinem Grund (siehe oben) nicht in der Lage gewesen wäre, eine Kreditkarte vorzulegen. Bei Ankunft im Krankenhaus war er wohl kein echter Notfall, aber sein Zustand doch so akut, dass er einer zeitnahen Behandlung bedurfte. Ob das Krankenhaus ohne Kreditkarte mit dem Beginn der Behandlung tatsächlich bis zum nächsten Werktag und dem Vorliegen der Versicherungsbestätigung gewartet hätte? Davon abgesehen wäre es natürlich wünschenswert, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung sowas auch am Wochenende/an Feiertagen hinkriegt, wenn es aus irgendwelchen Gründen schon nicht möglich sein sollte, dem Versicherten eine Pro-Forma-Bestätigung auszustellen, die man dann mit auf die Reise nehmen kann. (OK, die kann auch verloren gehen...)