Das scheinen alles gemeindeeigene Liegenschaften zu sein:
https://www.geierlay.de/impressum/.
Verzicht auf Bargeldakzeptanz gilt im öffentlich-rechtlichen Bereich als problematisch, da Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Es ist nur eine Spekulation, aber wenn das so gedeichselt wurde, dass die Geldtransportfirma, die den Geldautomaten bestückt, auch die Parkplatzautomaten leert, sparen Gemeinde und Bank vielleicht sogar Kosten, weil es nur eine Anfahrt für beides ist.
Eine Einschränkung auf Barzahlung am Schalter/im Büro, sofern überhaupt vorhanden, würde bei einem öffentlich-rechtlichen Parkplatzbetreiber aus verschiedenen Gründen zu Mehraufwand führen. Unter anderem: Die Abrechnung würde komplizierter und dort eingesetzte Mitarbeiter hätten möglicherweise durch die Befassung mit Zahlungsvorgängen einen Anspruch auf Höhergruppierung.
Bei einem Cash-only-Parkplatz nehme ich hingegen an, dass man auswerten kann: Anzahl ausgegebener Tickets an der Einfahrtsschranke, Anzahl bezahlter Tickets und sich daraus ergebender Soll-Betrag der Einnahmen. Der Ist-Betrag wird auf die Haushaltsstelle "Einnahmen Parkplatz" gebucht, bei Abweichungen zwischen Soll und Ist bekommt das Geldtransportunternehmen einen Brief.
Der Ort gehört verwaltungsmäßig zu einer Verbandsgemeinde, die größtenteils aus Gemeinden < 1.000 Einwohner besteht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsgemeinde_Kastellaun. Man kann sogar eine WhatsApp-Nachricht ins Rathaus schicken:
https://www.kastellaun.de/stadt-gemeinden/verbandsgemeinde/whatsapp-ins-rathaus/ . Parkplätze in Kastellaun selbst sind kostenlos:
https://www.kastellaun.de/stadt-gemeinden/stadt/parkplaetze/ . Vor dem Hintergrund kann ich mir auch vorstellen, dass vielleicht kein Interesse gesehen wird, die wenigen gebührenpflichtigen Parkplätze in anderen Gemeinden technisch hochzurüsten. Außerdem gilt im öffentlich-rechtlichen Bereich auch immer das Gebot der Wirtschaftlichkeit: wenn der Ist-Zustand X EUR p.a. kostet, eine Umrüstung auf bargeldlos aber teurer kommt, war es das damit faktisch schon.
Was ich mit dem langen Geschreibe sagen und zeigen will: im öffentlich-rechtlichen Bereich ist das alles immer noch etwas komplizierter als anderswo, dahinter stehen aber auch teils Gegebenheiten, die man nicht einfach zur Seite schieben kann (ich habe dienstlich am oberen Ende der Zuständigkeitskette mit Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zu tun).