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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.192
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Warum kanns nicht jeder einfach wie in London machen.....zumindest dort, wo es ein geschlossenes Zutrittssystem gibt ist das die einzig sinnvolle Variante. Wenn ein System funktioniert - warum müssen wieder alle ihr eigenes Süppchen kochen statt es einfach ebenso einzuführen....

vermutlich weil China keine Lust hat, sich von amerikanischen Technologieanbietern/Systemanbietern mehr als notwendig abhängig zu machen und seine Außenhandelsbilanz zu verschlechtern durch die Zahlungskosten an einen ausländischen Anbieter.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.226
3.223
HAM
Es sind korrekterweise 83 Millionen Einwohner - und zu Gesetzen und Regeln:

In Deutschland sind „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG.[SUP][11][/SUP]

in deinen Links steht ja auch, das gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht von allen verpflichtend akzeptiert werden müssen...
 
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vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Genau wie man es bei anderen schwachsinnigen Inselsystemen wie paydirekt oder Payback Pay auch macht. Zu Beginn massig Rabatte und Sonderaktionen raushauen und dann hoffen, dass die Leute sich dran gewöhnen und es weiter nutzen.

Payback Pay vor allem. Was für ein Mi**. Da ging bei mir bei zwei autorisierten Konten keinerlei Zahlung. Zudem stets Verwirrung bei den Kassenkräften. Die Erstnutzungs-°P-Prämien verfielen daraufhin. Habe das komplett gekündigt/Lastschriftmandat widerrufen.
 

A. B.

Reguläres Mitglied
25.09.2018
60
1
Diese Prepaid Cards die man nur mit Bargeld aufladen kann scheinen sie in ganz Asien zu lieben - Easy Card in Taiwan, Octopus in Hong Kong, Touch N'Go in Malaysia, offensichtlich Suica in Japan....ein echter Schwachsinn dieses System....da kann ich gleich bar zahlen bevor ich Bargeld brauche um bargeldlos zahlen zu können....

Die virtuelle Suica im Apple Wallet kann man mit Apple Pay aufladen. Ob das auch mit einer Plastikkarte funktioniert, kann ich wegen mangeldem Japanisch leider nicht sagen.
Außerdem habe ich auch Werbung für Kreditkarten mit Suica Co-Branding gesehen.
 

Offworld

Erfahrenes Mitglied
11.03.2018
527
39
STR
Die virtuelle Suica im Apple Wallet kann man mit Apple Pay aufladen. Ob das auch mit einer Plastikkarte funktioniert, kann ich wegen mangeldem Japanisch leider nicht sagen.
Außerdem habe ich auch Werbung für Kreditkarten mit Suica Co-Branding gesehen.
Die Kreditkarten sind eine Option, meine Lösung dafür ist folgende: Suica läuft über Google Pay und kann dann einfach über KK aufgeladen werden. (nur mit japanischem Android-Handy möglich)

Mit einer personalisierten Suica (Plastik) gibts auch Funktionen wie Auto-Charge oder Aufladung durch Internet.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
in deinen Links steht ja auch, das gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht von allen verpflichtend akzeptiert werden müssen...
Ich lese dashier:
§ 14 legt auf Euro lautende Banknoten als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel fest. Die (zahlenmäßig beschränkte) Annahmepflicht von Münzen wird hingegen im Münzgesetz geregelt. Bei anderen Zahlungsarten (z. B. Überweisung, Scheck, Lastschrift) handelt es sich demgegenüber nicht um gesetzliche Zahlungsmittel, sodass für Gläubiger keine Annahmepflicht besteht.

Zeig mir bitte wo in den beiden Links steht das gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht von allen verpflichtend akzeptiert werden müssen - ich finde das tatsächlich nicht.

Es lediglich nicht verpflichtend bestimmte Stückelungen zu akzeptieren - das findet man dann in einem weiter führenden Link.

Bei Bargeldzahlungen, bzw. dem Versuch mit Bargeld zu zahlen (so dies nicht möglich) ist gerät der Gläubiger in Annahmeverzug.

Hier hätten wir dann noch folgendes:
Die Europäische Kommission legt dazu allerdings fest, dass ein Händler die Annahme von Banknoten zur Begleichung einer bestehenden Geldschuld nur dann verweigern kann, wenn er nachweislich nicht über genügend Wechselgeldverfügt oder der Preis gekaufter Waren bzw. Dienstleistungen in einem groben Missverhältnis zur Stückelung der Banknote steht.
https://www.bezahlen.net/ratgeber/a..._der_Annahmepflicht_durch_Gesetz_oder_Vertrag
 
Zuletzt bearbeitet:

Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.235
268
Ich lese dashier:

Zeig mir bitte wo in den beiden Links steht das gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht von allen verpflichtend akzeptiert werden müssen - ich finde das tatsächlich nicht.

Es lediglich nicht verpflichtend bestimmte Stückelungen zu akzeptieren - das findet man dann in einem weiter führenden Link.

Bei Bargeldzahlungen, bzw. dem Versuch mit Bargeld zu zahlen (so dies nicht möglich) ist gerät der Gläubiger in Annahmeverzug.

Hier hätten wir dann noch folgendes:

https://www.bezahlen.net/ratgeber/a..._der_Annahmepflicht_durch_Gesetz_oder_Vertrag

Der Händler muss dir aber nichts verkaufen, wenn ihr euch über das Zahlungsmittel nicht einig werdet. Es herrscht schließlich Vertragsfreiheit.
 
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Anonym53868

Guest
Zeig mir bitte wo in den beiden Links steht das gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht von allen verpflichtend akzeptiert werden müssen - ich finde das tatsächlich nicht.

Es lediglich nicht verpflichtend bestimmte Stückelungen zu akzeptieren - das findet man dann in einem weiter führenden Link.

Bei Bargeldzahlungen, bzw. dem Versuch mit Bargeld zu zahlen (so dies nicht möglich) ist gerät der Gläubiger in Annahmeverzug.

Hier hätten wir dann noch folgendes:

https://www.bezahlen.net/ratgeber/a..._der_Annahmepflicht_durch_Gesetz_oder_Vertrag
Was genau willst Du mit diesem Link belegen? Darin wird lang und breit erklärt, dass die Annahme von Bargeld vertraglich ausgeschlossen werden und in dem Fall die Schuld eben nicht mit Bargeld beglichen werden kann. Scheint mir nicht zu Deinem Argument zu passen.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.438
1.065
Oberfranken
Der Händler muss dir aber nichts verkaufen, wenn ihr euch über das Zahlungsmittel nicht einig werdet. Es herrscht schließlich Vertragsfreiheit.

Das ist zunächst richtig. Wenn ich jedoch an einer Tankstelle vollgetankt habe und dann das Kartenlesegerät nicht funktioniert, ist das lt. ADAC nicht mein Problem, denn der Tankwart macht mir mit den KK-Aufklebern ein Angebot, dass ich mit dem Volltanken annehme. Ich muss nicht wie ein Bittsteller irgendwo (evtl. gebührenpflichtig) Geld abheben. Auch die KK-Unternehmen verpflichten den Händler vertraglich, gültige KK zu akzeptieren. So weit die Theorie, in der Praxis kann es in manchen Ländern sein, dass man genötigt wird, Bargeld aufzutreiben.
Das selbe Problem besteht bei Restaurantbesuchen und anderen Dienstleistungen.
Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Problemen?:rolleyes:
 
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Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.235
268
Das ist zunächst richtig. Wenn ich jedoch an einer Tankstelle vollgetankt habe und dann das Kartenlesegerät nicht funktioniert, ist das lt. ADAC nicht mein Problem, denn der Tankwart macht mir mit den KK-Aufklebern ein Angebot, dass ich mit dem Volltanken annehme. Ich muss nicht wie ein Bittsteller irgendwo (evtl. gebührenpflichtig) Geld abheben. Auch die KK-Unternehmen verpflichten den Händler vertraglich, gültige KK zu akzeptieren. So weit die Theorie, in der Praxis kann es in manchen Ländern sein, dass man genötigt wird, Bargeld aufzutreiben.
Das selbe Problem besteht bei Restaurantbesuchen und anderen Dienstleistungen.
Hat hier jemand Erfahrungen mit solchen Problemen?:rolleyes:
Ich stimme dir vollkommen zu. Hier ging es aber ausnahmsweise um die umgekehrte Fragestellung, ob ein Händler zwingend das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld annehmen muss. Dienstleistungen oder Tanken sind aber natürlich auch da ein schwieriges Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Genau wie man es bei anderen schwachsinnigen Inselsystemen wie paydirekt oder Payback Pay auch macht. Zu Beginn massig Rabatte und Sonderaktionen raushauen und dann hoffen, dass die Leute sich dran gewöhnen und es weiter nutzen.

Nö. Sich mal Händlerverträge PayDirekt und PayPal zu Gemüte führen und dann scharf nachdenken.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Was genau willst Du mit diesem Link belegen? Darin wird lang und breit erklärt, dass die Annahme von Bargeld vertraglich ausgeschlossen werden und in dem Fall die Schuld eben nicht mit Bargeld beglichen werden kann. Scheint mir nicht zu Deinem Argument zu passen.

Der vertragliche Ausschluss kann aber nicht einseitig durch AGBs erzwungen werden. AGBs unterliegen der Kontrolle und dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich stimme dir vollkommen zu. Hier ging es aber ausnahmsweise um die umgekehrte Fragestellung, ob ein Händler zwingend das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld annehmen muss. Dienstleistungen oder Tanken sind aber natürlich auch da ein schwieriges Thema.

Sie müssen. Es sei den man einigt sich im Vorfeld vertraglich über eine konkrete Zahlungsweise. Daher ist ja auch umstritten ob Tankstellen 200€ und 500€ Scheine ablehnen dürfen - den dies sind nur Regeln der AGBs.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Sie müssen. Es sei den man einigt sich im Vorfeld vertraglich über eine konkrete Zahlungsweise. Daher ist ja auch umstritten ob Tankstellen 200€ und 500€ Scheine ablehnen dürfen - den dies sind nur Regeln der AGBs.
Wenn das an der Zapfsäule mit Schildern klar erkennbar ist, dann ist das vollkommen unstrittig.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wenn das an der Zapfsäule mit Schildern klar erkennbar ist, dann ist das vollkommen unstrittig.

Nein, das ist nicht unstrittig. Wenn du an einer Tanke mit Kreditkarte zahlen willst diese aber nicht funktioniert, und du sonst nur 200€ oder 500€ bei dir hast dann gerät der Gläubiger in Annahmeverzug wenn er diesen Schein nicht annimmt.

Der Hinweiss muss verhältnismässig sein, wenn ich z.B. eine 160€ Rechnung an der Tanke mit einem 200€ zahlen will, dann fehlt diese Verhältnismäßigkeit. Anders sieht es aus wenn du z.B. ein Brötchen für 20Cent mit einem 200er bezahlen willst.

Das wurde von der EU Kommission entsprechend geregelt, die Pauschale Ablehnung von 200€ und 500€ Scheinen ist laut EU Kommission nicht mehr zulässig und der Händler kann mit seinen AGBs nicht EU Recht umgehen.

https://www.tarife-verzeichnis.de/n...on-200-und-500-euro-scheine-neu-geregelt.html

https://bankenverband.de/newsroom/presse-infos/probleme-mit-200-und-500-euro-scheinen/

Das man Bargeld nicht so einfach ausschliessen kann hat Norbert Häring in seinem Prozess gegen die GEZ ja aufgezeigt. Es fehlt da nur noch ein abschliessendes Urteil des EUGH, der BVG konnte den Argumenten Härings klar folgen (auch wenn sich dies zunächst auf öffentliche Gläubiger beschränkt macht es deutlich das eine Verweigerung von Bargeld durch einseitige AGBs keine klare Sache ist).

http://norberthaering.de/de/27-german/news/1148-bverwg-beschluss
 
Zuletzt bearbeitet:

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Wenn so ein Querulant an einer Tankstelle Stress schiebt, hat er da in Zukunft wahrscheinlich Hausverbot.
Und AGB sind AGB. Nicht AGBs.
 
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Anonym53868

Guest
Nein, das ist nicht unstrittig. Wenn du an einer Tanke mit Kreditkarte zahlen willst diese aber nicht funktioniert, und du sonst nur 200€ oder 500€ bei dir hast dann gerät der Gläubiger in Annahmeverzug wenn er diesen Schein nicht annimmt.

Der Hinweiss muss verhältnismässig sein, wenn ich z.B. eine 160€ Rechnung an der Tanke mit einem 200€ zahlen will, dann fehlt diese Verhältnismäßigkeit. Anders sieht es aus wenn du z.B. ein Brötchen für 20Cent mit einem 200er bezahlen willst.

Das wurde von der EU Kommission entsprechend geregelt, die Pauschale Ablehnung von 200€ und 500€ Scheinen ist laut EU Kommission nicht mehr zulässig und der Händler kann mit seinen AGBs nicht EU Recht umgehen.
Behauptest Du und lieferst als Beleg die beiden folgenden Links:

Darin finden sich nur Passagen der Art "... will die Europäische Kommission jetzt unterbinden", "... sollen Händler und Dienstleister dazu verpflichtet werden ...". Eine politische Absichtserklärung ist keine gesetzliche Regelung.

Daraus wörtlich zitiert: "Grundsätzlich sind Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Dennoch kann die Annahmepflicht eingegrenzt werden. Allerdings müssen Tankstellenbetreiber oder Händler den Kunden gut sichtbar auf diese Einschränkung hinweisen."

Wenn Du Deine Behauptungen zu belegen versuchst, finde ich das grundsätzlich begrüßenswert. Kein schöner Diskussionsstil ist es allerdings, wenn Deine vermeintlichen Belege Deinen Behauptungen dann tatsächlich widersprechen, wie es nun bereits mehrfach passiert ist.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Behauptest Du und lieferst als Beleg die beiden folgenden Links:


Darin finden sich nur Passagen der Art "... will die Europäische Kommission jetzt unterbinden", "... sollen Händler und Dienstleister dazu verpflichtet werden ...". Eine politische Absichtserklärung ist keine gesetzliche Regelung.


Daraus wörtlich zitiert: "Grundsätzlich sind Euro-Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Dennoch kann die Annahmepflicht eingegrenzt werden. Allerdings müssen Tankstellenbetreiber oder Händler den Kunden gut sichtbar auf diese Einschränkung hinweisen.".

Die Kommission hat die Empfehlungen bereits umgesetzt mit ABl. L 83/70 vom30.03.2010. Da heisst es
Verpflichtende Annahme: Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigthaben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen.
.

und weiter:

c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen:Ein Schuldner kann sich selbst von einer
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Zahlungsverpflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen anbietet.“
 
A

Anonym53868

Guest
Die Kommission hat die Empfehlungen bereits umgesetzt mit ABl. L 83/70 vom30.03.2010. Da heisst es "Verpflichtende Annahme: Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigthaben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen."
Und damit möchtest Du belegen, dass sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel einigen und so die Zahlung mit Bargeld ausschließen dürften?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Und damit möchtest Du belegen, dass sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel einigen und so die Zahlung mit Bargeld ausschließen dürften?

Natürlich können sich die Parteien auf eine andere Zahlungsweise als Bargeld einigen, nur funktioniert das nicht einseitig über die AGBs der Verkäufer. Eben so wenig können die Verkäufer einseitig 200€ oder 500€ Scheine ausschliessen, wenn die Annahme verhältnismässig ist. Denn dann geraten sie wenn sie die Annahme verweigern in Annahmeverzug.

Hast du die Posts hierzu eigentlich gelesen?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Natürlich können sich die Parteien auf eine andere Zahlungsweise als Bargeld einigen, nur funktioniert das nicht einseitig über die AGBs der Verkäufer. Eben so wenig können die Verkäufer einseitig 200€ oder 500€ Scheine ausschliessen, wenn die Annahme verhältnismässig ist. Denn dann geraten sie wenn sie die Annahme verweigern in Annahmeverzug.

Gegen § 308 BGB verstößt es nicht, also muss es 309 sein. Welcher davon trifft deiner Meinung nach zu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Status

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