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Kreditkartenakzeptanz

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cobra07

Aktives Mitglied
25.05.2019
193
13
In der Region Slagharen tatsächlich nirgends Kreditkarten Akzeptanz obwohl überall Kartenzahlung möglich. ING Maestro funktioniert aber hab ich herausgefunden. Jedoch nur gesteckt, nicht kontaktlos.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.848
545
In der Region Slagharen tatsächlich nirgends Kreditkarten Akzeptanz obwohl überall Kartenzahlung möglich. ING Maestro funktioniert aber hab ich herausgefunden. Jedoch nur gesteckt, nicht kontaktlos.

Du könntest vor der kontaktlosen Zahlung mal versuchen, mit der Corr-Taste die Auswahl zu aktivieren. Bin gespannt, ob es dann funktioniert.
 

Xer0

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
1.652
55
HAJ
KFC, der amerikanische Hähnchenverwurstler, nimmt hierzulande keine AmEx. Als meine Karte abgelehnt wurde meinte die MA noch "am besten mit EC-Karte". Nahm dann die Curve
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Mein lokaler KFC taucht in den Amex Maps als Akzentanzpartner auf. Werde es mal testen, liegt aber ja auch am jeweiligen Betreiber. Das "Restaurant" hier wird von Amrest betrieben.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.226
3.223
HAM
Zeig mir bitte wo in den beiden Links steht das gesetzliche Zahlungsmittel eben nicht von allen verpflichtend akzeptiert werden müssen - ich finde das tatsächlich nicht.

Der erste Satz auf der Seite, auf die der Link gesetzliches Zahlungsmittel führt. Bargeld muss erst akzeptiert werden, wenn das Schuldverhältnis schon besteht. Wie weit der Begriff „akzeptieren“ gedehnt werden kann, siehst du ja am beim EuGH anhängigen Verfahren zur Barzahlung des Beitragsservice, vormals GEZ.
 
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chemtrailpilot

Reguläres Mitglied
27.01.2019
63
11
Im Gegensatz zu AGB allerdings mit der Bemerkung "umgangssprachlich". Der Duden hat also aufgegeben, sieht aber AGB immer noch als die eigentlich korrekte Variante an.

der Duden gibt immer dann auf, wenn die Anzahl der Schreibfehler eines bestimmten Wortes eine bestimmte kritische Masse überschritten hat. Daß er dann immer noch die bis dahin korrekte Schreibweise akzeptiert kann man als Kulanz- bzw. Übergangsphase werten.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Bargeld muss erst akzeptiert werden, wenn das Schuldverhältnis schon besteht. Wie weit der Begriff „akzeptieren“ gedehnt werden kann, siehst du ja am beim EuGH anhängigen Verfahren zur Barzahlung des Beitragsservice, vormals GEZ.

Genau das ist ja der Fall wenn du dein Auto vollgetankt hast und zur Kasse gehst, und dann lassen sich eben auch nicht per AGBs 200€ und 500€ Scheine ausschliessen.

Mal der Fall ich tanke für genau 200€ oder 500€ (letzteres dann wohl mit einem LKW) wird kein Tankstellenbetreiber mit Verweis auf die AGBs wirksam die Annahme der entsprechenden Scheine verweigern können.

Das man im Vorfeld vertraglich die Zahlungsbedingungen abweichend gestalten kann ist klar - nur eben nicht einseitig - wie man ja auch am Bsp. GEZ sieht.
 

Leseratte10

Reguläres Mitglied
30.08.2018
71
0
Warum nicht? Die Tankstelle hat Vertragsfreiheit, sie kann sich entscheiden, mit wem sie einen Kaufvertrag über Benzin abschließen will. Und wenn draußen ausgeschildert ist, dass keine 500-Euro-Scheine angenommen werden, dann ist das eine Aussage der Tanke, dass sie mit dir keinen Kaufvertrag schließen will wenn du mit 500€ bezahlst. Also ist es meiner Meinung nach Diebstahl wenn du dann da tankst, in der Absicht, mit nem 500-Euro-Schein zu bezahlen, weil die Tanke gegenüber dir klar gemacht hat dass sie mit dir keinen Kaufvertrag über Benzin abschließen will.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Warum nicht? Die Tankstelle hat Vertragsfreiheit, sie kann sich entscheiden, mit wem sie einen Kaufvertrag über Benzin abschließen will. Und wenn draußen ausgeschildert ist, dass keine 500-Euro-Scheine angenommen werden, dann ist das eine Aussage der Tanke, dass sie mit dir keinen Kaufvertrag schließen will wenn du mit 500€ bezahlst. Also ist es meiner Meinung nach Diebstahl wenn du dann da tankst, in der Absicht, mit nem 500-Euro-Schein zu bezahlen, weil die Tanke gegenüber dir klar gemacht hat dass sie mit dir keinen Kaufvertrag über Benzin abschließen will.


Genau darum geht die Diskussion, und deine Annahme ist nicht richtig da lt. EU Recht alle Geldscheine angenommen werden müssen und man kaum per AGBs sich über das EU Recht hinwegsetzen kann. Damit wären die AGBs unwirksam.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.065
987
Hier der Link dazu: https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/

Warum nicht? Die Tankstelle hat Vertragsfreiheit, sie kann sich entscheiden, mit wem sie einen Kaufvertrag über Benzin abschließen will. Und wenn draußen ausgeschildert ist, dass keine 500-Euro-Scheine angenommen werden, dann ist das eine Aussage der Tanke, dass sie mit dir keinen Kaufvertrag schließen will wenn du mit 500€ bezahlst. Also ist es meiner Meinung nach Diebstahl wenn du dann da tankst, in der Absicht, mit nem 500-Euro-Schein zu bezahlen, weil die Tanke gegenüber dir klar gemacht hat dass sie mit dir keinen Kaufvertrag über Benzin abschließen will.

Ein Diebstahl kommt nicht in Frage, weil dafür die Absicht, das Benzin ohne Bezahlen mitzunehmen, vorliegen müsste. Davon kann aber keine Rede sein, wenn man in die Tankstelle zur Kasse geht. Wenn dann der Verkäufer die Annahme des 500-Euro-Scheins verweigert (mal unter der Annahme, dass das rechtmäßig ist, weil man bspw. nur für 30 Euro getankt hat), steht ihm frei, das Benzin entweder wieder abzupumpen, oder aber er muss faktisch den Geldschein trotzdem annehmen, weil er sonst in Gläubigerverzug gerät und Forderungen wiederum kann man von Rechts wegen immer mit Euro-Banknoten (jeglicher Höhe) begleichen.
 

Leseratte10

Reguläres Mitglied
30.08.2018
71
0
Das kommt ja noch dazu. Der Verkäufer hat Vertragsfreiheit und ist derjenige, der sagt "Ich biete dir an, die X Liter Benzin die du gerade getankt hast zum angezeigten Preis von Y Euro gegen Übergabe von einer entsprechenden Menge Geldscheine <200€ zu erwerben". Kann man annehmen oder nicht. Ist an ner Tanke halt schwierig wenn man schon getankt hat und das Benzin wieder raus pumpen müsste, aber dafür stehen ja die Bedingungen, zu denen die Tanke verkauft, außen dran ...

Außerdem, wenn außen dran steht dass unter dieser Bedingung (500-Euro-Schein) nicht verkauft wird, dann ist das trotzdem Diebstahl. Wenn ich zu ner Tanke fahre und packe da Dinge in mein Auto die da "rumstehen", die die Tanke aber nicht oder nur unter Umständen verkaufen will, ist das trotzdem Diebstahl oder zumindest ein unbefugtes Inbesitznehmen, selbst wenn ich danach rein gehe und zahlen will ...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das ist leider Quatsch die Vertragsfreiheit wird durch geltenden Gesetze eingeschränkt und diese lassen es nicht zu bestimmte Scheine oder Münzen bei der Akzeptanz von Bargeld auszuschließen. Wer kein Bargeld will kann dieses per Vertrag ausschließen, akzeptiert man Bargeld muss man dieses im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften annehmen.
 

Volki7

Aktives Mitglied
14.01.2017
212
13
ZMG
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Zuletzt bearbeitet:
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Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Das kommt ja noch dazu. Der Verkäufer hat Vertragsfreiheit und ist derjenige, der sagt "Ich biete dir an, die X Liter Benzin die du gerade getankt hast zum angezeigten Preis von Y Euro gegen Übergabe von einer entsprechenden Menge Geldscheine <200€ zu erwerben". Kann man annehmen oder nicht. Ist an ner Tanke halt schwierig wenn man schon getankt hat und das Benzin wieder raus pumpen müsste, aber dafür stehen ja die Bedingungen, zu denen die Tanke verkauft, außen dran ...

Außerdem, wenn außen dran steht dass unter dieser Bedingung (500-Euro-Schein) nicht verkauft wird, dann ist das trotzdem Diebstahl. Wenn ich zu ner Tanke fahre und packe da Dinge in mein Auto die da "rumstehen", die die Tanke aber nicht oder nur unter Umständen verkaufen will, ist das trotzdem Diebstahl oder zumindest ein unbefugtes Inbesitznehmen, selbst wenn ich danach rein gehe und zahlen will ...
Nein! Diebstahl setzt wie Betrug Absicht voraus. Was ist denn daran so schwer zu kapieren?
Und das ist völlig irrelevant für die eigentliche Frage, ob bestimmte Geldscheine angenommen werden müssen.
 

Leseratte10

Reguläres Mitglied
30.08.2018
71
0
Wenn an der Tanke steht "nehmen keine 500-Euro-Scheine", du hast das gelesen, hast nur einen 500-Euro-Schein, und tankst trotzdem, obwohl du weißt dass der Anbieter dir unter diesen Konditionen nichts verkaufen möchte dann *ist* das Absicht ...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wenn an der Tanke steht "nehmen keine 500-Euro-Scheine", du hast das gelesen, hast nur einen 500-Euro-Schein, und tankst trotzdem, obwohl du weißt dass der Anbieter dir unter diesen Konditionen nichts verkaufen möchte dann *ist* das Absicht ...

Quatsch, der Tankwart kann keine einzelnen Scheine oder Münzen oder was auch immer von der Zahlung ausschliessen wenn er Barzahlung annimmt. Du könntest auch nicht wirksam vereinbaren das 20.000€ mit 10000 1€ Stücken und 20000 50 Cent Stücken bezahlt werden müssen.

Die Vertragsfreiheit hört da auf wo die Gesetze anfangen, und solange es verhältnismässig ist kann man mit 200€ oder 500€ Scheinen bezahlen, da dies eben so gesetzlich vorgesehen ist.

Du musst das ja nicht glauben und kannst dich per AGBs oder Vertragsinhalten beliebig einengen lassen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Zum Thema verpflichtete Annahme von Bargeld werfe ich mal "Invitatio ad offerendum" in den Raum.

Dem steht doch nichts im Wege, der Tankwart möchte Benzin verkaufen und der Kunde möchte es kaufen, der Preis ist ordentlich vereinbart und wird auch ordentlich bezahlt - eine Einschränkung die gegen geltendes Recht oder die Guten Sitten verstößt ist trotzdem nicht zulässig.

Was würde man sagen wenn an der Zapfsäule groß stehen würde "Abgabe nur an Männer die vor dem 01.01.1970 geboren wurden"?

Jeder würde zu Recht sagen das es Quatsch ist. Tankstellen und andere Shops wollen sich bei der Einschränkung von Geldscheinen in der Regel vor Falschgeld absichern - aber die Prüfung auf Echtheit gehört aber eben auch zu den Aufgaben des Käufers.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.134
5.276
MUC/INN
242 StGB. Achte auf „in der Absicht“. Das ist der Vorsatz, beim Diebstahl muss er darüber hinaus doppelt vorkommen, „rechtswidrig zuzueignen“.

Natürlich, die Absicht besteht freilich :) weil aber oft umgangsspr. unter Absicht als fest beabsichtigtes Wollen ein unbedingter Vorsatz zu verstehen ist, sei aber klargestellt, dass der bedingte Vorsatz auch ausreichend ist. Den unbedingten Willen braucht man erst für die Aneignung.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
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Wenn an der Tanke steht "nehmen keine 500-Euro-Scheine", du hast das gelesen, hast nur einen 500-Euro-Schein, und tankst trotzdem, obwohl du weißt dass der Anbieter dir unter diesen Konditionen nichts verkaufen möchte dann *ist* das Absicht ...
Eben nicht.
Du hast dann die Absicht, dem Tankwart deine Meinung aufdrücken zu wollen oder ihn zu nötigen, den Schein trotzdem zu akzeptieren oder was weiß ich noch alles. Vielleicht bist du auch Banker und willst ihm eine Kreditkartenakzeptanz verkaufen (@alex3r4: siehste, doch kein OT :D;))
Aber du hast nicht die Absicht nicht bezahlen zu wollen. Und nur darauf kommt es bei der Frage an, ob es sich um Diebstahl handelt.
Selbst wenn du gar kein Geld dabei hast und drauf spekulierst, dass er dir die Rechnung nach Hause schickt ist es keiner...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dieses Thema ist geschlossen.
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