Die staatsrechtlich unerwünschte Diskriminierung hat viele Gesichter. Sie kann unmittelbar, aber auch mittelbar stattfinden, da muss kein Schild "Hunde und EU-Ausländer müssen draußen bleiben" angebracht sein.
Wie theoretisch der Fall nun auch sein mag, die Verwaltung hat sich an die Gesetze der Bundesrepublik sowie der EU zu halten. Auch wenn ein von der Regierung selbst herbeigeführter, vermeintlicher Notstand herrscht, überlagert das nicht automatisch bestehende Rechtspflichten (das Argument kenne ich nur zu gut aus dem öffentlichen Vergabewesen – damit kann man dann guten Freunden Dienstleistungsaufträge für mehrere Jahre zuschanzen, statt sie budgetschonend wettbewerblich zu vergeben, damit hat man in Berlin ja z.B. mit der verzögerten S-Bahn-Ausschreibung auch Erfahrung).
Und ein Zweitwohnsitz kostet übrigens ggf. ordentlich Geld (je nach Kommune gibt es Zweitwohnsitzsteuern und bestimmte Dienstleistungen sind für Zweitwohnsitzinhaber teurer). Außerdem ist es ordnungswidrig, sich da anzumelden, wo man nicht wohnt.
Ich denke, unsere Argumente sind alle ausgetauscht, wir drehen uns jetzt im Kreis…