Ich kann zwar nicht so richtig nachvollziehen, warum du mit immer abwegigeren Argumentationen versuchst die Kreditkartenhaftung ggü. der EC-Karte künstlich schön zu reden, aber nun gut:
Das ist doch formaljuristisches Geplänkel. Der Unterschied ist, abseits der juristischen Bewertung "Geld weg vom Konto"(EC) vs. "Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" . Dass eventuell nach einer juristischen Auseinandersetzung dasselbe herauskommen könnte ist da zweitrangig.
Soweit du den Vorteil auf "Geld weg vom Konto"(EC) vs. Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" beziehst, kann ich dir erneut nicht folgen.
Sowohl bei EC- als auch bei der Kreditkarte steht am Ende die Zahlungsveprlichtung oder eben auch nicht, je nach haftungsrechtlicher Lage, wie du ja selbst schreibst. Rechtliche und faktische Lage unterscheiden sich also nur vorübergehend.
Lässt man die nun rechtliche Lage außer acht, folgen doch auch praktisch in beiden Fällen erhebliche Probleme bzw. kommt Ärger in vergleichbarem Maße auf einen zu:
1. "Geld weg vom Konto"(EC)" --> Man läuft dem Geld hinterher, was je nach Kreditinstitut schnell oder nicht so schnell von statten gehen kann.
2. "Geld da auf dem Konto und Bank stellt eine Rechnung mit der Bitte um Genehmigung" --> Diese Darstellung ist doch auch wieder recht einseitig von dir gewählt.
Praktisch und je nach Kartenherausgeber kommt es nämlich durchaus vor, dass sich die Klärung des Problems über den Rechnungsabschluss hinzieht und doch der "falsche" Betrag mit der Kreditkartenabrechnung vom Konto abgebucht wird, also auch Geld weg.
Nun könnte man die Lastschrift widerrufen. Tut man dies, fängt der Spaß mit der Kreditkartengesellschaft aber doch erst richtig an. Eine Kartensperre ist die Regel, nach nicht erfolgtem Lastschrifteinzug. Mahnung, Verzugsgebühren usw. runden den Spaß dann ab.
Zum Teil sind diese dann ja sogar berechtigt, denn die widerrufene Lastschrift wird außer den "falschen" Umsätzen, in der Regel auch noch rechtmäßige enthalten.
In beiden Fällen hängt die Intensität der auf einen zukommenden Probleme komplett immens vom jeweiligen Vertragpartner (KK-Herausgeber bzw. kontoführendes KI) und der eigenen Situation ab.
In Fall 1 ist natürlich derjenige mehr beeinträchtigt, der nur ein Girokonto hat, ggü. demjenigen der sein Hauptkonto anderweitigt führt.
In Fall 2 ist natürlich derjenige mehr beeinträchtigt, der nur eine Kreditkarte hat und diese vorläufig nicht mehr einsetzen kann.
Je nach Art der Kreditkarte i.w.S. (z.B. Prepaid, Debit, "echte" KK vom kontoführenden KI, "echte" KK mit Guthaben) stellen sich bei dem Einsatz der KK sogar die gleichen praktischen Probleme wie im Ec-Karten-Fall.
Der Kreditkarte auch diesbezüglich absolut und einzelfallunabhängig den praktischen Haftungs-Vorteil zu gewähren geht zu weit!
Es ist aber bei Kreditkarten nicht Standard. ... Bei "EC" IST ES STANDARD.
Auch bei EC-Karten wird eine Vielzahl der Zahlungen noch mit Unterschrift durchgeführt.
Und in diesen Fällen ist dann sogar die EC-Karte in der Haftung sogar mal der Kreditkarte rechtlich und praktisch überlegen.
Ja, und? Was hilft dir das, wenn jemand dein Konto in verschiedenen Ländern mit Kartenduplikaten leerräumt? Das ist DEIN Geld. Und das ist dann weg. Erstmal. Und glaube nicht, alle ATMs dieser Welt seien vernetzt!
Deine These war, dass der Vorteil von Kreditkarten das "Limit" wäre.
Fakt ist, dass auch EC-Karten ein Limit haben.
Mehr habe ich diesbezüglich nie behauptet.
Aber, da du ja schon fragst:
Ja, das hilft haftungsrechtlich, in zweierlei Hinsicht:
1. Präventiv: Limitierung von Verfügungen durch Limiteinhaltung
2. Repressiv: Beschränkung der Haftung auf das Limit bzw. Mithaftung der Bank bei geduldeter (Transaktionslimit-)Überschreitung.
Btw. greift bei Kartenduplikaten außerdem der Anscheinsbeweis nicht, aber das ist ja auch wieder nur ein "formaljuristisches Geplänkel".