Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Art. 2 der VO (EU) 2015/751:
Debitkartentransaktion meint "einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, einschließlich kartengebundener Zahlungsvorgänge mit Guthabenkarten, der keine Kreditkartentransaktion ist",
Kreditkartentransaktion meint "einen kartengebundenen Zahlungsvorgang, bei dem der Betrag der Transaktion gemäß einer vorab vereinbarten zu verzinsenden oder zinsfreien Kreditfazilität an einem vorab vereinbarten bestimmten Kalendertag vollständig oder teilweise beim Zahler abgebucht wird".
Und schon haben wir das erste Redaktionsversehen in der VO entdecktDie Advanzia bucht nix ab. Ist also eine Debitkarte, interessante Definition.
Und schon haben wir das erste Redaktionsversehen in der VO entdeckt
Wer schreibt einen Beitrag für die Zeitschrift für Bankrecht und beklagt darin den Verfall der Rechtskultur?
Es gibt etliche ältere Automaten (darf neu nicht mehr so konstruiert werden), die im Schlitz des Ticketlesers auch den Magnetstreifenleser für die Kartenzahlung integriert haben.
Naja es gibt auch viele Payback Partner die nur ec nehmen ! Al natura manchmal etc
Kann man die PB-Amex vorlegen und dann mit EC/Bar zahlen?
Das könnte man theoretisch bei jedem Payback Partner so machen.
Weil da z. T. die Unterschriften drauf sind. Ansonsten sind die nicht so wichtig. Die ganzen Transaktionen sind im Termimal gespeichert. PIN-Belege werden nicht unbedingt aufgehoben... zumindest fällt mir das nicht auf.
Habe schon in 3 verschiedenen einzelhandelsbranchen gearbeitet und die Belege ( egal welche ) waren "ganz wichtig".
Das ist doch papierverschwendung=schlecht fuer die umwelt. Da sollte gerade deutschland dagegen sein.
Die Belege aus der Kasse mit Thermopapier taugen auch eh nicht besonders für eine Archivierung.
Vielleicht werden die Belege eingescannt und dann elektronisch archiviert