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Bei den VR Banken wird hier im Forum doch ständig kritisiert, dass sich die App für PushTAN nur auf einem bestimmten Gerät installieren und benutzen lässt. Stichwort: Besitz.Eine Frage zu PushTAN. Wo ist hier die 2FA, wenn die TAN-App Aufträge halbautomatisch freigibt? Der Kunde loggt sich mit Benutzername und Passwort ein (öfters gilt die Kontonummer als Benutzername, z.B. bei DeuBa) und füllt eine Überweisung aus. Seinen Auftrag bestätigt er mit OK in der TAN-App auf demselben Gerät. Manche Banken (1822, Deutsche Bank) verlangen für diese App zusätzlichen Passwort-Schutz, Commerzbank nicht einmal das. Es handelt sich also nur um den Faktor "wissen". Mit einem "normalen" PC/Notebook braucht man noch einen TAN-Generator - Faktor "besitzen". Beim mTAN ist ein zusätzliches Mobiltelefon notwendig, Benutzung von demselben Smartphone für Banking und mTAN wird aus Sicherheitsgründen logischerweise untersagt. Bei Missbrauch haftet die Bank nicht.
Das PushTAN Verfahren ist hingegen ist von den Banken ausdrücklich freigegeben und sogar empfohlen, obwohl es eindeutig gegen 2FA-Prinzip verstößt. Da war iTAN viel sicherer. Wenn schon HBCI mit Schlüsseldatei in der Grauzone steht (hat jemand die Datei kopiert und weiß er das Passwort, kann er über das Konto frei verfügen), sollte PushTAN schon längst in der roten Zone sein.
Na, dämmert's?
Natürlich ist pushTAN 2FA!
Möglicherweise von der ein oder anderen Bank nicht korrekt umgesetzt, aber was hat das mit dem Verfahren zu tun?