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Bei meiner alten VR Bank hatte ich einige Anteile (schon einige Jahre, da war ich noch ein Kind). Als ich das Konto gekündigt habe, bekam ich Post von der VR Bank, dass das nicht möglich ist, Geschäftsanteile ohne eine entsprechende Kontoverbindung im Haus zu unterhalten. Ich musste dann die Anteile per beigelegten Formular kündigen und eine Kontoverbindung für die Auszahlung der Dividende und der Anteile angeben. Ich glaube, dass ich die Anteile sogar erst nächstes Jahr ausgezahlt bekomme (nach der Hauptversammlung). Naja, mir soll es recht sein. So unattraktiv ist die Dividende ja nun auch wieder nicht.
Da haben sie dich schön vergageiert. Nirgends in der Satzung steht, dass man zwingend ein Verrechnungskonto im eigenen Haus braucht. Du kannst dein Girokonto jederzeit kündigen, basta. Und dann teilst du ihnen eine IBAN mit, auf die sie die Dividende überweisen sollen, fertig. Und wenn die Bank meint, dass du ohne weitere Geschäftsbeziehung kein gewünschtes Mitglied mehr bist, können sie dir jederzeit unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Fristen deine Anteile kündigen. Im Regelfall 3 oder 6 Monate zum Jahresende. Auszahlung der Anteile plus letzte Dividende dann im darauffolgenden Jahr nach Beschlussfassung über den Jahresabschluss.
So ist das geregelt. Eine Bank, die was anderes behauptet, redet Unsinn.
Wer also sein Girokonto kündigen will, kann das jederezeit tun. Dann eine Bankverbindung für die Dividende angeben, fertig. Wenn die Bank deine Mitgliedschaft dann kündigen möchte, soll sie das tun. Du selbst musst gar nichts weiter unternehmen. Interessant wird das Ganze, wenn du dein Girokonto nach Ablauf der Mitgliedschafts-Kündigungsfrist für das laufende Jahr kündigst. Dann kann die Bank dir erst zum Ablauf des Folgejahres deine Mitgliedschaft kündigen.
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