• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Kurze Fragen? Schnelle Antworten!

ANZEIGE

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.512
1.027
ANZEIGE
Sowas gibt es in D leider nicht mehr . Aber openbank.de ist wirklich eine kostengünstige Alternative.
Schon klar, war wohl ein Missverständnis.
Openbank Karten sind an Santander Automaten gebührenfrei, daher gibt es nichts zu erstatten.
 
  • Like
Reaktionen: nixda

jnmt

Erfahrenes Mitglied
14.10.2018
637
429
In Deutschland gibt's seit einige Zeit kein Anbieter der Fremdbankenautomatenentgeld erstattet.
Es gibt doch noch.

„Alle weltweiten GAA Verfügungen mit der SpardaMastercard Platinum sind für den Karteninhaber gebührenfrei.
Sollte dennoch eine Gebühr vom Automatenbetreiber belastet werden, sprechen Sie uns bitte an.“
 
  • Like
Reaktionen: sargatka

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.136
677
Kann man mit der Targobank App zwei Konten (unterschiedliche Kontoinhaber) "steuern" oder muss pro Konto eine separate App-Installation vorgenommen werden? (Finde nichts dazu in den Targo-FAQs)
 

cb1806

Reguläres Mitglied
02.02.2014
92
33
Kann man mit der Targobank App zwei Konten (unterschiedliche Kontoinhaber) "steuern" oder muss pro Konto eine separate App-Installation vorgenommen werden? (Finde nichts dazu in den Targo-FAQs)
Mehrere Benutzernamen (einer für den einen Kontoinhaber mit all seinen Einzel- und Gemeinschaftskonten, ein weiterer für den den anderen Kontoinhaber mit allen seinen Einzel- und Gemeinschaftskonten usw.) sind möglich. Man kann dann in der Anmelde-Maske zwischen den Benutzernamen wechseln.
 
  • Like
Reaktionen: LaNeuve

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Muss man im EU Ausland steuerfreie Sparanlagen in Deutschland versteuern?

Beispiel: In Frankreich gibt es ein Sparkonto welches sich Livret A nennt, Ansparungen sind bis zu 22.900 Euro (plus gesammelte Zinsen) steuerfrei. Dieses Konto ist auch nicht auf einen steuerpflichtigen Wohnsitz in FR begrenzt und wird aktuell mit 3% verzinst.
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.635
939
Muss man im EU Ausland steuerfreie Sparanlagen in Deutschland versteuern?

Beispiel: In Frankreich gibt es ein Sparkonto welches sich Livret A nennt, Ansparungen sind bis zu 22.900 Euro (plus gesammelte Zinsen) steuerfrei. Dieses Konto ist auch nicht auf einen steuerpflichtigen Wohnsitz in FR begrenzt und wird aktuell mit 3% verzinst.
Die Zinsen solltest du besser in deiner Steuererklärung angeben, da dein Finanzamt im Wege des EU Datenaustausches über das französische Konto und die gezahlten Zinsen informiert wird.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Die Zinsen solltest du besser in deiner Steuererklärung angeben, da dein Finanzamt im Wege des EU Datenaustausches über das französische Konto und die gezahlten Zinsen informiert wird.
Wenn ich sie angebe, werden sie doch versteuert. Die Frage ist viel mehr, ob ich als EU Bürger ebenfalls von dem Steuerfreien Produkt aus einem anderen EU Land profitieren kann.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.081
2.921
Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher? Das Livret A könnte nämlich durchaus einen Sonderfall darstellen. Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.136
677
Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher?

Es ist grundsätzlich so, dass für einen in Land X steuerlich Ansässigen stets die in Land X gültigen Besteuerungsregeln von Einkünften gelten, völlig unabhängig davon, welche Besteuerungsregeln in anderen Ländern für diese Einkünfte gelten. Im Ausland steuerlich Ansässige können bei Kapitalerträgen bis 1000€, die sie durch Anlagen bei deutschen Banken erzielen, diese Erträge auch nicht bei Steuererklärungen in ihrem Ansässigkeitsland mit dem Argument, derartige Kapitalerträge sind aufgrund des FSAs in D nicht steuerpflichtig, unter den Tisch fallen lassen.
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.635
939
Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher? Das Livret A könnte nämlich durchaus einen Sonderfall darstellen. Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.
Das interessiert das deutsche Finanzamt nicht weiter.Wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin, muss ich mein gesamtes Welteinkommen angeben.Maßgebend ist nur ein generierter Gewinn, selbst wenn dieser aus kriminellen Geschäften stammen sollte.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.081
2.921
Es ist grundsätzlich so, dass für einen in Land X steuerlich Ansässigen stets die in Land X gültigen Besteuerungsregeln von Einkünften gelten, völlig unabhängig davon, welche Besteuerungsregeln in anderen Ländern für diese Einkünfte gelten.
Im Ausland steuerlich Ansässige können bei Kapitalerträgen bis 1000€, die sie durch Anlagen bei deutschen Banken erzielen, diese Erträge auch nicht bei Steuererklärungen in ihrem Ansässigkeitsland mit dem Argument, derartige Kapitalerträge sind aufgrund des FSAs in D nicht steuerpflichtig, unter den Tisch fallen lassen.

Kann denn ein Franzose, der in Frankreich lebt und in Deutschland Kapitaleinkünfte erzielt, einen FSA erteilen? Der hat doch gar keine deutsche St.-ID. Und wie du sagst: Es ist grundsätzlich so und grundsätzlich heißt: Vom Grundsatz her ja und Ausnahmen sind möglich.
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.136
677
Kann denn ein Franzose, der in Frankreich lebt und in Deutschland Kapitaleinkünfte erzielt, einen FSA erteilen? Der hat doch gar keine deutsche St.-ID. Und wie du sagst: Es ist grundsätzlich so und grundsätzlich heißt: Vom Grundsatz her ja und Ausnahmen sind möglich.

Ein in Frankreich steuerlich Ansässiger kann in D zwar keinen FSA erteilen, doch werden ihm auch ohne FSA von der Bank in D keine Steuern von den Kapitalerträgen abgezogen. Dennoch muss er diese Kapitalerträge deklarieren und nach heimischen Besteuerungsregeln versteuern. Mit der Argumentation, in D wären Kapitalerträge bis 1000€ für die dort steuerlich Ansässigen steuerfrei und deshalb müsse man diese Erträge nicht deklarieren, kommt man nicht weit. Daher, so finde ich, passt der Vergleich ganz gut zur obigen Frage.
 

Nils

Reguläres Mitglied
14.05.2010
93
5
In Deutschland gibt's seit einige Zeit kein Anbieter der Fremdbankenautomatenentgeld erstattet. Deswegen habe ich 2 Fragen:
Vielleicht gibt's aber in EU Ausland solche Anbieter ? Und wenn ja, kann man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland Deutschland so eine Karte beantragen ?
Doch! Commerzbank im PremiumKonto. Da dies aber was kostet, ist das hier unter den Maximierern nicht so bekannt… Bin seit Jahren zufrieden.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Stimmt es eigtl., dass man bei PayPal keinen Käuferschutz hat, wenn man mit Zahlung im Einzugsverfahren zahlt? Hat ein eigtl. verlässlicher Blogger (im Logistikbereich) zumindest behauptet. "PayPal Käuferschutz Zahlung Einzugsverfahren" liefert bei Google keine zufriedenstellende Antwort. Wenn das so wäre, wäre der Käuferschutz ja teilweise ausgehebelt. Ich habe z. B. fast nur Zahlungen im Einzugsverfahren, weil es einfach bequemer ist.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Ich glaube er meint mit Einzugsverfahren nicht SEPA-Lastschrift statt Kreditkarte, sondern er meint laufende regelmäßige Zahlungen wie Abos etc.
Genau das. Diese regelmäßigen Zahlungen kommen vor, wenn man im Shop wählt: Für künftige Zahlungen auch PayPal verwenden oder so ähnlich.
In diesem Video wurde das (sowohl im Video, als auch in den Kommentaren) erwähnt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.
Mit der Staatsbürgerschaft und Wohnsitz hat das generell nichts zu tun. Es gibt lediglich die Einschränkung das div. Produkte nur für französisch steuerpflichtige* sind. Diese Einschränkung gibt es aber beim Livret A nicht, welches bei Eröffnung sogar bei den französischen Finanzbehörden abgefragt und eingetragen wird (um sicherzustellen das jeder nur ein Livret A besitzt). Bankprodukte in FR ohne Wohnsitz zu eröffnen ist aber generell schwer... La Post wiederum ist verpflichtet (nur Vorort & persönlich) für alle ein Livret A zu eröffnen.

*Hier gilt es aber noch zu unterscheiden ob diese tatsächlich nur für französisch steuerpflichtige verfügbar sind, oder ob man ein Steuerbescheid (avis d’impôt) zur Eröffnung des Produktes braucht.... letzteres kann man mit guter Verhandlung und alternativen Einkommensnachweisen manchmal umgehen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich glaube er meint mit Einzugsverfahren nicht SEPA-Lastschrift statt Kreditkarte, sondern er meint laufende regelmäßige Zahlungen wie Abos etc.
Ich weiß zwar nicht ob es unter den Käuferschutz fällt, mein Sicherheitsempfinden hat aber schon immer dafür gesorgt, dass ich nur in ganz wenigen Fällen (Händlern) das Einzugsverfahren bei Paypal überhaupt freigebe. Das ist ja wie eine Generalvollmacht "beliebige Summen" von der Kreditkarte abbuchen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Cuticula

Erfahrenes Mitglied
22.03.2021
454
288
Ich würde gerne von meiner Barclays Visa auf mein Trade Republic Verrechnungskonto überweisen. Folgender Passus bei TR macht mich jedoch stutzig:
Screenshot_20230916_203425.jpg
Derzeit ist mein Sparkassenkonto als Referenz-/Auszahlungskonto hinterlegt. Was passiert, wenn ich nun vom Kreditkartenkonto aus einzahle? Überschreibt dieses dann das bisherige Referenzkonto oder wird es als zweites Konto hinzugefügt und ich kann in der App zwischen beiden wählen?
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
935
710
Was passiert, wenn ich nun vom Kreditkartenkonto aus einzahle?
Also bei TR wird immer das Girokonto als Referenzkonto genutzt, von dem die letzte Einzahlung erfolgte. Du bekommst dann auch eine Meldung, dass das Ref.-Konto geändert wurde. Eine Auswahloption gibt es nicht.
Also wenn du lieber dein Spk.-Konto für Auszahlungen nutzen willst, musst du dann halt davon erst wieder eine Einzahlung zu TR machen.
 
  • Like
Reaktionen: zednatix und Cuticula

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.783
249
ANZEIGE
Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher? Das Livret A könnte nämlich durchaus einen Sonderfall darstellen. Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.
Letzteres geht schon deshalb nicht, weil EU-Bürger gegenüber Franzosen nicht benachteiligt werden dürfen.
Vielleicht meintest du FR-Wohnsitz und nicht FR-Staatsbürgerschaft. Aber auch das ist falsch, das Livret A kann prinzipiell auch mit Wohnsitz im Ausland eröffnet werden.

Man muss nur die Bank darauf ansprechen. Es gibt aber keinen Kontrahierungszwang für das Konto, d.h. die Bank kann ablehnen - und sehr viele tun dies auch, wenn kein FR-Wohnsitz besteht.
So wie viele Banken in DE ein Konto ablehnen, wenn ein Wohnsitz in USA besteht.

Die wichtigste Einschränkung (neben der schon genannten Kapitalobergrenze) des Livret A ist die Anzahl von Konten: jede natürliche Person darf maximal ein solches Konto haben (wegen der Steuerfreiheit), also auch nur bei genau einer Bank in FR.

In gewisser Hinsicht ist das Livret A in FR das Pendant zum FSA in DE, denn in FR gibt es keinen FSA. 1000€ Zinsen steuerfrei (wie mit einem FSA) sind aber auch mit einem Livret A nicht möglich, jedenfalls nicht mit den gegenwärtig gezahlten Zinsen.