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Schon klar, war wohl ein Missverständnis.Sowas gibt es in D leider nicht mehr . Aber openbank.de ist wirklich eine kostengünstige Alternative.
Openbank Karten sind an Santander Automaten gebührenfrei, daher gibt es nichts zu erstatten.
Schon klar, war wohl ein Missverständnis.Sowas gibt es in D leider nicht mehr . Aber openbank.de ist wirklich eine kostengünstige Alternative.
Das stimmt so nicht, die Harley Chrome Card der Santander hat das z.B. noch, siehe Fußnote 3. Die Karte ist jedoch nicht kostenlos. Je nachdem, wie oft man abheben will, können sich die 25€ aber rentieren.Sowas gibt es in D leider nicht mehr . Aber openbank.de ist wirklich eine kostengünstige Alternative.
Da kommt aber noch Fremdwährungsgebühr noch dazu ...Das stimmt so nicht, die Harley Chrome Card der Santander hat das z.B. noch, siehe Fußnote 3. Die Karte ist jedoch nicht kostenlos. Je nachdem, wie oft man abheben will, können sich die 25€ aber rentieren.
Es gibt doch noch.In Deutschland gibt's seit einige Zeit kein Anbieter der Fremdbankenautomatenentgeld erstattet.
Doch, Santander bei der (wahrscheinlich nicht mehr neu beantragbaren) Select Visa.In Deutschland gibt's seit einige Zeit kein Anbieter der Fremdbankenautomatenentgeld erstattet.
Mehrere Benutzernamen (einer für den einen Kontoinhaber mit all seinen Einzel- und Gemeinschaftskonten, ein weiterer für den den anderen Kontoinhaber mit allen seinen Einzel- und Gemeinschaftskonten usw.) sind möglich. Man kann dann in der Anmelde-Maske zwischen den Benutzernamen wechseln.Kann man mit der Targobank App zwei Konten (unterschiedliche Kontoinhaber) "steuern" oder muss pro Konto eine separate App-Installation vorgenommen werden? (Finde nichts dazu in den Targo-FAQs)
Die Zinsen solltest du besser in deiner Steuererklärung angeben, da dein Finanzamt im Wege des EU Datenaustausches über das französische Konto und die gezahlten Zinsen informiert wird.Muss man im EU Ausland steuerfreie Sparanlagen in Deutschland versteuern?
Beispiel: In Frankreich gibt es ein Sparkonto welches sich Livret A nennt, Ansparungen sind bis zu 22.900 Euro (plus gesammelte Zinsen) steuerfrei. Dieses Konto ist auch nicht auf einen steuerpflichtigen Wohnsitz in FR begrenzt und wird aktuell mit 3% verzinst.
Wenn ich sie angebe, werden sie doch versteuert. Die Frage ist viel mehr, ob ich als EU Bürger ebenfalls von dem Steuerfreien Produkt aus einem anderen EU Land profitieren kann.Die Zinsen solltest du besser in deiner Steuererklärung angeben, da dein Finanzamt im Wege des EU Datenaustausches über das französische Konto und die gezahlten Zinsen informiert wird.
Nein,wenn du in D veranlagt wirst werden Zinserträge, egal wo sie generiert werden, hier versteuert.Wenn ich sie angebe, werden sie doch versteuert. Die Frage ist viel mehr, ob ich als EU Bürger ebenfalls von dem Steuerfreien Produkt aus einem anderen EU Land profitieren kann.
Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher?
Das interessiert das deutsche Finanzamt nicht weiter.Wenn ich in Deutschland steuerpflichtig bin, muss ich mein gesamtes Welteinkommen angeben.Maßgebend ist nur ein generierter Gewinn, selbst wenn dieser aus kriminellen Geschäften stammen sollte.Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher? Das Livret A könnte nämlich durchaus einen Sonderfall darstellen. Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.
Es ist grundsätzlich so, dass für einen in Land X steuerlich Ansässigen stets die in Land X gültigen Besteuerungsregeln von Einkünften gelten, völlig unabhängig davon, welche Besteuerungsregeln in anderen Ländern für diese Einkünfte gelten.
Im Ausland steuerlich Ansässige können bei Kapitalerträgen bis 1000€, die sie durch Anlagen bei deutschen Banken erzielen, diese Erträge auch nicht bei Steuererklärungen in ihrem Ansässigkeitsland mit dem Argument, derartige Kapitalerträge sind aufgrund des FSAs in D nicht steuerpflichtig, unter den Tisch fallen lassen.
Kann denn ein Franzose, der in Frankreich lebt und in Deutschland Kapitaleinkünfte erzielt, einen FSA erteilen? Der hat doch gar keine deutsche St.-ID. Und wie du sagst: Es ist grundsätzlich so und grundsätzlich heißt: Vom Grundsatz her ja und Ausnahmen sind möglich.
Doch! Commerzbank im PremiumKonto. Da dies aber was kostet, ist das hier unter den Maximierern nicht so bekannt… Bin seit Jahren zufrieden.In Deutschland gibt's seit einige Zeit kein Anbieter der Fremdbankenautomatenentgeld erstattet. Deswegen habe ich 2 Fragen:
Vielleicht gibt's aber in EU Ausland solche Anbieter ? Und wenn ja, kann man als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland Deutschland so eine Karte beantragen ?
Ich glaube er meint mit Einzugsverfahren nicht SEPA-Lastschrift statt Kreditkarte, sondern er meint laufende regelmäßige Zahlungen wie Abos etc.hinsichtlich der Zahlungsquelle.
Genau das. Diese regelmäßigen Zahlungen kommen vor, wenn man im Shop wählt: Für künftige Zahlungen auch PayPal verwenden oder so ähnlich.Ich glaube er meint mit Einzugsverfahren nicht SEPA-Lastschrift statt Kreditkarte, sondern er meint laufende regelmäßige Zahlungen wie Abos etc.
Mit der Staatsbürgerschaft und Wohnsitz hat das generell nichts zu tun. Es gibt lediglich die Einschränkung das div. Produkte nur für französisch steuerpflichtige* sind. Diese Einschränkung gibt es aber beim Livret A nicht, welches bei Eröffnung sogar bei den französischen Finanzbehörden abgefragt und eingetragen wird (um sicherzustellen das jeder nur ein Livret A besitzt). Bankprodukte in FR ohne Wohnsitz zu eröffnen ist aber generell schwer... La Post wiederum ist verpflichtet (nur Vorort & persönlich) für alle ein Livret A zu eröffnen.Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.
Ich weiß zwar nicht ob es unter den Käuferschutz fällt, mein Sicherheitsempfinden hat aber schon immer dafür gesorgt, dass ich nur in ganz wenigen Fällen (Händlern) das Einzugsverfahren bei Paypal überhaupt freigebe. Das ist ja wie eine Generalvollmacht "beliebige Summen" von der Kreditkarte abbuchen zu können.Ich glaube er meint mit Einzugsverfahren nicht SEPA-Lastschrift statt Kreditkarte, sondern er meint laufende regelmäßige Zahlungen wie Abos etc.
Also bei TR wird immer das Girokonto als Referenzkonto genutzt, von dem die letzte Einzahlung erfolgte. Du bekommst dann auch eine Meldung, dass das Ref.-Konto geändert wurde. Eine Auswahloption gibt es nicht.Was passiert, wenn ich nun vom Kreditkartenkonto aus einzahle?
Letzteres geht schon deshalb nicht, weil EU-Bürger gegenüber Franzosen nicht benachteiligt werden dürfen.Das sagst du so pauschal. Bist du dir da wirklich sicher? Das Livret A könnte nämlich durchaus einen Sonderfall darstellen. Mir ist bloß unklar, wie er das als Nichtfranzose abschließen will. Ich dachte, das Livret A steht nur französischen Staatsbürgern offen.