Passt nicht ganz zum hier diskutierten Problem, handelt es sich hier doch um zwei Sitzplätze nebeneinander als Baustein eines Tarifs, für den man explizit gezahlt hat.
Eine Rückerstattung sollte sich hier von selbst verstehen, sollte die Airline ihre Zusage nicht halten können, da die Großtante an Bord ist. Das sieht die Hansa übrigens auch so.
Absolut erschreckend ist vielmehr die Tatsache, dass sich ein Gericht mit so etwas beschäftigen muss…
Von was reden wir hier?
150 Euro Ticket, von denen dann 14,70 erstattet werden müssen?
Das muss man sich als Anwalt und Richter aber schon entsprechend framen!
Glückwünsche dazu!