Letztes Flugsegment verfallen lassen

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Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
1.032
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ZUG / CH
flightdiary.net
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Keine Ahnung was für die Schweiz gilt, aber in D wäre Ersteres wegen Kontrahierungszwang in der Luftfahrt sowieso nie möglich. Es soll in den USA vereinzelt Probleme mit Meilenkonten gegeben haben, das Risiko ist allerdings wohl gering, sofern man das nicht dauernd macht.

Ansonsten, wenn du einem Prozess eh gelassen entgegen siehst, wäre das beim Schließen des Meilenkontos ja nix andres. Verklagst du sie eben auf Schadensersatz und kannst das vermutlich genauso gelassen sehen, Geld kommt dann mit Zinsen später...
Ist eben schon ein gewichtiger Unterschied, ob sie im Nachhinein auf eine Zusatzzahlung klagen müssen (aus meiner Sicht sehr schwierig), oder ob du selbst Klage erheben müsstest auf Grund No-Fly List oder gestrichener Meilenkonten (sicherlich sehr aufwändig und die Chancen - obwohl sicherlich nicht schlecht - nicht annähernd so gut wie bei der simplen Bestreitung der Nachforderung).

Das mit dem Kontrahierungszwang in der Luftfahrt in Deutschland dagegen ist ein sehr interessanter Punkt, den ich so noch nicht beachtet habe.

Aber sowieso: ich denke wir reden hier ohnehin von absoluten Extremreaktionen seitens LH/LX und ich sehe realistischerweise auch keine grosse Gefahr, dass es zu so etwas kommen sollte. Wie gesagt; war nur etwas erstaunt, dass dieses Thema in der CH plötzlich so aktiv und "aggressiv" durch die Medien getragen wurde.
 

dgrunz

Erfahrenes Mitglied
03.02.2011
273
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Ich musste bei meinem letzten Flug gesundheitlich das letzte leg verpassen. Habe mich zwei Tage später erkundigt ob ich das letzte leg abfliegen kann und mir wurde gesagt, dies sei verfallen. Entsprechend habe ich danach einen Flug mit easyJet genommen. Daher glaube ich nicht, dass wenn dies nicht monatlich gemacht wird überhaupt ein Thema ist.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.852
17.465
FRA
Ich musste bei meinem letzten Flug gesundheitlich das letzte leg verpassen. Habe mich zwei Tage später erkundigt ob ich das letzte leg abfliegen kann und mir wurde gesagt, dies sei verfallen. Entsprechend habe ich danach einen Flug mit easyJet genommen. Daher glaube ich nicht, dass wenn dies nicht monatlich gemacht wird überhaupt ein Thema ist.
Du kannst die Steuern / Gebühren für das verfallene, letzte Leg anfordern.
 

MichaelausHessen

Neues Mitglied
06.09.2024
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2
Hallo Zusammen, wenn ich einen teuren Returnflug in Europa habe, buche ich oft 2 Tickets, mit Rückflug über das Wochenende und lasse beide Rückflüge verfallen. Beispiel: Montags FRA-ARN und Dienstags ARN-FRA kostet oft über 600€. Buche ich aber montags bis montags FrA-ARN-Fra und ein 2. Tucket dienstags bis Dienstags ARN-FRa-Arn so spät man oft 200€ und lässt beide Rückflüge verfallen. Es gab noch nie Probleme.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
Was nicht heißt, dass es sie nicht irgendwann einmal geben kann…
Ja die Airlines können sich immer irgendein Unfug ausdenken, rechtens ist es aber noch lange nicht. Wer zu 100% auf der sicheren Seite sein möchte, bucht nicht direkt auf der Airline Website, sondern bei einer OTA, bei der die AGB/ABB der Airline nicht rechtskonform eingebunden sind.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.553
1.679
Hallo Zusammen, wenn ich einen teuren Returnflug in Europa habe, buche ich oft 2 Tickets, mit Rückflug über das Wochenende und lasse beide Rückflüge verfallen. Beispiel: Montags FRA-ARN und Dienstags ARN-FRA kostet oft über 600€. Buche ich aber montags bis montags FrA-ARN-Fra und ein 2. Tucket dienstags bis Dienstags ARN-FRa-Arn so spät man oft 200€ und lässt beide Rückflüge verfallen. Es gab noch nie Probleme.
Krasseres Beispiel: WAW-BRU 369€,
WAW-BRU - WAW 158€ (mit Sabena Airlines)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.247
13.926
:yes:
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