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Ist eben schon ein gewichtiger Unterschied, ob sie im Nachhinein auf eine Zusatzzahlung klagen müssen (aus meiner Sicht sehr schwierig), oder ob du selbst Klage erheben müsstest auf Grund No-Fly List oder gestrichener Meilenkonten (sicherlich sehr aufwändig und die Chancen - obwohl sicherlich nicht schlecht - nicht annähernd so gut wie bei der simplen Bestreitung der Nachforderung).Keine Ahnung was für die Schweiz gilt, aber in D wäre Ersteres wegen Kontrahierungszwang in der Luftfahrt sowieso nie möglich. Es soll in den USA vereinzelt Probleme mit Meilenkonten gegeben haben, das Risiko ist allerdings wohl gering, sofern man das nicht dauernd macht.
Ansonsten, wenn du einem Prozess eh gelassen entgegen siehst, wäre das beim Schließen des Meilenkontos ja nix andres. Verklagst du sie eben auf Schadensersatz und kannst das vermutlich genauso gelassen sehen, Geld kommt dann mit Zinsen später...
Das mit dem Kontrahierungszwang in der Luftfahrt in Deutschland dagegen ist ein sehr interessanter Punkt, den ich so noch nicht beachtet habe.
Aber sowieso: ich denke wir reden hier ohnehin von absoluten Extremreaktionen seitens LH/LX und ich sehe realistischerweise auch keine grosse Gefahr, dass es zu so etwas kommen sollte. Wie gesagt; war nur etwas erstaunt, dass dieses Thema in der CH plötzlich so aktiv und "aggressiv" durch die Medien getragen wurde.