[...] Aber ich frage mich trotzdem: können die einem zwingen zum fliegen?
Nein. Aber (nachfolgendes Zitat stammt aus der Pressemitteilung zum letztjährigen Urteil in Sachen "übermäßige Loungebenutzung", die Aussage ist m.E. auch auf andere Sachverhalte übertragbar):
Amtsgericht München meinte:
Das Gericht gab nun der Fluggesellschaft Recht und verurteilte den Münchener zur Zahlung von Schadensersatz. Er habe nicht nur die Pflicht, den vereinbarten Flugpreis zu zahlen, sondern insbesondere auch eine Mitwirkungspflicht, um der Fluggesellschaft zu ermöglichen, auch ihrerseits die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, nämlich die Beförderung des Beklagten. Eine Vertragspartei verstoße gegen die allgemeine Treuepflicht, wenn sie die Erfüllung des Vertrages ernsthaft verweigert oder von Vorneherein die Gegenleistung gar nicht entgegennehmen will.
Quelle:
Justiz in Bayern - Amtsgericht M
Was ist, wenn man sich vor dem Weiterflug meldet und sagt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fliegen kann. Notfalls besorgt man sich bei einem Flughafenarzt ein entsprechendes Zeugnis. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich eine entsprechende Regel vor Gericht durchsetzen liesse, zumal der gesamte Flug ja bezahlt ist.....
Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung kann (nach deutschem Recht) nur verlangt werden, wenn man diese zu vertreten hat. Entfällt also bei ärztlichem Attest. Aber: Wenn der Umgang mit dem Thema verschärft wird, dann wird es irgendwann auch nicht mehr so einfach über die Bühne gehen, wenn zum x-ten Mal ein Attest über Reiseunfähigkeit für das letzte Leg vorgelegt wird.
Was den Punkt "Durchsetzen einer Regel vor Gericht" angeht: Rechtlich ist das im Grunde keine übermäßig komplizierte Frage. Die Schwierigkeiten liegen ggf. eher im tatsächlichen Bereich bzw. bei der Beweiswürdigung, wenn die Fluggesellschaft ein Attest nicht akzeptiert. Ich würde dann für die Pilotphase erstmal Kandidaten herausfiltern lassen, die mehrere Tickets mit nicht abgeflogenem letztem Leg auf der Uhr haben. Da wäre bestimmt einer bei, der es zum Prozess kommen lässt - und wenn der dann vorträgt, ihm ist jedes Mal vor dem letzten Leg schlecht geworden, nun ja...
"Gesamter Flug bezahlt" spielt hierbei keine Rolle, denn bezahlt ist dann z.B. ARN-FRA-LAX-FRA-ARN und eben nicht ARN-FRA-LAX-FRA zu einem anderen Preis.
Ich denke, dass in der Hinsicht bisher eher wenig bis nichts passiert zu sein scheint, liegt nicht daran, dass gleichwohl Umsatz gebracht wird. Es wird eher darum gehen, dass dies einen Mehraufwand mit sich bringt, der nur Sinn macht, wenn er aus Mehreinnahmen gedeckt werden kann. Da hier bereits darauf hingewiesen wurde, dass BA und LX jetzt den Schritt gehen, mag dort die entsprechende Schwelle überschritten sein. Mal angenommen, es sind z.B. (völlig willkürlich genannt) 25-30 Vorgänge "letztes Leg verfallen" pro Tag, dann klingt das nach wenig, macht aber aufs Jahr hochgerechnet ca. 10.000 mit entsprechendem Umsatzausfall durch nicht genutztes letztes Leg.
Ferner sollte man auch nicht unterschätzen, was Fluggesellschaften sich aus ihren Datenbanken herausfiltern können. Das eingangs genannte Beispiel in Sachen "übermäßige Loungebenutzung" zeigt es m.E. recht deutlich. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass es schon das eine oder andere weitere Beispiel gegeben hat, in dem durchgegriffen wurde - aber es wird ja nicht alles an die Öffentlichkeit gelangen.