Letztes Flugsegment verfallen lassen

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olibr

Erfahrenes Mitglied
17.04.2014
523
15
87665 Mauerstetten
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Meiner Meinung werden die Fluglinien kein Urteil riskieren und so weiter machen wie bisher.
Für die Bahn ist es nämlich ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Fluglinien.
Man kann bei der Bahn eine Station früher angeben, aber erst später einsteigen. Genauso kann man dort auch wieder früher aussteigen.
Wieso soll das dann bei Fluglinien nicht gehen.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Meiner Meinung werden die Fluglinien kein Urteil riskieren und so weiter machen wie bisher.
Für die Bahn ist es nämlich ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Fluglinien.
Man kann bei der Bahn eine Station früher angeben, aber erst später einsteigen. Genauso kann man dort auch wieder früher aussteigen.
Wieso soll das dann bei Fluglinien nicht gehen.
Der Vergleich mit der Bahn hinkt, da hier die Entfernungskilometer den Preis berechnen. Bei Flügen kalkuliert sich der Preis vom gebuchten Startort zum gebuchten Zielort und einzelne Segmente werden nicht extra bezahlt sondern reduzieren meistens den Preis. Das ist doch der einzige Grund warum so etwas gebucht wird. ;)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.136
1.754
Ich hatte das erst einmal gemacht und hege im Moment auch keine Absichten, das in nächster Zeit wieder zu tun (falls LH/LX oder BA hier mitlesen :rolleyes:). Aber ich frage mich trotzdem: können die einem zwingen zum fliegen? Was ist, wenn man sich vor dem Weiterflug meldet und sagt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fliegen kann. Notfalls besorgt man sich bei einem Flughafenarzt ein entsprechendes Zeugnis. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich eine entsprechende Regel vor Gericht durchsetzen liesse, zumal der gesamte Flug ja bezahlt ist.....

das geht, aber du musst etwas auf dein Gepäck (falls du eines hast) warten - wenn dies im Zuge der Preiserosion im Norden vermehrt Passagiere machen, die eigentlich nach ARN/OSL weiter müssen, wird das auffallen und ggf. zu Konsequenzen führen (24h Regel Weiterflug wird auf 5h reduziert, Nachberechnung bei ALLEN noshows etc.) - der deutschen Beamtengründlichkeit sind keine Grenzen gesetzt (wenn der Spohr das will, werden die Knechte in der Slowakei oder Südafrika (externe Dienstleister der LH) das schon durchsetzen)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.136
1.754
Der Vergleich mit der Bahn hinkt, da hier die Entfernungskilometer den Preis berechnen. Bei Flügen kalkuliert sich der Preis vom gebuchten Startort zum gebuchten Zielort und einzelne Segmente werden nicht extra bezahlt sondern reduzieren meistens den Preis. Das ist doch der einzige Grund warum so etwas gebucht wird. ;)

Stimmt, es wird aber nicht nur gebucht, sondern auch so angeboten - daß man die Runde schliessen muss (zumindest in der Buchung) ist schon nachvollziehbar, ob man die Gäste aber zwingen kann, bezweifle ich. Bis dato verzichten die meisten Airlines auf Nachberechnungen, weil sie wahrscheinlich in 90% der Fälle gesagt bekämen "mir ist schlecht geworden"... dann nachzuweisen, daß es bereits bei der Buchung bereits die Absicht war das letzte leg ausfallen zu lassen, dürfte zwar möglich sein ("bitte weisen Sie uns nach, wie Sie von Stockholm wieder an ihre gemeldete Wohnsitzadresse zurück gekommen wären") aber letztlich nur viel Aufwand bedeuten.
Ausserdem profitieren die Airlines ja selber von den noshows und X-Tickets (sonst hätte der Gast statt bei LH bei KL gebucht)

schon pervers:
Preis FRA-LAX-FRA 850€
Preis QDU-FRA-LAX-FRA-QDU 550€
Preis ARN-FRA-LAX-FRA-ARN 340€

Wobei man bei letzterem extra nach ARN reisen muss
 

Nordi

Erfahrenes Mitglied
18.09.2012
1.472
0
HAM
Der Vergleich mit der Bahn hinkt, da hier die Entfernungskilometer den Preis berechnen. Bei Flügen kalkuliert sich der Preis vom gebuchten Startort zum gebuchten Zielort und einzelne Segmente werden nicht extra bezahlt sondern reduzieren meistens den Preis. Das ist doch der einzige Grund warum so etwas gebucht wird. ;)

Im grenzüberschreitenden Verkehr ist das nicht immer so. Ich kann mich noch erinnern Wien-Hamburg gebucht zu haben weil es billiger war als von Regensburg. Und der Nachtzug von Kopenhagen der durch Hamburg fährt lässt sich nicht ohne Umsteigen auf der Strecke buchen und man muss bis Hannover buchen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
[...] Aber ich frage mich trotzdem: können die einem zwingen zum fliegen?

Nein. Aber (nachfolgendes Zitat stammt aus der Pressemitteilung zum letztjährigen Urteil in Sachen "übermäßige Loungebenutzung", die Aussage ist m.E. auch auf andere Sachverhalte übertragbar):

Amtsgericht München meinte:
Das Gericht gab nun der Fluggesellschaft Recht und verurteilte den Münchener zur Zahlung von Schadensersatz. Er habe nicht nur die Pflicht, den vereinbarten Flugpreis zu zahlen, sondern insbesondere auch eine Mitwirkungspflicht, um der Fluggesellschaft zu ermöglichen, auch ihrerseits die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, nämlich die Beförderung des Beklagten. Eine Vertragspartei verstoße gegen die allgemeine Treuepflicht, wenn sie die Erfüllung des Vertrages ernsthaft verweigert oder von Vorneherein die Gegenleistung gar nicht entgegennehmen will.
Quelle: Justiz in Bayern - Amtsgericht M

Was ist, wenn man sich vor dem Weiterflug meldet und sagt, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fliegen kann. Notfalls besorgt man sich bei einem Flughafenarzt ein entsprechendes Zeugnis. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich eine entsprechende Regel vor Gericht durchsetzen liesse, zumal der gesamte Flug ja bezahlt ist.....

Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung kann (nach deutschem Recht) nur verlangt werden, wenn man diese zu vertreten hat. Entfällt also bei ärztlichem Attest. Aber: Wenn der Umgang mit dem Thema verschärft wird, dann wird es irgendwann auch nicht mehr so einfach über die Bühne gehen, wenn zum x-ten Mal ein Attest über Reiseunfähigkeit für das letzte Leg vorgelegt wird.

Was den Punkt "Durchsetzen einer Regel vor Gericht" angeht: Rechtlich ist das im Grunde keine übermäßig komplizierte Frage. Die Schwierigkeiten liegen ggf. eher im tatsächlichen Bereich bzw. bei der Beweiswürdigung, wenn die Fluggesellschaft ein Attest nicht akzeptiert. Ich würde dann für die Pilotphase erstmal Kandidaten herausfiltern lassen, die mehrere Tickets mit nicht abgeflogenem letztem Leg auf der Uhr haben. Da wäre bestimmt einer bei, der es zum Prozess kommen lässt - und wenn der dann vorträgt, ihm ist jedes Mal vor dem letzten Leg schlecht geworden, nun ja...

"Gesamter Flug bezahlt" spielt hierbei keine Rolle, denn bezahlt ist dann z.B. ARN-FRA-LAX-FRA-ARN und eben nicht ARN-FRA-LAX-FRA zu einem anderen Preis.

Ich denke, dass in der Hinsicht bisher eher wenig bis nichts passiert zu sein scheint, liegt nicht daran, dass gleichwohl Umsatz gebracht wird. Es wird eher darum gehen, dass dies einen Mehraufwand mit sich bringt, der nur Sinn macht, wenn er aus Mehreinnahmen gedeckt werden kann. Da hier bereits darauf hingewiesen wurde, dass BA und LX jetzt den Schritt gehen, mag dort die entsprechende Schwelle überschritten sein. Mal angenommen, es sind z.B. (völlig willkürlich genannt) 25-30 Vorgänge "letztes Leg verfallen" pro Tag, dann klingt das nach wenig, macht aber aufs Jahr hochgerechnet ca. 10.000 mit entsprechendem Umsatzausfall durch nicht genutztes letztes Leg.

Ferner sollte man auch nicht unterschätzen, was Fluggesellschaften sich aus ihren Datenbanken herausfiltern können. Das eingangs genannte Beispiel in Sachen "übermäßige Loungebenutzung" zeigt es m.E. recht deutlich. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass es schon das eine oder andere weitere Beispiel gegeben hat, in dem durchgegriffen wurde - aber es wird ja nicht alles an die Öffentlichkeit gelangen.
 

Fide

Reguläres Mitglied
26.01.2014
97
2
Warum sollten das die Fluglinien verfolgen? Also ich buche oft privat von MXP oder OSL nach USA. Dazu muss ich natürlich erst mal nach MXP oder OSL fliegen und habe entsprechenden Zeitverlust. Insgesamt kommt es aber halt billiger für mich und ich buche dann *Allianz statt KLM, die von Köln aus gerne dumping Preise anbieten. Ich denke nicht, dass ich ein Massenphänomen bin und der LH sollte es doch trotzdem recht sein, wenn ich bei denen ein Ticket abnehme.

Zum Thema Ausrede habe ich noch eine Variante. Ich fliege meistens zurück nach DUS oder FRA und das letzte Segment ist HAM-OSL oder MUC-MXP oder am nächsten Tag. Notfalls hatte ich eine Panne, der Zug war zu spät oder ich habe verschlafen. Wie sollen die mir das nachweisen? ( Na ja, solange sie diesen Post nicht ausdrucken und bei Gericht vorlegen :doh:)
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Ich wäre ja für gnadenlose Nachberechnung des neuen Routings
Das muss nur ein paar Mal vor Gericht durchgezogen werden, dann überlegen sich die Sparnasen
ob sie das letzte Leg nicht vielleicht doch fliegen
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Ich wäre ja für gnadenlose Nachberechnung des neuen Routings
Das muss nur ein paar Mal vor Gericht durchgezogen werden, dann überlegen sich die Sparnasen
ob sie das letzte Leg nicht vielleicht doch fliegen

Es gab ja schon so einiges was dank der Maximierer abgeschafft wurde - auch hier werden sich die Airlines etwas einfallen lassen wenn es zu sehr zu ihren Lasten geht. Das muss nicht unbedingt die Nahbelastung sein - da gibt es andere Wege um die Sache zu beenden.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Es gab ja schon so einiges was dank der Maximierer abgeschafft wurde - auch hier werden sich die Airlines etwas einfallen lassen wenn es zu sehr zu ihren Lasten geht. Das muss nicht unbedingt die Nahbelastung sein - da gibt es andere Wege um die Sache zu beenden.
Einfach die gesammelten Meilen für solche Tickets wieder vom Konto abziehen. :yes:
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Und dann geht das ein Mal vor Gericht und das Gericht urteilt gegen die Airlines - und dann stehen die dumm da. Das werden die sicherlich immer vermeiden wollen, damit sie die schöne Drohkulisse weiterhin nutzen können.

Wer sagt denn, dass die Gerichte das nicht so sehen wie mit Auto-Reimporten (Streit um Reimporte - Gericht best) oder anderen Dingen, bei denen Firmen versucht haben, den Markt künstlich zu separieren?
 

Fide

Reguläres Mitglied
26.01.2014
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Und dann geht das ein Mal vor Gericht und das Gericht urteilt gegen die Airlines - und dann stehen die dumm da. Das werden die sicherlich immer vermeiden wollen, damit sie die schöne Drohkulisse weiterhin nutzen können.

Wer sagt denn, dass die Gerichte das nicht so sehen wie mit Auto-Reimporten (Streit um Reimporte - Gericht best) oder anderen Dingen, bei denen Firmen versucht haben, den Markt künstlich zu separieren?

Genau, das ist doch der Punkt. Wie sollen die Airlines erklären, das MXP-FRA-SEA-FRA-MXP billiger ist als MXP-FRA-SEA-FRA? Da müsste man ja argumentieren, dass man am italienischen Markt billiger anbietet, weil man der Alitalia das Wasser abgraben will. Das dann nachzuberechnen wäre sicherlich nicht mit EU Recht zu vereinbaren

In Wahrheit ist das nichts anderes als Preisdiskriminierung. Die Fluggäste mit höherer Preiselastizität machen das eh nicht, weil zu unbequem. Also ist es eigentlich im Interesse der Airlines
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Und dann geht das ein Mal vor Gericht und das Gericht urteilt gegen die Airlines - und dann stehen die dumm da. Das werden die sicherlich immer vermeiden wollen, damit sie die schöne Drohkulisse weiterhin nutzen können.

Wer sagt denn, dass die Gerichte das nicht so sehen wie mit Auto-Reimporten (Streit um Reimporte - Gericht best) oder anderen Dingen, bei denen Firmen versucht haben, den Markt künstlich zu separieren?

Warum sollten die Airlines dumm dastehen wenn sie solche Tarife in Zukunft ohne Prämien und Statusmeilen anbieten? Dann steht nur der Maximierer dumm da - und natürlich alle die sich vorher redlich benommen haben.

Unternehmen können auch heute noch entscheiden welche Waren auf welchen Markt verkauft werden dürfen - und bekommen damit auch regelmässig vor Gerocht recht (siehe z.B. DVDs) oder bestimmte limited Editions.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
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DUS/BKK/MNL
Und dann geht das ein Mal vor Gericht und das Gericht urteilt gegen die Airlines - und dann stehen die dumm da. Das werden die sicherlich immer vermeiden wollen, damit sie die schöne Drohkulisse weiterhin nutzen können.

Zu so etwas ähnlichem gibt's doch schon Urteile
Ich glaube es ging um den verfallenen Return bei nicht angetretenem Hinflug
Da hat ein Gericht geurteilt das das nicht geht, die Airline dann aber für den One Way Rückflug den Preis neu berechnen kann ;)
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.234
407
VIE
Das ganze kann man sich bald live bei BA anschauen. Da wurde ja schon angekündigt ab Ende des Jahres gegen die "Optimierer" vorzugehen.
 

blizzman

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
352
0
BKK, ZRH
Gerade letzte Woche:
Rückflug PHX-LAX-LHR-CPH in C mit AA und BA, dann separater Weiterflug mit SAS. Der BA-Flug wurde innerhalb eines halben Jahres leicht nach hinten verschoben, so dass ich in CPH noch 20 Minuten für Gepäck abholen und neu einchecken gehabt hätte. Ist in CPH zur Zeit nicht möglich, also Ersatzflug ab London nach Hause gebucht.

Beim Check-In in Phoenix haben sich die drei! AA-Damen inkl. Supervisor standhaft geweigert, das Gepäck nur bis London zu shortchecken. Sie hätten klare Anweisungen und es gäbe viele Leute, die nur ein günstiges Ticket kaufen wollen um es gar nicht fertig zu fliegen! :rolleyes:;)

In LAX in der Lounge das Problem nochmal geschildert. Dort hat man dann veranlasst, das Gepäck rauszusuchen und umzulabeln. Kam als eines der ersten in LHR raus. (y)
Auf jeden Fall sind sie in der Lounge wohl nicht gleich instruiert wie am Check-In und mehr kundenorientiert.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
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FRA
Zu so etwas ähnlichem gibt's doch schon Urteile
Ich glaube es ging um den verfallenen Return bei nicht angetretenem Hinflug
Da hat ein Gericht geurteilt das das nicht geht, die Airline dann aber für den One Way Rückflug den Preis neu berechnen kann ;)
Da haben die Airlines vor Gericht verloren - und darauf hin eine neue Regelung gefunden, nach der du explizit akzeptierst, dass du den ersten vor dem zweiten Flug antrittst - guck mal auf die LH Homepage und schau beim Buchungsprozess genau hin.
Damit war auch klar, dass die vorherige Regelung grade nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
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FRA
Warum sollten die Airlines dumm dastehen wenn sie solche Tarife in Zukunft ohne Prämien und Statusmeilen anbieten? Dann steht nur der Maximierer dumm da - und natürlich alle die sich vorher redlich benommen haben.

Unternehmen können auch heute noch entscheiden welche Waren auf welchen Markt verkauft werden dürfen - und bekommen damit auch regelmässig vor Gerocht recht (siehe z.B. DVDs) oder bestimmte limited Editions.

Auch hier stellt sich die Frage, wie das rechtskonform ausgestaltet werden soll - wenn die Airlines einfach sagen, wer nicht das volle Ticket abfliegt, der erhält keine Meilen/bekommt sein Konto gesperrt, dann ist das doch identisch wie die Drohung mit der Nachberechnung. Wenn nun aber ein Gericht sagt, nix ist mit Nachberechnung, dann ist auch nix mit "keine Meilen".
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Auch hier stellt sich die Frage, wie das rechtskonform ausgestaltet werden soll - wenn die Airlines einfach sagen, wer nicht das volle Ticket abfliegt, der erhält keine Meilen/bekommt sein Konto gesperrt, dann ist das doch identisch wie die Drohung mit der Nachberechnung. Wenn nun aber ein Gericht sagt, nix ist mit Nachberechnung, dann ist auch nix mit "keine Meilen".

Du hast mich falsch verstanden, Discounted C Tarife werden einfach nicht mehr mit Meilen ausgestattet (hat LH ja schon vorgemacht) - das reicht doch vollkommen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Wie oft soll den Diskussion noch geführt werden :sleep:
Direktflüge sind nun mal teurer als ein Flug mit Umsteigen über ein Drittland.....

Das ist auch des Pudels Kern.

Ehrlich gesagt bin ich von so viel Naivität hier extrem irritiert.

Die Airlines werden nichts dagegen tun, weil sie...
... vor Gericht keine Chance hätten
... jegliche Nachweisführung seitens der Airline nur Kabarett sein könnte
... jegliche Schlechterstellung genau jene treffen würde die man anlocken will. Zb die Skandinavier.

Die Ammenmärchen, dass jetzt den Maximierern in diesem Punkt der Garaus gemacht wird kommen periodisch so sicher wie der 1. April. Und in Wirklichkeit hat das gar nichts mit maximieren zu tun, denn es steht wohl wirklich jedem frei von wo er seine Reise antritt. Das ist kein biegen der Regeln und schon gar keine bedenklicher Bezug von Leistungen. Und niemand ist verpflichtet eine Reise auch fertig zu machen und sich damit einem willkürlichen Diktat einer Airline zu unterwerfen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.445
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FRA/QKL
Da muss ich dem Sparbrötchen ausnahmsweise Recht geben. Diesen Schwachsinn gesehen z. B. vom 6. bis 13. April.

FRA-LAX-FRA 1.130€
ARN-FRA-LAX-FRA-ARN 610€

:doh:
Die Differenz ist eben dass ARN-LAX-ARN günstiger angeboten wird als FRA-LAX-FRA. Diese Preisedifferenzierung für unterschiedliche Märkte ist durchaus üblich und solange es sich nicht um Dumping handelt absolut legal im Rahmen aller Gesetze. Gerne darf so jeder ARN-LAX-ARN kaufen um Geld zu sparen. Die Airline bringt den Kunden von ARN nach LAX, notfalls mit einem Umstieg und wieder zurück nach ARN, notfalls erneut mit einem Umstieg. Wenn sich die Route ändert haben die Airlines im Rahmen der Gesetze alles Recht den Preis neu zu berechnen. Wüsste nicht was daran falsch sein soll. Das passiert täglich hundertfach. Und für mich ist ein ARN-LAX-ARN etwas anderes als ein ARN-LAX-FRA. Dieses Ticket kostet von vornerein wesentlich mehr und dieser Preis ist sicherlich nicht illegal. Wüsste also nicht was prinzipiell gegen eine Nachberechnung spricht.

Es ist zugegeben wohl bei reinen EU Abflügen (MXP, BUD, AMS) und verfallen des letzten Segments noch nicht vorgekommen. Aber bei CAI Abflügen sieht das schon anders aus wenn das letzte Segment nicht abgeflogen wird. ;)
 
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