Ich bin übrigens auch der Meinung, dass die Airlines sich hier rechtlich auf sehr dünnem Eis befinden, d.h. wenn dies wirklich mal vor Gericht gehen würde, der Richter wohl im Sinne des Kunden entscheiden würde und eine bezahlte, leicht abtrennbare Leistung nicht abgenommen werden muss. Eventuell dürfte eine Airline dann den ihr entstehenden (belegbaren!) Mehraufwand durch das Short Checking in Rechnung stellen, dies würde aber mit den Einsparungen (d.h. Sitz auf verfallenem Segment kann anderweitig vergeben werden, Kerosin wird gespart, Flughafensteuern fallen weg) verrechnet werden und wohl ein Nullsummenspiel oder gar positiv für den Kunden sein.
Natürlich ist es verständlich, dass die Airlines aufgrund ihrer Preispolitik und zur Gewinnmaximierung das absichtliche Short Checking unterbinden wollen, und natürlich steht dies auch so in den AGBs. Aber weder sind AGBs verbindliches Gesetz, noch ist alles, was ein Unternehmen zur Gewinnmaximierung gerne hätte, rechtlich zulässig. Ist halt so wie Reimporte bei Neuwagen und ähnliches, da haben die Gerichte den Herstellern auch eins auf den Deckel gegeben.