Letztes Flugsegment verfallen lassen

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smilerrr

Neues Mitglied
07.07.2016
10
0
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Mit Ironie warst Du schon auf einem guten Weg - einfach mal etwas Spaß verstehen.

Folgendes ist jedoch Fakt: Du hast einen günstigen Flug gebucht und warst schon bei Buchung der Meinung, dass die AGBs fehlerhaft sind. Wenn du trotzdem buchst, akzeptierst Du die AGBs erstmal, ob nun korrekt oder nicht, in der Hoffnung, dass diese nicht angewandt werden. Zu Deinem Unglück wurden die AGBs aber diesmal angewandt. Dann hattest Du doch vorher sicherlich Plan B: In den sauren Apfel beißen oder gegen die fehlerhaften AGBs klagen, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird.

Dein Problem ist aktuell folgendes: Die Fluggesellschaft hält die AGBs für richtig und Du für falsch. Das wird sich nur juristisch klären lassen.

Es ist also schlichtweg falsch, hier von einen "pro-Airline gebashe" (was denn jetzt?) der Mitforisten zu reden, denn ich denke jeder hätte es Dir gegönnt, wenn alles ohne Nachzahlung geklappt hätte. Allerdings schätzen die anderen die Situation realistischer ein als Du und treffen Vorkehrungen für solch einen Fall.

Danke für Deine, diesmal durchaus konstruktive, Antwort :).

Und ob Du/Ihr es mir glaubt, ich ging zu keinem Zeitpunkt davon aus, dass es nicht klappen würde, da es bereits in der Vergangenheit immer funktionierte, ggf. lag es am Abflugort Vegas, ich kann es Euch nicht erklären. Von daher unterstellt mir gerne Naivität, aber wenn vorher etwas bereits öfter geklappt hat, warum soll ich davon ausgehen, dass es dann schief läuft. Ich konnte/kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Fluggesellschaft das Ausschecken des Gepäcks vorher schlichtweg untersagt. Und mal im Ernst, welcher Normaluser liest schon 500 Seiten AGB. Von daher, ja, ich war wohl blauäugig, gebe ich dann zu. Und dennoch halte ich es immer noch für Abzocke. Und die Aussagen der Supervisorin, ich zitiere wortwörtlich: "BA has a new chief and wants to make one more billion profit this year" förderten nicht gerade mein Verständnis.

Egal, zu klagen wird wohl nichts bringen, obwohl ich es allzu gerne drauf ankommen lassen würde....ich bin noch am drüber Nachdenken, leider habe ich meine Rechtsschutz zum letzten Jahr auslaufen lassen...

Grüße,
Smilerrr
 
Zuletzt bearbeitet:

gpia

Aktives Mitglied
07.04.2016
174
0
HKG
Und mal im Ernst, welcher Normaluser liest schon 500 Seiten AGB.

Keiner. Aber eine einfache Google-Suche nach "british airways hidden city ticketing" genügt völlig. Da findest du auch Hinweise, warum es früher vielleicht besser geklappt hat.

Ich glaube inzwischen, dass dir vielleicht einfach nicht klar war, was für ein Spiel du da spielst. Und dann noch ausgerechnet mit BA...dem Endgegner!
 

smilerrr

Neues Mitglied
07.07.2016
10
0
Keiner. Aber eine einfache Google-Suche nach "british airways hidden city ticketing" genügt völlig. Da findest du auch Hinweise, warum es früher vielleicht besser geklappt hat. Ich glaube inzwischen, dass dir vielleicht einfach nicht klar war, was für ein Spiel du da spielst. Und dann noch ausgerechnet mit BA...dem Endgegner!
Genauso ist es, wieso sollte ich zweifeln, wenn ich bereits mehrfach ab LAS mit BA in der BC zurückgeflogen bin und das Ticket umbuchen, also den letzten Flug verfallen lassen, konnte. Dann war das anscheinend wirklich pures Glück, was nichts an der Tatsache ändert, dass es für mich Abzocke ist bleibt. Sicher werden einige von Euch jetzt sagen, hey, sei doch froh, rechne die letzten Mal und die Ersparnis dazu, dann sind die jetzigen 604€ doch mehr als verwässert/amortisiert. Leider ist diese Argumentationslinie für mich irrelevant, weil für mich nur der Einzelfall zählt. Gibt es denn gar keine Präzendenzfälle? Hat nie jemand geklagt? Grüße, Smilerrr
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Keiner. Aber eine einfache Google-Suche nach "british airways hidden city ticketing" genügt völlig. Da findest du auch Hinweise, warum es früher vielleicht besser geklappt hat.

Ich glaube inzwischen, dass dir vielleicht einfach nicht klar war, was für ein Spiel du da spielst. Und dann noch ausgerechnet mit BA...dem Endgegner!

Google erzählt aber nur was von Ankündigungen ;)
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.103
582
MUC
Gibt es denn gar keine Präzendenzfälle? Hat nie jemand geklagt? Grüße, Smilerrr

Du kannst ja gerne einen schaffen. Aber wundere dich dann nicht, wenn du künftig das Sparbrötchen-Routing ab DUB/CPH/you name it nicht mehr buchen kannst und nur noch den teuren Tarif des Direktflugs bekommst.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Du kannst ja gerne einen schaffen. Aber wundere dich dann nicht, wenn du künftig das Sparbrötchen-Routing ab DUB/CPH/you name it nicht mehr buchen kannst und nur noch den teuren Tarif des Direktflugs bekommst.

Jetzt überleg nochmal: warum werden "Sparbrötchen-Routing ab DUB/CPH/you name it" wohl angeboten? Und was sollte sich daran ändern, wenn smilerrr einen Präzedenzfall schafft. Dann bietet BA in diesen Märkten einfach teurer an? Und die Kunden buchen das dann natürlich? :LOL:

Wer findet den Fehler???
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.036
123
ZRH
Langsam sollten wir doch durch sein. Ob die AGB's durchgehen wissen wir nicht, der bekennende Vielflieger hat immer einen Plan B zur Hand oder fliegt nur nach Plan B. Ob es Abzocke ist oder nicht, hat meiner Meinung nach nichts hier verloren.

Fliegt euer Ticket ganz ab, reist nur mit Handgepäck oder bucht nur das was ihr fliegen wollte mit entsprechenden Tarifen.
 

gpia

Aktives Mitglied
07.04.2016
174
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HKG
Genauso ist es, wieso sollte ich zweifeln, wenn ich bereits mehrfach ab LAS mit BA in der BC zurückgeflogen bin und das Ticket umbuchen, also den letzten Flug verfallen lassen, konnte. Dann war das anscheinend wirklich pures Glück, was nichts an der Tatsache ändert, dass es für mich Abzocke ist bleibt.

Weil Unwissenheit eben nicht vor Strafe schützt. Du bist da wirklich völlig auf dem Holzweg mit deiner Klage. Kognitve Dissonanz tut weh, aber der Fehler liegt nunmal bei dir. Du hattest bislang Glück - leg die 604€ auf das bislang gesparte um, dann tuts nicht mehr ganz so weh :)

Google erzählt aber nur was von Ankündigungen

Es ging darum zu illustrieren, dass die erhöhte Gefahr durchaus zu ergoogeln gewesen wäre. Eine solche Ankündigung, auch noch von BA selbst, ist da wohl ausreichend.

Abgesehen davon gab es mehrere Fälle, wo das explizit mit BA schief gegangen ist. In einem Fall wurde ein gern genutztes (und auf sowas spezialiertes) Reisebüro um die ausstehenden Nachzahlungen gebeten.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
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FHH (Feld hinterm Haus)
Du bist da wirklich völlig auf dem Holzweg mit deiner Klage.

Na - da bin ich nicht so sicher.

Es ging darum zu illustrieren, dass die erhöhte Gefahr durchaus zu ergoogeln gewesen wäre. Eine solche Ankündigung, auch noch von BA selbst, ist da wohl ausreichend.

Abgesehen davon gab es mehrere Fälle, wo das explizit mit BA schief gegangen ist. In einem Fall wurde ein gern genutztes (und auf sowas spezialiertes) Reisebüro um die ausstehenden Nachzahlungen gebeten.

B2B ist allerdings auch etwas ganz anderes als B2C. Verbraucherschutz und so...
 
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Ein Klavierspieler

Erfahrenes Mitglied
10.04.2015
641
201
Langsam sollten wir doch durch sein. Ob die AGB's durchgehen wissen wir nicht, der bekennende Vielflieger hat immer einen Plan B zur Hand oder fliegt nur nach Plan B. Ob es Abzocke ist oder nicht, hat meiner Meinung nach nichts hier verloren.

Fliegt euer Ticket ganz ab, reist nur mit Handgepäck oder bucht nur das was ihr fliegen wollte mit entsprechenden Tarifen.


Wow danke,endlich hat mir hier Einer das deutlich erklärt

auf den bösen Reiseseiten sagen sie immer es passt schon,und dann muss ich auch noch auf polnisch buchen..

wenns recht billig ist würd ich ja sogar aufs Handgepäck verzichten,sitz ja schliesslich nicht nackert im Flieger
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
246
13
...
Wir hatten folgenden Flug (2 Personen) bei BA gebucht:

HIN: 14.4. DUB-LHR-SFO
Zur: 4.5. SFR-LHR-DUB

Das Ganze war in der Business Class für einen unschlagbaren Tarif (1350€ pro Ticket).

Mein Plan war, den letzten Flug von LHR-DUB verfallen zu lassen, und deshalb habe ich, ebenfalls mit BA, zwei separate Flüge LHR-TXL gebucht. So bliebe uns der Umweg über DUB erspart und wir könnten gleich von LHR nach Berlin weiterreisen.

Ihr ahnt es, beim Rückflug in San Francisco gab es dann einen Riesen-Aufstand. Meinen Wunsch, das Gepäck in LHR abzuholen, wollte partout nicht entsprochen werden ...

1. Den gebuchten Flügen lagen u.a. die folgenden Tarifbestimmungen zu Grunde:

CHANGES
ANY TIME
CHARGE EUR 300.00 FOR REISSUE/REVALIDATION.
NOTE -
CHARGE APPLIES PER TRANSACTION - PER PERSON FOR
ALL PASSENGER TYPES.
INFANTS WITHOUT A SEAT - NO CHARGE.
--------------------------------------------------
A CHANGE IS A DATE/FLIGHT/ROUTING/BOOKING CODE
CHANGE. NEW RESERVATION AND REISSUE/REVALIDATION
MUST BE MADE ON THE SAME DAY.

und

THE TICKET IS INVALID IF FLIGHT COUPONS ARE NOT
USED IN SEQUENCE.

Wer bei diesem Sachverhalt glaubt, British Airways unterstütze Tricksereien unter Missachtung der eigenen TarIfbestimmungen, der ist nach meiner Meinung blauäugig. Das wird auch nicht dadurch anders, dass solche Tricksereien bei vorangegangenen Flügen geklappt haben.

2. Ein Prozess um die Erstattung der gezahlten Umbuchungsgebühren müsste wohl nach irischem Recht vor dem Amtsgericht Dublin geführt werden. Es würde mich sehr wundern, wenn dieses Gericht entscheidet, die Umbuchungsgebühren seien zu Unrecht kassiert worden.
 
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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.103
582
MUC
Jetzt überleg nochmal: warum werden "Sparbrötchen-Routing ab DUB/CPH/you name it" wohl angeboten? Und was sollte sich daran ändern, wenn smilerrr einen Präzedenzfall schafft. Dann bietet BA in diesen Märkten einfach teurer an? Und die Kunden buchen das dann natürlich? :LOL:

Wer findet den Fehler???

Wie lange wird es wohl dauern, bis Preissuchmaschinen und Reisebüros den Kunden OSL-FRA-SFO anbieten, die FRA-SFO suchen? Eine Marktsegmentierung über den Ausgangs- und Zielflughafen ist nicht mehr möglich, wenn die Airline Herrn Hinz und Frau Kunz auch in FRA ein- und wieder ausladen muss. Die Airlines suchen sich dann eben andere/neue Wege zur Marktsegmentierung oder sorgen auf anderem Weg dafür, dass die Strecken trotzdem profitabel sind.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Weil Unwissenheit eben nicht vor Strafe schützt. Du bist da wirklich völlig auf dem Holzweg mit deiner Klage. Kognitve Dissonanz tut weh, aber der Fehler liegt nunmal bei dir. Du hattest bislang Glück - leg die 604€ auf das bislang gesparte um, dann tuts nicht mehr ganz so weh :)



Es ging darum zu illustrieren, dass die erhöhte Gefahr durchaus zu ergoogeln gewesen wäre. Eine solche Ankündigung, auch noch von BA selbst, ist da wohl ausreichend.

Abgesehen davon gab es mehrere Fälle, wo das explizit mit BA schief gegangen ist. In einem Fall wurde ein gern genutztes (und auf sowas spezialiertes) Reisebüro um die ausstehenden Nachzahlungen gebeten.


Ach Kinder, jetzt lasst doch die Kirche im Dorf! Seit wann kann denn eine Fluggesellschaft Strafen aussprechen? Das hat rein gar nichts mit Strafrecht zu tun! Und nochmals: dass eine Fluggesellschaft einen für ein nicht abgeflogenes Segment eine "Nachbelastung" schicken wird ist gegen null tendierend! Und wie schon gesagt, ansonsten gibt man bei der Ticketbuchung eine falsche Adresse an und gut ist! Und ebenfalls, man übernachtet einfach am effektiven Zielort, resp. am offiziellen Zwischenort, und fliegt am drauffolgenden Tag nicht weiter, weil man verschlafen hat oder so. :eek:
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
...Ich konnte/kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Fluggesellschaft das Ausschecken des Gepäcks vorher schlichtweg untersagt....

Wie schon gesagt, ich auch nicht! Wie will man denn am "Zwischenstop" ohne sein Gepäck übernachten? Klar geben sie das Gepäck raus! Buche einfach eine Zwischenübernachtung ein!
 

gpia

Aktives Mitglied
07.04.2016
174
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HKG
Seit wann kann denn eine Fluggesellschaft Strafen aussprechen?

Kann sie. In diesem Fall in Höhe von exakt 302€ ;)

Das hat rein gar nichts mit Strafrecht zu tun! Und nochmals: dass eine Fluggesellschaft einen für ein nicht abgeflogenes Segment eine "Nachbelastung" schicken wird ist gegen null tendierend! Und wie schon gesagt, ansonsten gibt man bei der Ticketbuchung eine falsche Adresse an und gut ist!

Von Strafrecht redet ja auch keiner. Und zu seiner falschen Adresse hätte er dann laufen können (weil fliegen ging ja nicht mehr, ohne die Zahlung zu leisten).
 

helli1860

Aktives Mitglied
08.12.2014
123
21
MUC
conclusionnach + 300 posts:
esgibt zwei unterschiedliche Interessenslagen/Reisetypen:

  1. der (oft) leidenschaftliche Vielflieger , der gerne alles abfliegt was ein Ticket hergiebt-
  2. der „ Tariftrickser“ ... sorry „Ticketoptimierer“ der schlauer sein will als die Tarifbedingungen( die er nicht durchschaut) und dann über „Abzocke“ jammert wenn ihn schlussendlich die ihm vor Buchung bekannten Konditionen in seiner „Flexibilität“ einbremsen.


Mit(vermeintlich) gesundem Menschenverstand alleine lässt sich diekomplexe Welt der Logistik und des internationalen Tarifwesens nichtergründen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Umbuchungsgebühr wenn man umbucht ist ja ok. Hier ging es aber eigentlich nur darum, Gepäck zu shortchecken (kann man das so sagen???)

Das ist eine Veränderung der gebuchten und geschuldeten Leistung - also sind die Kosten doch sehr leicht zu erklären - ob du das dann Umbuchungsgebühr oder Handlingspauschale nennst ist doch vollkommen wurscht.
 

gpia

Aktives Mitglied
07.04.2016
174
0
HKG
Umbuchungsgebühr wenn man umbucht ist ja ok. Hier ging es aber eigentlich nur darum, Gepäck zu shortchecken (kann man das so sagen???)

"Eigentlich" ist hier ein furchtbar falsches Wort. Um mal beim Gepäck zu bleiben: Ich verstehe wirklich nicht, wie du den Unterschied nicht siehst. Ich buche X, ich fliege X. Mein Gepäck macht dasselbe. Das Gepäck ist ja ein Teil meiner Reise. Wenn es anderswo hinsoll, schicke ich es mit der Post.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Das ist eine Veränderung der gebuchten und geschuldeten Leistung - also sind die Kosten doch sehr leicht zu erklären - ob du das dann Umbuchungsgebühr oder Handlingspauschale nennst ist doch vollkommen wurscht.

Nö - der Flieger fliegt auch ohne mich. Zwischendrin aussteigen ist für mich keine Umbuchung. Vielleicht lässt es ja mal einer drauf ankommen und wir bekommen das mal gerichtlich geklärt. Aber leider haben die Airlines die Hosen ja zu voll um bei Verbrauchern nicht geflogene Segmente nachzufordern. Warum wohl :p