Selbst wenn der zitierte Ordnungswidrigkeitenparagraph nicht zutrifft, so kommen dann aber doch diverse andere Normen in Frage, oder?
IMHO:
- Urkundenfälschung (Flugschein = Urkunde)
- Betrug (Passagier an Bord hat nicht für den Flugschein bezahlt)
- Öffentliches Recht, das den Aufenthalt im Sicherheitsbereich regelt
- Was ist mit der Absicherung des Passagiers im Todesfall? Flieger stürzt ab, toter Passagier nicht auf Passagierliste = keine Entschädigung / Haftung
Wie gesagt. Eigentlich möchte ich mich nicht am lustigen Normenraten beteiligen. Aber um es noch einmal deutlich zu machen, bevor ich wieder Beifall von falscher Seite bekomme, ich mißbillige das Verhalten des Fragestellers ebenfalls.
Im Luftsicherheitsgesetz bin ich jedoch nicht fündig geworden.
Urkundenfälschung i.S.d. § 267 StGB scheidet aus, weil die Urkunde (Bordkarte) echt ist. Es wird nur über die Identität getäuscht, was nichts an der Echtheit der Urkunde ändert.
Im Hinblick auf das abgeflogene Ticket fehlt es am Vermögensschaden. Allenfalls ein Indiz für einen Eingehungsbetrug im Hinblick auf das Ausgangsticket, aber nur dann wenn der Juser kexbox sein Verfahren verliert und tatsächlich ein Nachforderungsanspruch besteht, wenn das ursprünglich Ticket nicht abgeflogen wird. Wenn die Sache auffliegt, werden die Zivilgerichte allerdings wenig Ambitionen haben, den Fragesteller vor zivilrechtlichen Ansprüchen der Lufthansa zu schützen. Deliktsrecht, d.h. dioe §§ 823 ff. BGB mussten im Verfahren von kexbox ja nicht geprüft werden.
Auch wenn der Fragesteller ein Beförderungsverbot von LH bekommen würde, würde sich mein Mitleid auch in Grenzen halten.
Das Problem welches ich in der Tat sehe, ist folgendes: Wenn es hier tatsächlich Lücken im "Sicherheitsrecht" gibt, werden diese, sobald der Mißbrauch auffliegt, wohl kurzfristig geschlossen. D.h. es irgendwann werden alle ehrlichen Fluggäste ihren Ausweis zum Abgleich am Gate oder bei der Siko vorweisen müssen. D.h. Reisen wird noch unkomfortabler, nur weil wieder einmal Pfennigfuchser unterwegs sind.
Und um es mir mit dem Rest des Forums auch noch zu verscherzen: Wenn ich die Lufthansa wäre, würde ich die auffälligen Tickets sammeln und die Verjährungsfristen notieren und die Ansprüche nach Abschluss des Verfahrens von kexbox geltend machen (kexbox und foobar, ich hoffe dennoch, dass ihr gewinnt).