Letztes Flugsegment verfallen lassen

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
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Wer oder was ist die Behörde, der Amtsträger oder der/die Soldat der Bundeswehr?

Die Bundespolizei.

Auf deren Scanner du deine Bordkarte beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen legst und denen somit einen falschen Namen mitteilst.
 

Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
220
205
Die Bundespolizei.

Auf deren Scanner du deine Bordkarte beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen legst und denen somit einen falschen Namen mitteilst.

Tja.. Gut dass ich ja auch ein Ticket mit meinem Namen habe, mit Destination Paris. Das werde ich dann wohl voraussichtlich Nutzen um es auf den Scanner in der Sicherheit zu halten und auch noch, wenn ich Zeit habe, ein Delights to go mitzunehmen;)(y)
 
Zuletzt bearbeitet:

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wünsche dann einen guten Flug und vor Allem viel Erfolg am Boarding-Gate. Ohne das der Fluggast durch die Sicherheitskontrolle gegangen ist.
 

Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
220
205
Wünsche dann einen guten Flug und vor Allem viel Erfolg am Boarding-Gate. Ohne das der Fluggast durch die Sicherheitskontrolle gegangen ist.
Danke. Dass checkt die Airline nicht gegen beim Boarding, ob der Gast auch durch die Sicherheit ist. Dafür ist die Siko zuständig, dass keiner unkontrolliert durchkommt. Der Siko Boardingscanner guckt ob man an dem Tag fliegt. Mehr nicht. Der Boardingscanner am Gate arbeitet nur die Gastzahl der eingecheckten Kunden ab. Und eingecheckt habe ich mobil. Desweiteren kann mein Alter Ego doch ebenfalls mit einem Fremdairline Flug gekommen sein und in München einfach umsteigen. Ich dachte ich wäre hier im „Vielfliegertreff“..:p
 

mersing089

Reguläres Mitglied
27.09.2016
34
0
Bin diese Woche vom LH Business Flug EZE - FRA - MUC - AMS zurückgekommen und wollte in MUC aussteigen.
Hab in Buenos Aires den Check-IN Mitarbeiter einfach gefragt, ob es möglich ist das Gepäck nur bis MUC und nicht bis AMS einzuchecken.
Der hat ganz freundlich gesagt, ja klar geht das, hat die MUC Banderole gedruckt und am Koffer angebracht.

Wir haben dann ohne Probleme, oder abenteuerlichen Lügen oder sonstigen Tricks in MUC den Koffer holen könne und sind nach Hause gefahren.
Sechs Stunden eher als über den Umweg nach AMS, denn ein Ticket AMS-MUC haben wir natürlich in Reserve gehabt.

Also manchmal hilft es auch einfach freundlich zu fragen.
Nicht immer, das ist mir schon auch klar, bei den Erlebnissen die ich mich völlig unverschämten, mauligen Personal beim CheckIn schon hatte vor allem in USA.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
In den USA wollen die auch einem weiss machen, dass es nicht geht den Rechnungsempfänger bei hotel Rechnungen zu ändern.

Haben nur keine Lust. Diskutieren dann lieber 30 min bis der supervisor das theater beendet anstatt in 5 min es zu tun

Dort ist alles anders
 

Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
220
205
Bin diese Woche vom LH Business Flug EZE - FRA - MUC - AMS zurückgekommen und wollte in MUC aussteigen.
Hab in Buenos Aires den Check-IN Mitarbeiter einfach gefragt, ob es möglich ist das Gepäck nur bis MUC und nicht bis AMS einzuchecken.
Der hat ganz freundlich gesagt, ja klar geht das, hat die MUC Banderole gedruckt und am Koffer angebracht.

Wir haben dann ohne Probleme, oder abenteuerlichen Lügen oder sonstigen Tricks in MUC den Koffer holen könne und sind nach Hause gefahren.
Sechs Stunden eher als über den Umweg nach AMS, denn ein Ticket AMS-MUC haben wir natürlich in Reserve gehabt.

Also manchmal hilft es auch einfach freundlich zu fragen.
Nicht immer, das ist mir schon auch klar, bei den Erlebnissen die ich mich völlig unverschämten, mauligen Personal beim CheckIn schon hatte vor allem in USA.
Wie sah es mit den Meilen aus? Kamen die trotzdem oder kamen keine wie bei dem User weiter oben, weil das letzte Segment nicht angetreten wurde?
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.253
10.567
Trans Balkan Express
Die Bundespolizei.

Auf deren Scanner du deine Bordkarte beim Betreten des Sicherheitsbereiches am Flughafen legst und denen somit einen falschen Namen mitteilst.

Die Bordkartenkontrolle dient nur dazu, um festzustellen, ob überhaupt eine Berechtigung besteht, den Sicherheitsbereich zu betreten. Auf eine Identitätskontrolle wird beim Einlass verzichtet. Anders als beispielsweise in Luxemburg, wo man seinen Ausweis mindestens zweimal vorzeigen muss. Es geht hier nicht darum, irgendwelche Normen zu zitieren, ohne sauber zu subsumieren, nur weil man den Fragesteller ein ordungswidriges / strafrechtlich relevantes Verhalten nachweisen möchte, da man sein Verhalten vielleicht als moralisch verwerflich betrachtet. Wenn dann sollte man schon sauber subsumieren. Ich werde mich allerdings nicht daran beteiligen, die richtige Norm zu nennen, obwohl ich diese Verhaltensweise ebenfalls nicht billige.

Gescannt wird beim Einlass im Übrigen nur die erste Bordkarte.
 
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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Bullshit. https://www.frag-einen-anwalt.de/Fliegen-unter-falschen-Namen,-strafbar--f296267.html
Das schlimmste was passieren kann ist, dass mit einmal doch Ausweise kontrolliert werden, was ich bei LH nichtmal mehr bei EU Auslandsflügen erlebt habe und ich dann doch nicht den Flug antreten kann.

Hmmm... Dein Tonfall passt zur Lesekompetenz: Du hast in dem von Dir verlinkten Beitrag den Hinweis auf den von mir verlinkten Paragraphen gesehen?
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Die Bordkartenkontrolle dient nur dazu, um festzustellen, ob überhaupt eine Berechtigung besteht, den Sicherheitsbereich zu betreten. Auf eine Identitätskontrolle wird beim Einlass verzichtet. Anders als beispielsweise in Luxemburg, wo man seinen Ausweis mindestens zweimal vorzeigen muss. Es geht hier nicht darum, irgendwelche Normen zu zitieren, ohne sauber zu subsumieren, nur weil man den Fragesteller ein ordungswidriges / strafrechtlcih relevantes Verhalten nachweisen möchte, da man sein Verhalten vielleicht als moralisch verwerflich betrachtet. Wenn dann sollte man schon sauber subsumieren. Ich werde mich allerdings nicht daran beteiligen, die richtige Norm zu nennen, obwohl ich diese Verhaltensweise ebenfalls nicht billige.

Gescannt wird beim Einlass im Übrigen nur die erste Bordkarte.
Selbst wenn der zitierte Ordnungswidrigkeitenparagraph nicht zutrifft, so kommen dann aber doch diverse andere Normen in Frage, oder?
IMHO:
- Urkundenfälschung (Flugschein = Urkunde)
- Betrug (Passagier an Bord hat nicht für den Flugschein bezahlt)
- Öffentliches Recht, das den Aufenthalt im Sicherheitsbereich regelt
- Was ist mit der Absicherung des Passagiers im Todesfall? Flieger stürzt ab, toter Passagier nicht auf Passagierliste = keine Entschädigung / Haftung
 

Hobbyflieger25

Aktives Mitglied
20.11.2017
220
205
Hmmm... Dein Tonfall passt zur Lesekompetenz: Du hast in dem von Dir verlinkten Beitrag den Hinweis auf den von mir verlinkten Paragraphen gesehen?
Zum Punkt "Lesekompetenz" würde ich mir erstmal an die eigene Nase fassen. Dein Paragraph ist da zitiert und direkt danach wird geschrieben: Dieser Tatbestand liegt hier nicht vor.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.253
10.567
Trans Balkan Express
Selbst wenn der zitierte Ordnungswidrigkeitenparagraph nicht zutrifft, so kommen dann aber doch diverse andere Normen in Frage, oder?
IMHO:
- Urkundenfälschung (Flugschein = Urkunde)
- Betrug (Passagier an Bord hat nicht für den Flugschein bezahlt)
- Öffentliches Recht, das den Aufenthalt im Sicherheitsbereich regelt
- Was ist mit der Absicherung des Passagiers im Todesfall? Flieger stürzt ab, toter Passagier nicht auf Passagierliste = keine Entschädigung / Haftung

Wie gesagt. Eigentlich möchte ich mich nicht am lustigen Normenraten beteiligen. Aber um es noch einmal deutlich zu machen, bevor ich wieder Beifall von falscher Seite bekomme, ich mißbillige das Verhalten des Fragestellers ebenfalls.

Im Luftsicherheitsgesetz bin ich jedoch nicht fündig geworden.

Urkundenfälschung i.S.d. § 267 StGB scheidet aus, weil die Urkunde (Bordkarte) echt ist. Es wird nur über die Identität getäuscht, was nichts an der Echtheit der Urkunde ändert.

Im Hinblick auf das abgeflogene Ticket fehlt es am Vermögensschaden. Allenfalls ein Indiz für einen Eingehungsbetrug im Hinblick auf das Ausgangsticket, aber nur dann wenn der Juser kexbox sein Verfahren verliert und tatsächlich ein Nachforderungsanspruch besteht, wenn das ursprünglich Ticket nicht abgeflogen wird. Wenn die Sache auffliegt, werden die Zivilgerichte allerdings wenig Ambitionen haben, den Fragesteller vor zivilrechtlichen Ansprüchen der Lufthansa zu schützen. Deliktsrecht, d.h. dioe §§ 823 ff. BGB mussten im Verfahren von kexbox ja nicht geprüft werden.

Auch wenn der Fragesteller ein Beförderungsverbot von LH bekommen würde, würde sich mein Mitleid auch in Grenzen halten.

Das Problem welches ich in der Tat sehe, ist folgendes: Wenn es hier tatsächlich Lücken im "Sicherheitsrecht" gibt, werden diese, sobald der Mißbrauch auffliegt, wohl kurzfristig geschlossen. D.h. es irgendwann werden alle ehrlichen Fluggäste ihren Ausweis zum Abgleich am Gate oder bei der Siko vorweisen müssen. D.h. Reisen wird noch unkomfortabler, nur weil wieder einmal Pfennigfuchser unterwegs sind.

Und um es mir mit dem Rest des Forums auch noch zu verscherzen: Wenn ich die Lufthansa wäre, würde ich die auffälligen Tickets sammeln und die Verjährungsfristen notieren und die Ansprüche nach Abschluss des Verfahrens von kexbox geltend machen (kexbox und foobar, ich hoffe dennoch, dass ihr gewinnt).
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wie gesagt. Eigentlich möchte ich mich nicht am lustigen Normenraten beteiligen. Aber um es noch einmal deutlich zu machen, bevor ich wieder Beifall von falscher Seite bekomme, ich mißbillige das Verhalten des Fragestellers ebenfalls.

Im Luftsicherheitsgesetz bin ich jedoch nicht fündig geworden.

Urkundenfälschung i.S.d. § 267 StGB scheidet aus, weil die Urkunde (Bordkarte) echt ist. Es wird nur über die Identität getäuscht, was nichts an der Echtheit der Urkunde ändert.

Im Hinblick auf das abgeflogene Ticket fehlt es am Vermögensschaden. Allenfalls ein Indiz für einen Eingehungsbetrug im Hinblick auf das Ausgangsticket, aber nur dann wenn der Juser kexbox sein Verfahren verliert und tatsächlich ein Nachforderungsanspruch besteht, wenn das ursprünglich Ticket nicht abgeflogen wird. Wenn die Sache auffliegt, werden die Zivilgerichte allerdings wenig Ambitionen haben, den Fragesteller vor zivilrechtlichen Ansprüchen der Lufthansa zu schützen. Deliktsrecht, d.h. dioe §§ 823 ff. BGB mussten im Verfahren von kexbox ja nicht geprüft werden.

Auch wenn der Fragesteller ein Beförderungsverbot von LH bekommen würde, würde sich mein Mitleid auch in Grenzen halten.

Das Problem welches ich in der Tat sehe, ist folgendes: Wenn es hier tatsächlich Lücken im "Sicherheitsrecht" gibt, werden diese, sobald der Mißbrauch auffliegt, wohl kurzfristig geschlossen. D.h. es irgendwann werden alle ehrlichen Fluggäste ihren Ausweis zum Abgleich am Gate oder bei der Siko vorweisen müssen. D.h. Reisen wird noch unkomfortabler, nur weil wieder einmal Pfennigfuchser unterwegs sind.

Und um es mir mit dem Rest des Forums auch noch zu verscherzen: Wenn ich die Lufthansa wäre, würde ich die auffälligen Tickets sammeln und die Verjährungsfristen notieren und die Ansprüche nach Abschluss des Verfahrens von kexbox geltend machen (kexbox und foobar, ich hoffe dennoch, dass ihr gewinnt).

Es geht auch kürzer:

1. Immanuel Kant, "Kategorischer Imperativ"
2. Moses, "Achtes Gebot"

Für die Ungebildeten die einschlägigen Zitate:
1. „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
2. "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten."
 

Alisamix

Reguläres Mitglied
03.04.2018
56
0
Hallo,

wir (3 PAX) fliegen in First Class aus Asien über Zürich nach UK im November return. Einer von uns hat aber festgestellt dass er schon früher in FRA sein muss.

Weiß jemand wie es mit der FCL in ZRH aussieht wenn einer das letzte Segment verfallen lassen will und stattdessen woanders hin fliegt?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Weiß jemand wie es mit der FCL in ZRH aussieht wenn einer das letzte Segment verfallen lassen will und stattdessen woanders hin fliegt?
Einfach dem Loungepersonal sagen, dass man den letzten Flug verfallen lässt und stattdessen einen ausserordentlichen Limmousinenservice zum Flieger nach FRA erwarte... Dann können Sie die Nachbelastung diret in Auftrag geben und dieser Person die Rechnung zuschicken lassen!
 

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.218
570
Berner Oberland
Was hat das mit der Lounge zu tun?
Ohne Gepäck: Beim Checkin nur bis ZRH einchecken.
Mit Gepäck: Beim Einchecken freundlich fragen ob das Gepäck zur anderen Destination gecheckt werden kann (funktioniert bei mir normal) oder nur bis ZRH einchecken.
FCL geht sowieso, einfach als ankommend in F.
Zum Risiko einer Nachberechnung kann ich nichts sagen.
 

Alisamix

Reguläres Mitglied
03.04.2018
56
0
Was hat das mit der Lounge zu tun?
Ohne Gepäck: Beim Checkin nur bis ZRH einchecken.
Mit Gepäck: Beim Einchecken freundlich fragen ob das Gepäck zur anderen Destination gecheckt werden kann (funktioniert bei mir normal) oder nur bis ZRH einchecken.
FCL geht sowieso, einfach als ankommend in F.
Zum Risiko einer Nachberechnung kann ich nichts sagen.
Die Lounge in ZRH ist doch eine "Mit Limo zum nächsten Flug fahr"-Lounge. Ich nehme an man kann diese einfach verlassen und in einen economy Flug nach FRA springen?