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Die 8kg gelten m.E. nur für das Handgepäckstück, für den persönlichen Gegenstand gibt es keine Gewichtsbegrenzung.
LOL - das wäre ja noch besser! Glaub mir, über diesen Firlefanz hat sich bis dato nur eine Airline Gedanken gemacht deren Geschäftsmodell darauf auserichtet war/ist, mit diesen Gebühren Geld zu verdienen (mit eingerechnet!)- LH hat bisher keinen Grund das zu definieren, weil es niemanden interessierte.
Jetzt aber hat auch dein deutsches DAX Unternehmen diese Sitten entdeckt und springt auf. Kunden ficken wo es nur geht, genau: du böser Kunde willst für 45€ TXL-MUC fliegen obwohl wir das doch gar nicht können mit unseren hohen Tariflöhnen und überhaupt "der Kunde ist schuld".... Antwort: jezt holen wir uns das Geld eben auch mit Strafgebühren ... äh welchen? ja das ist wissen wir noch gar nicht....