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Spannend wäre freilich auch folgende Fall:
Ein aktiver AB-Pilot mit gültigen A320 Ratings fliegt Deadhead (also dienstlich) mit LH nach Hause, ebenfalls auf einem A320. Beide LH-Piloten im Cockpit fallen während des Flugs aus, der an Bord befindliche AB-Pilot übernimmt also das Flugzeug und landet es sicher, insgesamt verbringt er dabei zwei Flugstunden im Cockpit.
Wer schuldet wem nun was?
Hat der AB-Pilot gegenüber LH Anspruch auf Bezahlung der beiden Flugstunden, ist ja schließlich sein Job, einen A320 zu fliegen? (So wie es der Job des Arztes ist, Kranken zu helfen)
Hat AB gegenüber LH Anspruch auf Bezahlung der beiden Flugstunden? (Was, wenn der Arzt nicht selbständig ist, sondern Angestellter eines Krankenhauses? Was, wenn er für das KH auf bezahlter Dienstreise unterwegs war? Hat da KH dann Anspruch auf Honorierung, schließlich hat der Mitarbeiter nur den Job getan, für den er sein Monatsgehalt bezieht?)
Zählen die beiden LH-Flugstunden für das Flugstundenmaximum des AB-Piloten? Wenn ja, kann der AB-Pilot von AB aufgrund der beiden LH-Flugstunden also einen geplante AB-Flug nicht mehr durchführen und hat AB in diesem Fall gegenüber LH Anspruch auf Kompensation für die entgangene Arbeitsleistung ihres Piloten?
Oder handelt der AB-Pilot in so einem Fall weder als professioneller Verkehrspilot noch als AB-Mitarbeiter, sondern einfach nur als qualifizierter Bürger, der im richtigen Augenblick, wenn's drauf ankommt, das Richtige tut? (Ist also auch jeder Arzt an Bord immer nur einer von vielen Passagieren und kommt allein aufgrund seiner besonderen Qualifikation bei Medicals bevorzugt zum Einsatz?)
Ein aktiver AB-Pilot mit gültigen A320 Ratings fliegt Deadhead (also dienstlich) mit LH nach Hause, ebenfalls auf einem A320. Beide LH-Piloten im Cockpit fallen während des Flugs aus, der an Bord befindliche AB-Pilot übernimmt also das Flugzeug und landet es sicher, insgesamt verbringt er dabei zwei Flugstunden im Cockpit.
Wer schuldet wem nun was?
Hat der AB-Pilot gegenüber LH Anspruch auf Bezahlung der beiden Flugstunden, ist ja schließlich sein Job, einen A320 zu fliegen? (So wie es der Job des Arztes ist, Kranken zu helfen)
Hat AB gegenüber LH Anspruch auf Bezahlung der beiden Flugstunden? (Was, wenn der Arzt nicht selbständig ist, sondern Angestellter eines Krankenhauses? Was, wenn er für das KH auf bezahlter Dienstreise unterwegs war? Hat da KH dann Anspruch auf Honorierung, schließlich hat der Mitarbeiter nur den Job getan, für den er sein Monatsgehalt bezieht?)
Zählen die beiden LH-Flugstunden für das Flugstundenmaximum des AB-Piloten? Wenn ja, kann der AB-Pilot von AB aufgrund der beiden LH-Flugstunden also einen geplante AB-Flug nicht mehr durchführen und hat AB in diesem Fall gegenüber LH Anspruch auf Kompensation für die entgangene Arbeitsleistung ihres Piloten?
Oder handelt der AB-Pilot in so einem Fall weder als professioneller Verkehrspilot noch als AB-Mitarbeiter, sondern einfach nur als qualifizierter Bürger, der im richtigen Augenblick, wenn's drauf ankommt, das Richtige tut? (Ist also auch jeder Arzt an Bord immer nur einer von vielen Passagieren und kommt allein aufgrund seiner besonderen Qualifikation bei Medicals bevorzugt zum Einsatz?)