LH: Medical, Hilfe & kein "Danke"?

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flysurfer

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06.03.2009
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Das ist doch aber falsch. Es geht doch den Ärzten hier darum für den Fall das es weder Danke, Meilen noch Sekt gibt, oder diese in keinem Verhältniss zum betriebenen Aufwand stehen, die Fluggesellschaft zu einer angemessenen Vergütung aufzufordern. So habe ich das bisher bei allen rausgehört. Du tust immer so als ob sich alle tierisch darauf freuen im Urlaub an Bord eines schwankenden Flugzeuges Notfälle aus völlig fremden Fachgebieten zu behandeln um sich daran mal so richtig zu bereichern...

Ja, dann will aber jeder Helfer so eine angemessene Vergütung für seine Leistung haben, egal woher er kommt, was er gelernt hat und ob und wo er praktizieren darf oder nicht. Ganz simpel.

Ich schlage vor: verklagen!
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

die Diskussion hier erinnert einen sehr an einen Verkehrsunfall auf der Strasse, wo die vorbei fahrenden Fahrer die persönliche Einstellung vertreten, dass der nächste Wagen bestimmt anhalten wird und hilft, selbst helfen kommt natürlich nicht in Frage!

Leider muss ich diese Erfahrung auch regelmäßig an Board feststellen, gewisse Menschen sind in einer sterilen Umgebung die Allergrößten, doch wenn es um einen "angeblichen" nicht mehr sicheren Arbeitsplatz geht, dann ist niemand mehr um Ausreden verlegen.
Ich helfe eigentlich immer aus Überzeugung heraus und gehe davon aus, dass jeder Patient die bestmögliche Versorgung/Betreuung verdient, die bei einem Notfall vorhanden ist.
Ist ein besser ausgebildeter Ersthelfer (Fachrichtung auf den Notfall abgestimmt) an Board, dann sollte dieser selbstverständlich den anwesenden Pat. behandeln und man rückt automatisch in die 2.Reihe.

Auf die Idee zukommen, erstmal mit der Crew präventiv eine Diskussion über die Vergütung zu führen an Board zu führen, erschaudert mich mit Schrecken, aber wer solch eine Einstellung offen auslebt, der bleibt auch bei einem Medical an Board seelenruhig sitzen und rutscht nur noch tiefer in seinen Sitz, als eine bestmögliche Unterstützung für die Crew darzustellen, Charme oder Ehre kennen solche Leute eher nicht, Eitelkeit ist hier häufiger vorzufinden, aber erst wenn man den Flieger wieder verlassen hat (bloß nicht vorher auffallen).

Natürlich freue ich mich, wenn es später eine Kleinigkeit von der Airline gibt (Voucher, Wein, Champus, Meilen etc.), aber mehr freue ich mich mit meinem Wissen dem Pat. und der Crew geholfen zu haben, dafür hat man ja auch etwas gelernt. Wenn ein Pilot an Board ausfällt u. sich an Board zufällig ein dem Muster gleichgestellter, sowie ausgeruhter Ersatz-Pilot befindet, dann würde ich mich auch freuen - wenn dieser zur allg. Sicherheit beiträgt und nicht vorab einen Bankbestätigten Scheck der Airline fordert für einen evtl. Einsatz auf diesen Flug.

Eine Kompensation kann erfolgen, muss aber nicht zwingend kommen, dass selbige auch zu deren Höhe, von großzügig bis AirBerlin geizig (Beispiel: Kardiologischer Notfall an Board auf der Langstrecke, ziemlich alleine gelassen von der Crew, als letzter zusammen mit der Crew bei der Ankunft ausgestiegen, weil erst die Übergabe an die Airport Paramedics erfolgen musste), der Dankesbrief von AB mit einem Voucher über 75€*liegt immer noch bei mir zu Hause, aber helfen würde ich auch immer wieder bei AB.

Stinkig macht mich eher das Verhalten von Medizinern an Board, die seltsam gelassen sitzenbleiben, obwohl die Crew mehrfach nach weiteren Fachpersonal für einen Medical ausgerufen hat oder nach einer erfolglosen HLW an Board später einen fragen, ob man noch Hilfe benötigen würde, aber die gesamte Zeit beim arbeiten am Pat. zugeguckt haben!

Ich verweise hier einmal auf das "Robin Hood Gesetzt" in den USA, dieses sieht bei verweigerter Hilfeleistung an Board von Airlines, Schiffen oder Zügen von Fachpersonal auf jeden Fall eine "Gefängnisstrafe ohne Bewährung" vor, außer man hilft direkt.
Der erste aktuelle Fall war auf einen USA Inlandsflug 2007, die Crew hat mehrfach bei einem Medical um Hilfe ersucht, leider ohne Erfolg, später meldete sich eine Dame bei der Crew und fragte verwirrt nach, warum der eigene Hausarzt von der Dame, welcher sich zwei Reihen vor sitzend befand, denn nicht helfen würde, nach der Landung wurde der Arzt verhaftet!

Eigentlich kann man an Board nicht viel verkehrt machen, die Ausrüstung ist bei den EU-Airlines mehr als anständig um über die Runden zu kommen, sonst muss man evtl. etwas tricksen, auch die Crews sind überwiegend Top (dürfen aber nichts anreichen oder aufziehen) und kein Pat. ist bisher wegen einer nicht erfolgten Intubation während des Fluges verstorben, sondern eher weil keine Beatmung stattgefunden hat.
Außerdem ist jede noch so kleine Hilfe besser, als gar keine Hilfe.

gruß insel

gruß insel
 

macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Man darf dabei nicht den Fehler machen Amerikanisches /Britisches Recht und deutsches Recht in einen Topf zu werfen. Nach deutschem recht ist jeder zur ärztlichen Hilfeleistung verpflichtet, Medizinisches Fachpersonal im besonderem .

In den USA und auch GB muss man nur eigenen Patienten helfen, wenn also zufällig der Hausarzt im Flieger sitzt ist dieser gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet.

Gibst du mal bitte ein Zitat für dein Robin Hoods law? das finde ich nicht.
 

macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Ich werfe mal folgendes Beispiel in den Raum:

Langstrecken Flug, ca. 5 Stunden vor Flugende wird der Arzt zu einem medical gerufen. Ist eine leichte Magenverstimmung durch zuviel Alkohol, allerdings muss der Patient spucken, zur Toilette und braucht Zuwendung, Infusionen, Tee, Bauchmassagen usw.. Dadurch sind zwei FB und der Arzt gebunden. So kann leider die F und grosse Teile der Economy keinen Service bekommen. Eine Zwischenlandung konnte durch den Einsatz der beiden FB und des Arztes verhindert werden. Was glaubt ihr wie viele Passagiere es jetzt für selbstverständlich halten dafür keinen Ausgleich zu bekommen? Für LH ist es doch einfach eine Kostenabwägung und ich bin mir sicher das es hierfür interne Anweisungen bei den Airlines gibt. Ich habe immer wieder gehört bzw. gelesen von Fällen in denen die FB gerade bei leichten Fällen eben nicht sehr hilfsbereit den Arzt unterstützen, denn der Service muss ja aufrecht gehalten werden.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.160
9.030
irdisch
Vielleicht sollten Airlines sich tatsächlich immer zwei C-Plätze pro Langstrecke für einen "Arzt vom Dienst" und Begleitung freihalten. Der flöge dann für (fast) lau zu den von der Airline benötigten Zeiten und muss aber helfen, falls was passiert.
 
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macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Vielleicht sollten Airlines sich tatsächlich immer zwei C-Plätze pro Langstrecke für einen "Arzt vom Dienst" und Begleitung freihalten. Der flöge dann für (fast) lau zu den von der Airline benötigten Zeiten und muss aber helfen, falls was passiert.

Gibts in Hamburg in der Staatsoper genau so.
 

ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
0
MHG
Ich werfe mal folgendes Beispiel in den Raum:

Langstrecken Flug, ca. 5 Stunden vor Flugende wird der Arzt zu einem medical gerufen. Ist eine leichte Magenverstimmung durch zuviel Alkohol, allerdings muss der Patient spucken, zur Toilette und braucht Zuwendung, Infusionen, Tee, Bauchmassagen usw.. Dadurch sind zwei FB und der Arzt gebunden. So kann leider die F und grosse Teile der Economy keinen Service bekommen. Eine Zwischenlandung konnte durch den Einsatz der beiden FB und des Arztes verhindert werden. Was glaubt ihr wie viele Passagiere es jetzt für selbstverständlich halten dafür keinen Ausgleich zu bekommen? Für LH ist es doch einfach eine Kostenabwägung und ich bin mir sicher das es hierfür interne Anweisungen bei den Airlines gibt. Ich habe immer wieder gehört bzw. gelesen von Fällen in denen die FB gerade bei leichten Fällen eben nicht sehr hilfsbereit den Arzt unterstützen, denn der Service muss ja aufrecht gehalten werden.

Ich denke, das bringt einen Teil der hier abgelaufenen Diskussionen auf den Punkt. Weniger geht es um die moralischen Hintergründe einer Hilfeleistung, sondern um deren Einordnung in den grauen fliegerischen/rechtlichen Kontext. Aus Sicht der Airlines ist es verständlich und auch richtig, dass eine gewisse Art von Abwägung stattfindet, alleine aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Außerdem wird es wohl interne Richtlinien geben, aber die Umsetzung ist wie in jedem anderen Sektor auch immer eine Frage des ausführenden Personals oder der Praktikabilität. Soll beispielsweise heißen: Wo kein Medical gemeldet wird, erfolgt auch keine Anerkennung für den/die ErsthelferIn.
Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn es eine zumindest EU-weite Regelung oder am besten eine IATA-Vereinbarung anlässlich solcher Ereignisse geben würde. Mit der weltweit steigenden Anzahl der Passagierzahlen und dem Trend hin zu überalterten Gesellschaften wird nämlich sicherlich auch die Anzahl von Medicals bezogen auf die Zahl der Flüge zunehmen.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Man darf dabei nicht den Fehler machen Amerikanisches /Britisches Recht und deutsches Recht in einen Topf zu werfen. Nach deutschem recht ist jeder zur ärztlichen Hilfeleistung verpflichtet, Medizinisches Fachpersonal im besonderem.

Ich zitiere mich hier nocheinmal selber...

Und der Passagier mit Medizinstudium an Bord ist dort privat, nicht beruflich...

Und eben deswegen muss er dort auch nichts anderes machen, als jeder andere Bürger, denn er ist dort nicht beruflich und auch nicht wissentlich als der Hausarzt von Patient XY auf 27B an Bord gegangen.

Recht im SanD/RD: Garantenstellung

Ich oute mich hier einmal als Medizinstudent, ich bin fast fertig mit dem Studium. Selbstverständlich würde ich versuchen an Board mein bestes zu geben - ein Honorar würde ich dafür nicht erwarten. Dennoch ist das ganze auch für den Helfer nicht ohne Risiko. Möchtet ihr nach amerikanischem Recht auf Schadensersatz verklagt werden, aus welchen Grund auch immer bzw. berrechtig oder auch nicht. Ich kann da den kurzen Fall eines Kommilitonen einbringen. Diese hat im amerikanischen Luftraum bei einem Medical geholfen und ein lebensnotwendiges Notfallmedikament i.v. gegeben. Wohlgemerkt, der Patient hätte sonst sicherlich bis zur Landung nicht mehr gelebt bzw. das ganze nicht ohne Folgeschäden überstanden. Das Problem an der Sache war nun, dass er das laut amerikanischem Recht nicht durfte anstatt hier mal dankbar zu sein, denn er hatte richtig gehandelt hat der Gute mit den amerikanischen Behörden richtig Probleme bekommen, die sich auch eine ganze Weile hinzogen.
Dieses wenn auch nicht ganz passende Beispiel (er war schließlich noch nicht approbiert), soll nur zeigen, dass einem längst nicht alles gedankt wird und ich bin mir sicher, geht da etwas schief bei der Hilfe... der Dumme ist schnell gefunden.
Was würde ich in so einem Fall tun... nun ich werde im zweifelsfall immer zu einer Zwischenlandung raten, damit der Patient am Boden vernünftig versorgt werden kann. Auch wenn offensichtlich viel in den Flugzeugen verfügbar ist, es ist einfach räumlich etwas anderes und da unter der Crew scheinbar niemand mit weitergehender Ausbildung vorhanden ist/ sein muss, ist man ja auf sich gestellt. Alleine ist so eine Situation schlecht beherrschbar. Für eine vernünftige CPR (mit Notfallmedikanenten und Defi) brauch man schon mindestens einen erfahrenen Mitspieler, der alles darf und kann, was man auch selber macht.
Abgesehen davon muss auch bedacht werden, dass es viele viele verschiedene Notfallsituationen gibt, die ggf. nicht in den eigenen Fachbereich fallen und deswegen auch nicht ausreichend gut beherrschbar sind. Ein Augenarzt kann z.B. einen Herzinfarkt mit Sicherheit weder zu 100% einschätzen, noch behandeln (eine CPR sollte er können). Das muss man bedenken. Ein Arzt kann nicht alles, die meisten sind heutzutage Fachidioten. Außerdem fallen mir spontan mehr als 10 Notfälle ein, die sich z.T. auch erst langsam entwickeln können und in einem Flugzeug 100%tig nicht beherrschbar sind.

So, jetzt bin ich recht weit von Thema abgekommen... Zu Vergütung - also ich würde mich freuen, wenn die Airline mir (bei entsprechendem Aufwand a la Flugzeug ist über dem Ozean und studenlange Betreuung ist nötig) einen entsprechenden Freiflug in der von mir ursprünglich gebuchten Klasse ermöglichen würde und gut. Ich kann mir kaum vorstellen, dass dort wer anfängt abzurechen. Wenn neben mit in der Fußgängerzone jemand umkippt würde ich ja auch den Ersthelfer geben...
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2

ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
0
MHG
Und eben deswegen muss er dort auch nichts anderes machen, als jeder andere Bürger, denn er ist dort nicht beruflich und auch nicht wissentlich als der Hausarzt von Patient XY auf 27B an Bord gegangen.
Hast du dich hier verschrieben?! Das genau Gegenteil ist der Fall. Es wird von medizinischem Fachpersonal unter Wahrung der Zumutbarkeit eine Hilfe nach besten Kräften verlangt (= Rechtsgüterschutz).
 
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cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Hast Recht, sollte selber mal besser lesen. Ich hatte mich dabei zu sehr an der Garantenstellung verbissen. Der Arzt an Bord oder in der Fußgängerzone ist nicht Garant, muss aber wenn er erste Hilfe leistet mehr machen, als ein Laie. So jedenfalls nach deutschem Recht.

Mal ne ganz andere Frage, warum müssen Airlines ihre Flugbegleiter nicht zu Sanitätern ausbilden. Das ist kein besonders anspruchsvolles Ding. Wenigstens einer davon an Bord wäre auf internationalen Flügen sicherlich nicht ganz sinnfrei. Bzw. welche Weiterbildung in dieser Richtung bekommen die FBs? Den zwei Tage 8h Kurs?

greetz
 
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macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Lies dir den Link zur Garantenstellung einmal durch. Recht im SanD/RD: Garantenstellung

greetz

Richtig. Und da steht:
Hilfe nach besten Kräften
Die Rechtsordnung verlangt von jedem nur das, was er leisten kann (oder leisten können müßte) - "nemo ultra posse obligatur".

Daher kann bei der ersten Hilfe durch den Laien ein Notruf ausreichen, wenn er keine weiteren medizinischen Maßnahmen beherrscht. Von einem Sanitäter, Rettungssanitäter (RS), Rettungsassistenten (RA) oder Arzt wird man hingegen eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem jeweils individuellen Ausbildungsstand verlangen.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
Hab mich schon korrigiert! s.o.

Jedem mit Fahrerlaubnis sollte über das absetzten des Notrufes hinausgehende Maßnahmen rudimentär beherrschen. Jemand mit entsprechender Ausbildung entsprechend mehr.


Mal ganz abgesehen davon, was ist eigentlich an Bord eines Airliners so verfügbar an medizinischem Equipment und Medikamenten. Hat da jemand einen Link? :)
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
13.258
1.084
Hast Recht, sollte selber mal besser lesen. Ich hatte mich dabei zu sehr an der Garantenstellung verbissen. Der Arzt an Bord oder in der Fußgängerzone ist nicht Garant, muss aber wenn er erste Hilfe leistet mehr machen, als ein Laie. So jedenfalls nach deutschem Recht.

Mal ne ganz andere Frage, warum müssen Airlines ihre Flugbegleiter nicht zu Sanitätern ausbilden. Das ist kein besonders anspruchsvolles Ding. Wenigstens einer davon an Bord wäre auf internationalen Flügen sicherlich nicht ganz sinnfrei. Bzw. welche Weiterbildung in dieser Richtung bekommen die FBs? Den zwei Tage 8h Kurs?

greetz

Den Ersthelferkusrs, nicht den 2-Wochen-Sanikurs.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ

Da ist ja doch erschreckend viel mit an Bord! ;) Interessant fande ich diesen passus:

Der Arzt befindet sich während seiner
Ersten-Hilfe-Leistung in einem rechtsunsicheren Raum. Die deutsche Approbation gilt
selbstverständlich nur bei Flügen über deutschem Territorium, respektive EU-Ausland, in
dem die gegenseitige Anerkennung festgeschrieben ist. Bei Flügen über internationalen
Gewässern gilt in der Regel das Landesrecht des Luftfahrzeuges
, also in diesem Fall
deutsches Recht. Bei Flügen über fremdem Territorien ist dagegen das Recht des gerade
überflogenen Landes anzuwenden.

Mit anderen Worten in amerikanischem Luftraum ist ein deutscher Arzt gar keiner, weil seine Ausbildung dort nicht anerkannt wird... Dann darf er ja auch wieder nur das, was ein Laie darf... Imho eine insgesamt unbefriedigende Regelung, ich dachte immer einmal in der Luft gilt das Landesrecht des Flugzeuges...
 
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flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.000
37
www.vielfliegertreff.de
Imho eine insgesamt unbefriedigende Regelung, ich dachte immer einmal in der Luft gilt das Landesrecht des Flugzeuges...

Dann dürfte ein Arzt aus Südafrika oder den USA an Bord einer LH-Maschine wohl nicht einmal ein verschreibungspflichtiges Medikament spritzen, weil er dort nicht praktizieren darf.

Sobald ein Pax an Bord erkrankt, machen sich folglich alle strafbar: wenn sie helfen, und wenn sie nicht helfen. Und dafür wollen sie dann auch noch Dank? Statt einer Flasche Sekt sollte man lieber gleich Handschellen verteilen.
 

cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
0
HAJ
So muss man dann wohl erstmal per GPS feststellen in welchem Territorium man sich gerade befindet und ob dort die eigene Ausbildung anerkannt wird... das kann es ja nun auch nicht sein oder?


Sobald ein Pax an Bord erkrankt, machen sich folglich alle strafbar: wenn sie helfen, und wenn sie nicht helfen. Und dafür wollen sie dann auch noch Dank? Statt einer Flasche Sekt sollte man lieber gleich Handschellen verteilen.

Es erscheint fast so...
 
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cjuser

Erfahrenes Mitglied
26.11.2010
334
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HAJ
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Diese Frage stellt sich sicherlich nicht moralisch, aber rechtlich ja scheinbar schon...