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Außer die LH Jünger
...außer den LH-Jüngern...
Außer die LH Jünger
Ja das sehe ich aber auch schon wieder sehr kritisch.Bin mal gespannt ob LH nun irgendwelche Maßnahmen ergreift um das doch zu unterbinden. Gepäck zwangsweise durchchecken ist ja eine solche Maßnahme, welche aber nicht bei reinen Handgepäck Reisen greift.
Ja das sehe ich aber auch schon wieder sehr kritisch.
BA macht das ja auch, Gepäck gibt es nur, wenn man die Tarifberechnung vor Ort zustimmt und bezahlt.
Aber was wollen sie machen, wenn man sich weigert es zu bezahlen, nicht herausgeben? Dann zeigt man den Diebstahl an, und dann? Weiterhin die Herausgabe des Gepäcks verweigern? Zusätzlich noch 1131 SZR für Ersatzklamotten riskieren?
Sehe ich sehr kritisch.
Sogar Headline in Bild Online:
https://www.bild.de/reise/fluege/fl...t-gegen-schnaeppchenjaeger-65075512.bild.html
Damit ist jetzt endgültig entschieden, dass Reisende ihren Anschlussflug verfallen lassen dürfen, ohne dafür von Lufthansa mit Extra-Zahlungen bestraft zu werden.
Zitat:
Sehe ich nicht so. Es ist ein individueller Fall. Der nächste mag wieder leicht anders gestaltet sein.
Hat mich auch sehr gewundert diese Aussage.
Welchen Diebstahl? Ist doch ganz einfach: Du hast eine Gepäckbeförderung von A nach C über B gebucht. Und genau die kriegst Du. Wenn Du A nach B haben willst, kostet es extra. Das sollte funktionieren.
Heisst das Urteil in der Quintessenz, dass man den letzten Abschnitt des Flugs verstreichen lassen kann?
Zitat: Sehe ich nicht so. Es ist ein individueller Fall. Der nächste mag wieder leicht anders gestaltet sein.
Dr. Matthias Böse, Rechtsanwalt des verklagten Passagiers: „Lufthansa hat eingesehen, dass die verwendete Fassung ihrer Beförderungsbedingungen mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. Durch die Rücknahme der Berufung besteht für Passagiere jetzt Rechtssicherheit, ohne dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden muss.“
Das konntest du auch bisher schon, die Frage war nur, ob dieses ggf. finanzielle Folgen hat.
Aber Achtung an dieser Frage hat sich nicht wirklich etwas grundlegend geändert, LH könnte zB auf die Idee kommen das ein AG und das spätere LG in sagen wir mal München oder Frankfurt es anders sehen könnten um dann zu einem neuen Versuch an zu setzen.
Das Urteil des Amtsgerichts ist sachlich richtig hat aber eben nicht eine generelle Bedeutung und könnte von einem anderen Gericht übergangen werden.
Schon richtig. Auch dir sollte aber klar sein, dass eine BGH Entscheidung eine andere rechtspraktische Bedeutung hat als die eines Amtsgerichts. Wir sind ja hier nicht auf der Uni.Auch ein Urteil des LG oder BGH wäre nicht bindend. Für den betroffenen Passagier ist die Sache geklärt und wenn sich LH seiner Sache sicher gewesen wäre, dann hätten sie ja nicht...
ach moment, das erfolgte ja auch kundendienstlichen Gründen
Aber was wollen sie machen, wenn man sich weigert es zu bezahlen, nicht herausgeben? Dann zeigt man den Diebstahl an, und dann? Weiterhin die Herausgabe des Gepäcks verweigern? Zusätzlich noch 1131 SZR für Ersatzklamotten riskieren?
Bin mal gespannt ob LH nun irgendwelche Maßnahmen ergreift um das doch zu unterbinden. Gepäck zwangsweise durchchecken ist ja eine solche Maßnahme, welche aber nicht bei reinen Handgepäck Reisen greift.
Oder einfach solche Tarife künftig nicht mehr anbieten?
Dann soll ich die Otternasen vieleicht einfrieren für eine eventuell nochmalige Verhandlung ?
Schon richtig. Auch dir sollte aber klar sein, dass eine BGH Entscheidung eine andere rechtspraktische Bedeutung hat als die eines Amtsgerichts. Wir sind ja hier nicht auf der Uni.
Im Artikel wird der Anwalt des Beklagten zitiert mit
Dr. Matthias Böse, Rechtsanwalt des verklagten Passagiers: „Lufthansa hat eingesehen, dass die verwendete Fassung ihrer Beförderungsbedingungen mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. Durch die Rücknahme der Berufung besteht für Passagiere jetzt Rechtssicherheit, ohne dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden muss.“
Das ist Unsinn, die bieten doch die Tarife nicht aus Jux und Dollerei an, sondern um aus anderen Märkten Leute auf ihre Flieger zu bringen.
Das ist Unsinn, die bieten doch die Tarife nicht aus Jux und Dollerei an, sondern um aus anderen Märkten Leute auf ihre Flieger zu bringen.
Das ist Unsinn, die bieten doch die Tarife nicht aus Jux und Dollerei an, sondern um aus anderen Märkten Leute auf ihre Flieger zu bringen.
Na klar. Aber wenn es zunehmend unerwünschte Nebenwirkungen hat, wird man es in Frage stellen und ggf. auch einstellen. Wäre nicht das erste Mal.