LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.350
11.467
FRA/QKL
Bin mal gespannt ob LH nun irgendwelche Maßnahmen ergreift um das doch zu unterbinden. Gepäck zwangsweise durchchecken ist ja eine solche Maßnahme, welche aber nicht bei reinen Handgepäck Reisen greift.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
566
95
Bin mal gespannt ob LH nun irgendwelche Maßnahmen ergreift um das doch zu unterbinden. Gepäck zwangsweise durchchecken ist ja eine solche Maßnahme, welche aber nicht bei reinen Handgepäck Reisen greift.
Ja das sehe ich aber auch schon wieder sehr kritisch.
BA macht das ja auch, Gepäck gibt es nur, wenn man die Tarifberechnung vor Ort zustimmt und bezahlt.
Aber was wollen sie machen, wenn man sich weigert es zu bezahlen, nicht herausgeben? Dann zeigt man den Diebstahl an, und dann? Weiterhin die Herausgabe des Gepäcks verweigern? Zusätzlich noch 1131 SZR für Ersatzklamotten riskieren?

Sehe ich sehr kritisch.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
Ja das sehe ich aber auch schon wieder sehr kritisch.
BA macht das ja auch, Gepäck gibt es nur, wenn man die Tarifberechnung vor Ort zustimmt und bezahlt.
Aber was wollen sie machen, wenn man sich weigert es zu bezahlen, nicht herausgeben? Dann zeigt man den Diebstahl an, und dann? Weiterhin die Herausgabe des Gepäcks verweigern? Zusätzlich noch 1131 SZR für Ersatzklamotten riskieren?

Sehe ich sehr kritisch.

Welchen Diebstahl? Ist doch ganz einfach: Du hast eine Gepäckbeförderung von A nach C über B gebucht. Und genau die kriegst Du. Wenn Du A nach B haben willst, kostet es extra. Das sollte funktionieren.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.350
11.467
FRA/QKL

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
430
Welchen Diebstahl? Ist doch ganz einfach: Du hast eine Gepäckbeförderung von A nach C über B gebucht. Und genau die kriegst Du. Wenn Du A nach B haben willst, kostet es extra. Das sollte funktionieren.


Ich sehe schon bald Studenten in ganz Skandinavien mit guten Verbindungen zur Airport Security, die den Gepäckversand ins Heimatland als Dienstleistung anbieten.
 
B

Benutzername

Guest
Danke an den TO und kexbox, dass Ihr das durchgezogen habt und uns teilhaben lasst.

Heisst das Urteil in der Quintessenz, dass man den letzten Abschnitt des Flugs verstreichen lassen kann?
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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Farewell City
Zitat: Sehe ich nicht so. Es ist ein individueller Fall. Der nächste mag wieder leicht anders gestaltet sein.

Im Artikel wird der Anwalt des Beklagten zitiert mit

Dr. Matthias Böse, Rechtsanwalt des verklagten Passagiers: „Lufthansa hat eingesehen, dass die verwendete Fassung ihrer Beförderungsbedingungen mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. Durch die Rücknahme der Berufung besteht für Passagiere jetzt Rechtssicherheit, ohne dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden muss.“

Insofern gibt es (was ein seltenst der Fall ist) in der Blöd sogar eine Quellenangabe.

Davon unbenommen gilt natuerlich SOGs Einwand. So wie es in einem Rechtsstaat eben ist.

Aber der vorliegende Fall und die Konstellation ist schon sehr "nachhaltig" denke ich - besonders dass beide Fluege in kuerzestem Zeitabstand online bei der Airline selbst gebucht wurden. Da steckt eine Menge für die Nachwelt drinnen imho.

Ich empfinde (ganz abgesehen vom konkreten Fall) das Agieren des 5 Sterne Lufthansa Premium Konglomerats als ernüchternd "hirn"verlassen und sowas von "eingebildet" das es kracht. Hybris fällt mir noch als Stichwort ein.

Kein Wunder das nix klappt in diesem Laden - ausser den Teilen, die sowieso "von selbst" Geld verdienen, weil es einfach keinen Weg an der LH vorbei gibt.

Auch von mir Dank an den Beklagten und Kexbox für die Ausdauer.

Und v.a. für die äußerst angenehme, und ruhige Art des kommunikativen Mitnehmens hier im Forum.

Applaus!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.683
2.127
Das konntest du auch bisher schon, die Frage war nur, ob dieses ggf. finanzielle Folgen hat.:)

Aber Achtung an dieser Frage hat sich nicht wirklich etwas grundlegend geändert, LH könnte zB auf die Idee kommen das ein AG und das spätere LG in sagen wir mal München oder Frankfurt es anders sehen könnten um dann zu einem neuen Versuch an zu setzen.

Das Urteil des Amtsgerichts ist sachlich richtig hat aber eben nicht eine generelle Bedeutung und könnte von einem anderen Gericht übergangen werden.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Dann soll ich die Otternasen vieleicht einfrieren für eine eventuell nochmalige Verhandlung ?
Aber Achtung an dieser Frage hat sich nicht wirklich etwas grundlegend geändert, LH könnte zB auf die Idee kommen das ein AG und das spätere LG in sagen wir mal München oder Frankfurt es anders sehen könnten um dann zu einem neuen Versuch an zu setzen.

Das Urteil des Amtsgerichts ist sachlich richtig hat aber eben nicht eine generelle Bedeutung und könnte von einem anderen Gericht übergangen werden.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Auch ein Urteil des LG oder BGH wäre nicht bindend. Für den betroffenen Passagier ist die Sache geklärt und wenn sich LH seiner Sache sicher gewesen wäre, dann hätten sie ja nicht...
ach moment, das erfolgte ja auch kundendienstlichen Gründen
Schon richtig. Auch dir sollte aber klar sein, dass eine BGH Entscheidung eine andere rechtspraktische Bedeutung hat als die eines Amtsgerichts. Wir sind ja hier nicht auf der Uni.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.222
858
Aber was wollen sie machen, wenn man sich weigert es zu bezahlen, nicht herausgeben? Dann zeigt man den Diebstahl an, und dann? Weiterhin die Herausgabe des Gepäcks verweigern? Zusätzlich noch 1131 SZR für Ersatzklamotten riskieren?

Das hat mit Diebstahl nix zu tun. Ist dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Die Airline glaubt, Du schuldest Ihr noch eine Vertragsstrafe und übt ihr Unternehmerpfandrecht aus.

Faktisch wird es wahrscheinlich so laufen, daß die Airline das Gepäck ohne Anerkennung einer Rechtspflicht raus rückt, sobald Dein Anwalt denen Klage auf Herausgabe angedroht hat. Sie werden Ihre Kostenrechnung nämlich nicht offenlegen wollen und eine Phantasievertragsstrafe scheitert eben an der AGB Kontrolle.

Außer es ist LH, dann wird erst die Berufung zurück genommen. Oder so ähnlich. 8-P

Im Ernst: Man vermeide das Aufgabegepäck, außer man hat Spaß an solchen Komplikationen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Bin mal gespannt ob LH nun irgendwelche Maßnahmen ergreift um das doch zu unterbinden. Gepäck zwangsweise durchchecken ist ja eine solche Maßnahme, welche aber nicht bei reinen Handgepäck Reisen greift.

Oder einfach solche Tarife künftig nicht mehr anbieten?
Tolle Idee vom Beklagten, sich durch die Parallel-Buchung so angreifbar zu machen.....:rolleyes:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.683
2.127
Dann soll ich die Otternasen vieleicht einfrieren für eine eventuell nochmalige Verhandlung ?

Nun wie war das nochmal mit der menschlichen Dummheit?

Wenn der Verantwortliche erst in wirklich letzter Sekunde auf die Idee kommt den Rückzug zu beschließen anstatt eine Woche vorher, wo es noch kostengünstiger möglich gewesen wäre dem würde ich auch zutrauen dass er es vor einem anderen Gericht versucht.
Zudem ist zum Beispiel die bayerische Justiz manchmal durchaus für "merkwürdige" Sichtweisen bekannt.

Also ja ich traue LH durchaus zu nochmal einen Versuch zu starten, vielleicht kann ich ja selbst testen wie LH reagiert wenn man Rückflug eines Returntickets verfallen lässt und man dann auch noch die Nerven hat die Rückerstattung der S&G zu verlangen (leider ist es ein Direktflug sonst würde ich natürlich das erste Segment des Rückflugs antreten und nur den Rest verfallen lassen).

Schon richtig. Auch dir sollte aber klar sein, dass eine BGH Entscheidung eine andere rechtspraktische Bedeutung hat als die eines Amtsgerichts. Wir sind ja hier nicht auf der Uni.

Sogar passende LG Entscheidungen werden vom gemeinen Amtsrichter gerne genutzt um sich die Urteilsbegründung zu erleichtern, da braucht es nicht einmal ein OLG/ den BGH
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.159
683
jwd
Im Artikel wird der Anwalt des Beklagten zitiert mit

Dr. Matthias Böse, Rechtsanwalt des verklagten Passagiers: „Lufthansa hat eingesehen, dass die verwendete Fassung ihrer Beförderungsbedingungen mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. Durch die Rücknahme der Berufung besteht für Passagiere jetzt Rechtssicherheit, ohne dass der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden muss.“

Den Herrn Rechtsanwalt Dr. Böse sollte man sich warmhalten. Ist ein Guter!
 
B

Boeing736

Guest
Das ist Unsinn, die bieten doch die Tarife nicht aus Jux und Dollerei an, sondern um aus anderen Märkten Leute auf ihre Flieger zu bringen.

Guter Punkt.
Da dieses "Problem" aber mehr oder weniger alle Netzwerkairlines betrifft, die ein Interesse daran haben ihre Nonstop Verbindungen ab den Heimatmärkten teurer anzubieten als von ausserhalb, gehe ich davon aus, dass dieses Thema uns weiter verfolgen wird.

Mich würde es auch nicht wundern wenn bereits von Airlines, GDS oder externen Providern an einer Lösung gearbeitet wird mit der die Kosten für Nachberechnungen im Buchungsprozess aufgzeigt werden können.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Das ist Unsinn, die bieten doch die Tarife nicht aus Jux und Dollerei an, sondern um aus anderen Märkten Leute auf ihre Flieger zu bringen.

Na klar. Aber wenn es zunehmend unerwünschte Nebenwirkungen hat, wird man es in Frage stellen und ggf. auch einstellen. Wäre nicht das erste Mal.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
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300x250
Na klar. Aber wenn es zunehmend unerwünschte Nebenwirkungen hat, wird man es in Frage stellen und ggf. auch einstellen. Wäre nicht das erste Mal.

Wir sehen uns paar Nasen immer als die Masse und den Dreh- und Angelpunkt der Welt. Ich frage mich aber, wieviel Prozent vom Umsatz das so ausmacht. Ich selbst bin bei einem großen englischen Unternehmen mit hunderten richtigen Vielfliegern. Von denen kommt keiner aus die Idee, die BA Ex-EU Tarife zu nutzen. Ich glaube, dass das bei LH im Ergebnis nicht anders ist. Das sind wir und andere Exoten, aber nicht die Masse der Kunden.