LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
986
145
DUS
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Na klar. Aber wenn es zunehmend unerwünschte Nebenwirkungen hat, wird man es in Frage stellen und ggf. auch einstellen. Wäre nicht das erste Mal.

Aber meint ihr wirklich, dass die Anzahl der "Segment-Abtrünnigen" so hoch ist, dass LH sich dann die gesamte Wettkampf-Kundschaft aus den Randmärkten (OSL, ATH,...) entgehen lässt?
Sozusagen 95 "ehrlichen" Reisenden eine - ehrhebliche - Preissteigerung auferlegt, nur um 5 "Abtrünnigen" vor den Karren zu fahren?

Am Ende dürfte es sich doch, relativ zur Gesamtpassagierzahl, um ein "Problem" im Promille-Bereich handeln?!


Edit: Der fliegende Advokat teilt meine Ansicht und war anscheinend nicht durch die Leichtathletik-WM (diese Atmosphäre ist eine Farce für die Sportler/Innen!) derart abgelenkt, dass er das Absenden des Beitrags vergaß.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.221
11.034
FRA/QKL
Ich frage mich aber, wieviel Prozent vom Umsatz das so ausmacht. (...) Ich glaube, dass das bei LH im Ergebnis nicht anders ist. Das sind wir und andere Exoten, aber nicht die Masse der Kunden.
Es ist bei LH zumindest unter kritischer Beobachtung und ihnen ein Dorn im Auge, wie ich vor einigen Wochen bei einer LH Veranstaltung gehört habe.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wir sehen uns paar Nasen immer als die Masse und den Dreh- und Angelpunkt der Welt. Ich frage mich aber, wieviel Prozent vom Umsatz das so ausmacht. Ich selbst bin bei einem großen englischen Unternehmen mit hunderten richtigen Vielfliegern. Von denen kommt keiner aus die Idee, die BA Ex-EU Tarife zu nutzen. Ich glaube, dass das bei LH im Ergebnis nicht anders ist. Das sind wir und andere Exoten, aber nicht die Masse der Kunden.

Gebe Dir prinzipiell Recht, hier ist aber nicht die Frage, wieviel % vom Umsatz der LH das ausmacht, sondern: Wie viele von denen, die günstig ex KBP fliegen, sind locals, und wie viele sind es nicht. Wird die ratio ungünstig, wird man gegensteuern.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.059
13.525
Stimmt beides: Das Urteil ist natuerlich nicht bindend, bietet aber trotzdem Rechtssicherheit, weil es jetzt einfach schwierig wird, dagegen anzuschreiben. Und zwar so schwierig, dass es realistischerweise niemand mehr tun wird, der seine Ressourcen halbwegs vernuenftigt allokiert ("pick your battles wisely"). Denn ein Richter wird es sich auch dreimal ueberlegen, anders zu entscheiden, als ein anderes - gut begruendetes und richtiges - Urteil. Selbst wenn es kein obergerichtliches ist.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.014
2.407
FRA
Herzlichen Glückwunsch zum Prozessgewinn! Ein Urteil auch in der 2. Instanz wäre für Zuschauer zwar schöner als diese Kapitulation des Gegners, aber dafür hat jetzt der Fluggast Rechtssicherheit, und der Richter braucht keine Urteilsbegründung zu schreiben :)

Frage: wenn ich mich richtig erinnere, hat LH bereits vor dem Amtsgericht versucht, die Klage unmittelbar vor dem Prozess zurückzunehmen und durfte nicht, weil der Beklagte nicht zugestimmt hat. Warum ging das bei der Berufung, sind die Regeln da anders? Oder habt ihr der Rücknahme der Berufung zugestimmt? (was man auch gut verstehen kann)
 
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Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Stimmt beides: Das Urteil ist natuerlich nicht bindend, bietet aber trotzdem Rechtssicherheit, weil es jetzt einfach schwierig wird, dagegen anzuschreiben. Und zwar so schwierig, dass es realistischerweise niemand mehr tun wird, der seine Ressourcen halbwegs vernuenftigt allokiert ("pick your battles wisely"). Denn ein Richter wird es sich auch dreimal ueberlegen, anders zu entscheiden, als ein anderes - gut begruendetes und richtiges - Urteil. Selbst wenn es kein obergerichtliches ist.

Nunja. Der Begriff der "Rechtssicherheit" ist meines Wissens nach unter Juristen durchaus geläufig und meint einen Zustand, in dem bei richtiger Rechtsanwendung nur ein Ergebnis herauskommen kann.
Die Tatsache, daß Amtsrichter die Datenbank "Juris" bemühen und das Urteil ihrer Kollegen abschreiben, als "Rechtssicherheit" zu bezeichnen, halte ich für recht kühn.
Gäbe es hier einen erfahrenen Prozeßanwalt, würde er Dir bestätigen, daß Amtsgerichte täglich divergierende Entscheidungen treffen, und daß man auch darauf achten muß, welches "Standing" ein Amtsrichter bei der Berufungskammer hat. Es gibt Amtsrichter, deren Urteile so gut wie nie vom LG aufgehoben werden, weil der Amtsrichter voll auf der Linie des LG liegt. Die Anwälte von LH werden sicherlich in der Lage gewesen sein, solche regionalen Informationen zu beschaffen...

Es wurde also mitnichten die von der Dingszeitung heraustrompetete "Rechtssicherheit" hergestellt.

Es gibt in Deutschland über 600 Amtsgerichte mit insgesamt Tausenden von Richtern, von denen jeder einzelne (selbst am selben Amtsgericht) das Recht und die Pflicht hat, jeden von ihm zu entscheidenden Fall individuell zu beurteilen. Er braucht dabei noch nicht einmal auf die Rechtsprechung des BGH zu achten (ja, macht er meist, ich weiß, muß er aber nicht und macht er auch nicht immer).

Die Verwendung des Begriffs "Rechtssicherheit" ist hier also völlig deplaziert. "Rechtssicherheit" wird durch ein Gesetz oder durch ein Urteil des BGH (an das sich nämlich spätestens die Landgerichte zu halten haben) geschaffen.

In diesem Thread wird lediglich bejubelt, daß ein Amtsrichter unter Tausenden eine genehme Meinung hatte. LH steht es hingegen beim nächsten Prozeß frei, den nächsten von den vielen Tausenden nach seiner Meinung zu fragen.

Ich bin gespannt auf das nächste Verfahren in einer gleichgelagerten Sache. Irgendwo in Deutschland.
Es sei denn, LH überarbeitet ihre AGB. Dann hätten wir "Rechtssicherheit";)
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.503
13
ZRH
Es ist bei LH zumindest unter kritischer Beobachtung und ihnen ein Dorn im Auge, wie ich vor einigen Wochen bei einer LH Veranstaltung gehört habe.
Also entweder unterschätzen wir das Ausmass hier massiv, oder bei LH sind einige Führungspersonen unfähig, richtig zu priorisieren (ist ja nicht so, dass es sonst keine Baustellen hat) oder irgendwer hat viel zu viele Ressourcen für seinen persönlichen Kreuzzug.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.939
951
Also entweder unterschätzen wir das Ausmass hier massiv, oder bei LH sind einige Führungspersonen unfähig, richtig zu priorisieren (ist ja nicht so, dass es sonst keine Baustellen hat) oder irgendwer hat viel zu viele Ressourcen für seinen persönlichen Kreuzzug.

Das sehe ich ähnlich. Zumal ja auch noch die Frage bleibt, wie preiselastisch die Nachfrage der Umsteigeoptimierer ist. Wer bereit ist, sich mühsam nach Oslo, Kiew oder sonstwo hin zu positionieren, der fängt ja nicht an, das doppelte oder dreifache für den Direktflug ex D auszugeben. Der fliegt halt dann das finale Leg auch noch ab oder fliegt gleich über LHR, CDG oder Sandkasten. Wenn man wegen des bösen Billigmaximierers einen anderen Vollzahler nicht mitnehmen konnte, dann müsste man das Auffüllen mit Umsteigefliegern aus den einschlägigen Gebieten insgesamt hinterfragen. Denn das würde dann ja für alle gelten, auch für den Norweger, der wirklich in Oslo wohnt....
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.059
13.525
Amtsgerichte täglich divergierende Entscheidungen treffen

Klar, wenn offene Rechtsfragen bestehen. Das ist hier nicht der Fall.

Er braucht dabei noch nicht einmal auf die Rechtsprechung des BGH zu achten (ja, macht er meist, ich weiß, muß er aber nicht und macht er auch nicht immer).

Ja gut, auf der Basis koennen wir die Diskussion einstellen. Es gibt nie Rechtssicherheit, jeder Richter ist unabhaengig, und BGH-Urteile haben keine Gesetzeskraft. Voellig richtig. Ich lege mich dann mal wieder hin.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.014
2.407
FRA
In diesem Thread wird lediglich bejubelt, daß ein Amtsrichter unter Tausenden eine genehme Meinung hatte. LH steht es hingegen beim nächsten Prozeß frei, den nächsten von den vielen Tausenden nach seiner Meinung zu fragen.

Die bisherige Praxis von LH ist anders - LH vermeidet es Richter zu fragen, sonder nutzt Zivilprozesse nur zur Einschüchterung. Auch diesmal wollte LH die Klage beim Amtsgericht zurückziehen, was am Widerstand der Gegenseite gescheitert ist. Nur deshalb ist es überhaupt zu einem Urteil gekommen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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887
Das hat mit Diebstahl nix zu tun. Ist dann eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Die Airline glaubt, Du schuldest Ihr noch eine Vertragsstrafe und übt ihr Unternehmerpfandrecht aus.

Da haben wir dann eine interessante nächste juristische Baustelle: Steht der Lufthansa ein Gastwirtpfandrecht zu (Werkunternehmerpfandrecht passt ja schwerlich) - insbesondere bei Ecopassagiere, die mit einer E605-Schnitte weder eine gastwirtschaftsähnliche Verköstigung erhalten noch mit dem Campingstuhl eine hotelähnliche Beherbergung? Und wenn ja, wie sieht es bei einem Flugreisenden mit dem Ausschluss des Pfandrechts wegen § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO aus ("Kleidungsstücke, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf). Wobei wiederum der Begriff der "angemessenen, bescheidenen Lebensführung" bei VFT'lern möglicherweise seinerseits umstritten ist.

Dr. Böse, übernehmen Sie !
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
Das sehe ich ähnlich. Zumal ja auch noch die Frage bleibt, wie preiselastisch die Nachfrage der Umsteigeoptimierer ist. Wer bereit ist, sich mühsam nach Oslo, Kiew oder sonstwo hin zu positionieren, der fängt ja nicht an, das doppelte oder dreifache für den Direktflug ex D auszugeben. Der fliegt halt dann das finale Leg auch noch ab oder fliegt gleich über LHR, CDG oder Sandkasten. Wenn man wegen des bösen Billigmaximierers einen anderen Vollzahler nicht mitnehmen konnte, dann müsste man das Auffüllen mit Umsteigefliegern aus den einschlägigen Gebieten insgesamt hinterfragen. Denn das würde dann ja für alle gelten, auch für den Norweger, der wirklich in Oslo wohnt....

Das ist was die LH Manager nicht verstehen:
Diese Kunden nehmen den Umweg in Kauf um LH zu fliegen, anstatt gleich das günstigere Angebot der ME3 oder anderer zu buchen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.378
887
Ist das so? Oder nehmen nicht ebenso viele Smartbucher auch vergleichbar attraktive Angebote anderer Airlines in den jeweiligen Märkte wahr? Denn der Reiz dieser Märkte ist ja nicht, dass nur Lufthansa billiger ist, sondern das Preisniveau insgesamt niedriger ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Couponschneider

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07.08.2019
177
0
Klar, wenn offene Rechtsfragen bestehen. Das ist hier nicht der Fall.

Ups, ich dachte in diesem Thread geht es um eine "offene Rechtsfrage", die nun ein Amtsrichter beantwortet hat?
Mir schien das hier wie eine juristische Diskussion. (Und die findet um "offene Rechtsfragen" statt)


Ja gut, auf der Basis koennen wir die Diskussion einstellen. Es gibt nie Rechtssicherheit, jeder Richter ist unabhaengig, und BGH-Urteile haben keine Gesetzeskraft. Voellig richtig. Ich lege mich dann mal wieder hin.

Warum auf einmal so dünnhäutig? Es gibt nie Rechtssicherheit? Natürlich gibt es die. Ich hatte Dir erläutert, was Juristen unter "Rechtssicherheit" verstehen. Ein Urteil des BGH z.B.
Aber eben auf keinen Fall ein Urteil eines Amtsrichters, wie es nun hier vorliegt.

Das mußt Du als juristischer Laie selbstverständlich nicht wissen. Aber warum reagierst Du so aggressiv ("ich lege mich dann mal wieder hin")?
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
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Die bisherige Praxis von LH ist anders - LH vermeidet es Richter zu fragen, sonder nutzt Zivilprozesse nur zur Einschüchterung. Auch diesmal wollte LH die Klage beim Amtsgericht zurückziehen, was am Widerstand der Gegenseite gescheitert ist. Nur deshalb ist es überhaupt zu einem Urteil gekommen.

Um ehrlich zu sein: ich hab das nicht von Anfang an verfolgt. Aber wenn ich es richtig verstehe, hat gerade LH den Richter gefragt, also das Einschüchterungsszenario auf- und dann wieder abgebaut.
Ich gehe davon aus, daß LH das erneut irgendwo versuchen oder seine AGB ändern wird. Da lege ich mich in meiner Prognose fest*


*Anders als der "Rechtsanwalt des Beklagten", der gleichzeitig erklärt (laut BILD), es bestehe nun Rechtssicherheit für alle Passagiere, und andererseits hier, daß für alle Passagiere gerade keine Rechtssicherheit besteht.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.691
940
Das ist doch die Taktik eines jeden Großkonzerns. Erst versuchen einzuschüchtern, wenn das nicht klappt und man merkt, dass man verliert, versuchen einen Vergleich zu suchen, damit ja niemand davon erfährt und es zu einem Urteil kommt. Ganz ehrlich, ich empfinde jede Menge Schadenfreude, dass LH mal schön eins auf die Nase bekommen hat. (y)
Ich bin etwas erstaunt, dass die vielen LH Jünger hier so ruhig sind, sonst sind es doch die ersten, die immer wüten wie ein Stier, wenn man ihrem geliebten Kranich zu Nahe kommt. :no:
 

DUSfred

Erfahrenes Mitglied
25.04.2013
289
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Zuerst einmal danke für die Durchführung und Mitnahme auf diese rechtliche Reise.

Auch wenn hier viele Kommentare für mich als juristischer Laie sehr schwer zu deuten waren, fand ich es sehr interessant.

Kann bitte jemand sagen, für welche der Parteien welche (ungefähren) Kosten zu tragen sind.
 
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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
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Frage: wenn ich mich richtig erinnere, hat LH bereits vor dem Amtsgericht versucht, die Klage unmittelbar vor dem Prozess zurückzunehmen und durfte nicht, weil der Beklagte nicht zugestimmt hat. Warum ging das bei der Berufung, sind die Regeln da anders? Oder habt ihr der Rücknahme der Berufung zugestimmt? (was man auch gut verstehen kann)

Ich erlaube mir mal, die Frage zu beantworten.

Die Rücknahme einer Klage ist nur ohne Zustimmung der Gegenseite bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung möglich, danach nur noch mit Zustimmung (§ 269 Abs. 1 ZPO). Daneben besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit eines Verzichts (§ 306 ZPO), der jedoch nur in der mündlichen Verhandlung erklärt werden kann und in praxi im Grunde nicht vorkommt. Das wäre hier (in 1. Instanz) nicht mehr möglich gewesen, weil die mündliche Verhandlung bereits stattgefunden hat und Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt war. Der Versuch der LH über die Klagerücknahme war im Hinblick auf die geringen Erfolgsaussichten klug, die Reaktion der Gegenseite (Nichtzustimmung) indes noch klüger.

Die Berufung kann ohne Zustimmung jederzeit, auch in der mündlichen Verhandlung, zurückgenommen werden. Ob die Regelung so sinnvoll ist, lasse ich mal offen. Wir hatten jedenfalls schon Fälle, in denen wir gerne die Berufung entschieden hätten, weil die erste Instanz ein nicht vollstreckungsfähiges Urteil produziert hat, der Berufungskläger dies aber dann erkannt und die Berufung sodann prozesstaktisch zurückgenommen hat. Damals haben wir überlegt, § 269 Abs. 1 ZPO analog anzuwenden, jedoch liegen die Voraussetzungen dafür unserer Ansicht nach nicht vor (ich will das jetzt nicht vertiefen, wer Interesse hat, kann nachfragen). Das erstinstanzliche Urteil ist für den obsiegenden Kläger dann mit nicht vollstreckungsfähigem Inhalt rechtskräftig geworden :rolleyes:.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das war hier leider nicht mehr zu verhindern. Wobei auch zweierlei zu bedenken gilt:
1. Wenn das LG Berlin die erstinstanzliche Entscheidung für richtig gehalten hätte, warum sind sie dann nicht nach § 522 Abs. 2 ZPO verfahren? Das hätte m.E. wesentlich näher gelegen. (Vllt. kann kexbox dazu noch etwas ausführen, sofern er will und darf?)
2. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob der BGH im Falle einer zugelassenen Revision das nicht mal wieder zugunsten von LH "repariert" hätte mit irgend einer schiefen Begründung. Die bisherigen Entscheidungen zu ähnlichen (wenn auch nicht komplett vergleichbaren) Konstellationen waren ja bislang eher Airline-freundlich...

In der Sache bin ich der Auffassung, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis richtig ist, in der Begründung m.E. aber auch "schief". Ich bin mit dem Kläger der Ansicht, dass bereits die Nachberechnung als solche nicht möglich ist; das Transparenzgebot wäre bei mir nur noch Hilfserwägung gewesen.

Noch kurz ein paar Worte zur Bindungswirkung:
Ein Urteil des BGH schafft in praxi meiner Erfahrung nach Ruhe - oftmals auch in ähnlich gelagerten Sachverhalten, da man oft zwischen den Zeilen auch Hinweise für leicht abweichende Konstellationen findet. Im Grunde ziehen sich sämtliche Gerichte dann darauf zurück, den BGH zu zitieren und sich die Entscheidung leicht zu machen. Eine vergleichbare Wirkung gibt es bei AG- und LG-Urteilen eher nicht. Da geht es hoch und runter und kreuz und quer, ein AG- oder LG-Richter ist im Regelfall nicht bereit, sich von einem anderen Richter in gleicher Position präjudizieren zu lassen. Nur wenn er im Ergebnis gleicher Ansicht ist, kann er sich in den Gründen ein wenig Arbeit sparen.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass da nochmal ein Vorstoß bei einem anderen Gericht kommt, das als airlinefreundlich bekannt ist (die Anwälte von LH sollten das ja wissen...). Das Problem dann wird aber sein, dass die Konstellation vllt. nicht mehr ganz so klar ist wie hier mit dem gebuchten Anschlussflug bei derselben Airline. Wie auch immer, ich glaube für meinen Teil, das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen...


edit: Nachtrag:

@DUSfred: Der Kläger hat keine Kosten. Er muss nichts nachzahlen und bekommt die Kosten des Rechtsstreits komplett ersetzt (sofern kexbox nach RVG abgerechnet hat, wovon ich einfach mal ausgehe). Die für LH entstehenden Kosten kannst du in einem Online-Prozesskostenrechner ermitteln; den Streitwert sollte man anhand des Bild-Beitrags in etwa errechnen können: Differenz zwischen Fiktivpreis und Flugpreis, also 2.112 € - 657 € = 1.455 € (falls die Bild nicht mal wieder Unsinn schreibt). Etwa geltend gemachte Zinsen und Anwaltskosten sind Nebenforderungen und werden nicht in den Streitwert eingerechnet.

Meine Güte, ist der Beitrag wieder riesig geworden. Aber das Thema finde ich wirklich spannend ;)
 
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J

jsm1955

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Es ist bei LH zumindest unter kritischer Beobachtung und ihnen ein Dorn im Auge, wie ich vor einigen Wochen bei einer LH Veranstaltung gehört habe.
Nur was verbessert sich für LH, wenn ich das letzte Segment abfliege?

Der Denkfehler ist, dass andere Märkte exklusiv für bestimmte Menschengruppen sind. In der EU ist das schonmal nicht möglich und auch sonst in einer globalisierten Welt eine merkwürdige Denkweise für einen global Player.
Wenn LH mehr Tickets ex MXP, CDG, OSL etc verkauft, ist das Ziel doch eigentlich erreicht?
 
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emhazett

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02.01.2011
588
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Der Denkfehler (oder vllt. ist es ja sogar richtig, um das zu beurteilen, fehlen mir spezifische BWL-Kenntnisse) dürfte sein, dass man denkt, der Kunde, der eigentlich Zielgruppe eines anderen Marktes ist, würde, wenn er keine Ausweichoptionen hat, den höheren Preis "seines" Marktes bezahlen. Ich denke, das ist falsch, denn dieser Kunde würde anderenfalls einfach mit einer anderen Airline fliegen und LHs Platz würde leer bleiben.

Aber ich muss auch einfach sagen, um das zu beurteilen, fehlen mir einfach die Kenntnisse. LH wird schon fähige Leute haben, die sich was dabei denken.
Hoffentlich sind es nicht dieselben, die als Tiger starten (und einen Rechtsstreit anzetteln) und dann als Bettvorleger enden, wenn sie merken, dass sie sich wohl vergaloppiert haben.

Schade, dass es keinen 522-Beschluss gab, den hätte man wenigstens in der einschlägigen Fachpresse publizieren können; das wäre fast so gut gewesen wie ein Urteil (oder sagen wir: jedenfalls besser als gar nichts).
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.059
13.525
Ups, ich dachte in diesem Thread geht es um eine "offene Rechtsfrage", die nun ein Amtsrichter beantwortet hat?

Das kommt auf Deine Definition an. Eigentlich ging es darum, ob die Klaegerin das Gericht (die Gerichte) dazu wuerde bringen koennen, entgegen der BGH-Rechtsprechung zu entscheiden bzw., wenn es erneut bis zum BGH gegangen waere, diesen zu einer Aenderung seiner Ansicht zu bewegen. Wenn das eine "offene Rechtsfrage ist", meinetwegen.


Mir schien das hier wie eine juristische Diskussion.

Ach. ich dachte, hier seien nur "Hobbyanwaelte" unterwegs. Jetzt doch wieder Fachdiskussionen? Was denn nun?


Aber warum reagierst Du so aggressiv ("ich lege mich dann mal wieder hin")?

"Sich wieder Hinlegen" ist aggressiv? Na dann. Ich habe Dir doch rechtgegeben: Rechtssicherheit im mathematisch-naturwissenschaftlichen Sinne gibt es nie. Der BGH kann immer den Adenauer machen und sein Geschwaetz von gestern ueber den Haufen werfen.


Das mußt Du als juristischer Laie selbstverständlich nicht wissen.

Dann ist es ja gut, dass Du die versammelte Laienschar (ich sehe in diesem Thread Rechtsanwaelte, Richter und Verwaltungsjuristen aus den unterschiedlichsten Fachgebieten; aber das musst Du als Forumneuling selbstverstaendlich nicht wissen) erleuchtest.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
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Das kommt auf Deine Definition an. Eigentlich ging es darum, ob die Klaegerin das Gericht (die Gerichte) dazu wuerde bringen koennen, entgegen der BGH-Rechtsprechung zu entscheiden bzw., wenn es erneut bis zum BGH gegangen waere, diesen zu einer Aenderung seiner Ansicht zu bewegen. Wenn das eine "offene Rechtsfrage ist", meinetwegen.

Das ist nicht richtig. Der BGH hat die hier virulente Konstellation noch nicht entschieden. Die bislang existenten Entscheidungen betreffen sämtlich andere Sachverhalte. Das AG Mitte hat die bisherige Rechtsprechung des BGH ausdrücklich in Bezug genommen und sieht sich auch selbst nicht in Abweichung zu der Rechtsprechung.

Wenn es hierzu eine passende obergerichtliche Entscheidung gegeben hätte, warum hätte LH dann einknicken sollen? Nein, die Frage ist in dieser Form tatsächlich noch offen. Das AG Mitte ist m.E. das erste Gericht, das diese konkrete Frage entschieden hat.


und nochmals edit:

Ich musste grade schmunzeln wegen der obigen Aussage (irgendwo weiter vorne im Thread), der arme Richter oder Referendar, der das fein votiert hat...

Also einen Referendar kannst du erfahrungsgemäß in der Berufungskammer nichts votieren lassen, da kommt in über 90 % der Fälle ein netter Versuch raus, aber auch nicht mehr. Das liegt aber auch nicht an den Referendaren, sondern mehr daran, dass Berufungen im Examen ein Schattendasein fristen (im 1. wie im 2.) und daher dort i.d.R. nur extrem rudimentäre Kenntnisse vorhanden sind und die Zeit in der Zivilstration auch einfach nicht ausreicht, sich da fit zu machen.
 
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