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vielen Dank für eure Antworten! Also leben wir noch nicht in einem Zeitalter in dem ich gezwungen werde meinen Nachtisch zu essen, den ich nicht mehr runterkriege
Doch, lt. den hier schreibenen Rechtsanwälten ist eine Vertragsstrafe grundsätzlich zulässig - für BtB Verträge gibt's keine Regeln, da kann man vereinbaren was man will. Für Verträge mit Privatpersonen ist alles mögliche reglementiert: vorallem die Banken wurden die letzen 20 Jahre sehr in die Plficht genommen, wirst du wissen, wenn du jemals einen Darlehensvertrag (oder auch nur ein Aktiengeschäft) hattest. Bisher gab es durch fehlendes online Direkt-Geschäft die Konstellation Airline macht Beförderung (Dienstleistungs-)Vertrag mit privaten Personen eher selten.
Folgende Regeln in den AGB oder Sondervereinbarung mit Kunde/Vermittler wurden bereits von EU-Urteilen kassiert:
1. Beginn der Reise muss im Wohnsitzland des Reisenden sein (BA verlor wohl einen Streit vor ein paar Jahren, ist an mir vorbei gegangen, lässt sich seit es Internet gibt, eh nur mit viel Aufwand kontrollieren
2. Abfliegen der Coupons in der Reihenfolge der Buchung (Segmente deiner Reise, in der Regel 1 Flug hin, 1 zurück, kann aber auch 2 hin, 2 zurück sein) - wurde von einem Gericht kassiert. Unsere deutsche Airline hat das online durch ihre Juristen wohl hiermit als erledigt angesehen: (wenn ich mich recht erinnere wollte das Gericht, dass zumindest die Möglichkeit gegeben wird, die Tickets auch anders anzufliegen, das wäre dann damit gegeben
Option 1 Ich möchte die günstigsten Tarife nutzen und meine Flüge in der gebuchten Reihenfolge abfliegen
Option 2: Ich möchte die Reihenfolge meiner gebuchten Flüge flexibel ändern können
Wobei vermutlich die Option 2 nur von ganz ganz wenigen Klienten genutzt werden dürfte. Es ist unbekannt wieviele Tickets Lufthansa in diesem "Economy super Flex" Tarif jemals verkauft hat. Er dient einzig dem Zweck, dem Gerichtsurteil genüge zu tun. Preise in Europa dürften dür diesen Tarif bei umdie 2000€ liegen, was natürlich absolut keinen Sinn macht, das zu buchen!
3. o.g. Urteil, welches Lufthansa verloren hat, weil bei der Buchung nicht klar war, welcher Mehrbetrag in einer Nachberechnung gültig würde. Das widerspricht dem Transparenz Gebot des BGB. Das Weglassen des letzten Fluges wurde nicht verhandelt und war nicht Gegenstand der Klage. Lufthansa dürfte sich schwer tun, das Weglassen zu verklagen (wie du selbst sagst, kannst du selbst entscheiden, ob du den Nachtisch noch isst oder nicht- aber du musst bei der Entscheidung wissen, welche Konsequenzen das Weglassen haben könnte - konditional). Entscheidest du dich, das Risiko einzugehen und LH nannte dir beim Buchen, einen exakten Betrag, bleibt immer noch die Möglichkeit diesen Betrag anzufechten. Dann hat LH die Beweislast - in ähnlichen Fällen bei Banken, haben Gerichte immer entschieden, dass die Straf-Gebühren (nichts anderes ist das) sich an den echten Kosten orientieren muss. Wie soll LH aber nachweisen, dass zum Zeitpunkt deiner Entscheidung die Kosten genau so oder so waren? Das werden sie nicht tun und sie werden jeden Prozess in dieser Hinsicht verlieren, wetten dass?
Weiterhin wurden verboten: Stornogebühren der Airline selber für Erstattungen (OTA dürfen Gebühren verlangen)
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