ANZEIGE
Ja, wird nachgerechnet. Und eventuell auch nachberechnet. Möglicherweise aber auch nicht.Muss ich damit rechnen, dass mir was nachgerechnet wird? Gebucht alles in Z
Ja, wird nachgerechnet. Und eventuell auch nachberechnet. Möglicherweise aber auch nicht.Muss ich damit rechnen, dass mir was nachgerechnet wird? Gebucht alles in Z
Flug wurde bei Expedia.it gebucht, von der Agentur die mir immer die Flüge und Events organisiert
Muss ich damit rechnen, dass mir was nachgerechnet wird? Gebucht alles in Z
3.1.7 (2) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen über italienische Buchungskanäle (... oder Reisebüro in Italien) keine Nachkalkulation, wenn Sie uns die Reiseplanänderung bis spätestens 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit der nicht angetrenen Teilstreckenbeförderung mitteilen. Die Mitteilung kann über die Service-Hotline oder schriftlich (bspw. per Kontaktformular) erfolgen.
Ja, die hatte ich zufällig zur Hand.Ist das nicht aus den EW AGBs?
Ja, die hatte ich zufällig zur Hand.
An geltendes italienisches Recht müssen sich aber alle Fluglinien halten.
Darum der Hinweis - Ticket muss in Italien gekauft und ausgestellt worden sein.
Ein gewagter Vorwurf.…. bewegen sich Airlines im Allgemeinen und Lufthansa im Besonderen nicht in einem rechtsfreien Raum, in dem sie vertragstechnisch mit ihren Kunden alles tun und lassen dürfen was sie wollen.
Ein gewagter Vorwurf.
Vom BGH stammt ja folgende Formulierung:
„Unter Berücksichtigung dieser Umstände stellen der Ausschluss des Kündigungsrechts und die damit verbundene vereinfachte Vertragsabwicklung bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar“.
Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.
Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.
finde ich nichtSo wie Du selektiv zitierst, drehst Du meine Aussage mal einfach ins komplette Gegenteil....
Ein gewagter Vorwurf.
Vom BGH stammt ja folgende Formulierung:
„Unter Berücksichtigung dieser Umstände stellen der Ausschluss des Kündigungsrechts und die damit verbundene vereinfachte Vertragsabwicklung bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar“.
Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.
Liest du hier mit oder nur partiell? Man lässt sie laufen in ihren wirren Verträgen, wo alles möglich so geregelt ist dass die Airlines alles dürfen, der Kunde aber gar nichts!!In welchem „Wahn“ lässt man sie denn laufen?
Die Fluggastrechte sind doch nun gerade in Europa streng reguliert.
Es ist noch nicht so lange her da durfte unser Firmenreisebüro CWT keine Flüge buchen, die im Ausland begannen. Grund: im Heimatmarkt wollte Lufthansa das Wochenende mit drin für die günstigen Raten, ex-AT oder CH konnte man diese Raten auch mit 4 Nächte Mo-Fr kriegen.Das ist irgendwie kontraproduktiv für eine Branche, die ihr Geld damit verdient, Leute von A nach B zu bringen. Zukünftig wäre dann ein Wohnsitz in A und B erforderlich.
Stelle meine Frage hier auch nochmal rein: Plane heute CDG-FRA-GRU-BOG-FRA-CDG zu buchen in C. Wir wollen auf dem Rückweg aber bereits in FRA raus, und mit der DB nachhause, meint ihr hier kann man eine Nachbelastung irgendwie vermeiden? (Layover in FRA ist kurz, wir würden einfach an den LH-Schalter gehen und sagen, dass wir zB aufgrund Übelkeit nicht nach CDG fliegen können und deswegen das Gepäck brauchen... Klappt das?)
Ich habe das eigentlich schon oft gemacht, auch mit Star Alliance Tickets, war nie ein Problem (MXP gebucht in ZRH raus oder TUN gebucht und in ZRH raus). Jetzt buche ich aber über ein Reisebüro, und eine Nachbelastung wäre bei den Flügen und den Preisen ein Killerkriterium.
Hast du Beweise, dass zwingend ein ADM kommt?Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.
Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.
Hast du Beweise, dass zwingend ein ADM kommt?
Die links sind Dokumente, die den Dienstleistungsvertrag betreffen. Kann sein dass bei Vermittler (Reisebüro) andere Regeln gelten aber bei Privat Personen, die z. B. Bei LH direkt kaufen sind die meisten klein gedruckten Regeln in aller Regel unwirksam. Ausserdem dürfte die Beweis Pflicht beim Aufsteller dieser Regeln liegen.https://www.austrian.com/~/media/62D07970E4AC42B482917F88A477AFA8.ashx
https://www.avia-centr.ru/files/help-desk/0-0-NEWS-ENG/LH_OS_LX_SN_2018_10-book-TKT-policy-ENG.pdf
https://www.avia-centr.ru/files/help-desk/0-0-NEWS-ENG/LH_OS_LX_SN_2018_10-ADM-penalty-fees-ENG.pdf
Und natürlich rcs:
https://www.vielfliegertreff.de/luf...eglich-differenz-rechnung-42.html#post2835796
Es ist noch nicht so lange her da durfte unser Firmenreisebüro CWT keine Flüge buchen, die im Ausland begannen. Grund: im Heimatmarkt wollte Lufthansa das Wochenende mit drin für die günstigen Raten, ex-AT oder CH konnte man diese Raten auch mit 4 Nächte Mo-Fr kriegen.
Reisebüro sagte man dürfe keine Tickets auf dem Nachbar Markt buchen. Das hat sich mit den online Buchungen Gott sei dank erledigt aber selbst heute musst du in Schwedischen Kronen bezahlen wenn du auf LH.com Flüge von Arn buchst.. Die Wohnsitz Regelung wurde wohl kassiert, war wohl EU rechtlich nicht haltbar...
Es bleibt die Unsicherheit, ob man mit Wohnsitz Deutschland überhaupt einen Flug kaufen darf, der woanders als im Wohnsitz Land startet.
Anzumerken wäre noch das diese Problematik wohl über kurz oder lang beim EUGH landet. Eine Arbeitsgruppe dazu gibt es übrigens beim Verkehrsausschuß der EU Kommision schon. Es wird also eines schönen Tages eine EU weit verbindliche Regelung geben die sehr wahrscheinlich verbraucherfreundlich ausfällt. Es könnte soweit gehen das auch das erste oder andere Segmente ausgelassen werden können ohne das der Rest des Vertrages dadurch hinfällig wird.
Naja, was die Lufthansa meint, ist ziemlich irrelevant.
Bei der Wahl zwischen zwei Preismodellen, bei denen ich einen Haken setzen kann oder nicht, wird sich der AGB-Rechtler die Frage stellen, wo hier die nach dem BGH die für eine Individualvereinbarung erforderliche Gelegenheit zu sehen ist, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlung einzubringen. Die Einbeziehung nach freier Auswahlentscheidung ist ja nach der Rechtsprechung lediglich die Eingangsvoraussetzung, um überhaupt in die Nähe einer Individualvereinbarung zu kommen. Wenn es so einfach wäre, müsste es ja immer ausreichen, als Verwender einfach zwei Schweineklauseln zur Auswahl zu stellen und schwupp wäre ich aus der AGB-Kontrolle raus.
Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.