LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.230
405
VIE
Flug wurde bei Expedia.it gebucht, von der Agentur die mir immer die Flüge und Events organisiert
Muss ich damit rechnen, dass mir was nachgerechnet wird? Gebucht alles in Z

Wenn das Ticket auch in IT ausgestellt wurde bist du fein raus und kannst eigentlich so gut wie alles mit dem Ticket machen (ohne Mehrkosten).

3.1.7 (2) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen über italienische Buchungskanäle (... oder Reisebüro in Italien) keine Nachkalkulation, wenn Sie uns die Reiseplanänderung bis spätestens 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit der nicht angetrenen Teilstreckenbeförderung mitteilen. Die Mitteilung kann über die Service-Hotline oder schriftlich (bspw. per Kontaktformular) erfolgen.
 
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Chimaira

Erfahrenes Mitglied
15.02.2017
290
176
EDFM
3.1.7 (2) Abweichend von (1) erfolgt für Buchungen über italienische Buchungskanäle (... oder Reisebüro in Italien) keine Nachkalkulation, wenn Sie uns die Reiseplanänderung bis spätestens 24 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit der nicht angetrenen Teilstreckenbeförderung mitteilen. Die Mitteilung kann über die Service-Hotline oder schriftlich (bspw. per Kontaktformular) erfolgen.

Ist das nicht aus den EW AGBs?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.414
926
Da das auf rechtlichen Vorgaben des italienischen Rechts beruhen dürfte, wird man das so in den AGB aller LH-Group Airlines finden. Entgegen populären Irrglaubens im VFT bewegen sich Airlines im Allgemeinen und Lufthansa im Besonderen nicht in einem rechtsfreien Raum, in dem sie vertragstechnisch mit ihren Kunden alles tun und lassen dürfen was sie wollen.
 
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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.230
405
VIE
Ist das nicht aus den EW AGBs?
Ja, die hatte ich zufällig zur Hand.
An geltendes italienisches Recht müssen sich aber alle Fluglinien halten.
Darum der Hinweis - Ticket muss in Italien gekauft und ausgestellt worden sein.

Hab auch nicht überprüft ob die AT Klausel bei allen Fluglinien in den ABBs enthalten ist, gilt aber inhaltlich natürlich für alle Fluglinien.
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Ja, die hatte ich zufällig zur Hand.
An geltendes italienisches Recht müssen sich aber alle Fluglinien halten.
Darum der Hinweis - Ticket muss in Italien gekauft und ausgestellt worden sein.

Gibt's dazu schon Blogs welche im Detail beschreiben wie man buchen muss um welche Möglichkeiten zu bekommen? Sprich man bucht seinen ex-CPH C Flug "auf italienisch" und steigt dann (nach Vorankündigung) völlig problemlos erst in Frankfurt ein? ;)
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
…. bewegen sich Airlines im Allgemeinen und Lufthansa im Besonderen nicht in einem rechtsfreien Raum, in dem sie vertragstechnisch mit ihren Kunden alles tun und lassen dürfen was sie wollen.
Ein gewagter Vorwurf.

Vom BGH stammt ja folgende Formulierung:
„Unter Berücksichtigung dieser Umstände stellen der Ausschluss des Kündigungsrechts und die damit verbundene vereinfachte Vertragsabwicklung bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar“.

Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.414
926
Ein gewagter Vorwurf.

Vom BGH stammt ja folgende Formulierung:
„Unter Berücksichtigung dieser Umstände stellen der Ausschluss des Kündigungsrechts und die damit verbundene vereinfachte Vertragsabwicklung bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar“.

Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.


Gewagt ist nicht meine Aussage, sondern Deine Zitiertechnik.

Denn der Satz beginnt mit „Entgegen populärem Irrglauben im VFT...“ So wie Du selektiv zitierst, drehst Du meine Aussage mal einfach ins komplette Gegenteil....
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.

Ob LH sich gegen die Klage eines Passagiers auf Erstattung eines ungenutzten Tickets verteidigt oder einen Passagier auf einen Betrag verklagt, der über den vereinbarungsgemäß bereits gezahlten Flugpreis weit hinausgeht, bleibt indes zweierlei.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
So wie Du selektiv zitierst, drehst Du meine Aussage mal einfach ins komplette Gegenteil....
finde ich nicht
es steht immer noch genau deine Ansicht da nur ohne den Zusatz, daß es diesbezüglich hier einen populären Irrglauben /Gegenmeinung gibt

ob er mit seiner Antwort dein >nicht< ignoriert und so tut, als hättest du das eben ohne >nicht< geschrieben, mag ich jetzt nicht nachvollziehen, das ist mir jetzt alles zu theoretisch
das Zitat ist jedenfalls auch gekürzt noch richtig im Sinn
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.414
926
Mein "Vorwurf", wenn man denn einen solchen sehen will, richtet sich nicht gegen die Lufthansa, sondern gegen die hiesigen Kommentatoren, die unbelastet von Rechtskenntnissen, insbesondere solchen im AGB-Recht, der Lufthansa gleich den Lämmlein, die fröhlich mähend und blökend zu ihrer eigenen Schlachtbank schreiten, mit Argumenten wie "hast Du doch unterschrieben", "war doch bekannt" oder "so ist halt das Preismodell" eine Generalabsolution für die Rechtmäßigkeit ihrer Klauselwerke erteilen.

Dass Lufthansa als Verwender von AGB mit diesen versucht, ihre Vertragspartner über den Tisch zu ziehen, ist nicht näher erwähnenswert, weil part of the game. Das muss man sportlich sehen und genau dafür, dass wirtschaftlich mächtigere Vertragspartner ihre sie einseitig begünstigenden Klauselwerke durchdrücken wollen, gibt es halt das AGB-Recht mit der Klauselkontrolle, aufgrund derer Klausel unwirksam sein können.
 

Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
4
DUS
Ein gewagter Vorwurf.

Vom BGH stammt ja folgende Formulierung:
„Unter Berücksichtigung dieser Umstände stellen der Ausschluss des Kündigungsrechts und die damit verbundene vereinfachte Vertragsabwicklung bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar“.

Diese Formulierung stammt konkret zwar „nur“ aus dem Fall der Kündigung des gesamten Vertrages durch den Reisenden, aber ich würde jetzt der Lufthansa und anderen Airlines kein "bewegen im rechtsfreien Raum" vorwerfen, wenn sie genau diese Formulierung des BGH zunächst einmal, bis zu einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung, genauso auch auf die Kündigung des "letzten legs" durch den Fluggast anwendet.

wideroe bezieht sich hier auf ein in Italien ausgestelltes Ticket und auf italienisches Recht. Was der BGH dazu sagt, ist hier vollkommen unerheblich....
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.995
1.563
In welchem „Wahn“ lässt man sie denn laufen?

Die Fluggastrechte sind doch nun gerade in Europa streng reguliert.
Liest du hier mit oder nur partiell? Man lässt sie laufen in ihren wirren Verträgen, wo alles möglich so geregelt ist dass die Airlines alles dürfen, der Kunde aber gar nichts!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.995
1.563
Das ist irgendwie kontraproduktiv für eine Branche, die ihr Geld damit verdient, Leute von A nach B zu bringen. Zukünftig wäre dann ein Wohnsitz in A und B erforderlich. ;)
Es ist noch nicht so lange her da durfte unser Firmenreisebüro CWT keine Flüge buchen, die im Ausland begannen. Grund: im Heimatmarkt wollte Lufthansa das Wochenende mit drin für die günstigen Raten, ex-AT oder CH konnte man diese Raten auch mit 4 Nächte Mo-Fr kriegen.

Reisebüro sagte man dürfe keine Tickets auf dem Nachbar Markt buchen. Das hat sich mit den online Buchungen Gott sei dank erledigt aber selbst heute musst du in Schwedischen Kronen bezahlen wenn du auf LH.com Flüge von Arn buchst.. Die Wohnsitz Regelung wurde wohl kassiert, war wohl EU rechtlich nicht haltbar...
 
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oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.840
4.241
50
MUC
www.oliver2002.com
Stelle meine Frage hier auch nochmal rein: Plane heute CDG-FRA-GRU-BOG-FRA-CDG zu buchen in C. Wir wollen auf dem Rückweg aber bereits in FRA raus, und mit der DB nachhause, meint ihr hier kann man eine Nachbelastung irgendwie vermeiden? (Layover in FRA ist kurz, wir würden einfach an den LH-Schalter gehen und sagen, dass wir zB aufgrund Übelkeit nicht nach CDG fliegen können und deswegen das Gepäck brauchen... Klappt das?)

Ich habe das eigentlich schon oft gemacht, auch mit Star Alliance Tickets, war nie ein Problem (MXP gebucht in ZRH raus oder TUN gebucht und in ZRH raus). Jetzt buche ich aber über ein Reisebüro, und eine Nachbelastung wäre bei den Flügen und den Preisen ein Killerkriterium.

Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.995
1.563
Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.
Hast du Beweise, dass zwingend ein ADM kommt?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.

Auf dieses Thema angesprochen meinte mein Reisebüro, dass sie jeden Tag einen riesigen Stapel haben an Tickets, die aus irgendwelchen Gründen nicht zu Ende geflogen werden.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.995
1.563
Die links sind Dokumente, die den Dienstleistungsvertrag betreffen. Kann sein dass bei Vermittler (Reisebüro) andere Regeln gelten aber bei Privat Personen, die z. B. Bei LH direkt kaufen sind die meisten klein gedruckten Regeln in aller Regel unwirksam. Ausserdem dürfte die Beweis Pflicht beim Aufsteller dieser Regeln liegen.

Nicht jeder Verstoß gegen den Vertrag wird geächtet. Wisst ihr wieviele Flüge täglich nicht angetreten werden und wie die Airlines sogar froh drüber sind weil sie damit ihre Flieger voll machen.

Wie gesagt: diese Verträge verschaffen der Leistungserbringerin alle Vorteile und dem Empfänger nur Nachteile... Kann eigentlich nicht sein

Man muss sich auf das Risiko einstellen und darauf hinweisen. Entscheiden darf immer noch jeder selbst ob er das so machen will oder notfalls halt den Vertrag voll erfüllt.

Es bleibt die Unsicherheit, ob man mit Wohnsitz Deutschland überhaupt einen Flug kaufen darf, der woanders als im Wohnsitz Land startet. Genau das wollten uns die Airlines ja auch vorschreiben....
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.496
475
Es ist noch nicht so lange her da durfte unser Firmenreisebüro CWT keine Flüge buchen, die im Ausland begannen. Grund: im Heimatmarkt wollte Lufthansa das Wochenende mit drin für die günstigen Raten, ex-AT oder CH konnte man diese Raten auch mit 4 Nächte Mo-Fr kriegen.

Reisebüro sagte man dürfe keine Tickets auf dem Nachbar Markt buchen. Das hat sich mit den online Buchungen Gott sei dank erledigt aber selbst heute musst du in Schwedischen Kronen bezahlen wenn du auf LH.com Flüge von Arn buchst.. Die Wohnsitz Regelung wurde wohl kassiert, war wohl EU rechtlich nicht haltbar...

Also das sogenannte "Cross border selling" Verbot gibt es für ENDVERBRAUCHER seit Jahren nicht mehr ( EU Recht ), das gab es eine Musterklage ( gegen BA ) und nach dem zu erwarteten Urteil ist das mit den "Grenzen" im Verkauf innerhalb der EU vom Tisch - es gibt im europäischen Binnenmarkt nähmlich keine. Jeder Bürger -auch nicht EU Bürger wenn er sich in der EU aufhält - kann jedes beliebige Ticket startend in jedem beliebigen EU kaufen. Die alten Restriktionen wie "Verkauf nur an dänische Staatsbürger" u.ä. sind schon lange weg.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.496
475
Anzumerken wäre noch das diese Problematik wohl über kurz oder lang beim EUGH landet. Eine Arbeitsgruppe dazu gibt es übrigens beim Verkehrsausschuß der EU Kommision schon. Es wird also eines schönen Tages eine EU weit verbindliche Regelung geben die sehr wahrscheinlich verbraucherfreundlich ausfällt. Es könnte soweit gehen das auch das erste oder andere Segmente ausgelassen werden können ohne das der Rest des Vertrages dadurch hinfällig wird.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-34
im Paralleluniversum
Anzumerken wäre noch das diese Problematik wohl über kurz oder lang beim EUGH landet. Eine Arbeitsgruppe dazu gibt es übrigens beim Verkehrsausschuß der EU Kommision schon. Es wird also eines schönen Tages eine EU weit verbindliche Regelung geben die sehr wahrscheinlich verbraucherfreundlich ausfällt. Es könnte soweit gehen das auch das erste oder andere Segmente ausgelassen werden können ohne das der Rest des Vertrages dadurch hinfällig wird.

Ich denke auch, dass so etwas kommen wird. Inwieweit das aber letztendlich dem Verbraucher wirklich helfen wird, bleibt abzuwarten. Ich würde mich nicht wundern, wenn wir Verbraucher uns mit einer solchen Regelung am Ende selber einen Bärendienst erweisen.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.496
475
Naja, was die Lufthansa meint, ist ziemlich irrelevant.

Bei der Wahl zwischen zwei Preismodellen, bei denen ich einen Haken setzen kann oder nicht, wird sich der AGB-Rechtler die Frage stellen, wo hier die nach dem BGH die für eine Individualvereinbarung erforderliche Gelegenheit zu sehen ist, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlung einzubringen. Die Einbeziehung nach freier Auswahlentscheidung ist ja nach der Rechtsprechung lediglich die Eingangsvoraussetzung, um überhaupt in die Nähe einer Individualvereinbarung zu kommen. Wenn es so einfach wäre, müsste es ja immer ausreichen, als Verwender einfach zwei Schweineklauseln zur Auswahl zu stellen und schwupp wäre ich aus der AGB-Kontrolle raus.

Die LH ( und auch anderen EU Airlines ) sind sogenannte "common-carriers" und dieser Umstand verbietet jede Individualverabredung. Und die Airlines werden einen Teufel tun diesen Umstand aufzugeben denn nur ein common carrier darf mit solchen Massen AGB arbeiten und sich zum Beispiel bei Gepäckverlust hinter den Montrealer/Warschauer Abkommen verstecken. Bei Individualverträgen könnte man zum Beispiel bei Flugverspätungen auch jeden weitergehen Schaden einklagen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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300x250
Wenn du solch ein Ticket nicht komplett abfliegst kriegt das Reisebüro eine Nachbelastung in Form einer ADM. Die werden sicherlich dann Dir gegenüber die Hand aufhalten. Dies ist seit einigen Jahren bereits usus. Das Thema hier ist die Nachbelastung von einem Kunden der direkt bei LH ein Ticket gekauft hat das er/sie nicht komplett abgeflogen hat.

Ein RB, das sich dagegen nicht zur Wehr setzt, hat's nicht besser verdient. Übrigens ein schönes Beispiel für die Wild-West-Methoden von LH & Co. Systematischer Rechtsbruch ist dort Teil des Geschäftsmodells.
 
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