LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
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Nach Deiner Logik sind also unwirksame AGB ein Hirngespinst von Juristen, weil ich ja gefragt werde, ob ich sie akzeptiere und dies bejahe? Darf ich Dich für den Nobelpreis für Jura vorschlagen?

Das liegt neben dem Punkt. Die LH hat da inzwischen eine Individualvereinbarung im Preisbereich daraus gemacht. Du hast die Wahl zwischen "in der Reihenfolge abfliegen" oder "flexibel abfliegen". Damit sind sie zumindest bei allen anderen Segmenten mit Ausnahme des letzten (oder der letzten Segmente) auf der sicheren Seite. Wie sie allerdings das nicht abfliegen des letzten Segmentes pönalisieren wollen, ist mir schleierhaft.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Sich die Mühe machen für einen Langstreckenflug extra von D nach ATH, OSL, CDG, MXP o.ä. fliegen und ggf. sogar für nen Hotel Zeit/Geld zu haben und aufm Rückweg rumzupienzen, finde ich einfach herrlich inkonsequent.

Naja, ich fliegen nächste Tage für einen F/C Flug nach Australien nach Frankreich und fliege damit HAM-CDG-FRA anstelle von HAM-FRA. Das kostet dann doch noch erheblich weniger als die C aus HAM-FRA. Also insofern ist der halbe Tag Umweg dann selbst bei "time is money" sinnhaft.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.317
92
MUC
Naja, ich fliegen nächste Tage für einen F/C Flug nach Australien nach Frankreich und fliege damit HAM-CDG-FRA anstelle von HAM-FRA. Das kostet dann doch noch erheblich weniger als die C aus HAM-FRA. Also insofern ist der halbe Tag Umweg dann selbst bei "time is money" sinnhaft.

Ja und aufm Rückweg dann aber wieder nicht mehr. Das meinte ich.
Da ist es alles dann zu teuer, zu aufwändig, zu viel Zeit, etc.

Das meine ich mit inkonsequent.

Wenn Lh schlau ist, dann sagt sie einfach: es gibt nur Meilen, wenn alle Segmente innerhalb eines Tickets abgeflogen wurden. Was meinst wie schnell alle die letzten Legs abfliegen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.380
890
Das liegt neben dem Punkt. Die LH hat da inzwischen eine Individualvereinbarung im Preisbereich daraus gemacht. Du hast die Wahl zwischen "in der Reihenfolge abfliegen" oder "flexibel abfliegen". Damit sind sie zumindest bei allen anderen Segmenten mit Ausnahme des letzten (oder der letzten Segmente) auf der sicheren Seite. Wie sie allerdings das nicht abfliegen des letzten Segmentes pönalisieren wollen, ist mir schleierhaft.

Was meinst Du mit "Individualvereinbarung im Preisbereich"? Hinsichtlich "Vereinbarungen im Preisbereich" sind Preisabsprachen der AGB-Kontrolle ohnehin entzogen. Wenn Du von Preisnebenabsprachen sprichst, sind diese prinzipiell kontrollfähig und ich sehe zumindest bei spontaner Betrachtung nicht ganz, wie das von Dir genannte Beispiel den Charakter einer Individualvereinbarung haben soll. Ich habe den Haken bei "flexibel abfliegen" noch nie gesetzt, Du hast mich jetzt neugierig gemacht, was da passiert. Ich hätte vermutet, dass dann einfach anders bepreist wird, aber das hat mit AGB nicx zu tun.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Was meinst Du mit "Individualvereinbarung im Preisbereich"? Hinsichtlich "Vereinbarungen im Preisbereich" sind Preisabsprachen der AGB-Kontrolle ohnehin entzogen. Wenn Du von Preisnebenabsprachen sprichst, sind diese prinzipiell kontrollfähig und ich sehe zumindest bei spontaner Betrachtung nicht ganz, wie das von Dir genannte Beispiel den Charakter einer Individualvereinbarung haben soll. Ich habe den Haken bei "flexibel abfliegen" noch nie gesetzt, Du hast mich jetzt neugierig gemacht, was da passiert. Ich hätte vermutet, dass dann einfach anders bepreist wird, aber das hat mit AGB nicx zu tun.

Die Lufthansa meint, Du hast die Wahl und damit sind es keine AGB.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
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Ja und aufm Rückweg dann aber wieder nicht mehr. Das meinte ich.
Da ist es alles dann zu teuer, zu aufwändig, zu viel Zeit, etc.

Das meine ich mit inkonsequent.

Wenn Lh schlau ist, dann sagt sie einfach: es gibt nur Meilen, wenn alle Segmente innerhalb eines Tickets abgeflogen wurden. Was meinst wie schnell alle die letzten Legs abfliegen.


Du wirst lachen, ich fliege aus Spass und Dönekes dann auch noch SYD-SIN-FRA-CDG-ZRH-HAM. War ziemlich günstig aus Paris für diesen One-Way und nach Hamburg muss ich ohnehin. Und die Meilen nehme ich mit. Preisunterschied waren reale 6000 EUR zwischen Abflug HAM und Abflug CDG.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
Ja und aufm Rückweg dann aber wieder nicht mehr. Das meinte ich.
Da ist es alles dann zu teuer, zu aufwändig, zu viel Zeit, etc.

Das meine ich mit inkonsequent.

Wenn Lh schlau ist, dann sagt sie einfach: es gibt nur Meilen, wenn alle Segmente innerhalb eines Tickets abgeflogen wurden. Was meinst wie schnell alle die letzten Legs abfliegen.

Manche Tickets sind ja durchaus 365 Tage gültig. Meine zumindest - und manchmal fliege ich das letzte Segment auch am letzten Tag der Gültigkeit!
Dann also die Meilen für alle Segmente erst nach einem Jahr?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Lufthansa meint, Du hast die Wahl und damit sind es keine AGB.

Für eine Individualvereinbarung reicht es nicht aus, zwei Preismodelle vorzugeben und zur Auswahl zu stellen, ohne dass der Kunde auf den Inhalt der Vertragsbedingungen Einfluss nehmen kann. Das sind Taschenspielertricks von BWL-Juristen: BGH, XI ZR 291/16 (XI. Senat, für Bankrecht zuständig).

Der für das Fluggastrecht zuständige X. Senat hat allerdings in X ZR 25/17 das freie Kündigungsrecht des Werkbestellers nach § 649 BGB a.F. (§ 648 BGB n.F.) als "für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich" bezeichnet und deshalb seinen Ausschluss in den AGB der Fluglinien für zulässig erachtet (während § 649 BGB in "echten" Werkverträgen nicht wirksam abbedungen werden kann). Dort hatte ein Passagier sein nicht-stornierbares Ticket krankheitsbedingt verfallen lassen und auf Erstattung des Flugpreises (nicht nur der Steuern und Gebühren) geklagt. Nach § 649 Satz 2 BGB hätte der Fluggast tatsächlich etwas zurückbekommen können, wenn sein Platz in einer ausgebuchten Maschine anderweitig verkauft worden wäre. Die Streiterei um solche Sonderfälle wollte der BGH der Fluglinie aber nicht zumuten und hat deshalb § 649 BGB a.F. gekippt.

Schöner wäre es gewesen, nur § 649 Satz 2 BGB a.F. für abdingbar zu erklären. Trotzdem lese ich aus dem Urteil nicht, dass der Senat den Airlines beim Fernbleiben des Passagier noch mehr als den bereits gezahlten Flugpreis zusprechen möchte. Dazu bedarf es nach wie vor einer klaren Vertragsstrafevereinbarung, und die fehlt bis heute.
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.317
92
MUC
Manche Tickets sind ja durchaus 365 Tage gültig. Meine zumindest - und manchmal fliege ich das letzte Segment auch am letzten Tag der Gültigkeit!
Dann also die Meilen für alle Segmente erst nach einem Jahr?

Ja, wäre nicht schön. Aber Lh hätte damit das Problem relativ einfach gelöst für sich.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.321
9.158
BRU
Manche Tickets sind ja durchaus 365 Tage gültig. Meine zumindest - und manchmal fliege ich das letzte Segment auch am letzten Tag der Gültigkeit!
Dann also die Meilen für alle Segmente erst nach einem Jahr?

LH bräuchte ja nur die zulässigen Stopover auf ein paar Tage verkürzen, dann wäre das mit der Meilengutschrift erst nach Abfliegen aller Segmente (Hin- und Rückflug jeweils für sich genommen) kein Problem :p .
 
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Anonym-36803

Guest
LH bräuchte ja nur die zulässigen Stopover auf ein paar Tage verkürzen, dann wäre das mit der Meilengutschrift erst nach Abfliegen aller Segmente (Hin- und Rückflug jeweils für sich genommen) kein Problem :p .

Blieben immer noch Reisen über den Jahreswechsel, da müsste der Status dann ggf. rückwirkend aktualisiert werden. Kriegt die IT niemals hin.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.380
890
Die Lufthansa meint, Du hast die Wahl und damit sind es keine AGB.

Naja, was die Lufthansa meint, ist ziemlich irrelevant.

Bei der Wahl zwischen zwei Preismodellen, bei denen ich einen Haken setzen kann oder nicht, wird sich der AGB-Rechtler die Frage stellen, wo hier die nach dem BGH die für eine Individualvereinbarung erforderliche Gelegenheit zu sehen ist, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlung einzubringen. Die Einbeziehung nach freier Auswahlentscheidung ist ja nach der Rechtsprechung lediglich die Eingangsvoraussetzung, um überhaupt in die Nähe einer Individualvereinbarung zu kommen. Wenn es so einfach wäre, müsste es ja immer ausreichen, als Verwender einfach zwei Schweineklauseln zur Auswahl zu stellen und schwupp wäre ich aus der AGB-Kontrolle raus.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wie sie allerdings das nicht abfliegen des letzten Segmentes pönalisieren wollen, ist mir schleierhaft.
Wo ist das Problem?

Der deal lautet doch: „Du (Kunde) bekommst 80% Rabatt auf deinen Flugpreis; unter der Bedingung „Aussteigen in Deutschland verboten (nur Umsteigen)“.

Das versteht jede Aldi-Verkäuferin und sollte auch für einen Richter kein Problem darstellen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.074
915
CGN
Der deal lautet doch: „Du (Kunde) bekommst 80% Rabatt auf deinen Flugpreis; unter der Bedingung „Aussteigen in Deutschland verboten (nur Umsteigen)“.

Nö. Ich lese in den Flugpreis-Angeboten nirgendwo das Wort Rabatt und den ausgewiesenen Nachlass.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.380
890
Wo ist das Problem?

Der deal lautet doch: „Du (Kunde) bekommst 80% Rabatt auf deinen Flugpreis; unter der Bedingung „Aussteigen in Deutschland verboten (nur Umsteigen)“.

Das versteht jede Aldi-Verkäuferin und sollte auch für einen Richter kein Problem darstellen.

Auch wenn es im Laufe des Threads bereits ca. 100 Mal erwähnt worden ist: Es kommt nicht auf das Verstehen an, sondern darauf, ob das, was Lufthansa da macht, den Kunden im Rechtsinne (nicht: im Volkssinne) unangemessen benachteiligt. Und das richtet sich nicht danach, was Lufthansa oder irgendein VFT'ler meint, als angemessen erachten zu müssen, sondern ob die von Lufthansa getroffene Regelung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann verstanden, vereinbart, praktiziert werden was lustig ist. Hilft aber nix. Unwirksam ist unwirksam.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.228
11.079
FRA/QKL
Nö. Ich lese in den Flugpreis-Angeboten nirgendwo das Wort Rabatt und den ausgewiesenen Nachlass.

Die buchst also völlig nichtsahnend und unbedarft CDG-FRA-XXX-FRA-CDG und noch extra den Zubringer FRA-CDG statt direkt FRA-XXX-FRA, einfach weil dir danach ist so aus Lust und Laune und ohne die Preise der beiden Optionen (Direkt bzw. mit Umweg) zu vergleichen. :confused:


Muahhh... :LOL:
 
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