LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.229
400
VIE
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Ich kenne 3 Fälle aus den letzten 5 Jahren (die Klage hier nicht mitgezählt).
Woher genau hast du fie Infos dass es genau 1 Fall gibt?
 
N

niemals_in_new_york

Guest
Warum fliegt ihr nicht einfach eure Tickets so ab, wie ihr sie gebucht habt? Ab einem gewissen Punkt nervt doch der Blödsinn total und verstärkt die Probleme für diejenigen, die wirklich mal umplanen müssen oder krank sind... Ich finde es grob schwachsinnig, ganz offensichtlich gegen die Regeln zu verstoßen. Am Ende werden die günstigen Tarife immer weiter eingeschränkt oder gar eingestellt, weil Lufthansa keine Lust hat, sich vera****en zu lassen. Ist doch auch verständlich. Ist es so schlimm, am Ende einmal zum Ausgangspunkt hin- und zurück zu fliegen für einen Tagestrip?
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
Eingeklagt? Da kenne ich auch nur einen Fall.

Aufforderungsschreiben sind mir deutlich mehr bekannt. Da kam aber nie etwas.

Ich lasse ab und zu auch die letzten Segmente „sausen“.
Bei der Anzahl der Flüge allerdings vielleicht 1-2% der Segmente.
Mein Reisebüro sagte sie hätten jeden Tag einen riesigen Stapel an nicht geflogenen Segmenten.

Außer bei ex-CAI Tickets vor ein paar Jahren sagte mir das Reisebüro, dass ich die besser alle zu Ende fliege.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.773
1.181
MUC, BSL
Da dürfte es aber auch darauf ankommen, wie die Tarife mit und ohne das Segment sich unterscheiden. Wenn das Ticket mit dem letzten Segment nur geringfügig weniger oder gar mehr kostet als ohne, dann wird sicher keine Airline der Welt deshalb ein Fass aufmachen. Wenns da aber um ein paar tausend Euro geht wie bei deinem CAI-Fare, dann sieht die Welt wohl etwas anders aus.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.073
13.579
Ich finde es grob schwachsinnig, ganz offensichtlich gegen die Regeln zu verstoßen.

Es verstoesst ja gerade nicht gegen Regeln. Darum geht doch dieser ganze Thread bzw. der ihm zugrundeliegende Prozess seit ueber 2.300 Postings.

Am Ende werden die günstigen Tarife immer weiter eingeschränkt oder gar eingestellt, weil Lufthansa keine Lust hat, sich vera****en zu lassen. Ist doch auch verständlich.

Ich schaetze mal, dass Lufthansas wirtschaftliche Entscheidungen nicht auf der Basis "keine Lust, sich verarschen zu lassen" gefaellt werden, sondern dass das getan wird, was den Profit maximiert. Und da koennte ich mir vorstellen, dass billige Tickets aus dem Ausland ueber den Hub einfach notwendig sind, um den Flieger ab dem Hub zu fuellen. Wenn die Nachfrage der Frankfurter Lokalpassagiere so gross waere, gaebe es diese Tickets nicht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.321
9.158
BRU
Es verstoesst ja gerade nicht gegen Regeln. Darum geht doch dieser ganze Thread bzw. der ihm zugrundeliegende Prozess seit ueber 2.300 Postings.

Gegen die Regeln der Airlines verstößt er schon :D Die Frage hier ist doch, ob die Regeln der Airline rechtmäßig sind....

Bleibt die Frage, wer am Ende gewinnt. Wenn Kunden das in immer größeren Umfang machen und die Airlines dagegen rechtlich nicht durchkommen, werden sie halt ihre Tarife entsprechend ändern.
 
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travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.317
92
MUC
Die Frage ist wieviel Kunden das wirklich im größeren Umfang machen.

Das sind die Selbstständigen und vielleicht die paar versierten Privatreisenden.

In den Konzernen bzw. grossen Unternehmen wirst doch so etwas kaum bis gar nicht sehen.

Sturm im Wasserglas. Und warum? Weil es einer übertrieben und zu offensichtlich das Thema betrieben hat. Wahrscheinlich dann auch noch schön „cocky“ ggü. Lh aufgetreten als ein Schreiben kam und dann fühlte sich einer in der Rechtsabteilung herausgefordert.
Und zack ist es zu einer Ego-Sache geworden, die jetzt viel zu hohe Wellen schlägt.
 
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LH638

Reguläres Mitglied
27.02.2011
65
32
Ab und an meine ich echt ich bin im Kindergarten,
Bei Buchung wird sogar gefragt wie ihr die Ticket Abfliegen wollt.
Des Weiteren was würdet ihr als Inhaber eines Restaurant sagen wenn ein Kunden kommt und sagt er will sein Geld zurück weil er nach 3/4 Satt ist und nur 75% zahlen will.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.228
11.079
FRA/QKL
Des Weiteren was würdet ihr als Inhaber eines Restaurant sagen wenn ein Kunden kommt und sagt er will sein Geld zurück weil er nach 3/4 Satt ist und nur 75% zahlen will.
Ich dachte hier geht es darum, dass man zwar nach 3/4 der Speisen satt ist, aber trotzdem 100% bezahlt.

Das Problem für den Gastronom ist allerdings bei Nichtabnahme der restlichen 1/4 an Speisen dass dieser Rest aufwendig und kostenintensiv entsorgt werden muss. Dafür sollte es eigentlich möglich sein einen nachträglichen Zuschlag auf den vorher vereinbarten Preis vom Gast zu erheben. =;
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.073
13.579
Des Weiteren was würdet ihr als Inhaber eines Restaurant sagen wenn ein Kunden kommt und sagt er will sein Geld zurück weil er nach 3/4 Satt ist und nur 75% zahlen will.


In den Restaurants, die ich frequentiere, zahle ich nach dem Essen.

Im uebrigen kannst Du Dir sicher sein, dass dieser Thread schon lange ueber weit hergeholte Restaurant-Vergleiche ("aber wenn ich das Dessert nicht esse!!!!1!!1111!!11!!einself") hinaus ist. Insofern hinkt Dein Vergleich nicht, sondern liegt mit amputierten Beinen auf der Intensivstation.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.046
827
unweit LSTA
In den Restaurants, die ich frequentiere, zahle ich nach dem Essen.

Im uebrigen kannst Du Dir sicher sein, dass dieser Thread schon lange ueber weit hergeholte Restaurant-Vergleiche ("aber wenn ich das Dessert nicht esse!!!!1!!1111!!11!!einself") hinaus ist. Insofern hinkt Dein Vergleich nicht, sondern liegt mit amputierten Beinen auf der Intensivstation.

[Ironie]
Die Frage ist eben ob er die Stützstrümpfe nun abnehmen muss, auch wenn er sie gar nicht braucht, der Vergleich......
[Ironie off]
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Insofern hinkt Dein Vergleich nicht, sondern liegt mit amputierten Beinen auf der Intensivstation.
Einer (Vergleich) geht noch...

Die Deutsche Bahn bietet aus PR-Gründen Fahrkarten zwischen Paris und Warschau für 9,99€ an.

In den Tarifbestimmungen steht:
"Zu- oder Ausstieg in Deutschland nicht gestattet; nur Umsteigen".

Was passiert wohl, wenn du damit von Paris nach Hannover fährst? Oder gar von Düsseldorf nach Berlin?

Mal unbeschadet der recht schwierigen Beweisführung bzgl deines Vertragsverstoßes ist hier eine Nachtarifierung moralisch und rechtlich offenkundig gerechtfertigt.

Es gelten schlichtweg die vertraglich vereinbarten Tarifbestimmungen des Sonderangebotes und nicht irgendwelche vom Kunden ausgedachte "Einsparungen" des Werkerstellers oder sonstige Ausreden und/oder rechtliche Taschenspielertricks.

Und das gilt für die Bahnstrecke Paris-Hannover-Warschau gleichermaßen wie für einen Flug New York - Frankfurt - Oslo. Der einzige Unterschied sind die Schwierigkeit der Beweisführung und das Transportmittel.

Und warum sollte denn eine solche AGB rechtlich unwirksam sein? Eine Wahnvorstellung von Juristen? Es kann doch für einen Anbieter nicht verboten sein, extreme Sonderangebote auf den Markt zu bringen. Und diese dann mit restriktiven Bedingungen zu versehen.
 

pfanni

Neues Mitglied
25.04.2016
19
0
Einer (Vergleich) geht noch...

Die Deutsche Bahn bietet aus PR-Gründen Fahrkarten zwischen Paris und Warschau für 9,99€ an.

In den Tarifbestimmungen steht:
"Zu- oder Ausstieg in Deutschland nicht gestattet; nur Umsteigen".

Was passiert wohl, wenn du damit von Paris nach Hannover fährst? Oder gar von Düsseldorf nach Berlin?

Mal unbeschadet der recht schwierigen Beweisführung bzgl deines Vertragsverstoßes ist hier eine Nachtarifierung moralisch und rechtlich offenkundig gerechtfertigt.

Es gelten schlichtweg die vertraglich vereinbarten Tarifbestimmungen des Sonderangebotes und nicht irgendwelche vom Kunden ausgedachte "Einsparungen" des Werkerstellers oder sonstige Ausreden und/oder rechtliche Taschenspielertricks.

Und das gilt für die Bahnstrecke Paris-Hannover-Warschau gleichermaßen wie für einen Flug New York - Frankfurt - Oslo. Der einzige Unterschied sind die Schwierigkeit der Beweisführung und das Transportmittel.

Und warum sollte denn eine solche AGB rechtlich unwirksam sein? Eine Wahnvorstellung von Juristen? Es kann doch für einen Anbieter nicht verboten sein, extreme Sonderangebote auf den Markt zu bringen. Und diese dann mit restriktiven Bedingungen zu versehen.

Lies die ~2.300 Beiträge, dann weißt Du, warum es nicht verboten ist, solche Sonderangebote zu bringen, die AGB aber dennoch teilweise unwirksam sind. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Das Einsteigen erst in D'df. wurde bereits vom BGH geklärt, das ist tatsächlich unzulässig. Aber das Aussteigen in H. kann Dir niemand verbieten oder deshalb eine Nachzahlung verlangen. Wir reden hier von einem Werkvertrag, der vom Besteller (Passagier) jederzeit gekündigt werden kann (auch in H.), und der Werkunternehmer (DB) kann keine weiteren Ansprüche als den vereinbarten (Fahr-)Preis geltend machen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.073
13.579
Das Einsteigen erst in D'df. wurde bereits vom BGH geklärt, das ist tatsächlich unzulässig. Aber das Aussteigen in H. kann Dir niemand verbieten oder deshalb eine Nachzahlung verlangen.

Ich ginge da sogar noch einen Schritt weiter und davon aus, dass Xa ZR 5/09 so spezifisch an den Besonderheiten von Fluggesellschaften argumentiert, dass es nicht auf andere Verkehrstraeger anwendbar ist. Bei der Bahn bleiben wir somit beim gesetzlichen Regelfall, dass der Passagier grundsaetzlich berechtigt ist, Teilleistungen in Anspruch zu nehmen.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.887
1.494
Warum fliegt ihr nicht einfach eure Tickets so ab, wie ihr sie gebucht habt?
Ganz einfach: weil das Tarifsystem der Airlines anhängig vom "Markt" unterschiedliche Preise für identische Produkte ausspuckt und wir nicht einsehen wollen, dass wir gezwungen werden, für die NICHT-Nutzung von Teilen der gekauften Leistung eine Strafgebühr zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-35
im Paralleluniversum
Bei inner-EU Tickets lasse ich das letzte Segment durchaus mal ab und zu verfallen.

Bei Langstreckentickets fliege ich sie zu 98% wie gebucht ab. Meistens kann ich es zeitlich eh einrichten und warum sollte ich die Meilen nicht mitnehmen.

In ganz seltenen Fällen verfällt aber dann schon auch mal ein letztes Segment. Meist dann, wenn es sich anbietet, weil z.B. der Anschluss aus Zeitgründen eh knapp wird o.ä. Bisher noch nie Ärger gegeben.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
21.228
11.079
FRA/QKL
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300x250
Ganz einfach: weil das Tarifsystem der Airlines anhängig vom "Markt" unterschiedliche Preise für identische Produkte ausspuckt und wir nicht einsehen wollen, dass wir gezwungen werden, für die NICHT-Nutzung von Teilen der gekauften Leistung eine Strafgebühr zu bezahlen.

Was bist du denn für eine Leuchte? Es ist keine Strafgebühr sondern der Preis für einen anderen, nämlich deinen Markt. :p