Ich kenne 3 Fälle aus den letzten 5 Jahren (die Klage hier nicht mitgezählt).
Woher genau hast du fie Infos dass es genau 1 Fall gibt?
EU Start des Tickets oder andere Jurisdiktionen?
Ich kenne nur Fälle außerhalb der EU!
(Am Ende hat LH übrigens dann nachgegeben)
Ich kenne 3 Fälle aus den letzten 5 Jahren (die Klage hier nicht mitgezählt).
Woher genau hast du fie Infos dass es genau 1 Fall gibt?
Eingeklagt? Da kenne ich auch nur einen Fall.
Aufforderungsschreiben sind mir deutlich mehr bekannt. Da kam aber nie etwas.
Ich finde es grob schwachsinnig, ganz offensichtlich gegen die Regeln zu verstoßen.
Am Ende werden die günstigen Tarife immer weiter eingeschränkt oder gar eingestellt, weil Lufthansa keine Lust hat, sich vera****en zu lassen. Ist doch auch verständlich.
Es verstoesst ja gerade nicht gegen Regeln. Darum geht doch dieser ganze Thread bzw. der ihm zugrundeliegende Prozess seit ueber 2.300 Postings.
Also ich fliege sie eigentlich alle zu Ende, weil ich die letzten Segmente nutze, um ein neues Ticket anzufliegen.
Warum nicht die Pflicht mit der Kür verbinden?
Des Weiteren was würdet ihr als Inhaber eines Restaurant sagen wenn ein Kunden kommt und sagt er will sein Geld zurück weil er nach 3/4 Satt ist und nur 75% zahlen will.
Ich dachte hier geht es darum, dass man zwar nach 3/4 der Speisen satt ist, aber trotzdem 100% bezahlt.Des Weiteren was würdet ihr als Inhaber eines Restaurant sagen wenn ein Kunden kommt und sagt er will sein Geld zurück weil er nach 3/4 Satt ist und nur 75% zahlen will.
Des Weiteren was würdet ihr als Inhaber eines Restaurant sagen wenn ein Kunden kommt und sagt er will sein Geld zurück weil er nach 3/4 Satt ist und nur 75% zahlen will.
In den Restaurants, die ich frequentiere, zahle ich nach dem Essen.
Im uebrigen kannst Du Dir sicher sein, dass dieser Thread schon lange ueber weit hergeholte Restaurant-Vergleiche ("aber wenn ich das Dessert nicht esse!!!!1!!1111!!11!!einself") hinaus ist. Insofern hinkt Dein Vergleich nicht, sondern liegt mit amputierten Beinen auf der Intensivstation.
Bei Buchung wird sogar gefragt wie ihr die Ticket Abfliegen wollt.
Einer (Vergleich) geht noch...Insofern hinkt Dein Vergleich nicht, sondern liegt mit amputierten Beinen auf der Intensivstation.
Einer (Vergleich) geht noch...
Die Deutsche Bahn bietet aus PR-Gründen Fahrkarten zwischen Paris und Warschau für 9,99€ an.
In den Tarifbestimmungen steht:
"Zu- oder Ausstieg in Deutschland nicht gestattet; nur Umsteigen".
Was passiert wohl, wenn du damit von Paris nach Hannover fährst? Oder gar von Düsseldorf nach Berlin?
Mal unbeschadet der recht schwierigen Beweisführung bzgl deines Vertragsverstoßes ist hier eine Nachtarifierung moralisch und rechtlich offenkundig gerechtfertigt.
Es gelten schlichtweg die vertraglich vereinbarten Tarifbestimmungen des Sonderangebotes und nicht irgendwelche vom Kunden ausgedachte "Einsparungen" des Werkerstellers oder sonstige Ausreden und/oder rechtliche Taschenspielertricks.
Und das gilt für die Bahnstrecke Paris-Hannover-Warschau gleichermaßen wie für einen Flug New York - Frankfurt - Oslo. Der einzige Unterschied sind die Schwierigkeit der Beweisführung und das Transportmittel.
Und warum sollte denn eine solche AGB rechtlich unwirksam sein? Eine Wahnvorstellung von Juristen? Es kann doch für einen Anbieter nicht verboten sein, extreme Sonderangebote auf den Markt zu bringen. Und diese dann mit restriktiven Bedingungen zu versehen.
Das Einsteigen erst in D'df. wurde bereits vom BGH geklärt, das ist tatsächlich unzulässig. Aber das Aussteigen in H. kann Dir niemand verbieten oder deshalb eine Nachzahlung verlangen.
Ganz einfach: weil das Tarifsystem der Airlines anhängig vom "Markt" unterschiedliche Preise für identische Produkte ausspuckt und wir nicht einsehen wollen, dass wir gezwungen werden, für die NICHT-Nutzung von Teilen der gekauften Leistung eine Strafgebühr zu bezahlen.Warum fliegt ihr nicht einfach eure Tickets so ab, wie ihr sie gebucht habt?
Ganz einfach: weil das Tarifsystem der Airlines anhängig vom "Markt" unterschiedliche Preise für identische Produkte ausspuckt und wir nicht einsehen wollen, dass wir gezwungen werden, für die NICHT-Nutzung von Teilen der gekauften Leistung eine Strafgebühr zu bezahlen.