LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.066
Neuss
www.drboese.de
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Die Berufungsbegründung liegt vor. Ich habe auf die Berufungsbegründung erwidert, unter anderem mit Verweis darauf, dass fast alle von LH für Ihre Rechtsansicht vorgelegten Entscheidungen einen anderen Fall betreffen: Skippen des ersten Segments. Dazu noch die aktuellen Entscheidungen aus .at zu SN und KL, deren Argumente - wenn auch bei teils leicht abweichender Rechtslage - 1:1 auf diesen Fall zu übertragen sind.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.066
Neuss
www.drboese.de
Sooo, die Ladung des LG Berlin ist da.

Mittwoch, 2. Oktober 2019 11:00 Uhr, Saal E 209 am Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Die Verhandlung findet also nicht in der Littenstr. statt.

Der Termin dürfte derzeit noch mit Vorsicht zu genießen sein, nachdem der Vertreter Lufthansas bereits in der ersten Instanz einen Termin hat verlegen lassen (um dann am neuen Termin doch nicht aufzutauchen...).
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.377
349
Reihe 42a
Sooo, die Ladung des LG Berlin ist da.

Mittwoch, 2. Oktober 2019 11:00 Uhr, Saal E 209 am Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin

Die Verhandlung findet also nicht in der Littenstr. statt. Der Termin dürfte derzeit noch mit Vorsicht zu genießen sein, ... .
Entschuldigt die Frage (die belegt, dass ich nicht den gesamten Thread gelesen habe): Geht'shier immer noch um "den bösen Brief" der Lufthansa mit Rückforderung, wie im ersten Post aus 2016 beschrieben?
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Entschuldigt die Frage (die belegt, dass ich nicht den gesamten Thread gelesen habe): Geht'shier immer noch um "den bösen Brief" der Lufthansa mit Rückforderung, wie im ersten Post aus 2016 beschrieben?

Grober Ablauf soweit wie ich es mitbekommen habe:

Böser Brief

lange nix

böse Briefe hin und her der Anwälte

Klagerücknahme LH

Keine Zustimmung da LH wieder Klagen könnte

Verschiebungen der Gerichtstermine

Prozess Gewonnen

LH geht in Berufung.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.317
92
MUC
Und warum schreiben dann hier immer noch alle und warten nicht ab, was dann irgendwann rauskommt?

Neues gibt es doch nicht zu berichten.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.887
1.494
War mir grad noch einfällt, bei LH G war vor Jahren mal die Rede, dass man evtl. in Zukunft die layover nicht mehr feststehen.
Bsp.: Kunde bucht von TXL nach NYC einen Trip mit LH, bei der billigsten Tarifklasse weiß man nicht, ob man über FRA, MUC, BRU, DUS fliegt, das erfährt man erst kurz vorher.
So möchte LH G freier sein bei Flugzeugauswahl + Airport Kosten, je nachdem welcher Airport aktuell billiger für den Konzern ist. Da gab es doch mal mega Streit, weil die FRAPORT für LH zu teuer wurde und dann meinte LH, ok, dann ziehen wir halt nach MUC um.

Was verstehst du unter "LH G"
 

SDanie

Erfahrenes Mitglied
24.03.2013
269
627
Ich habe mal eine Frage an die Rechts- und Tarifprofis hier.

Diese Frage kam mir die Tage zu diesem Fall in den Sinn:

Angenommen ich verpasse auf einem Ticket mit mehreren Segmenten das erste Leg durch Eigenverschulden, muss ich (sofern ich den Rest des Tickets noch nutzen möchte) das gesamte Ticket umbuchen. Es wird nicht nur das erste Segment umgebucht, egal ob ich die restlichen Segmente noch erreichen würde oder nicht, sondern das gesamte Ticket. Korrekt?

Gleiches Ticket, anderer Fall: ich verpasse das letzte Segment weil ich getrödelt habe (also Eigenverschulden). Die Airline bucht mich gegen eine Gebühr um. Hier muss ich lediglich die Umbuchungsgebühr/Tarifdifferenz für das letzte Segment zahlen. Korrekt?

Wie lange im Nachhinein ist dieser zweite Fall dann möglich? Gibt es hierfür eine Regelung? Oder könnte man in einem Fall wie dem hier verhandelten einfach argumentieren, man möchte den Flug ja nich antreten und zahlt hierfür die Umbuchungsgebühr/Tarifdifferenz? Dies sollte in den meisten Fällen ja deutlich günstiger sein, als das gesamte Ticket neu berechnen zu lassen.
Und wie sieht es dann rechtlich mit dem hier skizzierten ersten Fall aus? Ist es dann wirklich rechtens, dass das gesamte Ticket neu berechnet wird, auch wenn man es komplett abfliegen möchte und nur einen Flug verpasst hat?

Bin rechtlich absoluter Leihe, genauso was die Richtlinien für Umbuchungen/Tarifdifferenzen etc. angeht. Es ist einfach eine Überlegung die mir hierbei auskam. Evtl. kann hier ja jemand hier meinen Wissens-Horizont erweitern.

Vielen Dank bereits im Voraus.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.229
400
VIE
Da fehlt einiges - gebucht über ital. Platform für Flug ab Italien., Hauptwohnsitz in AT, ...?
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Deine Frage ist eigentlich. "Was ist der Unterschied zwischen einer Umbuchung VOR Antritt eines Flugscheins, und NACH Antritt eines Flugscheins".

Dein Grund ist aus tarifarischer Sicht nichts anderes als eine Umbuchung.

Insofern passt die Frage nciht so ganz in diesen Thread imho. Dennoch:

Ein Flugschein basiert auf

SEGMENTEN, diese Segmente werden mittels einer zugehörigen Buchungsklasse und assoziierten Flugpreisen und Bedingungen bepreist und schlussendlich ausgestellt.

Die den Buchungsklassen zugeordneten Preise / Bedingungen sind wiederum über ein Regelwerk mit den Tarifen der anderen Segmente des Flugscheins verbunden, oder eben nicht.

Je nachdem wie die tarifliche Verbindung der einzelnen Segmente aussieht muss bei einer Umbuchung VOR Antritt des ersten Segments das gesamte Ticket (mit allen Segmenten) umgeschrieben werden. Bei dieser Umschreibung muessen die zum Zeitpunkt der Umschreibung geltenden Preise / Bedingungen eingehalten werden, respektive angepasst werden.

Da sich Deine Frage wohl kaum auf die ugspr. "Full Fares" (sehr ungenauer Begriff) sondern auf "Promotion / Sondertarife" bezieht, kannst Du in 99% der Fälle davon ausgehen dass bei einer Umbuchung VOR Reiseantritt das ganze Ticket umgeschrieben wird. Und damit zum TAGESAKTUELLEN Preis kalkuliert und berechnet wird.

Ist das Ticket angeflogen, werden im Zuge von Umbuchungen die "flown segments" nicht mehr tarifarisch bewertet. Es werden immer nur die Segmente die noch zu fliegen sind bewertet.

Soweit die tarifarische Sichtweise.

Du fragst nun inwieweit diese RECHTLICH zulässig ist: Diese Frage wird Dir im individuellen Fall der Amtsrichter Deines Vertrauens beantworten.

Grundsätzlich kann ein Verkäufer die Erbringung einer Leistung mit Bedingungen verknüpfen - und, so er diese dem Käufer vor dem Vertragsschluss darlegt, später auch anwenden.

Natürlich dürfen diese Bedingungen dem allgemeinen Recht nicht entgegenstehen.

Und natürlich muessen die Bedingungen in einer geeigneten Weise präsentiert und dargelegt werden.

Und: Der Käufer hat hat eine Mitwirkungs und Informationspflicht - und v.a. die Freiheit den Vertrag einzugehen oder eben nicht.

Hat aber mit diesem Thread i.e.S. nichts zu tun.
 
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SDanie

Erfahrenes Mitglied
24.03.2013
269
627
Da fehlt einiges - gebucht über ital. Platform für Flug ab Italien., Hauptwohnsitz in AT, ...?

Da es rein fiktiv ist und es für mich eher um eine Verständnisfrage geht:
gebucht über die Airline selbst, Hauptwohnsitz DE, Abflug in Deutschland/Frankreich/Niederlande (oder jedes andere EU-Ausland ohne “Sonderregelungen”.

Oder eben wie in diesem Fall, der aktuell verhandelt wird.

Mir geht es eher um die (empfundene) Ungerechtigkeit, dass man bei einem unabsichtlich (aber selbstverschuldeten) verpassten ersten Flug das gesamte Ticket umbuchen muss, anstelle des ersten Legs, wenn man dann immer noch die restlichen Segmente erreichen würde. Verpasst man das letzte Leg, möchte es aber noch abfliegen, muss lediglich das letzte Segment kostenpflichtig geändert werden.
Verpasst man es eben wiederum vorsätzlich soll hier wiederum das Gesamte Ticket neu berechnet werden. Nun meine Überlegung: gibt es im Tarifsystem eine Einschränkung mit der man in dem hier behandelten Fall argumentieren könnte

1. ich habe den Flug verpasst
2. Wenn ihr (Lufthansa) wollt, dass ich das Segment nun abfliege, mache ich das und bin bereit die Umbuchung des letzten Segmentes zu zahlen. Dafür darf Lufthansa dann nicht das gesamte Ticket nachberechnen, was deutlich teurer sein dürfte.

Das Argument verpasst dürfte in diesem Fall hinfällig sein, aufgrund der zweiten Buchung, also weiterhin rein fiktiv.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
(...)Mir geht es eher um die (empfundene) Ungerechtigkeit, dass man bei einem unabsichtlich (aber selbstverschuldeten) (...)

Du empfindest Verantwortung für Deine Handlungen zu übernehmen als "ungerecht" ?

:help: AHHHHHH

Bitte / Vorschlag die Justage des persönlichen Empfindens einmal zu prüfen. Das macht das Leben leichter - und lebenswertter u.U.
 

SDanie

Erfahrenes Mitglied
24.03.2013
269
627
Ein Flugschein basiert auf

SEGMENTEN, diese Segmente werden mittels einer zugehörigen Buchungsklasse und assoziierten Flugpreisen und Bedingungen bepreist und schlussendlich ausgestellt.

Die den Buchungsklassen zugeordneten Preise / Bedingungen sind wiederum über ein Regelwerk mit den Tarifen der anderen Segmente des Flugscheins verbunden, oder eben nicht.

Je nachdem wie die tarifliche Verbindung der einzelnen Segmente aussieht muss bei einer Umbuchung VOR Antritt des ersten Segments das gesamte Ticket (mit allen Segmenten) umgeschrieben werden. Bei dieser Umschreibung muessen die zum Zeitpunkt der Umschreibung geltenden Preise / Bedingungen eingehalten werden, respektive angepasst werden.

Vielen Dank für deine Ausführung, Fare_IT. Ich denke der zitierte Teil erklärt das ganze für mich.

Entschuldigt bitte die Platzierung der Frage in diesem Thread, ich dachte, es passt hier im erweiterten Sinne hinein.
 
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SDanie

Erfahrenes Mitglied
24.03.2013
269
627
Du empfindest Verantwortung für Deine Handlungen zu übernehmen als "ungerecht" ?

:help: AHHHHHH

Bitte / Vorschlag die Justage des persönlichen Empfindens einmal zu prüfen. Das macht das Leben leichter - und lebenswertter u.U.

Nein natürlich nicht.

Mir ging es hier um den Verglich erstes vs. letztes Segment. In beiden Fällen möchte ich das komplette Ticket abfliegen, verpasse jeweils ein Segment. Die Kosten unterscheiden sich aber in beiden Fällen i.d.R. erheblich.

Selbstverschuldet - ich muss zahlen. Kein Problem und soweit auch selbstverständlich. Mein “ungerecht” bezog sich hierbei auf den preislichen Unterschied. Gleicher Fauxpas, deutlich unterschiedliche Kosten.
War wohl unglücklich formuliert. Erklärt sich dann aber aus deiner Erläuterung zuvor.
 
Zuletzt bearbeitet:

timsen2412

Reguläres Mitglied
10.09.2010
28
12
@SDanie

Zumindest für United kann ich davon berichten, dass mir bei der Umbuchung
keine Kosten entstanden sind.

Hatte auch das erste Leg verpasst von LAS nach SFO.
Umbuchung dann im United Club

Umgebucht wurde ich auf den späteren Flug und mit etwas Sprint klappte
dann auch der Weiterflug.
Buchungsklasse P und Status FTL
 

guw

Reguläres Mitglied
07.10.2014
71
1
@SDanie

Zumindest für United kann ich davon berichten, dass mir bei der Umbuchung
keine Kosten entstanden sind.

Hatte auch das erste Leg verpasst von LAS nach SFO.
Umbuchung dann im United Club

Ist zwar OT aber war bestimmt ein 016er Ticket. Das liegt an United's Same-Day-Change Policy. Da kannst du am Flugtag flexibel umbuchen, sofern Inventory/Plätze in derselben Buchungsklasse verfügbar sind. Wenige Stunden vorher entfällt sogar die Tarif-Differenz bei einer höheren Buchungsklasse. So eine Policy hat LH meines Wissens nach nicht wirklich.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.613
2.271
Europa
Bin auch etwas OT, schriebe es aber trotzdem
Im März 2009 war ich auf der Strecke DUS-FRA-MEX-FRA-DUS in C
An dem Morgen ging von Köln nichts mehr Richtung DÜSSELDORF, Taxis war auch eine riesengroße Warteschlange

Habe die LH Hotline angerufen um mich auf einen anderen Flug zu umbuchen und da ich die Möglichkeit hatte nach FRA zu kommen, würde mein erster Segment einfach gelöscht

In Frankfurt habe ich dann den Flug nach MEX angetreten
Keine Ahnung ob sowas heute noch möglich ist