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Eine einmonatige Stellungnahmefrist. Ich sehe bei § 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hier durchaus ein Problem, für einen "kurzen Prozess". Deswegen schiele ich ja auch auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Jedes jahr werden rund 140 Mio. Passagiere transportiert, fast jeder wird mit der Klausel der Lufthansa konfrontiert.
Aber ob man das will?
Ich traue dem BGH noch zu, dass er das Urteil umdreht oder jedenfalls teilweise kassiert. Weiß nicht, ob da nicht LG besser wäre mit einer ordentlichen sauberen Argumentation.....