LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
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Eine einmonatige Stellungnahmefrist. Ich sehe bei § 522 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hier durchaus ein Problem, für einen "kurzen Prozess". Deswegen schiele ich ja auch auf § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Jedes jahr werden rund 140 Mio. Passagiere transportiert, fast jeder wird mit der Klausel der Lufthansa konfrontiert.

Aber ob man das will?
Ich traue dem BGH noch zu, dass er das Urteil umdreht oder jedenfalls teilweise kassiert. Weiß nicht, ob da nicht LG besser wäre mit einer ordentlichen sauberen Argumentation.....
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.066
Neuss
www.drboese.de
Ich denke, die Kritik an der Cross-Ticketing-Entscheidung war schon laut genug, sodass man spätestens hier die Linie ziehen könnte, bei der Schluß ist, was die Benachteiligung von Passagieren angeht. Bei Nichtantritt eines Segmentes keine Leistung erhalten: OK. Aber das mehrfache des ursprünglichen Ticketpreises als "Strafe" zahlen müssen, gerade wie hier aus allen möglichen Gründen, ist schon deftig.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Bei Nichtantritt eines Segmentes keine Leistung erhalten: OK. .

Die Airline verkauft dir keine "Segmente", sondern eine Transportleistung von A nach B. Und nicht von A nach X. Wärst du ein Paket, könntest du das auch nicht einfach unterwegs am Umschlagort aussortieren lassen, nur weil es billiger ist.

Wobei in deinem konkreten Rechtsstreit sogar die Flugstrecke/Luftlinie (nach FRA) länger ist, als die tarfiflich bezahlte (nach OSL). Warum soll man für eine längere Transportstrecke (JFK-FRA) nicht mehr bezahlen sollen, als für eine kürzere (JFK-OSL)?
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
953
Wahrscheinlich ist es müßig, mit einem Airline-Fan oder Airline-Mitarbeiter weiter darüber zu diskutieren, aber trotzdem:

Die Airline verkauft dir keine "Segmente", sondern eine Transportleistung von A nach B. Und nicht von A nach X. Wärst du ein Paket, könntest du das auch nicht einfach unterwegs am Umschlagort aussortieren lassen, nur weil es billiger ist.
Richtig ist, dass wenn sich LH tatsächlich dazu entschließen sollte, plötzlich z.B. direkt von A (also z.B. JFK) nach B (also z.B. Oslo) zu fliegen, man keinen Anspruch hat, doch zunächst nach FRA geflogen zu werden, um dort auszusteigen. Das ändert nichts daran, dass man als Kunde das Recht haben muss, die Durchführung einer Dienstleistung jederzeit ohne Zusatzkosten abbrechen zu können, zumindest so lange dadurch dem Dienstleister keine direkten Mehrkosten entstehen. Die ganzen gesetzlichen Regelungen beinhalten nur Regelungen zur Frage, ob man als Kunde einen Teil der vereinbarten Vergütung zurückhalten oder zurückbekommen kann oder soll, wenn man nicht alles abnimmt. Dass das Teilwerk noch teurer wird als das Gesamtwerk, diese Möglichkeit fand der Gesetzgeber offenbar so absurd, dass zu so einer Möglichkeit nichts drin steht. Und alle BGH-Urteile bisher gehen auch nur darum, dass das Werk substanziell geändert wird (andere "Coupon-Reihenfolge" etc.). Dann darf es teurer werden. Bzw. wenn man nicht extra zahlen will, dann endet das Werk eben dort, wo man nicht weiter will. Aber auch dann gibt es keine Zusatzkosten, jedenfalls konnte ich das nicht aus den BGH-Urteilen herauslesen.

Abgesehen davon bietet mir LH ja sogar das routing offen an, mit verschiedenen Auswahlmöglichkeiten. Zumindest bei der Buchung steht nirgends "wahrscheinlich über FRA" oder ähnliches. Da könnte man sogar auf die Idee kommen, dass das Teil der vertraglichen Vereinbarung ist......

Wobei in deinem konkreten Rechtsstreit sogar die Flugstrecke/Luftlinie (nach FRA) länger ist, als die tarfiflich bezahlte (nach OSL). Warum soll man für eine längere Transportstrecke (JFK-FRA) nicht mehr bezahlen sollen, als für eine kürzere (JFK-OSL)?
Weil LH selber freiwillig den Umweg über FRA genommen hat. Der Kunde hat LH jedenfalls nicht gezwungen, so zu fliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Ich bin gespannt was nach meiner Abtretung an Geld-für-Flug passiert. Von 3 gebuchten Segmenten habe ich nur 1 genutzt und GfF hat den Fall angenommen. Mir werden nun die 2 verfallenden Segmente abgekauft.
 
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N

niemals_in_new_york

Guest
Die Airline verkauft dir keine "Segmente", sondern eine Transportleistung von A nach B. Und nicht von A nach X. Wärst du ein Paket, könntest du das auch nicht einfach unterwegs am Umschlagort aussortieren lassen, nur weil es billiger ist.

Wobei in deinem konkreten Rechtsstreit sogar die Flugstrecke/Luftlinie (nach FRA) länger ist, als die tarfiflich bezahlte (nach OSL). Warum soll man für eine längere Transportstrecke (JFK-FRA) nicht mehr bezahlen sollen, als für eine kürzere (JFK-OSL)?

Mal ganz ehrlich, was ist denn das für ein Quatsch?
Wenn ich als Geschäftsreisender 5 Termine habe und mir ein Multi Segment Ticket buche mit jeweils ein paar Stunden Aufenthalt, um dort Termine zu machen - klar habe ich dann das Recht, das auch in der Reihenfolge zu fliegen. Im Gegenteil, es ist ja sogar die Logik der Fluggesellschaften, dass man alles in einem Ticket buchen soll, wenn man bei Verspätungen des Zubringers umgebucht werden soll etc.. Das wirderspricht doch genau der Aussage, dass man nicht das Recht auf ein bestimmtes Routing habe.

Und wenn ich als Urlauber von Hamburg nach New York will, in Frankfurt habe ich auf dem angebotenen Routing 8 Stunden zum Umsteigen (ohne dass ich es als Multi Segment buche), und dann denke ich mir als Urlauber "super cool, dann kann ich Tante Erna noch in Mannheim besuchen während des Umsteigens), warum soll ich dann nicht dann das Recht haben, bei einem Flugausfall wieder auf ein Routing über Frankfurt umgebucht zu werden?

Ich kenne die ganz genauen rechtlichen Regeln aus den AGBs etc. nicht, aber legitim ist dieser Wunsch aus meiner Sicht auf jeden Fall. Oder wie seht ihr das?
Schließlich könnten Sie einen ja sonst anstatt in Frankfurt auch in Nishni novgorod umsteigen lassen, wenn man diese Logik mal weiterspinnen würde, oder?
 

malschauen

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05.12.2016
2.585
1.643
@niemals_in_new_york

Hier muss ganz klar zwischen einer Multisegmentbuchung und einer Umsteigeverbindung unterscheiden. Bei der Multistop verbindung bastle ich mir mein Routing so zurecht, dass es passt und es sind geplante und gebuchte Stops. Bei einer Umsteigeverbindung habe ich dieses Anrecht nicht gebucht und ich kann im Fall einer Annullation auch auf einem anderen Flughafen umsteigen. Schliesslich habe ich nur die Beförderung von A nach B gebucht und nicht von A über C nach B.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.625
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@niemals_in_new_york

Hier muss ganz klar zwischen einer Multisegmentbuchung und einer Umsteigeverbindung unterscheiden. Bei der Multistop verbindung bastle ich mir mein Routing so zurecht, dass es passt und es sind geplante und gebuchte Stops. Bei einer Umsteigeverbindung habe ich dieses Anrecht nicht gebucht und ich kann im Fall einer Annullation auch auf einem anderen Flughafen umsteigen. Schliesslich habe ich nur die Beförderung von A nach B gebucht und nicht von A über C nach B.

wie kommst Du denn darauf?

ich buche explizit die einzelnen Segmente und das System ist so familienfreundlich und verheiratet die. Das ist also kein Zufall und der Willkür der Streckenführung der Airline unterworfen.
 
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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
Ich denke, die Kritik an der Cross-Ticketing-Entscheidung war schon laut genug, sodass man spätestens hier die Linie ziehen könnte, bei der Schluß ist, was die Benachteiligung von Passagieren angeht. Bei Nichtantritt eines Segmentes keine Leistung erhalten: OK. Aber das mehrfache des ursprünglichen Ticketpreises als "Strafe" zahlen müssen, gerade wie hier aus allen möglichen Gründen, ist schon deftig.

Ich bin schon bei Dir, allrdings traue ich dem BGH alles - also wirklich alles - zu.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.071
13.578
wie kommst Du denn darauf?

ich buche explizit die einzelnen Segmente und das System ist so familienfreundlich und verheiratet die. Das ist also kein Zufall und der Willkür der Streckenführung der Airline unterworfen.

+1. Ich halte die Ansicht schon schuldrechtlich fuer nicht zutreffend, und sobald man sich im fluggastrechtlichen Bereich bewegt, ist sowieso der Passagier Herr des Verfahrens (Alternative "nach Wunsch des Fluggastes").
 
B

Boeing736

Guest
@niemals_in_new_york

Hier muss ganz klar zwischen einer Multisegmentbuchung und einer Umsteigeverbindung unterscheiden. Bei der Multistop verbindung bastle ich mir mein Routing so zurecht, dass es passt und es sind geplante und gebuchte Stops. Bei einer Umsteigeverbindung habe ich dieses Anrecht nicht gebucht und ich kann im Fall einer Annullation auch auf einem anderen Flughafen umsteigen. Schliesslich habe ich nur die Beförderung von A nach B gebucht und nicht von A über C nach B.

Das ist nicht ganz so einfach...
Auf der einen Seite stehen die Websites der Airlines und der OTAs. Auf der anderen Seite ist ein GDS-basierter Prozess der PNR Erstellung und des Ticketings.

Der Kunde sucht entweder einen Hin-und Rückflug oder z.B. eine Multistop Verbindung. Im Fall der Multistop Suche werden bewusst Flüge (Segmente) aneinander gereiht. Bei der Suche nach Hin-und Rückflug ist die Aneinanderreihung eher zufällig, z.B. basierend auf der kürzesten Umsteigezeit.

Bei der Erzeugung des PNRs wird aber die Info nach was genau der Kunde gesucht hat nicht mit übermittelt. Ein PNR besteht aus Airlinesicht aus einer Aneinanderreihung von Flugsegmenten.
Wer z.B. DUS-AMS-JFK bucht und dabei einen 8-stündigen Aufenthalt in AMS hat könnte dies entweder bewusst so gebucht haben weil er dort noch einen Termin hat oder aber weil das die günstigste Verbindung in der Suche war.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.929
2.809
CGN
Das ist nicht ganz so einfach...
Auf der einen Seite stehen die Websites der Airlines und der OTAs. Auf der anderen Seite ist ein GDS-basierter Prozess der PNR Erstellung und des Ticketings.

Der Kunde sucht entweder einen Hin-und Rückflug oder z.B. eine Multistop Verbindung. Im Fall der Multistop Suche werden bewusst Flüge (Segmente) aneinander gereiht. Bei der Suche nach Hin-und Rückflug ist die Aneinanderreihung eher zufällig, z.B. basierend auf der kürzesten Umsteigezeit.

Bei der Erzeugung des PNRs wird aber die Info nach was genau der Kunde gesucht hat nicht mit übermittelt. Ein PNR besteht aus Airlinesicht aus einer Aneinanderreihung von Flugsegmenten.
Wer z.B. DUS-AMS-JFK bucht und dabei einen 8-stündigen Aufenthalt in AMS hat könnte dies entweder bewusst so gebucht haben weil er dort noch einen Termin hat oder aber weil das die günstigste Verbindung in der Suche war.

Die technischen Limitationen des Buchungssystems der Airline sind in jedem Fall aber nicht das Problem des Kunden.
 
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B

Boeing736

Guest
Die technischen Limitationen des Buchungssystems der Airline sind in jedem Fall aber nicht das Problem des Kunden.

Hat das jemand geschrieben?
Ausserdem scheinst du das Prinzip entweder nicht gelesen oder verstanden zu haben.
Denn aktuell ist die Logik eher vorteilhaft für den Kunden weil die Airline gar nicht nachweisen kann was gebucht wurde.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
@niemals_in_new_york

Hier muss ganz klar zwischen einer Multisegmentbuchung und einer Umsteigeverbindung unterscheiden. Bei der Multistop verbindung bastle ich mir mein Routing so zurecht, dass es passt und es sind geplante und gebuchte Stops. Bei einer Umsteigeverbindung habe ich dieses Anrecht nicht gebucht und ich kann im Fall einer Annullation auch auf einem anderen Flughafen umsteigen. Schliesslich habe ich nur die Beförderung von A nach B gebucht und nicht von A über C nach B.

Irrtum, sprach der Igel. Auch bei einer Multisegment-Buchung tarifiert das System nach Transfers und Stop-overs. Ich mache das oft genug, wenn mir das System z.B. in München Umstiege mit einer Stunde nach Düsseldorf anbietet, ich aber lieber zwei oder drei hätte. Am Preis und an den Tarifen ändert sich dardurch nichts.
 
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powder8

Erfahrenes Mitglied
28.06.2012
285
9
DUS ALC
Guten Morgen,

Der Fall war jetzt vor ein paar Tagen auch schon im TV als Frage bei „wer weiß denn sowas“. Wurde sogar richtig beantwortet.

Was das Thema Umsteige Verbindung angeht, so sehe ich das durchaus als verbindliche Leistung. Es gibt durchaus Routings die ich nicht buche, da ich bestimmte Länder nicht betreten möchte. Siehe USA wo es keinen Transit gibt, als Beispiel.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
War mir grad noch einfällt, bei LH G war vor Jahren mal die Rede, dass man evtl. in Zukunft die layover nicht mehr feststehen.
Bsp.: Kunde bucht von TXL nach NYC einen Trip mit LH, bei der billigsten Tarifklasse weiß man nicht, ob man über FRA, MUC, BRU, DUS fliegt, das erfährt man erst kurz vorher.
So möchte LH G freier sein bei Flugzeugauswahl + Airport Kosten, je nachdem welcher Airport aktuell billiger für den Konzern ist. Da gab es doch mal mega Streit, weil die FRAPORT für LH zu teuer wurde und dann meinte LH, ok, dann ziehen wir halt nach MUC um.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Nennt sich Anyway Travel Pass wurde von 1-2 Jahren eingeführt und nur zu bestimmten Zeitpunkte buchbar

Hat aber nichts mit Flughafen kosten zu tun sondern eher dass man kurzfristig die Kapazitäten effizient ausnutzt
 
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