LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.380
890
Zumal:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesgerichtshof-jenseits-des-elfenbeinturms-1.3414401

Die Nebenjobs der Bundesrichter sind zum Thema geworden, seit die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katja Keul beantwortet hat. Aufmerksamkeit hatte vor allem eine Zahl erregt, natürlich die höchste: Ein BGH-Richter hat es zwischen 2010 und 2016 insgesamt auf stattliche 1,7 Millionen Euro gebracht.

OK, das war Thomas Fischer.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.085
10.220
Trans Balkan Express
10.000 EUR waren es 2012 (im ganzen Jahr) fuer den durchschnittlichen Richter am BGH:
https://www.wiwo.de/politik/deutsch...srichter-haben-nebentaetigkeiten/9682680.html.

Dagegen sind die Damen und Herren am BVerfG bescheiden, wenn es um Nebeneinkünfte geht.

https://www.lto.de/recht/nachrichte...ung-transparenz-verhaltensrichtlinien-kodexj/

Interessant am Ende des Artikels ein BGH-Richter hat im Jahr 2015 es auf 300.666 EUR Nebeneinkünfte gebracht. Wie viel Zeit wohl für die Erledigung "seiner" Fälle blieb?
 
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emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
588
15
Habe jetzt vor lauter OT etwas den Faden verloren.
Gibts schon was Neues vom LG Berlin in der Sache?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.074
915
CGN
Mal ein Beispiel aus einer anderen Branche: Buchung eines HIX in Köln

Andere Gebühren
Die folgenden Gebühren werden Ihrer Rechnung nur hinzugefügt, wenn sie auf Ihren Aufenthalt zutreffen.
Gebühr bei vorzeitiger Abreise:
300.00 EUR
Parkgebühr:
18.00 EUR
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.707
4.326
Paralleluniversum
Mal ein Beispiel aus einer anderen Branche: Buchung eines HIX in Köln

Andere Gebühren
Die folgenden Gebühren werden Ihrer Rechnung nur hinzugefügt, wenn sie auf Ihren Aufenthalt zutreffen.
Gebühr bei vorzeitiger Abreise:
300.00 EUR

Wobei ich mich schon immer gefragt habe, was/wofür diese - in diesem Fall - 300€ sind?
Angenommen, ich habe 2 Nächte gebucht für je 100€.
Jetzt reise ich nach der ersten Nacht ordentlich ab.
Wie hoch wird meine Gesamtrechnung sein?
100€?
200€?
400€?
500€?

Was, wenn ich nicht ordentlich abreise sondern einfach gehe und auf DnD stelle? Die Rechnung wird mir doch eh per Mail zugeschickt (zumindest bei Hilton). Wie wollen sie mir nachweisen, dass ich früher gegangen bin?
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
953
Wobei ich mich schon immer gefragt habe, was/wofür diese - in diesem Fall - 300€ sind?
Angenommen, ich habe 2 Nächte gebucht für je 100€.
Jetzt reise ich nach der ersten Nacht ordentlich ab.
Wie hoch wird meine Gesamtrechnung sein?
100€?
200€?
400€?
500€?

Was, wenn ich nicht ordentlich abreise sondern einfach gehe und auf DnD stelle? Die Rechnung wird mir doch eh per Mail zugeschickt (zumindest bei Hilton). Wie wollen sie mir nachweisen, dass ich früher gegangen bin?

Mal abgesehen von Nachweis etc.: Jedenfalls würde ich keine Sekunde zögern, das gerichtlich klären zu lassen, wenn sie tatsächlich in Deinem Beispiel €100 für die erste Nacht plus €300 Strafgebühr = €400 kassieren wollten, oder womöglich noch plus €100 für die nicht stornierbare zweite Nacht = €500 , während die volle Nutzung der zwei Nächte nur €200 gekostet hätte. Das ginge ja schon bald gegen Treu und Glauben...... Die einzig akzeptable Interpretation dieser Gebühr wäre, wenn sie als Kompensation für entgangene Zahlungen des Gastes durch Verkürzung des Aufenthaltes dienen würde. 7 Nächte für 700 Euro gebucht, nach einer Nacht wieder gehen. 100 Euro plus 300 Euro Gebühr zahlen. Das könnte ich noch einsehen. Wobei es dann doch einfacher wäre, den gebuchten Zeitraum spätestens ab Einchecken einfach als non-refundable zu erklären.
 
J

jsm1955

Guest
Mal ein Beispiel aus einer anderen Branche: Buchung eines HIX in Köln

Andere Gebühren
Die folgenden Gebühren werden Ihrer Rechnung nur hinzugefügt, wenn sie auf Ihren Aufenthalt zutreffen.
Gebühr bei vorzeitiger Abreise:
300.00 EUR
Parkgebühr:
18.00 EUR

Müsste HIX im Falle eines Falles nicht nachweisen, dass das Zimmer nicht anderweitig vermietet wurde?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.066
Neuss
www.drboese.de
Ich hatte ja zwischendurch schon befürchtet, dass LH die Berufung zurücknimmt, heute erhielt ich aber die Berufungsbegründung. Immerhin 19 Seiten gibt man sich Mühe und legt viele Urteile bei. Die beziehen sich im Wesentlichen auf das Verfallenlassen des ersten Segments (mit folgender Beförderungsverweigerung im 261/2004-Kontext) und sind - wenig überraschend - an der Cross-Ticketing-Entscheidung des BGH angelehnt.

Eine Entscheidung stammt vom LG Köln aus 2011, einem Verfahren mit dem VZBV. Das LG Köln meint hier zur Frage der Transparenzanforderungen:

LG Koeln.PNG
Lufthansa vertritt nun (zur Frage der Transparenz, die das AG Mitte bemängelte) die Ansicht: War doch alles transparent, der Kunde hätte doch mal eben die möglichen Varianten auf unserer Buchungsmaske prüfen können. Das dürfte, dafür genügt Mathematik auf Schulniveau, schon eine ordentliche Herausforderung sein. Für die Strecke TXL-MUC-LAX-HNL und zurück wären es 120 Varianten. Mal davon ausgehend, dass ein schneller Nutzer eine Abfrage (mit richtiger Auswahl der Verbindung und Dokumentation des Ergebnisses) in 60 Sekunden schafft, wäre ich zwei Stunden mit einer solchen Abfrage beschäftigt. Was ist, wenn sich in der Zwischenzeit - eine Stunde ich schon recht lang - die Bedingungen ändern?

Im Übrigen wird viel darauf herumgehackt, dass das Gericht sich in der ersten Instanz an einer Neuberechnung bis nach Berlin (statt in Frankfurt endend) orientiert hätte, also eher ein Nebenkriegsschauplatz.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.643
Das lässt sich doch je nach Ticket gar nicht prüfen, da es um eine Multisegmentbuchung handelt, die wiederum bei Economy Traifen nur in Light oder Flex zu buchen geht und die Classicvarante sich gar nicht anschauen lässt. Die Aussage, ist doch alles Transparent halte ich hiermit gleich für hinfällig.
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Immerhin 19 Seiten gibt man sich Mühe und legt viele Urteile bei


Na irgendwas muss man wohl tun, nachdem man dieses große Unternehmen so dermaßen peinlich vertreten hat. Da wird wohl jemand von LH mal ordentlich Dampf gemacht haben.

Wann könnte denn der Verhandlungstermin am LG sein?